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IGNORED

rechtliche Frage AK-Clone


Bender

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die abgebildete geht schon auf Grund der lauflänge mit sicherheit nicht.

Wieso denn das jetzt?

Ist doch wurstegal, ob nur eins oder alle drei Merkmale vorliegen, die zum möglichen Ausschluß vom sportlichen Schießen die Überprüfung auf den "kleinen Anschein" erfordern. :huh:

Geschrieben

Hallo Freunde,

Ich fasse für die Skeptiker expliziert an dem von mir aufgeführten Beispiel (Bild Beitrag 8) genannt WUM1 mit einfachen Worten zusammen: Diese Waffe erweckt keinen Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe (siehe Beitrag 24). Sie wurde demilitarisert. Deshalb ist es egal, ob sie eines der Merkmale

die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt

aufweist.

Die abgebildete Waffe (Wum1) ist zum sportlichen Schießen zugelassen.

greetz

Geschrieben

Um die Sache genauer zu machen:

Bin Sportschütze, habe seinerzeit ein SA-85M offiziell auf Grün gekauft.

post-6549-1281884970_thumb.jpg

Darf nun ein 30ger passen, darf die Visierung über 300m reichen?

Grüße

Bender :s75:

Geschrieben

Für deine SA-85M (Saxonia Hail?) sollte das Gleiche gelten, was Matthias in Beitrag 24 bereits erwähnte.

greetz

P.S.: Das Saxonia Hail 2000 fiel m.M.n. nicht mehr unter den Anschein

Geschrieben

DOCH!!! DARF ER!!!!!

Die abgebildete WUM war so nach altem WaffG erlaubt. Somit ist es KEINE Anscheinswaffe. Somit ist sie auch sportlich einsetzbar.........die Waffe findest du zum Beispiel auch auf der DSG-SL Liste des BDS.

guggst du:

Kategorie 3: dies sind alle Waffen, die nach dem 2.9.1945 eingeführt waren und vor Inkrafttreten

des neuen Waffengesetzes demilitarisiert wurden, in den Verkehr kamen und die nicht

alle Zulassungskriterien: Lauflänge, Hülsenlänge des verwendeten Kalibers und Bauart des § 6

der Waffenverordnung erfüllen. Ihre sportliche Verwendung ist nur dann zulässig, wenn sie

genau in der Form (Schäftung, Visierung, Magazin) verwendet werden, wie sie zur Zeit des

alten Waffengesetzes in den Handel kamen.

Rasheed

Hakim (7,62 x 39)

Wum 1

VZ 52/57

SKS

Das halte ich für extremst gewagt.

Die "neue Anscheinsregelung" AWaffV ist eine komplette Neuregelung und keine Änderung einer alten Vorschrift, die gilt meiner Meinung nach schlicht und einfach auf alle Waffen, auf die sie sich im Wortlaut bezieht. Ganz egal, wann sie erworben wurden. Alles andere ist sehr dünnes Eis.

Die oben abgebildete Waffe ist bis auf den MFD und den Hinterschaft optisch eine AK, das reicht für den "Anschein", wenn man sich mal anschaut, dass der Molot-Standard.Plastikschaft darunter fällt.

Wer unbedingt mag, kann natürlich "livin on the edge" betreiben und sich im Falle eines Falles auf eine Gutachterschlacht einlassen...

Geschrieben
Die oben abgebildete Waffe ist bis auf den MFD und den Hinterschaft optisch eine AK, das reicht für den "Anschein", wenn man sich mal anschaut, dass der Molot-Standard.Plastikschaft darunter fällt....

Die 762x39 Molot Vepr hat doch auch eine Freigabe !

Kalaschnikov.Molot%20Vepr.724454773.jpg

v2_00_AK_B1.jpg

WO ist da optisch DER Unterschied?

Geschrieben
...

Wer unbedingt mag, kann natürlich "livin on the edge" betreiben und sich im Falle eines Falles auf eine Gutachterschlacht einlassen...

Nanana!

Noch ist der §6 Abs. 1 Nr. 2. AWaffV eine Verbotsdefinition. Solange in nicht eindeutigen Fällen nicht zumindest ein positiver (VERBOTS)Bescheid des BKA vorliegt, ist nichts verboten und die Gutachterschlacht hast Du mit der Standaufsicht oder der Waffenkontrolle.

Sicher ähnelt der Skelethinterschaft den lMGs auf AK-Basis. Dafür wird es aber vorne herum wieder anders als bei den lMGs. :closedeyes:

Geschrieben
Das halte ich für extremst gewagt.

...

Die oben abgebildete Waffe ist bis auf den MFD und den Hinterschaft optisch eine AK, das reicht für den "Anschein", wenn man sich mal anschaut, dass der Molot-Standard.Plastikschaft darunter fällt.

Aktuell ist die WUM 1 in der Positivliste Dienstsportgewehr des BDS (Stand Februar 2007) in zwei Rubriken geführt. Der BDS hat dies sicher in Kenntnis der Rechtslage getan bzw. keinen Änderungsbedarf erkannt.

Zur Beurteilung des Anscheins zählt der Gesamteindruck und nicht das Detail. Meines Wissens fiel die WUM1 schon im alten §37 nicht unter den Anschein.

Geschrieben
Die 762x39 Molot Vepr hat doch auch eine Freigabe !

Kalaschnikov.Molot%20Vepr.724454773.jpg

Das braune Zeugs, aus dem man Bäume macht, nennt man HOLZ.

Ich meinte PLASTIK, und das sieht so aus KLICK

= in D nur als 308 oder 223 zum sportlichen Schiessen zugelassen. Trotz verdecktem Gassystem.

Wer da das Risiko eingehen will, mit der quasi original aussehenden "AK" mit "Dragunov"-Schaft keinen Anschein erwecken zu wollen... bitte.

://www.topguns.ch/images/big/Kalaschnikov.Molot%20Vepr.724454773.jpg[/img]

v2_00_AK_B1.jpg

WO ist da optisch DER Unterschied?

Um diese Waffen geht's mir nicht. Die entsprechen in der Tat dem Molot BAUM-Schaft und erwecken keinen Anschein.

Geschrieben
Nanana!

Noch ist der §6 Abs. 1 Nr. 2. AWaffV eine Verbotsdefinition. Solange in nicht eindeutigen Fällen nicht zumindest ein positiver (VERBOTS)Bescheid des BKA vorliegt, ist nichts verboten und die Gutachterschlacht hast Du mit der Standaufsicht oder der Waffenkontrolle.

Nein, mit der Behörde, denn wo kein Sport, da kein Bedürfnis.

Und bei einem Bedürfniswegfall (zB durch die AWaffV) gibt es keine Schonung von Altbesitz. Oder?

Geschrieben
...

Ich meinte PLASTIK, und das sieht so aus KLICK

= in D nur als 308 oder 223 zum sportlichen Schiessen zugelassen. Trotz verdecktem Gassystem.

...

Du zitierteste aber diesen Beitrag:

Nur bei Anschein, gelle ;)

sowas geht

wum1.jpg

... und ich schrieb von nicht eindeutigen Fällen ohne BKA-Bescheid. <_<

Geschrieben
Nein, mit der Behörde, denn wo kein Sport, da kein Bedürfnis.

Und bei einem Bedürfniswegfall (zB durch die AWaffV) gibt es keine Schonung von Altbesitz. Oder?

Das Bedürfnis lässt sich sehr leicht herbeiführen. Die WUM 1 steht auf der Positivliste DSG des BDS. Somit ist das sportliche Bedürfnis gegeben. Es gibt allerdings auch andere Schäfte für die WUM

greetz

= in D nur als 308 oder 223 zum sportlichen Schiessen zugelassen.

FB nur für .223 beantragt. Eine Nichtzulassung anderer Kaliber nach §6AWaffV lässt sich daraus nicht zwangsläufig ableiten.

Geschrieben
Hallo Freunde,

Ich fasse für die Skeptiker expliziert an dem von mir aufgeführten Beispiel (Bild Beitrag 8) genannt WUM1 mit einfachen Worten zusammen: Diese Waffe erweckt keinen Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe (siehe Beitrag 24). Sie wurde demilitarisert. Deshalb ist es egal, ob sie eines der Merkmale

aufweist.

Die abgebildete Waffe (Wum1) ist zum sportlichen Schießen zugelassen.

greetz

Genau so ist es, also hört einfach auf weiter zu bohren und alles verneinen.

Geschrieben
Das Bedürfnis lässt sich sehr leicht herbeiführen. Die WUM 1 steht auf der Positivliste DSG des BDS. Somit ist das sportliche Bedürfnis gegeben. Es gibt allerdings auch andere Schäfte für die WUM

Dann sollte der BDS das mal präzisieren.

FB nur für .223 beantragt. Eine Nichtzulassung anderer Kaliber nach §6AWaffV lässt sich daraus nicht zwangsläufig ableiten.

Ein FB, der sich auf die Anscheinseigenschaft in der AWaffV bezieht?

Geschrieben
Genau so ist es, also hört einfach auf weiter zu bohren und alles verneinen.

So kann man es sehen, wenn man das Risiko liebt oder unverbesserlicher Optimist ist oder beides.

Jedem steht es frei, sich selbst alles schönzuquatschen. Aber im Forum den frommen Wunsch zur unumstößlichen Realität zu erklären, ist grob fahrlässig. Es soll ja auch Leute geben, die hier lesen, um Informationen zu erhalten.

Geschrieben
Ein FB, der sich auf die Anscheinseigenschaft in der AWaffV bezieht?

Ich nehme nur Bezug auf deine Aussage

= in D nur als 308 oder 223 zum sportlichen Schiessen zugelassen.
Dies wäre durch einen ablehnenden Fb belegt. Diesen gibt es aber nicht.

greetz

Geschrieben
So kann man es sehen, wenn man das Risiko liebt oder unverbesserlicher Optimist ist oder beides.

Jedem steht es frei, sich selbst alles schönzuquatschen. Aber im Forum den frommen Wunsch zur unumstößlichen Realität zu erklären, ist grob fahrlässig. Es soll ja auch Leute geben, die hier lesen, um Informationen zu erhalten.

Unrecht hast du ja nicht unbedingt, wenn du ganz sicher gehen willst: einfach SB fragen das könnte Licht ins dunkel bringen.

Grüße

loewe66

Geschrieben
Dies wäre durch einen ablehnenden Fb belegt. Diesen gibt es aber nicht.

Manche Leute brauchen auch einen Feststellungsbescheid, damit sie das Porzellanbecken mit dem Deckel nicht für einen Trinkwasserspender halten.

Geschrieben

Nö, ich brauch eben keine. Ich nahm leichtsinnigerweise an, dass deine Behauptung irgendwie nachvollziehbar ist. Als erstes kam mir da in den Sinn, dass es wohl einen FB geben könnte auf den du dich berufst. Diesen fand ich aber nicht.

Meine Erwartungshaltung war wohl einfach zu hoch, wenn du ein Bild mit einer Aussage als Begründung aufführst, die durch nichts belegt ist.

greetz

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