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IGNORED

Waffenaufbewahrung im Keller?


Hickey

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Mich würde mal interessieren, ob man seinen (den rechtlichen Vorschriften entsprechenden) Waffenschrank in das (per Vorhängeschloss gesicherte) Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses stellen darf?

Hab dazu bisher noch nichts im WaffG gefunden; vielleicht habe ich aber auch nur an der falschen Stelle gesucht. Rein theoretisch gehört das Kellerabteil ja zur Wohn- und Nutzfläche einer Wohnung, und die Sicherung der Waffen müsste eigentlich mit dem Waffenschrank erledigt sein. Oder sehe ich das falsch?

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. . . Rein theoretisch gehört das Kellerabteil ja zur Wohn- und Nutzfläche einer Wohnung, und die Sicherung der Waffen müsste eigentlich mit dem Waffenschrank erledigt sein. Oder sehe ich das falsch?

Genau so isses!

Gruß

Mattes

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Das Waffengesetz unterscheidet nur zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden. Weiter wird nicht differenziert, also ist die Aufbewahrung im Keller in Ordnung. Entsprechendes Behältnis versteht sich von selbst.

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Merkblatt der Polizei/NRW:

Aufstellort des Waffenschrankes

Wenn Sie Angaben zum Aufstellort Ihres Waffenschrankes machen, bitten wir Sie, neben der Räumlichkeit, wichtige Details anzugeben. Wenn ein Schrank beispielsweise im Keller oder im Büro aufgestellt wird, muss gewährleistet sein, dass zum Keller/Büro ausschließlich nur der Waffenbesitzer sowie dessen engste Angehörige (Ehepartner/Lebenspartner) Zugang haben.

Beispiel: Aufstellort „Keller“ und „Einfamilienhaus“ angeben

Wird der Waffenschrank im Keller eines Mehrfamilienhauses aufgestellt, bietet es sich an, zusätzlich Fotos der Kellerräumlichkeiten beizubringen, um oben genannte Bedingungen nachweisen zu können.

..........kriegerlein

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Merkblatt der Polizei/NRW:

Aufstellort des Waffenschrankes

Wenn Sie Angaben zum Aufstellort Ihres Waffenschrankes machen, bitten wir Sie, neben der Räumlichkeit, wichtige Details anzugeben. Wenn ein Schrank beispielsweise im Keller oder im Büro aufgestellt wird, muss gewährleistet sein, dass zum Keller/Büro ausschließlich nur der Waffenbesitzer sowie dessen engste Angehörige (Ehepartner/Lebenspartner) Zugang haben.

Beispiel: Aufstellort „Keller“ und „Einfamilienhaus“ angeben

Wird der Waffenschrank im Keller eines Mehrfamilienhauses aufgestellt, bietet es sich an, zusätzlich Fotos der Kellerräumlichkeiten beizubringen, um oben genannte Bedingungen nachweisen zu können.

..........kriegerlein

Seit wann ist ein "Merkblatt" ein Gesetz? Gibt es ne genuere Vorschrift als den Flyer?

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Hm. war da nicht was im Gesetz, dass die Behörde im Einzelfall...... ?

Frag mich jetzt aber nicht nach dem Paragraphen.

Wobei diese allgemeine Vorgabe ja kein Einzelfall ist, oder?

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Der "Behördenvertreter" eines Kollegen sagte zu einem ganz ähnlichen Fall "da kommt besser nix weg ... sonst sieht es mal ganz schwierig aus". In diesen Zeiten würde ich persönlich es nicht stressen ... im Einbruchsfall hasst Du die A-Karte und niemand anders ... leider.

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Solange der Keller aus einem eigenen von Mauern umgebenen Raum mit Eisentür ist dürfte es keine Probleme geben. Anders siehts mit Lattentür oder Draht/Lattenwänden aus, die in vielen Wohnblocks vorhanden sind. Allerdings würde ich trotzdem meinen SB fragen und die Räumlichkeiten durch Fotos dokumentieren, und falls Lichtschacht vorhanden bei diesem den Gitterrost gegen abheben sichern (vorher und dokumentieren, bringt Pluspunkte), und vielleicht ein einfaches Türschloss gegen ein Sicherheitsschloss austauschen oder mit Zusatzsteckschloss sichern.

Erik

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Es ist aber schon allen mal aufgefallen, daß ein Waffenschrank zwar in einem bewohnten Gebäude stehen muß - Ausnahmen durch entsprechenden Schutzgrad möglich - aber man dieses Gebäude nicht unbedingt abschließen muß. Den Schließzwang für Gebäude gibt es nicht. Nur mal so am Rande, wenn die Haarspaltereien wieder losgehen.

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Vorhängeschloss mach ich mit nem Ledergürtel auf innerhalb einer 1/2 Minute. Also solltest Du überlegen ob die Sicherheit ausreicht, ebenso das niemand den Tresor sehen kann. Da ist es noch besser den Tresor in der Wohnung z.B. in nem Kleiderschrank zu verstecken.

Erik

@ gebuesch

da stimm ich Dir zu aber wie ist es dann mit unbefugtem Zutritt

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Der Schutz der Waffen gegen unbefugtem Zutritt bzw. Zugang zu diesen wird durch das Verwahrgelass gewährleistet - durch nichts anderes.

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Behältnis nach Waffenrecht,

Tresor der verschiedenen Klassen,

je nach Anwendungsfall Stufe A, Stufe B, Stufe 0, Stufe N oder noch etwas besseres.

Empfehle das Silo für eine ICBM. Russen und Amerikaner könnten das jetzt als Ramschware im Angebot haben. Überstehen garantiert eine Detonation im Bodenullpunkt einer NW mit einem Energieäquivalent von 50 kT TNT. Gestufte Zugangssicherung elektronsich, bionisch mechanisch im mindestens Vier-Augenbetrieb. Allerdings steht keine Klassifizierung wie im Gesetz drauf. Also eventuell nicht zulässig, außerdem dürfte die Anlieferung des Silos schwierig sein. :lol:

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Umziehen.......ganz einfach. Muss einem das Hobby doch wert sein - wenn man schon (wie leider noch zu viele) einen 50er im Jahr für seine Interessenvertretung nicht übrig hat.

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Also ich persönlich würde das nicht in so einem Kellerabteil aufbewahren, da mir aus solchen schon 3 mal hochwertige Fahrräder gestohlen wurden.

Die Dinger bekommt man immer auf, nur die Kameraüberwachung hat beim letzten mal die Diebe überführt, die Räder blieben aber so gut wie verschwunden, kann man sich ja ausrechnen, was mit Waffen passiert ...

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Allerdings dürfte die Sicherheit eines Waffenschrankes der A- oder B-Klasse wohl etwas höher sein als die eines Fahradschlosses...

Das natürlich schon, nur, die Vorhängeschlösser waren auch nicht die schlechtesten, und abgesperrt mit einem Dicken Kabelschloss waren die auch, beides kein Problem, ob wohl der Keller in einem Raum ist, der extra geschlossen (nicht verschlossen), also auch nur mit Schlüssel geöffnet werden kann, das alles trotz der Gefahr, dass jemand in die Tiefgarage muss (Frühschicht).

Also es wurde denen nicht leicht gemacht.

Ein A-Schrank für mein MTB wäre allerdings mal was ... :eclipsee_gold_cup:

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Hallo,

also ganz ehrlich...meine Meinung...ich würde meine Waffen dort (auch mit nimm noch so dicken Schrank) nicht aufbewahren.

1. Wenn da ein Safe steht reizt das die um so mehr, weil da ist ja bestimmt was wertvolles drin wenn der schon nen Safe hinstellt

2. Wenn die Waffen dann mal geklaut sind hast du einen riesigen Terz an der Backe

3. Das Amt wird dir dann noch Fahrlässigkeit unterstellen weil aus dem Kellerabteil ja schon mal Sachen geklaut wurden und du das wusstest

4. Wenn die das mit der Fahrlässigkeit durchkriegen hast du einen Verstoß gegen das Waffengesetz und kannst wenn du Pech hast gleich

alles abgeben und Ende Gelände...

Stell den Safe lieber in deine Wohnung und wenn das partout nicht möglich ist, frag deine Eltern/Verwandte/Schützenkollegen in deiner Nähe

ob du den Safe dort aufstellen darfst und nur du den Schlüssel/Zifferncode hast. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Die Beste Möglichkeit wäre natürlich umzuziehen in eine vernünftige Wohnung wo du deinen Keller auch nutzen kannst ohne Angst haben zu

müssen das dir sämtliches Zeug geklaut wird.

Gruß

Carsten

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