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IGNORED

nicht nummerngleich : Welche SN in der WBK?


StenBren

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Hallo Leute,

habe folgende Frage an euch:

Ich habe eine SLB, die nicht nummerngleich ist.

Ist auch eine neuere Waffe, kein Uralt- oder Sammlerstück.

Auf dem Gehäuse ist die Nummer, unter der die Waffe in der WBK läuft.

Das Innenleben jedoch ist anders. Auf den Teilen, die ich ohne weiteres

rausnehmen kann, ist eine andere Nummer, und zwar immer die gleiche.

Scheint also, als würde das Innenleben mal getauscht.

Welche Nr. zählt dann?

Gruß

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Hallo Leute,

habe folgende Frage an euch:

Ich habe eine SLB, die nicht nummerngleich ist.

Ist auch eine neuere Waffe, kein Uralt- oder Sammlerstück.

...

Laß' mich raten: Benelli?!?

Da isses absolut üblich, daß Lauf und Verschlußgehäuse untersch. S.nrn. aufweisen.

ICH kenne es in diesem Zsh. nur so, daß BEIDE Nrn. in der WBK eingetragen werden.

Grüße

Iggy

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Welche Nr. zählt dann?

Bei Langwaffen die Nummer auf dem Lauf. Bei Kurzwaffen die Nummer auf dem Griffstück.

Siehe § 24 (1) WaffG:

Die Seriennummer nach Satz 1 Nr. 5 ist bei zusammengesetzten Langwaffen auf dem Lauf und bei zusammengesetzten Kurzwaffen auf dem Griffstück anzubringen.
Die Nummer auf dem Gehäuse zählt.

Aber nicht doch...

...ICH kenne es in diesem Zsh. nur so, daß BEIDE Nrn. in der WBK eingetragen werden.

Nur von Sachbearbeitern, die keine Ahnung haben.

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ICH kenne es in diesem Zsh. nur so, daß BEIDE Nrn. in der WBK eingetragen werden.

Ich habe zwei Repetiergewehre mit nicht nummerngleichen Verschlüssen von zwei Büchsenmachern gekauft. Beide habe ich damals gefragt, welche Seriennummer in die WBK eingetragen wird. Sie sagten mir, dass nur die Seriennummern auf den Systemhülsen zählt und eingetragen wird.

Es gibt auch Waffen, bei denen es nur eine Seriennummer auf der Systemhülse (Gehäuse) gibt und alle anderen Teile haben evtl. nur eine Zeichnungsnummer (z.B. beim Garand). Bei diesen Waffen kann man dann nach Herzenslust die Teile tauschen und dem SB ist es total wurscht.

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Bei Langwaffen die Nummer auf dem Lauf. Bei Kurzwaffen die Nummer auf dem Griffstück.

Siehe § 24 (1) WaffG:

Aber nicht doch...

Nur von Sachbearbeitern, die keine Ahnung haben.

Das gilt m.E. nur bei Neuwaffen. Bei alten Ordonnanzen sieht es wieder ganz anders aus, z.B. beim Garand, der hat nur eine Seriennummer auf dem Receiver.

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Bei alten Ordonnanzen sieht es wieder ganz anders aus, z.B. beim Garand, der hat nur eine Seriennummer auf dem Receiver.

Das hat doch mir der Frage nichts zu tun.

Siehe:

Ist auch eine neuere Waffe, kein Uralt- oder Sammlerstück.

Für alle praktischen Belange ist doch zunächst einmal davon auszugehen, dass die Waffe nach geltendem Recht gekennzeichnet ist - ohne Spezialfälle. Ansonsten kann man auch mal kurz in den § 25 (2) reinlesen...smiley20whistlingkz8h.gif

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Ich gehe mal davon aus, dass StenBren wahrscheinlich noch eine Nummer auf dem Lauf finden kann.

Ansonsten ist die Sache bei unterschiedlichen vorhandenen Nummern schon problematisch.

(bei nur einer konsistenten Nummer wäre es m.E. recht unproblematisch, wenn der Lauf nicht gestempelt sein sollte, bei "zusammengesetzten" Kanonen - d.h. unterschiedliche Nummern - ist die Sache ohne Nummer auf dem Lauf nicht so lustig).

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Das Beschussamt wird Dir i.d.R. nichts nummerngleich stempeln. Der Beamte sieht nach, ob die vorgeschriebene Kennzeichnung vorhanden ist und nimmt die Waffe sonst nicht zum Beschuss an.

Vielleicht sind die Beschussämter hier und da bei rigendwelchen Einzelimporten durch Private so gnädig, eine Nummer anzubringen. Für Händler und Hersteller macht man dort aber nicht regelmäßig den Waffenbeschrifter.

Bei deutschem Beschuss kann man eigentlich sicher sein dass eine solche vorhanden ist - siehe § 5 BeschG

§ 5 Beschussprüfung

(1) Bei dem Beschuss von Feuerwaffen ist zu prüfen, ob

...

die nach § 24 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) oder die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 des Waffengesetzes vorgeschriebene Kennzeichnung auf der Waffe angebracht ist.

D.h. bei einem deutschen Beschuss sollte StenBren die Nummer auf dem Lauf finden können.

Darum schrieb ich oben:

Ich gehe mal davon aus, dass StenBren wahrscheinlich noch eine Nummer auf dem Lauf finden kann.
...Neubeschuss fällig...

Na ja, was heißt "Neubeschuss"? Das Vorliegen einer "zusammengesetzten Waffe" bedeutet ja nicht zwingend, dass irgendeiner aus schon einmal beschossenen Gebrauchtteilen etwas hergestellt hat, sondern zunächst nur, dass unterschiedliche Seriennummern auf der Waffe zu finden sind.

Ein gültiger Beschuss mus her, das ist klar - das kann aber bei einer zusammengesetzten Waffe auch der Erstbeschuss sein.

Nur ob - beispielsweise - in Chile (in .de anerkannter Beschuss) alles immer so geprüft wird, wie es das deutsche Waffenrecht gern hätte, weiß ich nun auch nicht.

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Nur ob - beispielsweise - in Chile (in .de anerkannter Beschuss) alles immer so geprüft wird, wie es das deutsche Waffenrecht gern hätte, weiß ich nun auch nicht.

Warum muss ich gerade an meinen Schwedenmauser denken, bei dem das Beschussamt aus unerfindlichen Gründen nach dem Beschuss und dem Anbringen der Stempel das uralte, verharzte Fett wieder in den Lauf geschmiert hatte?

:rolleyes:

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Ich hoffe nur, das die Behörden wegen §25(2) nicht noch auf dumme Gedanken kommen.

Seit den Vorortkontrollen gibts erst so richtig Diskussionen wegen der Nummerierungen. Ist ja auch nicht immer so einfach. Manche stehen ganz versteckt unter dem Schaft, andere sind angerostet oder sonst vom Zahn der Zeit beeinträchtigt. Da wird aus einer 3 mal schnell ne 8 oder umgekehrt. Dann noch die Zusatzbuchstaben oder wenn die Beschusszeichen zur Seriennummer gerechnet werden.

Na ja das zentrale Waffenregister wird da ja vollkommene Klarheit schaffen. :traurig_16:

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Na ja das zentrale Waffenregister wird da ja vollkommene Klarheit schaffen. :traurig_16:

Den letzten Erwerb auf Gelb konnte der SB so wie in der Händler auf der Gelben eingetragen hatte nicht in sein Datenbanksystem eingeben, weil es die Bezeichnung im zwangsgesteurten Auswahlmenü nicht gibt.

Da soll dann das Zentralregister korekte Daten enthalten?

Naja , wers glaubt.

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Leider nicht.

In dieser Datenbak steht nocht gewaltig viel mehs an Schrottdaten.

Die Designer wußten nicht was sie tun.

Ist wie mit der Namensverwaltung in Datenbanken. Keine Ahnung diese Designer.

Entweder der Eingeber ist mit meinem Namen am tricksen oder mein Name steht lexikopgraphisch an der falschen Stelle. Kann dazu führen, das meine Akten nicht gefunden wird. In der Regel eher schlecht, vor allem bei der Rentenversicherung, KV, Finanzamt etc.

Gilt für den Nick wie im wahren Leben.

Diese Mülldatenbank hat mich schon nachdenklich gestimmt.

Denn irgendwann wird man feststellen, das die Daten, an die man glaubt mit der Wirklichkeit nicht immer was zu tun haben. Und das wird dann zum Problem des betroffenen Bürgers; nicht der Beamten und der Behörde.

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Ooops... mächtig was los hier :)

Also, um die Sache besser einschätzen zu können:

Es handelt sich um eine SLB von Zastava, eine M90 im Kaliber .308.

Ist ein AK-Klon.

Bei den Teilen, bei denen ich das festgestellt habe, handelt es sich um die-

jenigen, die ich ohne weiteres Zerlegen kann.

Was auf dem Lauf steht, weis ich nicht.

Das steht warscheinlich irgendwo unterm Handschutz.

Die Büchse hab ich logischerweise noch nicht lange, sodass ich da erst

mal nachsehen muss...

Gruß

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Ich besitze eine VR-Flinte aus den 50er Jahren mit unterschiedlichen Seriennummern auf Verschlussgehäuse und Lauf.

Bei der Eintragung in meine WBK hat meine Behörde beide Nummern mit eingetragen, wogegen ich auch nichts habe da

1. dies in der WBK des Vorbesitzers auch so vermerkt war und damit der "Lebensweg" der Waffe eindeutig nachvollziehbar bleibt und

2. sich jegliche spätere Diskussion über evt. von mir vorgenomene Änderungen der Waffe erübrigen.

Abseits davon ist die rechtliche Regelung zu den Seriennummern bereits eindeutig dargestellt worden.

Gruß, glockero

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Bei Langwaffen die Nummer auf dem Lauf.

Lustige Regelung übrigens, wenn man Waffen mit auswechselbaren Läufen bedenkt...

Ich philosophiere mal ein wenig vor mich hin:

Ich denke da an die üblichen Bauweisen für Vorderschaftrepetierflinten, R93 und ähnliche Konstruktionen, bei denen der (einzig in die WBK eingetragene) Lauf innerhalb kurzer Zeit ohne großen Aufwand durch den Schützen gewechselt werden kann.

Heißt im Umkehrschluß, daß theoretisch die eigentliche Waffe, das System also, ggf. nicht eindeutig identifizierbar ist, weil nicht gestempelt oder zumindest nicht mit seiner Nummer registriert. Nach dem WBK-Eintrag wird somit der Lauf quasi zur "Waffe", die eigentliche Waffe bleibt beim WBK-Eintrag unberücksichtigt, sofern nicht zufällig mit der gleichen Nummer gestempelt.

Aber die Verfasser dieser Regelung werden sich bestimmt umfassend darüber Gedanken gemacht haben. Auch darüber, wie das dann bei Wechselläufen oder Wechselsystemen funktioniert, wenn sie bei einer Kontrolle an der ja nicht registrierten Waffe montiert sind. Theoretisch kann man dann als Grundwaffe alles unterjubeln, Hauptsache der Wechsellauf/WS und ein weiterer Lauf sind eingetragen. Unverständlich, wenn man die restliche Systematik unseres Waffenrechts mit seiner ansonsten auf maximale Kontrolle ausgerichteten Intention bedenkt.

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Ich bin mir nicht sicher, aber stand nicht mal vor ein paar Jahren im WaffG drin, vielleicht etwa noch vor der letzten Gesetzesänderung, dass die Gehäuse- bzw Systemnummer einzutragen ist?

Das mit dem Lauf steht m.W. seit der Änderung 2008 drin, vorher allgemein "auf einem wesentlichen Teil".

Nun kommt es aber halt vor, daß selbst bei werksneuen Waffen früher (heute mit den neuen Vorschriften weiß ichs nicht, gehe aber bei Auslandsfertigung weiterhin davon aus) auf dem System was ganz anderes stehen konnte als auf dem Lauf...

Hat wohl die "Verbesserung" im WaffG nicht so 100%ig hingehauen. :peinlich:

Da Wechselläufe und -Systeme nach dem gleichen WaffG bedürfnisfrei zu erwerben (und eben jederzeit zu wechseln) sind und von der Logik her das System den Hauptteil der Waffe darstellt, müßte eigentlich dort die Nummer eingeschlagen und das System in die WBK eingetragen werden. Haben die das bei der Erstellung dieses Passus' nicht besser gewußt oder steckt da eine andere Überlegung dahinter?

Ich muß da ganz unwillkürlich an das Pumpenverbot in Österreich und Erlaubnis von Selbstladeflinten ebendort denken.

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