Zum Inhalt springen
IGNORED

Befürwortung nicht gemäß den Bestimmungen?


Apistogramma

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen,

ich hätte da eine Frage bezüglich meines WBK Antrags letzte Woche für eine 9mm Pistole,

welche mir vom Verband befürwortet wurde.

Nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte, bin ich auch gleich zu meinem zukünftigen SB geeilt.

Soweit war auch alles prima, sehr netter Kontakt.

Antrag, Sachkunde und Tresor ok, nur bei der Befürwortung vom BHDS wurde er stutzig

und wollte diesbezüglich doch lieber noch seinen Kollegen fragen, der aber zu diesem Zeitpunkt ausser Haus war.

Bemängelt wurde, daß wohl keine genaue Angabe der Waffe und der Disziplin beschrieben ist.

Es wurde aber angenommen und ich würde dann in 4-6 Wochen einen Bescheid bekommen.

Zu Hause habe ich mir dann nochmal die Sportordnung durchgeschaut,

aber dort scheint auch nur alles wie in der Befürwortung unter "Standardpistole GK" gegliedert zu sein.

Nun hoffe ich natürlich auf den guten Willen der Sachbearbeiter, aber ist

es womöglich doch am Ende ein Problem und ich muß mit einer Absage rechnen

und mich wiederum an den Verband wenden zwecks einer Berichtigung?

Grüße Patrick

post-36871-1274165741_thumb.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun hoffe ich natürlich auf den guten Willen der Sachbearbeiter, aber ist

es womöglich doch am Ende ein Problem und ich muß mit einer Absage rechnen

und mich wiederum an den Verband wenden zwecks einer Berichtigung?

In der tat ein merkwürdiges Befürwortungsschreiben.

Bei den Verbänden, in denen ich Mitglied bin, befürwortet der Verband eine konkrete Waffe in einem konkreten Kaliber.

Das hier ein Bereich angegeben wird, aus dem der Antragsteller frei wählen kann, scheint mir sehr ungewöhnlich.

Wundert mich nicht, dass der SB hier überfordert ist.

Gruß...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist zu ungenau, es muss genau das drinstehen, was man haben möchte: Revolver .357 oder Sportpistole in .32 SW lang. Sonst weiß der Sachbearbeiter halt nicht, was er in der Voreintrag schreiben soll. Das ist aber auch schon ein Problem, wenn man .22lfB Pistole oder Revolver beantragt, weil man noch nicht weiß, ob man sich einen schönen Korth zulegt (wenn man denn einen günstigen finden würde in dem Jahr) oder eine Pistole (GSP wie langweilig, wenn doch nicht klappt).

So ist das ein Blankoschein, mit dem ich mir eine Grizzly oder so was holen würde - freu!

Gruß papermaker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nunja,

ich habe im Bedürfnisantrag ja schon angegeben, welches Modell, Kaliber und Lauflänge ich gerne hätte.

In der Befürwortung taucht das nun nicht auf, aber in den WBK Antrag habe ich natürlich das gleiche Kaliber geschrieben.

Seltsam, hoffentlich klappt das so... :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Disziplinnummer nachreichen

Reicht es denn, wenn ich diese Angabe nachreiche? Oder muß das wieder bescheinigt werden?

Der BHDS müßte ja auch nach den Disziplinen des DSB schießen.

Ich hoffe ja nun darauf, daß mein SB vielleicht einfach dort anruft und fragt... das wäre natürlich am angenehmsten! :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist zu ungenau, es muss genau das drinstehen, was man haben möchte: Revolver .357 oder Sportpistole in .32 SW lang. Sonst weiß der Sachbearbeiter halt nicht, was er in der Voreintrag schreiben soll. Das ist aber auch schon ein Problem, wenn man .22lfB Pistole oder Revolver beantragt, weil man noch nicht weiß, ob man sich einen schönen Korth zulegt (wenn man denn einen günstigen finden würde in dem Jahr) oder eine Pistole (GSP wie langweilig, wenn doch nicht klappt).

So ist das ein Blankoschein, mit dem ich mir eine Grizzly oder so was holen würde - freu!

Zu ungenau würd ich nicht sagen, und was der Sachbearbeiter in den Voreintrag schreiben soll weis er auch. Schließlich schreibt der Antragsteller dies ja in das Antragsformular, welches er auf dem Amt ausfüllen muss.

Und wenn die beantragte Waffe- in diesem Fall Pistole 9x19 in den Bereich fällt, den der Verband befürwortet würds ja auch passen - theoretisch.

Trotzdem ist diese Praxis höchst ungewöhnlich.

Gruß...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für den Sachbearbeiter ist der Antrag maßgebend, da steht drin, daß der Antragsteller eine Pistole 9 mm..... beantragt.

Der Verband hat ihm die Mitgliedschaft, die regelmäßige Teilnahme bescheinigt, und daß die beantragte Waffe in "irgendeine" Disziplin der genehmigten Sportordnung paßt.

Zugegeben, die Bescheinigung des Verbandes ist sehr großzügig und führt dazu, daß der Sachbearbeiter in die jeweilige SchSpO sehen müßte - ja und?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau.

Der SB dürfte vom "von bis" irritiert worden sein. Viele Verbände schreiben noch die geeigneten Disziplinen dazu. Das ist aber eher für die Unterzeichner der Bedürfsnisbescheinigung gedacht und kann bei einer Pistole 9mm schon etwas umfangreicher werden. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:confused: hola amigos,

könnt ihr alle nicht lesen? In der Bestätigung des Verbandes steht: Disziplin Standardpistole Großkaliber (Ziffer 10.3 und 10.4), und dort passen ALLE Kaliber die der Verband angegeben hat, das Scheiben ist nur "etwas" allgemein weil vermtl. direkt aus den Drucker kommt, und es so geschrieben wurde dass es zu ALLEN Waffen passt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann hoffe ich mal, daß die erste Unsicherheit des Sachbearbeiters sich inzwischen gelegt hat und ihm diese Angaben ausreichen.

Denn auch in der Sportordnung ist die Disziplin nicht genau definiert, wie soll dann der Verband auch eine Kaliberpassende angeben...?

......

11.6. Standardpistole Großkaliber –25 m

11.6.1. Waffe

Zugelassen sind handelsübliche Revolver und Selbstladepistolen im Kaliber von über .32 bis

.44 Magnum (bei Revolver) bzw. .45 ACP (bei Pistolen). Der Abzugswiderstand, der mit der

bloßen Hand nicht regulierbar sein darf, muss mindestens 1000 g betragen. Eine

Mündungsbremse ist nicht gestattet. Die Waffe muss eine Mindestlauflänge von 7,62 cm (drei

Zoll) aufweisen.

......

11.6.3. Der Bundessportausschuss kann bestimmen, dass die Wettbewerbe Standardpistole

Großkaliber in nach Bauart (Pistole und Revolver) und Kaliber differenzierten Wertungsklassen

ausgetragen werden.

Am Besten ich warte einfach auf das Antwortschreiben (hoffentlich mit WBK) und drück in den nächsten Wochen fest die Daumen... :)

Sobald eine Antwort kommt, sag ich natürlich direkt bescheid!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist relativ einfach. Die Bescheinigung ist im Prinzip in Ordnung. Wird aber so weder erwartet noch gefordert. Das Bedürfnis soll aufzeigen, dass Du unbedingt eine Waffe im Kaliber XX benötigst sowie das Du keine Waffe hast um das zu umgehen, um die Disziplin XX mit zu schiessen. Ziemlich unüblich das Bedürfnis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... , rechne ich mit einer Flut von Bedürfnisanträgen.

Wieso das denn? :confused:

Die Bescheinigung ist zwar zutreffender und damit eigentlich richtiger " benötigt Pistole in einem Kaliber von bis". Wenn Dir bei gleicher Sachlage nur eine 9mm Luger oder .45 ACP, aber keine .32 ACP, .357 SIG, .38 Casull, .400 Cor-Bon oder 8mm Nambu bescheinigt werden, dann ist das nur die leider verbreitete Büttelsucht in den Verbänden, ganz nach dem Motto "Was ich mich in meinem vorauseilenden Gehorsam nicht getraut habe, dass bekommt der auch nicht bescheinigt". Wenn diese Bedürfnisbescheinigung wie zu Erwarten akzeptiert wird, wird das nicht den geringsten Einfluß auf die Büttelsucht bei anderen Bedürfnisbescheinig(ungsverwieger)ern haben. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 8: Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber de Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze,..... und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeeit der Waffen und Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind

§ 14:

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Bessitz von Schußwaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, er einem nach .....angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, daß

1. das Mitglied seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Schießsportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Was davon wird bei der geschilderten Sachlage nicht erfüllt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die nehmen sowas schon längere Zeit nicht mehr an. Hier zum Beispiel gilt eine schriftliche Bestätigung der Zulassung über eine geprüfte Fahrerlaubnis nicht als Führerschein. Man muss oder darf nur das Kärtchen vorzeigen, das gilt auch bei Versicherungsverträgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.