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IGNORED

Kleiner Waffenschein & Alkohol


John Kahn

Empfohlene Beiträge

Ist eigentlich wo festgelegt wie es mit Gaswaffe+Kleinen Waffenschein unter Alkoholeinfluss führen ist?

Es ist ja nun schon seit 7 Jahren so das wer eine "Gasplempe" mitsichführen will den Kl.WS dabeihaben muss,sagen

wir mal jemand hat neben der Waffe vorschriftsgemäß den Kleinen Waffenschein dabei, ist aber sturzhagelbesoffenvoll.

Was dann? Ist das ne OWI oder gar ne Straftat? konnte dazu leider noch nichts finden die regelungen zum Umgang mit

Waffen unter Alkoholeinfluss sind weitgehendst auf scharfe Waffen und das Training bezogen-dort eindeutig das Waffen

und Alkohol NICHT zusammengehören, wenn es auch in nicht allen Vereinen immer so eng gesehen wird.

Aber beim führen der Gasplempe, wie sind da die Durchführungsbestimmungen für die beamten sollten sie einen Kl.WS

Inhaber auflesen und in Ausnüchterung bringen müssen? :confused:

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Was ist, wenn jemand sturzhagelvoll in einem relativ öffentlichen Forum derartige Fragen stellen sollte ?

Sind dann alle Hunde geweckt und alle Klarheiten beseitigt ?

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hi.

die diskussion über die straftatbestandsmäßge würdigung von der kombination "waffen & alkohol" (obwohl ich denke, daß es sich hier um eine straftat handelt) ist in meinen augen obsolet.

ebenso wie die abgrundtiefe dämlichkeit einen gaser mit sich zu führen (wenn du eine scharfe waffe in reichweite hast, z.b. bei dir im trauten heim...und einer zielt aus dem garten mit einem gaser auf dich...WIE reagierst du? eigene erfahrung, er hat sie damals noch früh genug WEIT WEIT von sich geworfen.).

waffen und berauschende mittel, ob nun alkohol, legale und illegale BTM sind ein unding. nicht umsonst ist bei einem entzug der fahrerlaubnis wg. einer alkoholfahrt auf die waffenrechtliche erlaubnis ERHEBLICH gefährdet (sehr gut so: wer besoffen fährt holt wahrscheinlich auch angeschickert mal den püster aus dem schrank).

ein inhaber des dummiewaffenscheines sollte nach antreffen mit schußwaffe und rauschmitteln definitiv NIE in seinem leben eine "richtige" waffenrechtliche erlaubnis erhalten.

abgesehen davon ist das führen einer PTB auch mit KWS bei veranstaltungen u.ä. meines wissens nach nicht gestattet (owi).

dann lieber ein spraydöschen, wenn es denn sein muß.

my 2 cents.

ACP

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Man sollte in Deutschland auf Grund der hiesigen (Unge)rechtslage auf das Führen jeglicher zur eigenen oder Verteidigung Dritter geeigneten Gegenstände verzichten !!!

Urteile in der Vergangenheit zeigen immer wieder, das dem Angreifer/Verbrecher mehr Rechte in unserem Land auf seine körperliche und auch psychische Unversehrtheit eingeräumt werden als man annimmt.

Merke: Recht hat im juristischen Sinne nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun !!!

Hier werden erlassene Gesetze, egal ob sie gerecht sind oder nicht, befolgt und von Richtern umgesetzt.

Daraus folgend wird man als ein sich wehrendes Verbrechensopfer in Deutschland zum mehrfach Geschädigten !!!!!

Nur toten Verbrechensopfern spricht man posthum in unserem Land das Recht zu, das sie sich mit allen Mitteln hätten wehren dürfen....

Daher gibt es folgende Alternativen:

1. Sagt dem Angreifer das er, was er da gerade mit einem macht, gar nicht darf und er damit sofort aufhören soll !

2. Macht bei einem rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf sich selbst oder Dritte, den Verbrecher darauf aufmerksam , das man jetzt die Polizei anruft - und er solange bis zum Eintreffen der Beamten warten soll (natürlich bei sofortiger Einstellung seiner rechtswidrigen Handlung) !

3 . Lasst euch ausrauben und zum Krüppel schlagen - ihr könnt ja später der Polizei eine Personenbeschreibung geben...sie wird sicherlich zur Ergreifung der Täters führen!

4. Spielt generell "nicht den Helden", so jedenfalls der regelmässige Aufruf der Polizei! D.h., da wären wir wieder beim Punkt 3 ...

Verbrecher aller Coleur in unserem Land wissen um ihren staatlichen "Rechtsschutz" und auch um die 99% ige, staatl. gewollte, Wehrlosigkeit ihrer Opfer !!!!

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Ist eigentlich wo festgelegt wie es mit Gaswaffe+Kleinen Waffenschein unter Alkoholeinfluss führen ist?

Aber beim führen der Gasplempe, wie sind da die Durchführungsbestimmungen für die beamten sollten sie einen Kl.WS

Inhaber auflesen und in Ausnüchterung bringen müssen? :confused:

Zum Kleinen Waffenschein gehört auch die Zuverlässigkeit!

Ist jemand Volltrunken und hat eine Gasplempe dabei wird diese selbstverständlich zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Der Kl. Ws geht dann im Normalfall mit Bericht an die Waffenbehörde und Du kannst Dir dann ausmalen wie es weiter geht!

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Man sollte in Deutschland auf Grund der hiesigen (Unge)rechtslage auf das Führen jeglicher zur eigenen oder Verteidigung Dritter geeigneten Gegenstände verzichten !!!

Urteile in der Vergangenheit zeigen immer wieder, das dem Angreifer/Verbrecher mehr Rechte in unserem Land auf seine körperliche und auch psychische Unversehrtheit eingeräumt werden als man annimmt.

Merke: Recht hat im juristischen Sinne nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun !!!

Hier werden erlassene Gesetze, egal ob sie gerecht sind oder nicht, befolgt und von Richtern umgesetzt.

Daraus folgend wird man als ein sich wehrendes Verbrechensopfer in Deutschland zum mehrfach Geschädigten !!!!!

Nur toten Verbrechensopfern spricht man posthum in unserem Land das Recht zu, das sie sich mit allen Mitteln hätten wehren dürfen....

Daher gibt es folgende Alternativen:

1. Sagt dem Angreifer das er, was er da gerade mit einem macht, gar nicht darf und er damit sofort aufhören soll !

2. Macht bei einem rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf sich selbst oder Dritte, den Verbrecher darauf aufmerksam , das man jetzt die Polizei anruft - und er solange bis zum Eintreffen der Beamten warten soll (natürlich bei sofortiger Einstellung seiner rechtswidrigen Handlung) !

3 . Lasst euch ausrauben und zum Krüppel schlagen - ihr könnt ja später der Polizei eine Personenbeschreibung geben...sie wird sicherlich zur Ergreifung der Täters führen!

4. Spielt generell "nicht den Helden", so jedenfalls der regelmässige Aufruf der Polizei! D.h., da wären wir wieder beim Punkt 3 ...

Verbrecher aller Coleur in unserem Land wissen um ihren staatlichen "Rechtsschutz" und auch um die 99% ige, staatl. gewollte, Wehrlosigkeit ihrer Opfer !!!!

wie recht du hast.....aber ich bin seit ca. 15 jahren im professionellen sicherheitsdienst tätig und gebe öffentlich zu:

IM ZWEIFELSFALLE DENKE ICH NICHT AN IRGENDWELCHE WIDERSINNIGEN RECHTLICHEN KONSEQUENZEN.

man wird nicht zuletzt deswegen durch diverse lehrgänge geschickt, nur um sich aus dem knast rauszuhalten.

meine mappe mit eingestellten strafverfahren ist schon ein bücherbord an sich....nicht alle richter sind kurzsichtig.

oder hätte ich sonst immer noch meine gelbe und grüne? ^_^

trotzdem: wer mit einer PTB herumfuchtelt, sollte sich vorher schon mal mit einem bestatter über einen mangel-iq-rabatt einigen.

die dinger gehören vom markt. feuerwerk mit lunte ist ebenfalls eine bessere alternative (falls jetzt eine rechtfertigung dieser art kommen sollte)!

gruß

acp

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die dinger gehören vom markt. feuerwerk mit lunte ist ebenfalls eine bessere alternative (falls jetzt eine rechtfertigung dieser art kommen sollte)!

gruß

acp

Ja? es soll ja auch einige (darunter sogar etliche Besitzer "echter" Waffen) geben die die Dinger zumindest die höherwertigen

sammeln zB. die Erma-Waffen (EGR66xxstainless) Nachbau P38/P1 sowie die Parabellum.

Mal ne Frage unabhängig wie man zu den Gasern zur SV steht was soll denn noch alles vom Markt genommen werden?

Die LEP wurden ja bereits auch schon WBK pflichtig!

So sind die höherwertigen Gebraucht Gaswaffen wie zB. Erma,Weihrauch,Hege momentan die einzigen legalen "Waffen"

für Leute die sammeln wollen, hier ist ein ventil das man nicht schließen sollte, tut mans doch werden die viele ihr Heil

gleich auf dem Schwarzmarkt suchen, um dem vorzubeugen wurde schließlich in den 70igern der besitz und das führen

"frei" gehalten.

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Für zumindest eine Erschwerung des Erwerbs von freien Waffen spricht, dass sie bei über 50 % der Straftaten mit "Schußwaffen" verwendet werden. Jeder (Dämlack) kann sie kaufen und bei unseren unreifen Youngstern sind sie als Pseudoverteidigungsmittel beliebt.

Sie verzerren absolut das statistische Bild der Strafaten mit "Schußwaffen", wobei man sich sogar darüber streiten kann, ob das für die Legal(echt)waffenbesitzer nicht sogar ein gutes Argument in der Diskussion ist !

Ganz bescheuert ist aber, die Diskussion über den Besitz "echter" Waffen zu führen, während die tatsächlich deliktrelevanten freien Waffen da vollkommen aussen vor bleiben. Wenn wir selbst mit dieser Statistik argumentieren, müsste man im Gegenschluß doch klar sagen, dass genau hier ein statistischer knackpunkt besteht. Durch solche Waffen werden weit mehr Straftaten zu "bewaffneten" Delikten qualifiziert und Menschen verletzt, als durch erlaubnispflichtige Waffen. Und der Grund dafür ist einzig und allein die schnelle, billige und leichte Verfügbarkeit.

Warum man sowas sammelt, ist mir nicht ganz klar, muss es aber auch nicht sein, ist ja jedermanns eigene Sache. Lange vor meinen WBK´s hatte ich auch mal eine Reck Commander, weil ich mich für den Aufbau und die Funktion von Selbstladern interessierte. Entäuschend fand ich aber immer wieder das "Imitat"-Finish dieser saturday-night-specials. Nachdem ich dann echte Waffen hatte, war das Imitat dann vollkommen reizlos geworden, weil schon recht klar ist, dass selbst die "Waffenfunktion" dieser Imitate bestenfalls Anschauungszwecken diesen kann, wenn überhaupt. Und Selbstverteidigung ? Die Polizei hat eigentlich vollkommen recht, wenn sie sagt, dass solche Dinger die Lage bestenfalls eskalieren lassen können. Ich würde mich mit sowas weder sicherer fühlen, noch sein.

Und noch mal zur Ausgangsfrage: Wer deutlich besoffen mit sowas angetroffen wird, verliert (vollkommen zu Recht) den kleinen WS und wird den echten nicht mehr bekommen.

Wer allerdings solche Fragen stellt, sollte sich noch mal ein paar Gedanken machen. Die Frage zu stellen, heisst schon, das Hirn nicht richtig eingeschaltet zu haben, sorry.

Gruß,

Coltfan

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Wer allerdings solche Fragen stellt, sollte sich noch mal ein paar Gedanken machen. Die Frage zu stellen, heisst schon, das Hirn nicht richtig eingeschaltet zu haben, sorry.

Gruß,

Coltfan

Ich denke da hast du ein falsches (Vor) Urteilsvermögen!

Denn so klar geregelt ist das nicht, ebendso wurde kaum auf die Frage eingegangen wahrscheinlich wieder mal nicht

richtig gelesen, es ging hier nicht um den Alkoholiker sondern um jemanden der sich bis dahin korrekt verhalten

hatte (deshalb bekam er auch den Kl.WS) und mal einen über den Durst getrunken hat.

ZU Punkt zwei glaubst du wirklich das wenn es die Gaswaffen nicht mehr zu kaufen gibt die Delikte die mit diesen

begangen wurden schlagartig zurückgehen? Das glaubst du doch selber nicht!

Dann werden ebend die Tatmittel andere,dann musst du alle freie Waffen auch Spielzeugpistolen verbieten.

Nur dann steigt die Nachfrage und der illegale Handel würde aufblühen nur mit dem Resultat eine Gaswaffe ist auf

Entfernung nicht tödlich, eine illegale scharfe Waffe vom Schwarzmarkt oder ein Messer hingegen schon!

Vielleicht mal eher daran gedacht das es darum geht die Ursachen für Kriminalität zu bekämpfen und nicht an den

Folgen herumzudoktern?!

Wenn ich deinen Beitrag allerdings lese entnehme ich daraus das du als WBK-Besitzer die Meinung vertrittst freie

Waffen-alles Quatsch, brauchen wir nicht also verbieten vom Markt nehmen!

Das ist nicht nur eine äußerst egoistische Haltung, sondern damit machen wir uns als legale LWB auch nicht gerade

beliebt, geh mal auf CO2air.de oder ins Forum von Egun, da kannst du nachlesen wie über so eine Denkweise diskutiert wird.

Du und Ich wir als LWB erwarten große Tolleranz unseren Hobby gegenüber sowohl von der Gesellschaft als auch von

Presse/Medien und Politikern, dann fangen wir mal bei uns an, als das wir die Hobbys von anderen die mit uns im Boot sitzen schlechtreden.

Und nochmals zur Kriminalität wer die Ursachen nicht angeht erreicht gar nichts und egal ob es sich um Deutesche

oder Bürger mit Migrationshintergrund handelt wer einen Bankraub machen will oder einen Überfall der guckt vorher

nicht ins Gesetzbuch, er wird nach Lösungen suchen sich die "Werkzeuge" die er für die Tatbegehung braucht auch zu

besorgen-und wo die Nachfrage steigt dort entsteht ein Angebot alte Kapitalistenregel!

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Betroffen ist bei Alkoholproblematik in erster Linie die persönliche Eignung. Bei Zweifeln an selbiger muss auch ein KWS-Inhaber auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten vorlegen. Das reguliert dann auch den "Markt".

Nur wenn mit dem Alkoholgenuss eine Straftat verbunden ist, die erstmalig mit 60 TS oder zum wiederholten Male auch geringer bestraft wird, ist die Zuverlässigkeit betroffen.

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Betroffen ist bei Alkoholproblematik in erster Linie die persönliche Eignung.

Meinte ich ja auch. Habe nur zu schnell geschrieben!

Bei Zweifeln an selbiger muss auch ein KWS-Inhaber auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten vorlegen. Das reguliert dann auch den "Markt".

Nur wenn mit dem Alkoholgenuss eine Straftat verbunden ist, die erstmalig mit 60 TS oder zum wiederholten Male auch geringer bestraft wird, ist die Zuverlässigkeit betroffen.

Aber egal wie, ob nun persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit, ist jemand mit Waffe auffällig geworden, ist er die Waffe erst einmal los.

Die bekommt er bei Freigabe erst nach amtlichen Beschuß wieder zurück!

Jaaaa, hier werden alle in behördlichen Gewahrsam gelangte Waffen beschossen (auch SRS Waffen)und beim BKA verglichen, erst nach Vorlage des BKA Ergebnis können sie ev. wieder ausgehändigt werden.

Wer sich auskennt weiß wielange das dauert, im günstigten Fall 2 Jahre!

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Denn so klar geregelt ist das nicht, ebendso wurde kaum auf die Frage eingegangen wahrscheinlich wieder mal nicht

richtig gelesen, es ging hier nicht um den Alkoholiker sondern um jemanden der sich bis dahin korrekt verhalten

hatte (deshalb bekam er auch den Kl.WS) und mal einen über den Durst getrunken hat.

Ich habe nicht vom Alkoholiker gesprochen.

Wer eine Waffe führt, hat auch eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht, genau wie der Fahrzeugführer, bei beiden sind die "Lappen" erst einmal weg.

Lediglich der Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug dann behalten, muß es jedoch in der Regel jedoch von jemandem anders nach Hause bringen lassen.

Der Waffenbesitzer wird zwar nicht enteignet, aber er kann eben eine ganze Weile nicht die tatsächliche Gewalt über seine Waffe ausüben.

Wenn die Waffenbehörde ihm den kleinen WS auch wieder aushändigt, liegt die Waffe in der Regel immer noch in der Asservatenkammer!

Dass das in anderen Bundesländern teilweise anders geregelt wird, ist mir bekannt, hier in Berlin wird es jedoch so gehandhabt, auch wenn es mir selbst nicht so gefällt.

Aber wie war das noch mal mit dem Kampf gegen die Windmühlen? :rolleyes:

P.S.:

Habe fast vergessen dass heute "Herrentag" ist, werde mal auf Tour gehen.

Ich denke dass ich keinen Alkohol trinken werde, aber ich werde trotzdem mal meine Taschen ausleeren, man kann ja nie wissen!

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Wer allerdings solche Fragen stellt, sollte sich noch mal ein paar Gedanken machen. Die Frage zu stellen, heisst schon, das Hirn nicht richtig eingeschaltet zu haben, sorry.

Gruß,

Coltfan

Hallo Coltfan,

Du sprichst mir aus dem Herzen.

MfG

Pirol 2

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...sturzhagelbesoffenvoll...

Mal ganz allgemein: :rolleyes:

Man sollte sich in diesem Zustand überhaupt nicht außerhalb seiner eigenen vier Wände bewegen.

Wer in dem genannten Zustande irgendwie die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf sich zieht (und dazu braucht man sich nicht daneben zu benehmen, es genügt, eine mehr oder weniger "hilflose Person" zu sein) hat mit Ungemach zu rechnen.

Wenn eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille "erwischt" wird (wohlgemerkt ohne sich hierdurch strafbar gemacht zu haben, etwa duch das Führens eines Fahrzeugs) landet das bei der Führerscheinstelle und spätestens bei der nächsten Regelüberprüfung auch bei der Erlaubnisbehörde. Und in der Verwaltungspraxis genügt das, um sowohl ernsthafte Zweifel an der Eignung als Kraftfahrer wie auch an der körperlichen Eignung als Waffenbesitzer zu begründen.

Als Einstieg: VGH Mannheim DAR 2002, 523.

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1. wer sturzhagelbreit durch die Gegend tappt, hat heutzutage ein gewaltiges Problem. Auch wenn er kein Fahrzeug führt (beim Fahrrad gilt noch der alte, doppelte Richtwert vom PkW: 1,6 Promille), muss er sich nachsagen lassen, er währe nicht mehr zurechnungsfähig. Das bedeutet bei vorhandener Kraftfahrerlaubnis den Verlust oder die Sperrung. Und meist auch den Besuch bei der MPU.

2. wer hierzulande Waffen benutzt und führt steht unter besonderer Beobachtung und hat umso mehr vorbildlich zu handeln. Das mag so manchem Silvester-Schützen noch zu verzeihen sein, der in der Neujahrsnacht noch einmal ein paar Schuss aus seinem Gas-/ Schreckschussrevolver raushaut - aber eben schon grenzwertig genug.

3. Wer mit Waffen durch die Gegend zieht - ganz egal ob Taschenmesser oder SSW/ SRS - hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Und wer eben merkt, dass er auf der Party ein Bierchen zu viel getrunken hat, der nehme seinen "Colt" besser vom Gürtel und verfrachte ihn in den Rucksack (besser noch: verschlossenes Behältnis).

4. ich kann bei alle dem die Kritik an Gas-/Schreckschusswaffen nicht verstehen. Es ist eine der letzten, mehr oder weniger freien Waffen, die zum Selbstschutz getragen (und verwendet werden) dürfen.

Sicher: wer sich lieber einen miserablen DESERT EAGLE -Nachbau um den Bauch schnallt, um damit anzugeben und zu drohen, muss sich auch nicht wundern, wenn der andere zusticht oder eine scharfe Waffe zückt.

Ansonsten sind zuverlässige Schreckschusswaffen (z.B. ERMA, RÖHM) durchaus geeignet, um eine Notwehrsituation für sich zu entscheiden.

Ich hatte ein paar SV-Fälle, bei denen ich eine SSW erfolgreich eingesetzt habe.

2x gegen Hunde (da reichte aber die erste, Platzpatrone)

1x gegen einen Menschen

Auch hier gilt: wer schneller schießt und besser trifft, gewinnt den Feuerkampf.

Die Wirkung von Reizstoffen (CS/ OC) sollte man nicht unterschätzen!

Aber was auch jemand mitführt (und seien es nur die Kentnisse des Selbstvertiedigungs.Workshops), wird dies unter Betäubung nicht mehr zuverlässig/ einwandfrei und wirksam einsetzen können. Bei 3 Promille hilft einem auch keine MPi mehr weiter.

^_^

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Ich denke da hast du ein falsches (Vor) Urteilsvermögen!

.....

Vielleicht mal eher daran gedacht das es darum geht die Ursachen für Kriminalität zu bekämpfen und nicht an den

Folgen herumzudoktern?!

...

Du und Ich wir als LWB erwarten große Tolleranz unseren Hobby gegenüber sowohl von der Gesellschaft als auch von

Presse/Medien und Politikern, dann fangen wir mal bei uns an, als das wir die Hobbys von anderen die mit uns im Boot sitzen schlechtreden.

Genau richtig und ganz meine Meinung, so sollte die "Einstellung" ALLER LWB sein.

Warum man sowas sammelt, ist mir nicht ganz klar, muss es aber auch nicht sein, ist ja jedermanns eigene Sache.

Ebend, aber es sollte auch jeder Mann´s Sache bleiben und nicht von vornherein verboten sein.

TM

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Man sollte in Deutschland auf Grund der hiesigen (Unge)rechtslage auf das Führen jeglicher zur eigenen oder Verteidigung Dritter geeigneten Gegenstände verzichten !!!

Urteile in der Vergangenheit zeigen immer wieder, das dem Angreifer/Verbrecher mehr Rechte in unserem Land auf seine körperliche und auch psychische Unversehrtheit eingeräumt werden als man annimmt.

Nicht erwischen lassen! Ich werde NIEMALS auf eine angemesse Verteidigung meiner selbst meiner Liebsten verzichten. Ich werde auch nicht zuschauen, wenn fremde Menschen nieder gemacht werden.

Zum Threadstarter ...

Ist die Frage ernst gemeint? Ich kann mir vorstellen, dass es richtig Ärger gibt. Vor allem wenn du mal deine WBK beantragen möchtest oder schlimmer noch, du schon eine hast. Auch die "Gasplempe" ist eine Waffe und du solltest beim Führen bzw. Umgang einer Waffe - gleich welcher Art - immer im vollen Besitz deiner geistigen Kräfte sein. Gesetz hin oder her.

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Nicht erwischen lassen! Ich werde NIEMALS auf eine angemesse Verteidigung meiner selbst meiner Liebsten verzichten. Ich werde auch nicht zuschauen, wenn fremde Menschen nieder gemacht werden.

Zum Threadstarter ...

Ist die Frage ernst gemeint?

Schon mal von Sarkasmus gehört?

Leider gab es in der Vergangenheit einige Negativ-Beispiele dafür, wie eigentlich anständige und hilfsbereite Menschen verurteilt wurden. Z. B.:

600 EUR Strafe, weil er helfen wollte

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Mann, da bist Du ja in tolle Feuergefechte verwickelt worden.

Pirol 2

Ach Gottchen - wollen wir die Diskussion ins Lächerliche ziehen?

:angry2:

Wer meint, bei vorgehaltener (Schuss-)Waffe einen Gaser ziehen zu müssen, hat den Darwin-Award sowieso bereits für sich entschieden.

In allen anderen Fällen gelten ganz einfache Maxime des Überlebens, der Selbstverteidigung:

Man kann natürlich darauf warten, dass der Schläger einem ins Gesicht haut, um seiner Forderung nach Kleingeld Nachdruck zu verleiehen; man kann ebenso darauf warten, dass der Gegner zum entscheidenden Stich ausholt, um endlich das neue Handy zu bekommen; usw...

Man kann dem aber auch mit einem gezielten Faustschlag oder dem Einsatz anderer Abwehrmittel entgegen wirken. Die Gaspistole ist nur eines der möglichen Mittel.

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Zur Klarstellung:

Wer sammeln will, soll sammeln !

Wer gasen will, soll gasen. (Schlecht vor allem bei Gegenwind und in geschlossenen Räumen !)

Und wer Alkohol geschluckt hat, sollte die Finger von Waffen lassen, insbesondere von Küchenmessern, Trittleitern, Autos, Motorrädern und Nagelfeilen.

Zur (Kriminal-)Statistik:

Lest es nach, die Gaswaffen sind dort extraordinär vertreten. Daher habe I C H (nicht DU) keine Lust, mich in die Reihe derer einzugliedern, die mit diesen Himpamp-Knallern versuchen, das Recht auf Selbstverteidigung zu behaupten. Ich hab genug Ahnung, um dies mit diesem Material gar nicht erst zu versuchen. Wer meint, ungebeten in meine Wohnung kommen zu müssen, wird sich mit gröberem konfrontiert sehen ...

Aber das heisst wiederum nicht, dass ich mich damit auf der Strasse blicken lasssen werde

Gruß,

Coltfan

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Wer meint, ungebeten in meine Wohnung kommen zu müssen, wird sich mit gröberem konfrontiert sehen ...

Mag sein (ich würde es mir aber gut überlegen), denn danach bist du mit Sicherheit ALLES los und wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal mehr einen KWS bekommen für die von dir so genannten "Himpamp-Knaller" !!!

Es sei denn du bekommst es hin genau nach den Notwehr § zu handeln (§ 32 bis 34 StGB) wobei in dem Fall §34 besonders zu beachten ist, was dann später (evtl.) relativ subjektiv ein Richter entscheiden wird, viel Spaß !!!

Tja jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. Oder anders gesagt wer sich in DE mit einer Schusswaffe verteidigt ist selber schuld.

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2. .............................Das mag so manchem Silvester-Schützen noch zu verzeihen sein, der in der Neujahrsnacht noch einmal ein paar Schuss aus seinem Gas-/ Schreckschussrevolver raushaut - aber eben schon grenzwertig genug.

Vorsicht!

Auch zu Silvester wird der Kleine Waffenschein und eine Schießerlaubnis (wird es nie oder nur in Ausnahmen geben) benötigt.

Es sei denn es liegen die Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 und Abs. 4 WaffG vor!

Das wird leider jedes Jahr immer wieder gerne vergessen, nach dem Motto "es knallt ja sowieso jeder"!

Die Verstöße werden rigoros geahndet!

1. Waffe und Munition beschlagnahmt und für immer weg

2. Strafverfahren wegen verbotenen Führens

3. ev. noch Strafverfahren wegen Führen von Waffen auf öff. Veranstaltungen (was Silvesterfeiern in Gaststätten sind)

4. OWI-Verfahren wegen Schießen ohne Schießerlaubnis

Kann sehr teuer werden!

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Meine vorherige Antwort war von Sarkasmus geprägt? Und? Ich finde die Frage daneben ... Alkohol und Waffen schließen sich schon aus gesundem Menschenverstand von vornherein aus.

Oder anders gesagt wer sich in DE mit einer Schusswaffe verteidigt ist selber schuld.

So passt das für D besser. Ich würde nach einem Verteidigungsfall nicht die Polizei rufen und zusehen das ich Land gewinne. Traurig aber wahr.

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ganz egal ob Taschenmesser

Ein Taschenmesser, und damit meine ich jetzt auch ein-Taschenmesser- vom schlage des

roten Schweizer Messers ist für mich keine Waffe sondern ein Werkzeug,Punkt.

Es ist auch nicht als Waffe hergestellt konzipiert oder wie sagt das Gesetz die Waffentypischen

Eigenschaften fehlen, sonst müsste theoretisch jeder Gegenstand bis zur Gürtelschnalle

als "Waffe" eingestuft werden. :huh:

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