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gonzo911

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Alle Inhalte von gonzo911

  1. gonzo911

    §34 Waffengesetz

    Der Händler muss nach Abs. 2 bei der dann dauerhaften Überlassung die Waffe, Art. etc. sowie Übergabedatum und seine betriebsdetails eintragen und der Behörde unverzüglich melden. Dann dackelst Du mit der WBK zum Amt und bekommst den Stempel hinter die Angaben. Aus eigener Erfahrung würde ich auf 2 Dinge achten: nicht jede Behörde will einen persönlich sehen (kann schon mal zu Stirnrunzeln führen, warum nicht per Brief) + Formulare nicht vergessen (Internetseite Behörde). Aber auch eher die Frage der Fahrlässigkeit, wenn man seine WBK durch die Lande schickt. Verlust wäre da nicht gut zu erklären .... ist aber manchmal wohl nicht zu verhindern ...
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