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IGNORED

Munitionserwerbsschein


Laney

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Geschrieben

Hallo miteinander!

Ist es möglich, als Sportschütze einen Munitionserwerbsschein für eine Vereinswaffe zu bekommen?

Ich bin mittlerweile 1,5 Jahre beim Verein und habe die Sachkunde.

Da ich aber momentan nicht allzu viel Geld übrig habe, wäre es perfekt, wenn ich mit dem Waffenkauf noch warten könnte.(Wenn dann möchte ich gleich was gutes) Ich würde aber trotzdem gern Munition kaufen und vor allem daheim lagern können.

Weiß jemand, ob das möglich ist?

Vielen Dank!

Gruß Michael

Geschrieben

Ich denke nicht daß das geht.

Schließlich wird der Munitionserwerb normalerweise auf der WBK bei der entsprechenden Waffe vermerkt, bzw. ist bei der gelben automatisch mit dabei. Einen reinen Munitionserwerbsschein gibt es zwar auch, den bekommst Du aber nicht, wenn Du mit einer Vereinswaffe schießt.

Aber mal eine Frage: warum kaufst Du nicht die Mun über den Verein, und lagerst sie dort? Dann ist der Verein der offizielle Eigentümer, aber sie steht nur Dir zur Verwendung frei. So haben wir das in meinem alten Verein gehandhabt bei Munition für Vereinswaffen.

Geschrieben
Hallo miteinander!

Ist es möglich, als Sportschütze einen Munitionserwerbsschein für eine Vereinswaffe zu bekommen?

Gruß Michael

Wenn eine Vereinswaffe existiert kannst Du doch auf Deinem Stand die Munition für den dortigen verbrauch dort erwerben, mußt sie entweder verbrauchen, oder dort hinterlegen!

Esgibt aber auch einen reinen Munitionserwerbsschein!

Geschrieben

Eben! Zum einen geht es mir um die Preise, zum anderen gibt es nur eine Sorte und größere Mengen kann ich auch nicht lagern.

Ich hätte halt gern die Möglichkeit, bei einem Sonderangebot zuzuschlagen, unterschiedliche Sorten zu haben etc.

Momentan bin ich da natürlich sehr gebunden!

Danke für eure Antworten!

Geschrieben

Ich denke auch, dass Du da kaum Möglichkeiten hast aber eine MES kostet ja auch Geld, also warum nicht die WBK mit passendem Voreintrag, MEB und die günstigste Plempe bei Egun? Ich weiß jetzt nicht was ein MES kostet aber WBK+Waffe liegt im besten Fall <200.

Geschrieben

Ja daran hatte ich auch gedacht, aber ich würd mir jetzt ungern irgendeinen Schrott kaufen, nur damit er rum liegt. Und außerdem brauch ich dann ja auch gleich noch einen Waffenschrank.

Schade!

Geschrieben
Ja daran hatte ich auch gedacht, aber ich würd mir jetzt ungern irgendeinen Schrott kaufen, nur damit er rum liegt.

...und du evt. ein neues bedürfniss brauchst, wenn du dir später was gutes zulegen willst. (Gilt für KW und HA)

Und außerdem brauch ich dann ja auch gleich noch einen Waffenschrank.

Tresor. Genau. Den brauchst du früher oder später aber sowieso. Und Muni lagert man ja auch nicht im Bücherregal.

Also am besten gleich was g´scheites kaufen.

Denn das ist das, was das Amt anfangs am meisten interessiert. Wie wird dein Equipment aufbewahrt.

Geschrieben
Ich weiß jetzt nicht was ein MES kostet

Aus dem Gedächtnis irgendwas um die 30 Öhre. Ich schau aber noch genau nach.

warum nicht die WBK mit passendem Voreintrag, MEB und die günstigste Plempe bei Egun?

Wär wohl die pragmatische, wenn auch nicht günstige Möglichkeit. Die Plempe kann man später nämlich wieder veräßern, dann wird auch der Platz im Regelbedürfnis wieder frei.

€: Der MES kostet EUR 30,68 (Kostenverordnung zum Waffengesetz - WaffKostV-, II Nr. 13); ehemals 60 Deutschmark.

Geschrieben

Ok 30€ ist jetzt nicht die Welt. Danke dir!

Und wie stell ich das an, dass ich so einen kriege?

Wie hast du denn deinen bekommen?

Wenns nichts hilft werd ich aber vermutlich doch über eine billige Waffe machen. Aber das wollte ich eigentlich, wie gesagt gerne vermeiden.

Michael

Geschrieben
Und wie stell ich das an, dass ich so einen kriege?

Wie hast du denn deinen bekommen?

Mit Deinem Sachbearbeiter das Thema besprechen. Hängt vom persönlichen Ermessen ab.

Das Vorhaben schätze ich schwierig ein, MES werden eher selten ausgestellt. Die Geschichte, wie ich meinen bekommen habe nutzt Dir dabei nur gar nichts - ich habe einen MES für Munition aller Art als Waffensachverständiger.

Geschrieben

Für meinen MES mußte ich ein Bedürfnis nachweisen. Wenn dieses anerkannt wird, sollte der Ausstellung nichts im Wege stehen.

Gruß Jägermeister

Edith meint, daß ein vorhergehender Anruf beim SB viele Fragen im Vorfeld klärt. Habe ich auch so gemacht und herausgefunden, was ich als Bedürfnis einreichen muß.

Geschrieben
Es geht um .22lr und 9mm Para.

Wieso denn?

na für .22lr kaufst dir n schrott-gewehr fürn fünfer und das dann auf die gelbe, da is der mun-erwerb gleich mit bei und ist keine waffe auf "kontingent". nebenbei kostet die gelbe auch nicht mehr als der mun-erwerb auf der grünen. und später das schrott-gewehrchen verschrotten lassen, kostet bei vielen ämtern nicht mal das austragen was.

(hat auch den vorteil, dass du dir problemlos jede andere erlaubnispflichtige waffe zum sportlichen schießen - inkl. munition - für 1 monat ausleihen darfst. da ist dann auch ein eigener tresor schon vorteilhaft!)

9para is ned ganz so einfach.

aber...... such dir halt einen im verein, der selbst .22 und 9para hat, über den kaufst die mun ( und bei dem lagert auch die mun) und sagst ihm wenn dein vorrat im verein zur neige geht, dann soll er auffüllen.

wo is das problem?

munitionserwerbsschein ganz ohne nachgewiesenes bedürfnis und ohne waffen ist extrem schwierig bis fast unmöglich ( sachverständige und sammler mal aussen vor).

gruß alzi

Geschrieben
Servus !

Mit oder ohne dem Zusatz "soweit sie nicht dem KWKG unterliegt" ?

Wie soll Dir denn die örtlich zuständige Behörde KWKG Munition genehmigen??? :rolleyes:

Geschrieben

Servus !

Das dachte ich auch ! Hab ja nur oben den Beitrag von Pestilenz zitiert.

Hat mich gewundert, dass er das nicht hinzugefügt hat.

Bei meinem MES steht das nämlich auch drinnen: "Munition aller Art, soweit sie nicht dem KWKG unterliegt".

Geschrieben
Servus !

Das dachte ich auch ! Hab ja nur oben den Beitrag von Pestilenz zitiert.

Hat mich gewundert, dass er das nicht hinzugefügt hat.

Bei meinem MES steht das nämlich auch drinnen: "Munition aller Art, soweit sie nicht dem KWKG unterliegt".

Man kann es auch anders sehen. Da weder verbotene Gegenstände noch dem KWKG unterliegende Waffen durch die örtlich zuständige Behörde genehmigt werden können, bedarf es der Ergänzung im Prinzip nicht.

Geschrieben

So ist es. Die untere Waffenrechtsbehörde hat dazu schlichtweg keine Handhabe und ist auch sachlich überhaupt nicht zuständig. Man kann dazu den § 40 (4) WaffG bzw. § 57 (1) WaffG i.V.m. § 11 KrWaffKontrG lesen.

€: Und nein, der (überflüssige) Zusatz ist bei mir nicht angehängt.

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