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IGNORED

Walther Taschenmesser (Tool) führen


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Geschrieben

Hallo,

folgende kleine Frage. Ich bin im Besitz eines solchen Messers:

http://www.obramo-security.de/images/produ...s/multi_tac.jpg

Nun hatten wir kürzlich eine Diskussion ob ich dieses Messer bzw. Tool eigentlich z.B. im Auto ständig dabei haben darf bzw. wenn ich zum Schießstand fahre ist das in meiner Utensilienkiste, da ich die Erfahrung gemacht habe das es ganz nützlich ist wenn man bei der Meisterschaft so etwas neben sich liegen hat, falls doch mal eine Hülse klemmt.

Das Messer hat ja so einen Knopf mit dem man es mit einer Hand öffnen kann und die Klinge wird auch arrettiert, wie es halt bei nem gescheiten Taschenmesser sein sollte. Meines Erachtens würde ich vermuten das ich damit ein Problem habe, wenn ich doch mal kontrolliert werde und man mir dann ggf. einen Verstoss gegen das Waffengesetz anhängen könnte.

Wie seht ihr das?

Gruß

Carsten

Geschrieben
...Das Messer hat ja so einen Knopf mit dem man es mit einer Hand öffnen kann und die Klinge wird auch arrettiert, wie es halt bei nem gescheiten Taschenmesser sein sollte.

Es gibt da wohl einen Rettungssanitäter, der ein Problem bekam, als er sein Rescue-Tool auf dem Weg zur Arbeit führte!

328_1.jpg

Von daher stimme ich Dir zu ...

... Meines Erachtens würde ich vermuten das ich damit ein Problem habe, wenn ich doch mal kontrolliert werde und man mir dann ggf. einen Verstoss gegen das Waffengesetz anhängen könnte.
Geschrieben

Als Werkzeug taugt das Teil eh nix.

Die Zange kann man nicht wirklich benutzen, geschweige denn Kabel oder Draht schneiden.

Leg was drauf und kauf nen Leatherman oder ein Swisstool.

Geschrieben

Hallo,

gleiches wollte ich mir auch schon zulegen. Kann man den Knopf nicht abschrauben? Dann wärst Du auch psychologisch auf der sicheren Seite.

Ne, ohne Witz. Wenn man das Messer oder Tool zur Ausübung des Sports oder ähnlichem benötigt ist das Führen erlaubt. Auch ohne Führerschein ;)

Bei diesem vieldiskutierten Führen von Einhandmessern etc. geht es doch in erster Linier um die Personen, die damit auch auf der Straße oder öffentlichen Plätzen den Dicken machen. Ich habe auch Einhandmesser, jedoch nehme ich das nur zum Schießen mit, bin daher auch nicht öffentlich anzutreffen.

Grüße

Schoffi

Geschrieben

Hi,

also ich hab mich schon so weit kundig gemacht das auch das Entfernen des Knopfes rechtlich nichts daran ändert das es ein Einhandmesser ist. Das Problem ist das das Messer mit diesem Ausstattungsmerkmal vertrieben wird und wenn du das Merkmal änderst änderst du nichts an der Bauart (wurde mir von einem Polizisten mal so erklärt), sprich egal ob Knopf dran oder ab...du bist trotzdem der Depp.

Das mit dem Letherman ist ja nicht schlecht...aber da hat man dann ja dasselbe Problem.

Ich habe auch schon von Leuten gehört die riesen Diskussionen mit Polizeibeamten hatten weil sie im Auto ein Gurtmesser mitführten das aufgrund seiner Bauart wohl mittlerweile gegen das Waffengesetz verstösst, es aber vorher eindeutig als Gurtmesser vertrieben wurde.

Vielleicht sollten wir unsere Herren Politiker mal mit diesen rechtlichen Problemen konfrontieren und darauf hinweisen das durch diese Gesetzgebung ein großer Teil der Bevölkerung recht schnell kriminalisiert wird. Oder noch besser...mal bei den Herren selbst nachsehen (lassen) was sie denn so bei sich führen. *smile* Im besten Fall reicht ja schon ein kleines Messerchen mit 5 cm Klingenlänge das man eigentlich nur als Spielzeug bezeichnen kann.

Aber ich sehe schon...das Ganze Thema ist recht undurchsichtig. Ich bin ja schon am überlegen ob ich Walther anschreibe und frage wie die das sehen und ob die dazu Informationen haben.

Gruß

Carsten

Geschrieben
Das Messer hat ja so einen Knopf mit dem man es mit einer Hand öffnen kann und die Klinge wird auch arrettiert,

Damit ist es ein klassisches Einhandmesser, das dem § 42a WaffG unterliegt und das nur nach Beachtung der Ausnahmetatbestände geführt werden darf!

wie es halt bei nem gescheiten Taschenmesser sein sollte.

Meines Erachtens würde ich vermuten das ich damit ein Problem habe, wenn ich doch mal kontrolliert werde

Nun ja, bei einer Kontrolle muß es nicht gleich auffallen, eine Durchsuchung wird es ja so schnell nicht werden!

und man mir dann ggf. einen Verstoss gegen das Waffengesetz anhängen könnte.

Wenn Du dann dem Beamten nicht den allgemein anerkannten Zweck glaubhaft machen kannst schon!

Wird dann eine OWI, kostet hier den Verlust des Messers und ca. 300,- €!

Wie seht ihr das?

Gruß

Carsten

Geschrieben

Gibt es denn eine Liste der anerkannten Zwecke ?

Wer schonmal versucht hat bei Lidl oder Aldi so einer 6er Pack Flaschen aufzureißen weiß, dass man da eigentlich auch ein Messer braucht.

Wenn ich mit dem MTB unterwegs bin, nehme ich auch geren eins mit. Aber da bin ich mir nicht 100% sicher ob das durchgeht.

Das schlimme ist ja, dass es hunderte von Beispielen gibt die eben grenzwertig sind.

Geschrieben
Gibt es denn eine Liste der anerkannten Zwecke ?

Nein!

Ein Verstoß gegen das Führverbot ist eine OWi und liegt daher im Ermessensspielraum! Entweder Du kommst überzeugend rüber oder eben nicht, ds ist eben so!

Wer schonmal versucht hat bei Lidl oder Aldi so einer 6er Pack Flaschen aufzureißen weiß, dass man da eigentlich auch ein Messer braucht.

Ja, wenn das dann jemand sieht kommst Du schnell in den Verdacht des Diebstahls mit Waffen!

Übrigens, der 42a WaffG kennt nicht das erlaubnisfreie Führen mit Zustimmung des Geschäftsinhabers!

Da man diese Verpackung auch mit anderen Messern aufschneiden kann und dazu nicht unbedingt ein Einhandmesser erforderlich ist, kann es hier eng werden!

Wenn ich mit dem MTB unterwegs bin, nehme ich auch geren eins mit. Aber da bin ich mir nicht 100% sicher ob das durchgeht.

Das ist ja auch kein plausibler Grund!

Das schlimme ist ja, dass es hunderte von Beispielen gibt die eben grenzwertig sind.

Du sagst es!

PS:

Die Kontrolle ist ev. nicht das Problem!

Ein Problem ist, wenn Du mit dem MTB in einen Unfall verwickelt wirst und man findet bei den Rettungsmaßnahmen Dein Einhandmesse und schwupps, hast Du eine Anzeige!

Oder Du hast eine Fahne und wirst zu Blutennahme gefahren, da wirst Du nun zur Eigensicherung durchsucht und was findet man da?

Also der "Normalbürger" wird aus meiner Erfahrung nicht betroffen sein, es sei denn es kommt zu o. gen. Ereignissen, naja dann ist er eben kein "Normalbürger" mehr.

Geschrieben

Also ich hab bereits gehört, dass bei einigen Polizisten allein die Bezeichnung eines Gegenstandes ausreicht, hier von einem Vorsatz einer Waffe auszugehen d.h. Messer mit der Bezeichnung "Tactical" oder Taschenlampen mit der Bezeichnung "Defence" oder "Defender" (Surefire od. andere mit Zackenring oder Glasbrecher) Kugelschreiber von S&W mit einer Stahlspitze usw. Diese Artikel sind einfach nicht gewünscht - bleibt eben nur das Kleingeld in Strump übrig -oder?

Geschrieben

@ uwe

Das ist ja das Problem. So kann ich ja alles in Bezug auf Einhandmesser abwürgen. Ich kann eben alles mit einem "normalen" Messer machen.

Obwohl ich sicherlich doof angeschaut werde wenn ich mein 11cm feststehendes aus der Scheide ziehe und beim lidl damit rumstochere.

Es gibt ja X Sachen wo ein Messer nützlich wäre. Aber keins davon muß ich mit einem Einhandmesser machen.

Allerdings könnte ich ja jetzt noch 200 Sachen aufzählen wo ich immer ein Messer dabei habe.

Bei den "richtigen" Rettungsmessern wird es dann natürlich schon etwas seltsam, so ein Verbot.

Im Prinzip ist das fehlen einer "Erlaubnis/Verbotsliste" schon ein ko Kriterium.

Bleibt also doch nur immer ein schönes feststehendes Messer mitzunehmen.

Nochmal Beispiel MTB.

Du denkst nun sicherlich an gemütlich durch den Wald radeln.

Ich denke an Training für die Downhill Bundesliga. Wo praktisch bei jedem Trip ein schöner Sturz passiert, wo man sich die Handschuhe aufschneidet weil man die Hand kaum noch bewegen kann. Oder das Schrottreife fahrrad noch so "zurrecht rückt" das man nach hause kommt.

Nur mal als Denkanstoß für unterschiedliche Sichtweise von MTB fahren.

Geschrieben
Das ist ja das Problem. So kann ich ja alles in Bezug auf Einhandmesser abwürgen.

Ist aber nicht meine Erfindung!

Im Prinzip ist das fehlen einer "Erlaubnis/Verbotsliste" schon ein ko Kriterium.

Wird es nicht geben, genauso wie ein Prüfzeichen für Pfefferspray!

Wird ein Messer auf die Liste gesetzt wird eben ein ähliches produziert una auf den Markt geworfen.

Bleibt also doch nur immer ein schönes feststehendes Messer mitzunehmen.

Nur mal als Denkanstoß für unterschiedliche Sichtweise von MTB fahren.

Meine Sichtweise ist schon weit gefächert, aber die lasse ich mal außen vor!

Geschrieben

Was aber ja defacto ein Generalverbot gleichkäme wenn es heißen würde man darf die Einhandmesser nur haben wenn es nicht durch ein andersartiges Messer ersetzt werden könnte.......

Gut bei Teppichmessern, Rettungsmessern, Multitools usw. kann man anders argumentieren.

Aber reines Einhandmesser als "klassisches" Taschenmesser......

Geschrieben
Aber reines Einhandmesser als "klassisches" Taschenmesser......

ist völlig OK ! Wenn Du irgendwo auf der Leiter stehst, und sollst mal eben was abschneiden sind genau Einhandmesser wichtig, sicher und förderlich. der §42a ist und bleibt Quatsch. nicht nur wegen Messern, sondern auch allen "Waffen" und den "langen" Messern sowie den "Nicht-Waffen-aber-so-aussehen-wie-als-ob-sie's-wären".

Dieser Paragraph reproduziert nun die Befugnisse, die die Staatsmacht vorher schon hatte auf einer neuen Grundlage. Na gut, einziehen geht jetzt einfacher.

Die Politikos dürfen sich auf die Schulter klopfen.

Normalbürger sind verunsichert, Verbrecher und krasse Gangsta-Jungs wird's einen Dreck scheren. Jeder Airsoft-Spieler macht sich sofort strafbar, wenn er seinen eigenen Grund-und-Boden mit der Plempe verlässt, und sie irgendwo sonst aus(dem v. Beh.)packt. Reklamieren und Reparieren im Geschäft eigentlich unmöglich. Der Karnevals- und Trachtenverein braucht für die Säbel der Phantasieuniform jetzt Ausnahmegenehmigungen, der Koch braucht abschließbare Messerkoffer und an Sicherheit bringts gar nix.

<sigh>

Geschrieben
ist völlig OK ! Wenn Du irgendwo auf der Leiter stehst, und sollst mal eben was abschneiden sind genau Einhandmesser wichtig, sicher und förderlich. der §42a ist und bleibt Quatsch. nicht nur wegen Messern, sondern auch allen "Waffen" und den "langen" Messern sowie den "Nicht-Waffen-aber-so-aussehen-wie-als-ob-sie's-wären".

Dieser Paragraph reproduziert nun die Befugnisse, die die Staatsmacht vorher schon hatte auf einer neuen Grundlage. Na gut, einziehen geht jetzt einfacher.

<sigh>

Siehe Aussage "unserer Exekutive" oben. Und das MTB fahren war nur ein Beispiel, da ich da früher sehr aktiv war. Ich hätte auch Modellboot fahren, Offraod mit dem Auto oder was auch immer einsetzen können.

Geschrieben

Hi,

aber irgendwie kann es doch nicht angehen das durch diese unsinnige Regelung:

1. vermeidbare Unfälle erzeugt werden

2. Tools die m.E. überhaupt keine Deliktrelevanz haben verboten werden

3. ein nicht unerheblicher Teil unbescholtener Bürger künstlich kriminalisiert wird

Ich bin mittlerweile wirklich am überlegen hierzu mal einen Leserbrief zu verfassen, oder ggf. mal Kontakte zur Presse spielen zu lassen das die mal sauber recherchieren.

Jetzt kommt das Sommerloch...da sind die froh um alles. Dieser ganze Paragraph ist doch vollkommener Unsinn...jedes kleine Kind wieß das die meisten Delikte mit Messern

mitm Küchenmesser erfolgen und schließlich Affekt-Handlungen sind...und die Küchenmesser können die uns ja wohl kaum noch verbieten.

Und...ob ein Messer nun ein Einhandmesser ist, oder ein anderes hat Kriminelle noch nie interessiert und wirds auch nie.

Gruß

Carsten

Geschrieben
...und die Küchenmesser können die uns ja wohl kaum noch verbieten.

Gruß

Carsten

Diese Messer sind doch alle nicht verboten, Küchenmesser unterliegen ab 12 cm Klingenlände lediglich dem Führ- und nicht dem Küchenverbot!

Geschrieben
Soweit ich informiert bin gibt es einen Feststellungsbescheid des BKA zum Thema Multitools.

Demnach fallen diese nicht unter das WaffG.

Letzteres würde mich zwar freuen, vom Rechtlichen her aber eher überraschen.

Auch kann man "Multitool" nicht pauschal nehmen. Da gibt es welche mit diversen Messereigenschaften- und -anordnungen.

Und: die verlinkte Diskussion ins Messer-Forum gibt nicht wirklich (schlüssig) etwas her.

Geschrieben
Letzteres würde mich zwar freuen, vom Rechtlichen her aber eher überraschen.

Auch kann man "Multitool" nicht pauschal nehmen. Da gibt es welche mit diversen Messereigenschaften- und -anordnungen.

Und: die verlinkte Diskussion ins Messer-Forum gibt nicht wirklich (schlüssig) etwas her.

Also ich hab jetzt auf die Schnelle nur den Feststellungbescheid bezüglich der "Rescue Tools" d.h. Rettungsmesser gefunden.

Die sind definitiv frei. Ich war aber der Meinung, daß es sowas auf für Multitools gibt, d.h. diese Bezeichnung wurde explizit genannt. Ich werde mal in den Tiefen meiner Festplatten suchen, sowas speichere ich normalerweise gleich.

so, edith sagt, nachdem ich des Messerthread nochmal durchgelesen habe: BKA sieht Multitools nicht als Waffe, ein Feststellungsbescheid ist deshalb nicht nötig.

Geschrieben

Es ist richtig dass das BKA Multitools nicht als Waffe betrachtet, aaaaber Einhandmesser und Messer über 12 cm KLingenlänge haben auch keine Waffeneigenschaften, aus diesem Grunde wurde ja der § 42a WaffG erschaffen, der das Führverbot von Gegenständen beinhalten, die nicht dem WaffG unterliegen.

Ich weiß, es ist schwer, aber der Klotz hängt nun mal am Bein!

Geschrieben

Naja, alles jammern und diskutieren nützt ja nichts.

Ich finde es Schade das echte Rettungsmesser und Multitools auch betroffen sind.

Seine schönen Einhandmesser sollte man besser in der Vitrine lassen. Man sieht ja wie problematisch das ist, selbst bei Situationen wo man meint es wäre ok ein Messer mitzunehmen.

Aber es gibt ja so schöne feststehende Messer mit kurzen Klingen die schön und praktisch sind.

Also werde ich sowas nutzen bis sie in 3-4 Jahren auch verboten werden.

Bisher habe ich im lidl immer mein Einhandmesser gezückt, mit einem Schnitt die Folie des 6er Packs Pepsi zerschnitten und 2 Flaschen rausgenommen.

In letzter Zeit habe ich das nur noch mit meinem feststehenden Minineckknife gemacht.

in Zukunft werden ich halt an der Folie zerren bis Sie zerreißt und wenn dabei die Flaschen durch den Laden fliegen ist das halt Pech.

Aber gut, das Gesetz ist halt so, die Einschätzung der Leute die das umsetzen kann man ja hier und bei copzone nachlesen.

Bleibt also nur sich daran zu halten und das verbotenen Messer durch ein erlaubtes zu ersetzen.....

Geschrieben

Hallo,

manchmal fragt man sich wirklich in was für einem ....-land wir eigentlich leben.

Aber es kann doch eigentlich gar nicht sein das wir in unserer vielgelobten Demokratie keine Möglichkeit haben als Bürger etwas gegen solchen Schwachsinn zu unternehmen.

Da muß es doch Möglichkeiten geben.

Gruß

Carsten

Archiviert

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