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IGNORED

Aufbewahrung einer Schreckschusswaffe bemängelt


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag zusammen!

Ganz richtig:

Die Aufbewahrung getrennt von der Munition ist erlaubt, wenn sicher gestellt ist, dass keine Person unter 18 Jahren an die Waffe oder die Munition gelangen kann.

Das kann ein Tresor (Waffe) mit Innenfach (Munition) sein, aber auch ein abgeschlossenes Zimmer in dem die Waffe liegt und eine versperrte Geldkasste in der die Munition ist (oder andersrum).

Es muss nicht mehr sein, darf aber auch nicht weniger sein. ;)

Geschrieben

Hallo,

also ich fand das mit dem Urteil ganz interessant.

Wenn mann also schläft dann führt mann die Waffe also nicht sondern ist verpflichtet diese ordnungsgemäß zu Lagern bzw zu verwahren.

Ich bin jedes Jahr noch zu Wehrübungen in Deutschland und frage mich da jetzt schon wie wir das handhaben wollen wenn die Jungs nachts schlafen.

Die dürfen die Waffen ja nur führen, am Mann halten, also ist da wohl nichts mehr mit Nachts und Waffe im Schlafsack.

Das ist schon skurril.

Das errinnert mich daran wie mich ein OLT ansah als ich fragte wie wir das jetzt mit dem P8 Schießen machen wollen da von den Wehrpflichtigen ja keinen so einen Idiotenschein habe und ich sagte das ich gelesen hatte das der deutsche Gesetzgeber generell davon ausgeht das unter 25 Jährige leichte unstimmigkeiten im Kopf hätten und deswegen immer so ein Gutachten beim Idiotenarzt machen müßten.

Dann habe ich auf den Zug gezeigt und gesagt das selbst die Uffze teilweise unter 25 wären. Und dann Großkaliberschießen?

Ich weiß ja nicht, aber da wo ich wohne geht der Staat nicht davon aus das die Leute einen Webfehler im Kopf haben.

Es gab dann ein längeres einseitiges Gespräch, fast schon ein Monolog, der darauf hinauslief das ich ihn nicht wahnsinnig machen solle da die allgemeine Situation schon skurril genug sei. Er war selbst Jäger und hatten einen 20 Jährigen Sohn der Sportschütze ist.

Geschrieben

Wieso? Er hat doch recht. Man muss ja nicht immer alles aus der Perspektive des WaffG sehen.

Wenn ein unter 25 jähriger bei der BW mit der Waffe S******e baut (z.B. Bedienfehler oder meinetwegen auch Schlimmeres) und die BW dann kein Psycho-Gutachten herbeizaubern kann, dann hat man als Geschädigter schon mal ein gutes Argument die BW oder generell die BRD zivilrechtlich anzugehen, weil die BRD gewusst hat, dass Leuten unter 25 die nötige Reife für den Umgang mit GK fehlt - aber nichts getan hat, also fahrlässig gehandelt hat.

Interessant wird es auch, wenn ein Soldat bei seinem Vorgesetzten anzeigt, dass er keine Verantwortung für das Gewehr während der Nacht im Zelt übernimmt und als Argumentationshilfe das Urteil herzeigt. Dann kann er noch darauf hinweisen, dass er das Gewehr auf Befehl gerne mit ins Zelt nimmt, aber der Vorgesetzte somit die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung übernommen hat.

Nur weil die BW vom WaffG ausgenommen ist, muss man sich ja noch lange nicht zum Hampelmann machen lassen.

bye knight

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