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IGNORED

"Rückersdorfer Schützengilde" "Arm. Smart Gun Cup"


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn es denn kommen sollte, würde ich für eine biometrische Waffensicherung bei den Behörden plädieren, da hier jeder seine persönliche Waffe führt und die Gefahr groß ist, dass sie bei einem Gerangel entrissen werden kann und somit wäre ein Einsatz gegen die Beamten nicht mehr möglich.

Das macht Sinn!

Bei IWB sollte man es generell zur Pflicht machen, würde aber vollkommen an der Durchführung scheitern!

Geschrieben
Wenn es denn kommen sollte, würde ich für eine biometrische Waffensicherung bei den Behörden plädieren, da hier jeder seine persönliche Waffe führt und die Gefahr groß ist, dass sie bei einem Gerangel entrissen werden kann und somit wäre ein Einsatz gegen die Beamten nicht mehr möglich.

Das macht Sinn!

Bei IWB sollte man es generell zur Pflicht machen, würde aber vollkommen an der Durchführung scheitern!

Damit bist Du schneller tot als Dir lieb ist.

Unverständlich, wie ein Vollzugsbeamter mit so etwas liebäugeln kann.

so, ist an alle Kontakte verschickt.

Aber, der Bericht hat ein wenig, mein Gefühl dabei, etwas von Panikmache.....

Danke Ken!

Der Bericht soll aufrütteln, nicht das Gefühl "istdochallesnichtsoschlimm" verbreiten.....

Gruß

Michael

Geschrieben
Unverständlich, wie ein Vollzugsbeamter mit so etwas liebäugeln kann.

Das ist so nicht richtig, Ihr sagt doch selbst dass es so kommen wird und ich erinnere mich dunkel an solche Vorschläge.

Die Fingerabdruckscanner sind heute nicht mehr so groß, so dass ich mir diesen an dem Abzugshahn, oder am Griffstück vorstellen könnte, also an einer Stelle, die ich eh berühren muß und das wäre technisch wahrscheinlich möglich.

Ein Nachrüsten wäre sowieso umständlich und teuer, so dass es meiner Ansicht nur für Neuwaffen möglich wäre.

Es ist nicht das 1. Mal dass einem Beamten die Waffe entrissen wurde und derjenige abdrückte, aber es dem pflichtwidrigem Verhalten des Beamten zu verdanken war, dass seine Waffe nicht unterladen war.

Sie behielten ihr Leben und hatten nur mit einem Disziplinarverfahren zu leben.

Aus dieser Sicht betrachte ich es und nicht als Sportschütze, denn ich will doch auch mal jemand anders mit meiner Waffe schießen lassen, damit er sich für den Sport begeistern kann.

Geschrieben
Es ist nicht das 1. Mal dass einem Beamten die Waffe entrissen wurde und derjenige abdrückte, aber es dem pflichtwidrigem Verhalten des Beamten zu verdanken war, dass seine Waffe nicht unterladen war.

Sie behielten ihr Leben und hatten nur mit einem Disziplinarverfahren zu leben.

Aus dieser Sicht betrachte ich es und nicht als Sportschütze, denn ich will doch auch mal jemand anders mit meiner Waffe schießen lassen, damit er sich für den Sport begeistern kann.

Ich denke daran, wie oft es passieren wird, daß die Dienstwaffe

  • entweder nicht losgeht wenn sie soll
    losgeht, wenn sie nicht soll

In beiden Fällen wird das Leben des Beamten gefährdet sein.

So wird auch ein Schuh daraus, und alle (vernünftigen) Nationen der Welt lehnen solche biometrischen Sicherungen oder "Smartguns" für ihre Beamten ab. Aus gutem Grund und nach vielen Versuchen.

Geschrieben

Eine Waffe muss vor allem eins sein, narrensicher. Für eine Dienstwaffe gilt das erst recht, man hat es ja bei dieser Polizeipistole mit Spanngriffstück gesehen.

Ich kann mir beim besten Willen keinen polizeilichen oder militärischen Waffen"praktiker" vorstellen, der dieses System in einer Dienstwaffe würde haben wollen.

Aber die Targetkontrolle ist interessant. Geht das Ding nur los, wenn man auf die Zehn hält, oder auuch bei der Neun ? Dann muss ich ja nur noch auf die Scheibe halten und wie wild auf den Abzug drücken ? Und wenn es bumm macht, treffe ich auch. GENIAL !

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
2. Die VDS hat mehrfach bekundet, dass biometrisch gesicehrte Waffenschränke keine VDS Zulassung bekommen werden. Bleibt also nur noch die DIN-EN oder wie das heist

Was so nicht stimmt. Was Ihr immer so alles wisst!

In der VdS-Richtlinie 3112 sind Anforderungen und Prüfbestimmungen für Biometrie aufgeführt.

Zudem wird in der EN 1300 (Norm für Hochsicherheitsschlösser) ausdrücklich auf Biometrie verwiesen.

Von daher würde es mich doch mal sehr interessieren wer diesesmal so einen ausgesuchten Schwachsinn behauptet. Ich habe genügend Lehrgänge beim VdS besucht und oft genug im Prüflabor den Angriffen beigewohnt, dass ich für mich behaupte, die VdS Philosophie vollständig verstanden zu haben. Das würde ich also gerne mal lesen wo der VdS das behautet haben soll.

Gruß

Geschrieben
Damit bist Du schneller tot als Dir lieb ist.

Unverständlich, wie ein Vollzugsbeamter mit so etwas liebäugeln kann.

Gruß

Michael

DAS ist absolut zutreffend - sollte man meinen. Aber auch in diesen Kreisen gibt es Menschen, die wenig bis gar nicht informiert sind. Leider.

Aber alle PRAKTIKER die ich kenne (sind einige) und die einen gewissen Einfluss auf solche Entscheidungen nehmen können lehnen dies momentan noch rundweg ab.

Geschrieben
Was so nicht stimmt. Was Ihr immer so alles wisst!

In der VdS-Richtlinie 3112 sind Anforderungen und Prüfbestimmungen für Biometrie aufgeführt.

Zudem wird in der EN 1300 (Norm für Hochsicherheitsschlösser) ausdrücklich auf Biometrie verwiesen.

Von daher würde es mich doch mal sehr interessieren wer diesesmal so einen ausgesuchten Schwachsinn behauptet. Ich habe genügend Lehrgänge beim VdS besucht und oft genug im Prüflabor den Angriffen beigewohnt, dass ich für mich behaupte, die VdS Philosophie vollständig verstanden zu haben. Das würde ich also gerne mal lesen wo der VdS das behautet haben soll.

Gruß

Wir sprechen hier nur von Waffenschränken im heimischen Umfeld, nicht von irgendwelchen Hochsicherheitstresoren für Banken oder so.

Es geht ja auch darum, dass die Systeme finsnzierbar sein müssen, und die Systeme, die sicher wären, wäre wohl eher nicht finanzierbar und die Systeme, die finanzierbar wären, würden wohl einem Testszenario nicht standhalten.

Geschrieben
Wir sprechen hier nur von Waffenschränken im heimischen Umfeld, nicht von irgendwelchen Hochsicherheitstresoren für Banken oder so.

Es geht ja auch darum, dass die Systeme finsnzierbar sein müssen, und die Systeme, die sicher wären, wäre wohl eher nicht finanzierbar und die Systeme, die finanzierbar wären, würden wohl einem Testszenario nicht standhalten.

Entschuldige, dass ist doch Unfug was Du hier behauptest. Ich zitiere Dich: Fakt ist, der VdS...bla bla bla...wo steht denn bitte der Fakt? Wer soll das behauptet haben? Eine Methode der hier üblich agierenden ist es nämlich Ihre persönliche Meinung mit den Worten zu beginnen...Fakt ist..das BKA , hat, das IM will...usw.

Bislang zählte ich Dich nicht zu dieser Klientel.

Hier die Antwort vom VdS, zumindest Auszugsweise, als genau diese Schwachsinnige Behauptung von einigen Landesbehörden im Frühjahr 2010 die Frage an mich bzw. meine Behörde gerichtet haben. Ich kann es wirklich bald nimmer hören. Ach ja, es geht um Waffenschränke und nicht um Hochsicherheitstresore, was immer das nach Deiner Meinung nun wieder sein soll. Und was Du schon wieder alles weisst...Systeme, die finanzierbar wären, würden wohl einem Testszenario nicht standhalten... Schon mal dabei gewesen, schon mal selbst geknackt? Vermutlich nicht! Aber ich!

So, nun die Antwort des VdS zu Deinen "Fakt ist" Factoids:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir sind ebenfalls auf Meldungen gestoßen (siehe beispielsweise http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=4...1hZR9E9267TF731 ), in denen behauptet wird, der Verband der Sachversicherer hätte sich gegen biometrische Erkennung bei Wertschutzschränke geäußert. Für uns ist derzeitig nicht nachvollziehbar, auf welche Aussage sich diese Mitteilung stützt.

Eine derartige generelle Feststellung stimmt mit den Richtlinien und Normen nicht überein. Diese nehmen Biometrie nicht explizit aus; EN 1300 für Hochsicherheitsschlösser verweist sogar auf Biometrie.

Grundsätzlich entscheidend für die Eignung ist, ob die relevanten Sicherheitsziele erreicht werden. Für die Biometrie bedeutet dies derzeitig, dass sie als zusätzliches Identifikationsmerkmal in Frage kommt.

Darüber hinaus haben wir in einem Arbeitskreis mit Herstellern einen Entwurf für die Anforderungen und Prüfmethoden an eine biometrische Erkennung erstellt (VdS 3112), der auf die Besonderheiten der Biometrie insbesondere in Bezug auf die Prüfung und Bewertung dieser eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

VdS Schadenverhütung GmbH - Ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

AG Köln HRB 28788

Sitz der Gesellschaft:

Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln

Geschäftsführer:

Gero F. Poppe, Hans Schüngel

Geschrieben

Dann entschuldige ich mich in aller Form.

Habe nur wiederholt was andere, alt eingesessene Forumsmitglieder hier gepostet haben.

Aber, wie dort geschrieben steht, und so interpretiere ich die Antwort in dem Schreiben, würden Wertschutzschränke, die nur über ein biometrisches Schließsystem verfügen keine Zertifizierung erhalten, richtig?

Somit kämen also nur Systeme in Frage, die z.B. über eine Kombination aus Schlüssel und Biometrie oder Numerisch und Biometrie verfügen und da kommen wir, glaube ich, direkt in die Verhältnismäßigkeitsthematik herein, da Waffenschränke, gerade im Kurzwaffenbereich schlagartig exorbitant teuer werden würden, ohne einen Zugewinn an Sicherheit zu erlangen.

Hinzu käme die Frage, wie mit alten Schränken vorgegangen werden soll.

Geschrieben
Aber alle PRAKTIKER die ich kenne (sind einige) und die einen gewissen Einfluss auf solche Entscheidungen nehmen können lehnen dies momentan noch rundweg ab.

Ich denke mal das die Betonung auf "noch" liegt.

Vor 20 Jahren hätte ich auch nicht gedacht dass ich mein Telefon mal in der Hosentasche tragen würde.

Ich habe auch keinen Einfluß als Einzelner zu diesen Entscheidungen und meine Meinung fragt sicherlich niemand und wenn doch, dann habe ich dazu meinen persönlichen Standpunkt, den ich aber mit Sicherheit hier nicht offen legen werde!

Auf jeden Fall will ich keine "vergewaltigte" Waffe als Sportschütze und die letzten 44 Monate werde ich auch keine derartige Dienstwaffe erhalten, da bin ich mir nun mal "noch" sicher!

Gruß

Uwe

Geschrieben
Aber, wie dort geschrieben steht, und so interpretiere ich die Antwort in dem Schreiben, würden Wertschutzschränke, die nur über ein biometrisches Schließsystem verfügen keine Zertifizierung erhalten, richtig?

Wertschutzschränke also VdS III aufwärts verfügen nämlich in der Regel über zwei getrennte Schließsysteme, bzw. muß man beispielsweise erst eine Zahlenkombination eingeben, bevor man überhaupt die Schlüssel - Lafette öfnen und den Schlüssel einlegen kann. Und / Oder sie haben eine zusätzliche Verriegelung bei Einbruchsversuch.

Geschrieben
Aber, wie dort geschrieben steht, und so interpretiere ich die Antwort in dem Schreiben, würden Wertschutzschränke, die nur über ein biometrisches Schließsystem verfügen keine Zertifizierung erhalten, richtig?

Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen Dan, Du behauptest ja einen solchen Unsinn auch nicht und was andere Schreiben, nun ja, nimms als Meinung und nicht immer als Fakt.

Wie Du aber gerade geschrieben hast, hat der VdS seine eigene Philosophie. Die basiert im wesentlichen auf der Auswertung von entsprechender Tätermethodik. Von daher hast Du völlig Recht, es handelt sich immer um die Kombination. Es muss übrigens kein mechanisches Schloss sein, zulässig nach VdS wäre auch die Kombination PIN/Biometrie. Es müssen eben zwei Identifikationsmerkmalträger (unabhängig voneinander) sein. Übriges sind solche vom VdS zugelassene Systeme gar nicht mal so teuer. Allerdings wird sich ein Nachrüsten nicht lohnen, weil auch für die Nachrüstung gelten die VdS Richtlinien. Ich denke mit dieser Kombination ist man bei einem Neukauf gut beraten. Ob es derzeit schon nachrüstbare System im obigen Sinne des VdS gibt kann ich nicht sagen, zumindest sind mir keine bekannt.

Gruß

Geschrieben

Und genau deshalb bin ich der Meinung, dass es für Bestand-LWB, eine andere Regelung geben wird.

z.B. Eine Vorschrift zur Schlüsselaufbewahrung oder ähnliches und wer neuer LWB wird, muß halt einen Schrank mit irgendeiner Kombi kaufen.

Die Amerikaner z.B. bieten solche kleinen, biometrisch gesicherten Waffenschränkchen seit einigen Jahren schon an, Um z.B. Schusswaffen sicher aber schnell im Zugriff zu haben, wenn die Waffen im Schlafzimmer oder im Auto sind.

Gib mal bei google bilder die Suchbegriffe biometrix gun safe ein, sollte er Link nicht funzen.

http://www.google.de/images?hl=de&gbv=...afe&spell=1

Diese entsprechen wohl aber in keiner weise den Sicherheitsanforderungen der deutschen Standards.

Aber lieber so ein kleines biometrisches Schränkchen, als einen Ar...x Stöpsel, so überflüssig diese Verordnung auch sein mag.

Geschrieben
Aber lieber so ein kleines biometrisches Schränkchen, als einen Ar...x Stöpsel, so überflüssig diese Verordnung auch sein mag.

Noch nicht mal das.

Dieser ganze biometrische Schwachsinn ist doch genau so überflüssig wie die Eier vom Papst. (Pardon my french, aber das musste mal raus).

Wir regen uns hier auf um Zertifizierungen, DIN-Normen und wasweißichnoch.

Fakt ist, diesen Quatsch braucht kein Mensch. Es wird weder Amokläufe noch sonstige Straftaten verhindern, geschweige denn, mehr unberechtigte Zugriffe auf Waffen, wie wir sie bereits jetzt schon haben. Bzw. nicht haben.

Und nur hier müssen wir ansetzen. Diese ganze Eierei um Biometrie ist weiter nichts, als irgendwelchen Gutmenschen aufzutischen, dass man ja wieder unheimlich viel für die innere Sicherheit getan hat.

Sch...ß-Augenwischerei und nix sonst.

Geschrieben
Und nur hier müssen wir ansetzen. Diese ganze Eierei um Biometrie ist weiter nichts, als irgendwelchen Gutmenschen aufzutischen, dass man ja wieder unheimlich viel für die innere Sicherheit getan hat.

Wenn das nur wäre...

Das wirklich Schlimme an dieser Geschichte ist, dass die handelsüblichen Systeme eben NICHT sicher sind. Sie sind leicht, mit einfachen Mitteln zu überlisten.

Der Einsatz solcher Systeme wäre fatal.

Geschrieben

Und genau deshalb ist dieses ganze Geblase (ein anderes Wort fällt mir nicht ein dafür) von Hr.B & Co. nur Gängelung und wieder die Hürden weiter anheben. Nochmal Geld aus den LWB rauspressen ohne Sinn und Verstand. Sorry aber einfach nur zum ko***!

Geschrieben

Jawoll, Jungs, so gefallt Ihr mir wieder besser.

Und jetzt kommt wieder der Drücker durch:

Colorful, was hältst Du denn davon, einen Euro pro Monat in die FvLW zu investieren ?

Ist auf Dauer besser investiert, als in irgendwelche Stöpsel oder elektronisch-biometrisches Gedöns, was sowieso nicht funktioniert.

Geschrieben

Ich bin jetzt mal unverschämt.

Ich halte mich für in der Lage eine biometrisch gesicherte Waffe zu knacken.

An der zwangsläugig exisierenden Schnittstelle zwischen Elektronik und Mechanik kein Problem. Außer die Waffe ist so gekapselt das man sie nicht öffnen kann. Dann kann man sie auch nicht reinigen. Wird den Waffenbesitz dezimieren weil sich keiner alle paar Monate eine neue Waffe wird kaufen wollen und für die Behörden wirds teuer (Einsenden zum Hersteller und öffnen/ reinigen dort). Ja liebe Steuerzahler (auch die Nicht-LWB) dann greift schon mal schön tief in die Tasche.

Oder um es mit anderen Worten zu sagen (Ist mir egal ob Urbane Legende oder nicht, wahr ist es trotzdem)

Entwickler: Aber auf dem Testgelände in Nevada Fields hat das System einwandfrei funktioniert.

General: Ich kann den Feind ja mal Fragen ob es ihm was ausmacht den Krieg vom Irak nach Nevada Fields zu verlegen.

Nur weil etwas funktioniert heißt es noch lange nicht das es Sinn macht. Darum hat El Marinero völlig recht.

Geschrieben

Naja, ich sagte ja, dass die Verordnung überflüssig ist.........

Ich bin per Grundsatz gegen diesen ganzen Schrott, etwas anderes würde ich auch nie behaupten.

Ich sage lediglich, lieber so ein Teil aus dem Amiland als so einen Di..o im Lauf.

Kann man die Dinger eigentlich auch als Verhütung benutzen? Sozusagen als Anti Aids gerät oder so?

Geschrieben

Noch eine Frage in einem Bandwurmsatz:

Sind eigentlich Fälle bekannt, in denen ein Nichtberechtigter sich eine Waffe eines Berechtigten, welche in einem zugelassenen Trersor eingeschlossen war, aneignen konnte? Hat also jemals einer aus dem Familiekreis eines LWB den Schlüssel entwendet/die Kombination ausgespäht und anschließend mit der Waffe eine strafbare Handlung begangen?

Ich rede jetzt nicht von Einbrüchen mit einer gewaltsamen Öffnung des Tresors.

Gibt es da Zahlen??

Manfred

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