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IGNORED

Halbautomat ohne Magazin und Erwerb duch Jäger?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
oh ihr schlafenden glücklichen!

in nrw ist die sportliche nutzung von selbstladewaffen ein verstoß gegen das waffen§, das im leitet dieses über die geänderten bedürfnissanforderungen von 2003 (nach steinhäuser in erfurt) ab.

Diese Problematik ist aber altbekannt und recht verbreitet. Argumentiert wurde immer mit dem "vom Bedürfniss umfassten Zweck". Das Ganze kreiselt zw. Sammler-, Sport- und Jagdwaffen mit immer wieder anderen Entscheidungen.

greetz

Geschrieben
und da für die "historische" waffe kein magazin mehr beschafft werden kann, kann die waffe in dem zustand jagdlich auch nicht genutzt werden. und da sie für das jagdliche schießen nicht genutzt werden kann, kann sie auch (zumindest auf jagdschein) nicht erworben werden.

Warum sollte ein Jäger einen Halbautomaten ohne Magazin nicht nutzen dürfen, eine einläufige Kipplaufbüchse wie die Blaser K95 aber schon?

Erklär mir das bitte!

Gruß @ddi

Geschrieben

Eine Selbstladewaffe ohne Magazin nicht eintragen zu können, ist absoluter Humbug. Man kann ja ggf. noch bei fest eingebauten Magazinen über die Problematik, der 2-Schuß-Begrenzung diskutierten, bei herausnehmbaren Magazinen wird es schon sehr albern, aber bei einer Waffe mit herausnehmbaren Magazin, bei der nicht mal ein Magazin vorhanden ist, macht sich der SB mehr als nur lächerlich. Wenn ich einen Selbstlader gerne als Einzellader auf der Jagd verwende, so ist dies mein gutes Recht und nicht das Problem des SB. Eine solche Waffe ist auch als Einzellader absolut jagdlich geeignet.

Zum Thema sportliche Nutzung von Jagdwaffen bzw. umgekehrt:

Der Jäger und der Sportschütze in euch sind juristisch, was das Bedürfnis angeht, zwei getrennte Personen. Es spricht absolut nichts dagegen, daß der Jäger in euch dem Sportschützen in euch eine Waffe zum sportlichen Schießen überläßt.

Geschrieben
fakt ist in nrw ist es von seiten des im nicht gewolt das jäger ighre jagdwaffen auch sportlich nutzen.

Hallo Stubenwurm,

wie kommst Du zu dieser (unhaltbaren) Auffassung?

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Stubenwurm,

wie kommst Du zu dieser (unhaltbaren) Auffassung?

MfG

Pirol 2

Naja, vielleicht dadurch, das er das WaffG liest. Im §13 steht:

----------------

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1.glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

...

----------------

Dorst steht, für welchen Zweck ein Jäger Waffen erwerben darf. Da stehen auch "Jagdsportliche Wettbewerbe und Training im jagdlichen Schießen", aber eben nicht "und ganz allgemein zum sportlichen Schießen".

Man kann da schnell auf dünnes Eis kommen.

Geschrieben

.... und wenn die "historische" waffe, mangels magazin, nicht jagd(sport)lich genutzt werden kann, dann kann sie darfür auch nicht benötigt werden. somit kein glaubhaft gemachtes bedürfnis und damit auch kein erwerb möglich.

und dabei die magazinkapazität und den vom bedürfnisumfassten zweck mal ganz aussen vorgelassen!

das argument "historische" waffe auch ohne magazin kann extrem schnell ( s.o. ) zu einem bumerang werden. für den sachkundigen legalwaffenbesitzer ( falls die waffe hätte nicht erworben worden dürfen, sie dennoch erworben wurde ) stellt sich da recht schnell die frage nach wirklich vorhandener sachkunde und dann extl. auch der zuverlässigkeit (waffe hätte nicht erworben werden dürfen, unerlaubter waffenbesitz)

.... nur mal so zum nachdenken....

gruß alzi

Geschrieben
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Dorst steht, für welchen Zweck ein Jäger Waffen erwerben darf. Da stehen auch "Jagdsportliche Wettbewerbe und Training im jagdlichen Schießen", aber eben nicht "und ganz allgemein zum sportlichen Schießen".

Man kann da schnell auf dünnes Eis kommen.

Hallo Sammler,

Du hast völlig Recht. Der Text ist mir auch bekannt.

Meine Frage bezog sich auch nicht auf § 13 WaffG, sondern auf die Auffassung des IM NRW.

Liebe Grüße

(und ein spannendes Fußballspiel)

Pirol 2

Geschrieben

Noch besser wäre es nach dieser Logik, wenn man mit seinem HA ins Revier fährt und vor dem Hochsitz feststellt, dass man das Magazin vergessen hat.

Dann dürfte man wohl auch nicht mehr jagen?!?

Geschrieben
:confused: hola amigo alzi,

seit wann darf ein Jäger eine EINSCHÜSSIGE Langwaffe (in diesem speziellen Fall=HA ohne Magazin) NICHT zur Jagd benutzen?

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

hab ich doch garnicht gesagt! ich gab nur zu bedenken, dass sich eine argumentation in die richtung "historische waffe ohne magazin", bei der diskussion, über den erwerb, mit dem SB, unvorteilhaft ( so wie von mir dargelegt) entwickeln kann.

gruß alzi

Geschrieben
Hallo Stubenwurm,

wie kommst Du zu dieser (unhaltbaren) Auffassung?

MfG

Pirol 2

wie ich zu der aussage komme?! ganz einfach die wurde mir vom lka so mitgeteilt!

nachdem mein sb mir das so ausgelgt hat, habe ich mich schriftlich beim im erkundigt ob das so richtig ist, das im hat das zur beurteilung dem lka weitergeschoben und von dort wurde mir mitgeteilt das die haltung meines sb's der vorgabe des im entspricht und von seiten unseres imnrw so gewollt ist (so funktioniert also politik).

wenn du selber nachfragen willst kann ich dir gerne per pn die ansprechpartner beim im und lka und ljv nennen bei denen du nachfragen kannst.

auch würde es sich lohnen reiner aßmann anzusprechen, der in der sache versucht hatte in düsseldorf zu vermitteln.

die einzige chance ist wahrscheinlich das irgend jemand mal dagegen klagt, da ich jetzt meine waffe über bds befürwortung als sportwaffe nutzen darf werde ich bei der nächsten dagegen klagen und wenn es schiefgeht dann ist essig mit den großen magazinen für jäger, vielleicht werden die dann mal wach.

was mich am meisten an der sache stört ist das wir noch einen fdp innenminister in nrw haben und diese partei uns doch soviel vereinfachung versprochen hatte. allerdings muß ich fairerweise dazu sagen das man von seiten der fdp da noch versuchen will was zu verändern, nachdem ich auf eine email von dr. pinkwart mich sehr deutlich in einer antwortemail geäußert habe was ich von so einer vorgabe halte.

ich hoffe das man das noch auf die reihe bekommt solange die noch im sattel sitzen, in welche richtung das geht wenn der nächste im kein fdpler ist kann sich hier wohl jeder selber denken.

solltest du noch fragen haben, schick mir eine pn mit fnetznr und ich erkläre dir alles bis ins detail morgen am telefon.

Geschrieben

Ist das auf dem Mist unseres FDP Innenministers gewachsen oder sind das >5 Jahre alte Überbleibsel vom Vorgänger?

Da sollte er mal lieber schnell einen Bescheid fertigmachen, bevor das Amt abläuft.

Geschrieben
fakt ist in nrw ist es von seiten des im nicht gewolt das jäger ighre jagdwaffen auch sportlich nutzen.

Das entspräche sinngemäß dem einschlägigen Artikel im DWJ 06/10 von Dr. Scholzen.

Eigentlich ist das doch gerade das, was viele Erwerbsaspiranten gerade wollen: Daß Waffen, die eben nicht über ein sportliches Bedürfnis erworben wurden, von den Verbänden bei Beantragung einer neuen Bedürfnisbescheinigung nicht herangezogen werden. Daß also der Landesverbandsbeauftragte nicht hergeht und sagt: "Die beantragte Waffe kann ich Dir nicht zum Erwerb befürworten, Du bist doch schon Jäger (Sammler) und hast diese und jene für die Disziplin geeignete Waffe".

Läuft im Grund genommen der selbstauferlegten Intention des Gesetzgebers "so wenig Waffen wie möglich im Volk" entgegen, was mich zum Schmunzeln bringt. Kommt immer drauf an, wieviel Vernunft, Sparsamkeit und "haben wollen" des Aspiranten mit dabei ist. Für mich ist "mehr" eigentlich bislang immer mit "besser" gleichzusetzen! :wub:

Nebenbei bemerkt: Wie sieht das bei geerbten Waffen aus, für die bislang kein Munitionserwerb, sondern nur "Erbfolge" eingetragen ist? Besteht dann hier ein Verweisungsrecht oder läuft das analog des hier geschildertes Falles? Also: Waffe nicht über sportliches Bedürfnis erworben, also muß eine neue her? Das wäre erst lustig! Vaters SIG 210 bleibt daheim, ich kauf mir halt dann nochnmal eine für den Schießsport. Paßt aber irgendwie nicht zur Regelung, daß WBK-Inhaber für Erbwaffen keine Blockiereinrichtung benötigen.

Geschrieben
Ist das auf dem Mist unseres FDP Innenministers gewachsen oder sind das >5 Jahre alte Überbleibsel vom Vorgänger?

Da sollte er mal lieber schnell einen Bescheid fertigmachen, bevor das Amt abläuft.

als dr. pinkwart am freitag vor der lantagswahl nochmal alle wähler per email anschrieb habe ich drauf geantwortet und sein persönlicher assistent hatte mir sehr zügig auf diesen fall geantwortet und man wollte versuchen noch eine verordnung zu erlassen bevor man zwangsweise aus dem amt scheidet. ob das nun noch geschieht kann ich nicht sagen, werde mich aber melden wenn ich was gehört habe.

Geschrieben
Ok Lobo,

damit ist ja wohl klar, dass eine halbautomatische Waffe die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen kann für die Jagd verboten ist.

Bis da hin sind wir uns ja einig.

Und wenn Du jetzt § 13 Abs. 1 WaffG nachliest:

siehst Du auch, dass der Erwerb einer Waffe, die jagdlich verboten ist, auf Jagdschein nicht möglich ist!!!

Falsch.

Verboten ist der Schuß auf Wild. Die Waffe ist aber keineswegs verboten, auch nicht für Jäger. Woraus willst Du das ableiten?

Geschrieben
...

----------------

Dorst steht, für welchen Zweck ein Jäger Waffen erwerben darf. Da stehen auch "Jagdsportliche Wettbewerbe und Training im jagdlichen Schießen", aber eben nicht "und ganz allgemein zum sportlichen Schießen".

Man kann da schnell auf dünnes Eis kommen.

Das heißt also etwas weitergedacht auch, wenn ich als Jäger auf dem Stand mit einem HA (eigentlich ja jeder anderen Waffe auch) nicht auf eine Wildscheibe schieße, verliere ich meine Zuverlässigkeit??? Glaube ich kaum!

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Moin,

der Satz

... nicht gewolt das jäger ihre jagdwaffen auch sportlich nutzen.
gilt nicht nur in NRW.

Auch in Niedersachsen kenne ich zwei Behörden (u.a. meine), die so agieren.

Das führt dann dazu, dass der Jäger mit dem geerbten Drilling nicht jagen darf (denn die Waffe wurde ja nicht mit dem Bedürfnis Jagd erworben, sondern bedürnisfrei).

Aber solang sich kein Betroffener findet, der dagegen klagt, wird es so weiter gehen.

Gruß

Michael

Geschrieben
Moin,

der Satz gilt nicht nur in NRW.

Auch in Niedersachsen kenne ich zwei Behörden (u.a. meine), die so agieren.

Das führt dann dazu, dass der Jäger mit dem geerbten Drilling nicht jagen darf (denn die Waffe wurde ja nicht mit dem Bedürfnis Jagd erworben, sondern bedürnisfrei).

Aber solang sich kein Betroffener findet, der dagegen klagt, wird es so weiter gehen.

Gruß

Michael

also die sache mit den halbautos kann ich ja vielleicht noch zu 0,050 promill nachvollziehen aber das der sohn eines jägers welcher selber jäger ist mit dem geerbten drilling vom vater nicht mehr jagen darf ist ein schildbürgerstreich ohne gleichen, da hätte ich sofort geklagt!

ich habe in meinem fall den schnelleren weg gewählt, damit ich die waffe auch im ausland zum ipsc schießen nutzen kann, hätte ich geklagt hätte das verfahren bis zu 3jahren oder länger dauern können und solange wollte ich nicht auf den sport verzichten!

Geschrieben
...Glaube ich kaum!...

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Unser derzeitiges WaffG bietet leider eine Menge Möglichkeiten, jemanden einen Strick zu drehen, wenn man es denn will. Und daraus, das das noch niemand gemacht hat, würde ich weder schließen, das das nicht geht, noch, das es nicht zukünftig jemand macht.

Ansonsten umfasst "Training im jagdlichen Schießen" auch die Hebung der Schießfertigkeit, wozu sich durchaus auch Ringscheiben eignen können.

Geschrieben
...

Ansonsten umfasst "Training im jagdlichen Schießen" auch die Hebung der Schießfertigkeit, wozu sich durchaus auch Ringscheiben eignen können.

Da gehe ich mit Dir durchaus konform, nur wer will das auseinander klabüstern? Auf einer Wildscheibe kann ich nur schlecht meine Waffe einschießen. Die Ring- bzw. Anschußscheibe bleibt also nur übrig. Und wer will mir sagen, mit wievielen Schüssen ich meine Waffe auf der Ringscheibe einschießen darf? Fazit: Geht nicht!

Es kann also vielleicht einen Kläger geben, aber mit Sicherheit keinen Richter, zumindest keinen, der klar bei Verstand ist! Bei sportlichen Wettkämpfen würden wir der Sache schon näher kommen, aber wer sieht der WBK an, welches Bedürfnis hinter der eingetragenen Waffe steht?

Zudem wurde weiter oben schon gesagt, daß der (schwachsinnige) Grundsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" dem entgegensteht. Bei meinem SB lautet die Frage daher genau andersherum: "Warum benötigen Sie denn noch eine KW zum sportlichen Schießen, Sie haben doch schon so viele geeignete Waffen (durch JJS) erworben?" Antwort: "Na und, ich habe aber ein Sportschützengrundkontingent, das mir mindestens zusteht und hier ist mein Bedürnisnachweis!" Fertig!

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Zudem wurde weiter oben schon gesagt, daß der (schwachsinnige) Grundsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" dem entgegensteht. Bei meinem SB lautet die Frage daher genau andersherum: "Warum benötigen Sie denn noch eine KW zum sportlichen Schießen, Sie haben doch schon so viele geeignete Waffen (durch JJS) erworben?" Antwort: "Na und, ich habe aber ein Sportschützengrundkontingent, das mir mindestens zusteht und hier ist mein Bedürnisnachweis!" Fertig!

Gruß Jägermeister

antwort deines sb "VERWEIGERT" und schon mußt du dein recht einklagen, les mal den artikel von dr. scholzen im dwj, einem jäger in nrw wurde sein jagdliches kwkontingent verweigert weil schon erbenwaffen hat. dauert jetzt seit 2 jahren an und ist vorm ovg münster!

manchmal könnte man meinen hier laufen nur weltfremde rum die meinen im waffen§ geht es ums lolliklauen!

Geschrieben
antwort deines sb "VERWEIGERT" und schon mußt du dein recht einklagen, les mal den artikel von dr. scholzen im dwj, einem jäger in nrw wurde sein jagdliches kwkontingent verweigert weil schon erbenwaffen hat. dauert jetzt seit 2 jahren an und ist vorm ovg münster!

manchmal könnte man meinen hier laufen nur weltfremde rum die meinen im waffen§ geht es ums lolliklauen!

Nun, meinen SB kann ich aber mit Fakten "überzeugen". Wenn ich ihm mein Bedürfnis nachweisen kann, hat er sich noch nie verweigert. Als ich mir damals die zweite 9,3x62 gekauft hatte, fragte er mich auch, warum ich davon unbedingt zwei benötige? Antwort: Eine für den Ansitz, eine (kurze) zum Durchgehen. Nachdem er am Grübeln war, habe ich meinen JJ auf den Tisch gelegt mit dem Hinweis, er solle mir mal die Stelle zeigen, wo drin steht, daß ich als Jäger nur eine LW im betreffenden Kaliber erwerben darf. Den Eintrag in die WBK hat er dann sofort gemacht...

Aber vielleicht liegen diese Probleme bei Euch in NRW an den bösen Menschen, die dort wohnen...

Gruß Jägermeister

Geschrieben
... Bei sportlichen Wettkämpfen würden wir der Sache schon näher kommen,

Genau das ist der Punkt.

aber wer sieht der WBK an, welches Bedürfnis hinter der eingetragenen Waffe steht?

Es gibt SB, die setzen oben auf eine "grüne" den Vermerk -Sportschütze- oder -Jagdschein- Ist vielleicht nicht überall üblich, aber es gibt sowas.

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