Zum Inhalt springen
IGNORED

Über Nacht


maddi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich bilde mir zwar ein, ganz gut mit dem Waffengesetz vertraut zu sein, aber hier bin ich dann doch ratlos.

Es geht um folgendes: Ich möchte mit meiner Freundin zur DM nach München fahren. Wir wohnen nicht zusammen, also hatte ich mir überlegt, meinen ganzen Kram am Vortag mit zu ihr zu bringen, damits am nächsten Morgen gleich losgehen kann. Bei ihr gibts aber keinen Tresor. Ich bin die ganze Zeit über in der Wohnung bei der Waffe, aber die ist eben nur in einem Koffer. Ist diese Übernachtung eine "nicht gesetzeskonforme Aufbewahrung" oder komm ich hier mit dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" hin? Btw in München im Hotel gibt es einen Tresor, aber der ist auch nicht zertifiziert....

Geschrieben
Bei ihr gibts aber keinen Tresor. Ich bin die ganze Zeit über in der Wohnung bei der Waffe, aber die ist eben nur in einem Koffer. Ist diese Übernachtung eine "nicht gesetzeskonforme Aufbewahrung" oder komm ich hier mit dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" hin? Btw in München im Hotel gibt es einen Tresor, aber der ist auch nicht zertifiziert....

Mach mit der Freundin ein paar Fesselspiele, dann hat sie garantiert keinen Zugriff zu deinen Waffen... :00000733:

Geschrieben

Wenn Du zur DM reist kannst Du die Waffen über Nacht in einem Hotel oder bei Deiner Freundin lagern.

Schau mal in den §13(2) der AWaffV:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 kannst Du mangels eines transportablen Tresors nicht folgen, also musst Du die Waffen unter angemessener Aufsicht aufbewahren etc.

Also entweder läßt Du die Waffen nicht aus den Augen oder Du schliesst sie in einem stabilen Schrank ein und nimmst denSchlüssel an Dich oder Du kettest sie an oder Heizung an oder ...

Der Gesetzgeber läßt Dir hier bewusst die Freiheit, selber zu entscheiden, was aus Deiner Sicht erforderlich und sinnvoll ist.

Gruß

Michael

Geschrieben

Du nimst ein Hotelzimmer am Wettkampfort, - gibst Du die Waffen dann an der Rezeption dem wahrscheinlich nicht berechtigten Herrn am Empfang zum Einschluss im Hoteltresor oder behälst Du sie doch auf dem Zimmer und gehts mit kleinem Koffer zum Essen?

In Deinem Fall, - Tasche abschließen und im Auge behalten und gut is. Zur Sicherheit natürlich den Vorwand für Fesselspiele bis zum Morgengrauen nutzen. Wen Du die Waffe dann öfter mitbringen sollst weist Du Bescheid... :s3:

Geschrieben

Hallo Maddi, - ich bin ab und an mit LW unterwegs, - da hab ich noch keinen passenden Tresor im Zimmer gefunden. - Für KW ist Deine Lösung ja ideal, - so es keine Zweitschlüssel oder Generalcodes im Hotel gibt......

Geschrieben
Hallo Leute,

ich bilde mir zwar ein, ganz gut mit dem Waffengesetz vertraut zu sein, aber hier bin ich dann doch ratlos.

Es geht um folgendes: Ich möchte mit meiner Freundin zur DM nach München fahren. Wir wohnen nicht zusammen, also hatte ich mir überlegt, meinen ganzen Kram am Vortag mit zu ihr zu bringen, damits am nächsten Morgen gleich losgehen kann. Bei ihr gibts aber keinen Tresor. Ich bin die ganze Zeit über in der Wohnung bei der Waffe, aber die ist eben nur in einem Koffer. Ist diese Übernachtung eine "nicht gesetzeskonforme Aufbewahrung" oder komm ich hier mit dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" hin? Btw in München im Hotel gibt es einen Tresor, aber der ist auch nicht zertifiziert....

Hallo maddi,

Du hast in München die Möglichkeit, die Waffe einschließen zu lassen - kannst sie ja bereits einen Tag vorher prüfen lassen.

Hast dann die Möglichkeit, die Waffe am Starttag geprüft aus dem dortigen Behältnis (unter der Luftpistolenanlage) abzuholen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Hi,

ich hatte ein ähnliches Problem letztens in Berlin, langes Wochehende in der Hauptstadt geplant und an einem Tag ein Flintenmatch schießen. Wohin mit der Kanone ?

Ne woche vorher bei der zuständigen Polizeiwache in berlin angerufen nachgefragt und um Hilfe gebeten,

die haben sich echt dümmer angestellt als die Polizei erlaubt.

Hab dann am Flughafen die Zöllner gefragt die mir die Waffe nach dem Flug ausgehändigt haben, die meinten ich solle die Bundespolizei am Haupt-Bahnhof fragen.

Die Bundespolizei am HBF hat mich dann zur Gepäckaufbewahrung begleitet, alles in Augenschein genommen und dort konnte ich den Püster für 5€ am Tag einlagern, Problemlos !!

Hab mir dann noch auf dem Ticket quittieren lassen das ich Waffe zur Aufbewahrung gegeben habe und hab sie tatsächlich wieder bekommen.

CU

Rainer

Im Hotelzimmer ist ein Tresor. Der Rezeptionsmensch kriegt meine Waffe mit Sicherheit nicht von mir.
Geschrieben

Oh man, da hab ich was angefangen. logisch vertrau ich meiner freundin. Und ich will auch nicht wissen, wohin damit in München. Es ging darum, dass ich eine Nacht bevor ich nach München fahre das Ding im Koffer mit zu ihr nehmen will und die Knarre folglich diese Nacht nicht im Tresor ist, ich aber die ganze Zeit da bin. Meine Frage war jetzt einfach nur, ob diese Nacht die Aufbewahrung im Koffer ok ist oder eben ist. Denn schliesslich bin ich daheim auch die ganze Nacht anwesend und trotzdem ist die Waffe im Tresor.

Geschrieben

Mach's doch wie die Rekruten in "Full Metal Jacket": nimm das Teil mit in's Bett und teile dein Nachtlager mit deiner Braut, deine Freundin wird das verstehen.

Wenn du deiner Freundin dann noch das Lied mit dem Refrain "Dies ist mein Stutzen, das ist mein Gewehr" vorsingst, wird sie ganz und gar verzückt sein :D

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo maddi, die korrekte Antwort hat Michael Grote gegeben. Und du darfst schlafen und brauchst deine Freundin nicht zu fesseln (kannst es aber natürlich).

Geschrieben
sinnvollste Beitrag hier! ;) Thx!

In dem steht etwas ganz wichtiges drin: Du entscheidest, was angemessene Aufsicht und Vorkehrungen sind. Wenn der @heletz das anders sieht, ist's sein problem. Ich möchte mich übrigens @Michael Grote anschließen: Du darfst!

Wo parkst Du das Auto ? In abgeschlossener Garage wäre für mich ein verschlossenes Auto sicher genug, so als Reise-Lösung. Oder eben abgschlossene Tasche/Koffer, angekettet. Wobei die angekettete Freundin auch eine gute Idee ist.

Geschrieben
(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
geholstert am Mann!

..

..... "duckundweglauf" :P

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.