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IGNORED

Wiederladeschein -


theshooter55

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab da mal eine frage.

Folgendes Problem hat mein Jagernachbar:

Vor 20 Jahren den"Pulverschein" gemacht, regelmässig (alle 5 Jahre)verlängert,

aber letztes pulver vor 10 Jahren gekauft.Heute beantragt er nun eine weitere verlängerung ,da schreibt die neue Fachkraft der Kreispolizei Behörde des Kreise Soest ,Sie könne eine Verlängerung nicht zustimmen da Er seit 10 jahren kein Pulver mehr gekauft hat und natürlich so auch keine mun wiedergeladen hat ,also auch keine fachkenntnisse mehr besitzt. Erst wenn Er wieder eine Prüfung ablege könne Sie ihm den "Pulverschein"genehmiegen.

Frage :Ist das Recht oder ist das Terror von Links /Grün

Die FACHKRAFT ist eine Frau und neu im Amt.

shooter

Geschrieben

Sie hat Ermessensspielraum...

Wenn Dein Kumpel seit 10 Jahren nicht mehr wiederlädt, ist es schwierig, ein Bedürfnis für den Erwerb von TLM zu begründen. Damit müsste die bestehende Erlaubnis eingezogen werden. Will er den Schein wiederhaben, dann muss er sich auf die Hürden des Amts einstellen.

Es hat sich ja in der Zeit tatsächlich einiges bei den Vorschriften geändert. Da will die Amtsfrau eben sicher sein, daß jeder auf neuestem Stand ist. Pulver funktioniert noch wie damals, aber die Gesetze...

Geschrieben

Das ist (leider) korrekt so. Auch für den Pulverschein muß man ein Bedürfnis (wie ich dieses Wort hasse) nachweisen. Das wird im allgemeinen dann anerkannt, wenn man in der vergangenen Periode Pulver erworben hat.

Wer bei Bekannten lädt, und kein eigenes Pulver kauft, sollte sich trotzdem vom Bekannten hin und wieder eine Dose überschreiben lassen. Es wird schon irgendwie möglich sein ungefähr zu bestimmen wie viel Pulver man im Laufe der Zeit auf diese Weise erwirbt. Dann steht was im Schein, und alles ist in Ordnung.

Geschrieben

Bei mir war dieselbe Situation eingetreten. Obwohl ich eine eidesstattliche Erklaerung einer Person vorgelegt habe, die mir beim Wiederladen zugesehen hat, wollte es der Sachbearbeiter auf einen Prozess ankommen lassen. Mein Einwand, dass man beim Wiederladen von Wadcutter-Munition mit einem Kilo NC-Pulver doch recht weit kommt (ca. 7000 Schuss), hat niemand interessiert. Musste dann hinfahren und nach einem einstuendigen Gespraech wurde die Fachkunde als gegeben anerkannt.

SchwarzerKrauser

Geschrieben

Hallo,

also mal ganz ehrlich...ich frage mich schon ernsthaft wie man, wenn man die Sachkunde einmal erworben hat, diese überhaupt verlieren kann?

Entschuldigung, aber beim Führerschein fragt ja auch keiner wie lange du schon nicht mehr gefahren bist, genauso wie dein Abitur ja auch dauerhaft gültig ist.

Ich finde das Ganze an den Haaren herbeigezogen und meines Erachtens auch rechtlich nicht einwandfrei. Das Gesetz sagt das zwar aus...aber es wäre wirklich

interessant ob dies auch wirklich Bestand hätte. Zumal die beschriebenen Beispiele ja auch ohne eigenen Erwerb bzw. geringen Verbrauch ja auch Probleme mit

der Regelung aufweisen.

Der Einsatzzweck für einen Jäger ist ja sowieso nochmal ien anderer als beim Sportschützen, da geht es nicht um die Masse der Munition sondern eine Munition zu

bauen die auf Waffe und Wild angepasst ist, das der Jäger keine zig-Tausend Schuss laboriert ist auch klar...muß er ja auch nicht. Hier geht´s um andere Themen

als Masse.

Ich halte den Standpunkt in Summe für fragwürdig das dir nach 5 Jahren nicht laden die Sachkunde abgesprochen wird. Man möge mir doch bitte mal erklären was

diese Regelung überhaupt an Sicherheitsgewinn oder was auch immer bringen soll?

Bei vielen unserer Gesetze kann ich mittlerweile nur noch mit dem Kopf schütteln.

Gruß

Carsten

Geschrieben
Hallo,

also mal ganz ehrlich...ich frage mich schon ernsthaft wie man, wenn man die Sachkunde einmal erworben hat, diese überhaupt verlieren kann?

Entschuldigung, aber beim Führerschein fragt ja auch keiner wie lange du schon nicht mehr gefahren bist.....

Genau das wird sich schneller ändern als du denkst....da gibts mehr als konkrete Pläne

Geschrieben

Ist halt Absurdistan :traurig_16:

Den Ösis ist es egal, dort traut man noch der Bevölkerung :rolleyes:

Nur hier im Freiem D-Land kann man Spaß mit einem Gesetzt verbieten :gaga:

Schade das mein Hoffnung das es auch durch Neuwahlen nicht besser wird :s84:

So Sonne scheint und die Politik kann nichts dran machen

B01

Geschrieben
Der Schluß nicht gekauft= nicht wiedergeladen ist nicht erlaubt!

Doch. Denn welche überprüfbare Grundlage soll denn der Sachbearbeiter sonst rannehmen?

Geschrieben

Hallo,

also ganz ehrlich...

1. kann er während der Zeit ja trotzdem wiedergeladen haben, wie einige vor mir schon geschrieben haben

2. ich weiß ja nicht wie es euch geht...aber selbst wenn ich 5 Jahre lang etwas nicht mehr gemacht habe bin ich, sofern ich das vorher schon einige male gemacht habe, immer noch

in der Lage sachkundig zu handeln.

Fakt ist...das ganze ist meines Erachtens völlig überzogen...wie leider so vieles in unserem ach so freien Land.

Sicher...wir jammern auf hohem Niveau, es gibt Länder die sind schlimmer (z.B. Iran *gg*) aber das macht es noch lange nicht richtiger.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Ist ja alles richtig was hier geschrieben wurde.....

klar kanner wiedergeladen haben auch wenn er keine Treibmittel gekauft hat.....

aber bei mir und allen die ich so kenne ist bekannt dass es gut und wichtig ist ist innerhalb der 5 Jahre halt mal was zu kaufen.....

So jetzt kann man lang diskutieren was Recht und Unrecht ist, und wie's theoretisch richtig wär.

hat auch alles seine Berechtigung, nur ist das i.d.R. jedem vorher (im Kurs) schon gesagt worden der den Schein nach §27 gemacht hat.

S'gibt allerdings auch bei uns immer wieder welche die verpennen das genauso wie die zeitgerechte Verlängerung.... hmmmmm, schlecht halt aber irgendwie zumindest ein wenig selbst schuld....

Geschrieben
Fakt ist...das ganze ist meines Erachtens völlig überzogen...wie leider so vieles in unserem ach so freien Land.

Alles richtig was Du sagst. Aber leider haben die Autoren der Gesetze meist persönlich überhaupt keine Ahnung davon. Und sowas kommt dann dabei raus.

Geschrieben

@Fyodor: Da gebe ich dir absolut recht und es ist eigentlich traurig das es so ist. Aber es gibt noch eine Steigerung davon...und zwar wenn irgendwelche Lobbyverbände oder die Industrie die Gesetze schreibt wie auch schon geschehen da kommt dann noch größerer Müll für den Bürger raus.

Irgendwie fragt man sich manchmal schon ob das wie das läuft überhaupt so sein kann. Das das zu Politikverdrossenheit und Protestwählen führt ist zumindest mir klar.

Gruß

CArsten

Geschrieben
Ebenso beachte bitte das Wörtchen "soll" im §29... Damit ist sicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

"Die Behörde soll anerkennen..." ist das gleiche wie "Es ist anzuerkennen...". Somit keine Willkür.

Und selbst wenn: zu unseren Gunsten! Da steht nämlich, wann die Sachkunde in jedem Falle nicht anzuerkennen ist. Interpretiert man das "soll" in diesem Fall als Willkür-Klausel, so hat die Behörde nur die Möglichkeit, die Sachkunde in diesem Falle doch anzuerkennen.

Geschrieben
Das muß doch aber bekannt sein? Von der Sachkunde her...

ist bei mir sogar hinten reingeheftet und eine auflage des scheines..........

das amt geht mit dem merkblatt auf nummer sicher , da hat jeder die wichtigen sachen gleich zur hand.

Geschrieben

Mal ne Aussage meines Amtes wegen dem Pulverschein. Iss zwar schon einige Jahre her, aber in manchen Amtsstuben immer noch aktuell.

Ich hatte mal ne Zeitlang nur sehr wenig Pulver gekauft. Beim Verlängern des Scheins wurde mir die eingetragene Menge gekürzt mit der Begründung das ich eh die georderte Menge nicht verbrauche.

Auf die Frage von mir was passiert wenn man die nächsten 5 Jahre keinen Eintrag an Pulverkauf im Schein stehen hat, wurde mir gesagt das man ohne Pulver auch nicht wiederladet und kein Bedürfnis hat. Somit keine Verlängerung mehr.

Also kurz gesagt, wer kein gekauftes Pulver im Schein stehen hat, hat auch kein Bedürfnis.

Nochmal, iss mir vor Jahren gesagt worden vom Amt. Muss nicht bei jedem so sein. Ermessenssache

Geschrieben
Das muß doch aber bekannt sein? Von der Sachkunde her...

Erstens heißt das Dingens da nicht Sachkunde

und zweitens,

wie oft muß das noch diskutiert werden, daß es da EXTREM unterschiedliche Auffassungen der Ämter gibt

und 8 Kilo bei den allermeisten NICHT drin ist ?

Also bitte nicht jedesmal verallgemeinern und so tun, als wäre das der Regelfall. Ist es nämlich nicht -

und das haben wir schon gefühlte 157 mal festgestellt :rolleyes:

Der Regelfall wird wohl in den allermeisten Fällen bei 5 bzw. 3 Kilo pro Haushalt nach oben gedeckelt sein.

Schön, wenn es bei dem einen oder anderen mehr ist <_<

Geschrieben
Nu, ja, die zu lagernde kleine Menge braucht man sich ja - Gott sei Dank - nicht genehmigen lassen und auch gegenüber dem SB darüber kein Wort zu verlieren.

Aber wenn es mehr sein sollte, dann muß man sich allerdings etwas genehmigen lassen. Und das ist für nichtgewerbliche Bürger extrem schwierig!

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Wie mehr?

Es gibt durchaus Wiederlader, bei denen es nötig wäre, mehr "Lagerplatz" zu haben.

Im bewohnten Gebäude darfst Du 3 kg NC- Pulver lagern.

Bei gleichzeitiger Lagerung von SP und NC im bewohnten Gebäude reduziert sich die Menge auf insgesamt 1kg!

Hab ich irgendwo geschrieben, es sei ratsam, mehr zu beantragen?

siehe erste Anmerkung.

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Deswegen schreibe ich die gante Zeit im Konjunktiv...

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