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IGNORED

Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich abholen


WolfgangK

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Geschrieben

Hallo zusammen,

was halten ihr davon? Ändern kann ich das sowieso nicht, aber komisch finde ich das schon.

Ich habe meine Unbenenklichkeitsbescheinigung Anfang Februar diesen Jahres beantragt, die Erklärung zum Antrag kam am 30.03.10 (ob ich Gesund bin usw.) Festsezung der Verwaltungsgebühr kam am 7.4. Ich habe natürlich sofort Überwiesen 50€. Dann kam nichts mehr, ich dachte schon ob doch irgendwas gefunden wurde in meinen Papieren, da ist zwar nichts aber solche Gedanken kommen einem dann, vielleicht bin ich doch einmal zu schnell gefahren? !!! Ich habe am Dienstag angerufen, die Sachaberbeiterin ist nicht da, die Freundliche Azubi sagte, sie richtet ihr eine Nachricht aus, damit sie mich zurückrufen kann. Ich heute nochmal angerufen, da die Sachaberbeiterin nicht zurückgerufen hat. Sie hat das Haus schon verlassen, (15:00 Uhr) eine Mail Adresse konnte man mir nicht nennen. Dann aber bekam ich einen Anruf, wieder von der Auszubildenden, das sie sieht das ich bezahlt habe und sie das so machen, das beim 1. Antragstellen die Unbedenklichkeitsbescheinigung "persönlich abgeholt werden muss".

Das bedeutet für mich da wir auf dem Lande wohnen eine Anfahr zur Kreisstadt von 40km hin und 40km wieder zurück, das wäre auch der Grund warum ich den Schein noch nicht habe, da ich ihn ja persönlich abholen muss, warum man mich nicht informiert hat ...weiß niemand. Um die Körperliche Eignung zu überprüfen, sonst könnte ja jemand für mich den Schein beantragen, also das ich nicht mehr Herr meiner Sinne bin und ein anderer würde den Schein in meinem Namen beantragen.… :confused:

Ist sowas zu glauben? Ich glaube zwar nicht unbedingt an Schikane, aber was soll das …?

Jetzt werde ich am Montag, eher schaffe ich es nicht, da Freitags, auf dem Amt nur bis 12:00 gearbeitet wird, den Schein persönlich mit Gültigen Perso abholen. Die junge Dame erwähnte, Zitat: "das letztens ein 83 Jähriger dern Schein verlängert haben wollte, der musste auch Persönlich kommen, nicht das der das ganze Pulver verschüttet. Zitat Ende. Da muss dann erst mal kontrolliert werden ob er noch "tauglich" ist. Wenn es nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen.

Gruß Wolfgang

Geschrieben
... und sie das so machen, das beim 1. Antragstellen die Unbedenklichkeitsbescheinigung "persönlich abgeholt werden muss".

war bei mir vor 12 Jahren genau so, nur dass ich Glück hatte, da meine Behörde nur 3km weit weg war.

Geschrieben
Die junge Dame erwähnte, Zitat: "das letztens ein 83 Jähriger dern Schein verlängert haben wollte, der musste auch Persönlich kommen, nicht das der das ganze Pulver verschüttet. Zitat Ende.

Derartige Feststellungen obliegen dem medizinischen Dienst bzw, einem damit zu betrauenden (Fach)Arzt. Nicht dem Sachbearbeiter der Behörde.

Geschrieben

Bei sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen ist unter anderem die persönliche Eignung zu prüfen.

Die persönliche Eignung schließt die körperliche Eignung ein. SprengG, §8b

8.7 Die Erlaubnisbehörde prüft die körperliche Eignung unter Berücksichtigung der beantragten Tätigkeit

des Umgangs oder Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung. Zur körperlichen

Eignung gehört die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchsfähigkeit

der Hände ggf. unter Verwendung von Hilfsgeräten und ausreichende Beweglichkeit im Gelände

und das Fehlen von schweren Sprachfehlern; in Zweifelsfällen kann dem Antragsteller aufgegeben

werden, die körperliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Vorlage eines

amtsärztlichen Zeugnisses soll die Behörde nur verlangen, wenn sie das fachärztliche Zeugnis

für unzutreffend hält. Bei Personen aus Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, kann die körperliche

Eignung als gegeben angesehen werden, wenn diese Personen für die Beschäftigung unter

Tage für tauglich befunden worden sind. SprengVwV

Bei den Tätigkeiten (Wieder-)Laden, Vorderladen und Böllern wird in der Regel auf eine ärztliche Prüfung verzichtet, sondern nur eine "Inaugenscheinnahme" durchgeführt, falls überhaupt. Wenn Zweifel aufkommen, dann wird halt ein ärztliches Zeugnis gefordert.

Gast Harlekin
Geschrieben
Derartige Feststellungen obliegen dem medizinischen Dienst bzw, einem damit zu betrauenden (Fach)Arzt. Nicht dem Sachbearbeiter der Behörde.

mit anderen Worten: Du würdest also jeden Antragsteller zum Amtsarzt schicken?

Harlekin

Geschrieben
Erst beantragung im Januar.

Kam per Post nach 3 Wochen.

Am Freitag (vor Mittag) beim Amt angerufen, am darauffolgendem Dienstag war das Schreiben im Briefkasten! So geht es auch...

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Hallo,

ich hab das Glück das ich in der Kreisstadt arbeite von daher das alles meist persönlich mache. Würde ich aber noch in meinem alten Landkreis wohnen, und mein SB würde das Verlangen, dürfte ich fast nen Tag Urlaub nehmen, da meine Arbeitsstelle halt schon ein Stück weg liegt und ich genau an der Landkreisgrenze gewohnt habe. Sprich..mind. 45-50 km einfach ins Landratsamt zu fahren habe.

In meinem alten Landkreis ist das eh ein Witz...dort wurde in den letzten Jahren sehr viel in die Kreisstadt zentralisiert und dort müssens neu bauen weil kein Platz ist und wir Bürger dürfen wegen jeder Kleinigkeit ewig weit fahren, und die vormals genutzten Gebäude stehen leer und müssen trotzdem unterhalten werden.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Erinnert mich an die Cops (ja, das Wort passt hier), die entgegen dem MedPG immer noch Diagnosen mit der Maglite vornehmen wollen.

Der letzte der das bei mir versucht hat, hatte danach mehrere A4 hochkant von mir und meinem Augenarzt bekommen.

Will sich ein SB auf dem Amt anmassen, medizinische Diagnosen stellen so können?

Geschrieben
...

Der letzte der das bei mir versucht hat, hatte danach mehrere A4 hochkant von mir und meinem Augenarzt bekommen.

...

Kein Wunder, bei einem Buchstaben pro Seite... :rotfl2:

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Es geht soviel mehr und schneller wenn man sich persönlich kennt und nicht alles auf dem elektronischen- oder Papierweg erledigt. Klar kann das in manchen Fällen auch mal ne blöde Anfahrt bedeuten aber wenn man sich erstmal besser kennt wird auch ein SB immer zutraulicher.... :icon14:

Geschrieben
Da muss dann erst mal kontrolliert werden ob er noch "tauglich" ist. Wenn es nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen.

So geht das noch, bei uns sind die jetzt schon so:

4. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest über die körperliche Eignung im Sinne des Sprengstoffgesetztes

beizulegen:

Zur körperlichen Eignung gehören z. B.

- ausreichende Seh- und Hörfähigkeit

- volle Gebrauchsfähigkeit der Hände

- ausreichend Beweglichkeit im Gelände

- das Fehlen von schweren Sprachfehlern

- ausreichendes Reaktionsvermögen

Also muss jeder der den Antrag ausfüllt erstmal einen Arzt finden, der nicht gleich mit 200 Teuros loslegt.

Man kann wirklich nicht mehr darüber lachen, was sich die Behörden so alles einfallen lassen.

Geschrieben
Will sich ein SB auf dem Amt anmassen, medizinische Diagnosen stellen so können?

Nein, aber er kann einem den Arzt ersparen. Spart Zeit und Geld. Nur wenn er Zweifel hat, dann kann er eine Untersuchung vom Arzt fordern. Beim Wiederladen eigentlich überflüssig, aber naja. Bei echten Sprengstoffen ohne Zweifel sinnvoll.

Ich war beim (Haus-)Arzt, habe mich mit ihm unterhalten, Blutdruck, Frage nach Krankheiten, Kontrolle ob Arme und Beine dran sind, Farbsehen. Dauerte keine 15 Minuten, und gekostet hat es auch nichts. Er unterstützt mein Ehrenamt, ich brauchte die UBB für einen Sprenglehrgang beim Technischen Hilfswerk.

Geschrieben

Das gibt es auch woanders. Habe in China den Führerschein gemacht - der internationale reicht da nicht. Der obligatorische Gesundheitscheck ist fast bestanden, wenn man in den Raum des Beamten hineingeht. Mit einem Blick ist sichtbar, dass Arme und Beine vorhanden sind und auch kein Parkinson vorliegt. Noch ein ganz kurzer Sehtest und dann darf man sich zur theoretischen Prüfung anmelden.

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