EEW Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Hallo Forenmitglieder, folgendes Problem: Ich habe vor einigen Wochen beim Training mit dem K98 eine Seilzuganlage beschädigt! Ich habe den Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und bekam ein Schadensformular zugeschickt. Dies habe ich ausgefüllt, mit der Rechnung zurück geschickt und gebeten, dem geschädigten Betreiber des Schießstandes das Geld zu überweisen. Einige Tage später bekomme ich ein Antwortschreiben in dem es heißt, man (die Versicherung) habe dem Geschädigten ebenfalls ein Schadensformular zugeschickt; Sobald dies ausgefüllt zurück käme, würde der Schaden reguliert. Freitagabend war ich wieder auf besagtem Schießstand. Ich ging zum Betreiber und fragte, ob die Sache erledigt sei? Er meinte "Nein!". Ich fragte, ob er das Formular noch nicht erhalten habe, worauf er meinte, das er keine Formulare ausfüllen werde! In der anschließenden "Diskussion" sagte er (Kurzfassung), "das er der Geschädigte sei, und es nicht nötig habe irgendwelche Formulare auszufüllen... Basta!" Ich habe eben bei der Versicherung angerufen und die Sache geschildert. Die Junge Dame war sehr freundlich, ABER... "Keine ausgefüllte Schadensmeldung, kein Geld... Dito Basta!" Was jetzt? Viele Grüße, eew Link to comment Share on other sites More sharing options...
Horatio Caine Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Wird der Doofmann (sorry) wohl kein Geld bekommen. Selber schuld. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Ich hatte mit sowas mal bei einem KfZ-Schaden zu tun. §118 Versicherungsvertragsgesetz § 119Obliegenheiten des Dritten (1) Der Dritte hat ein Schadensereignis, aus dem er einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder nach § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer herleiten will, dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Macht der Dritte den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend, hat er dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. (3) Der Versicherer kann von dem Dritten Auskunft verlangen, soweit sie zur Feststellung des Schadensereignisses und der Höhe des Schadens erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann. http://dejure.org/gesetze/VVG/119.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Was jetzt? Nix weiter. Du hast den Schaden gemeldet, für den Geschädigten ist nun deine Versicherung der Ansprechpartner. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Ich hatte mit sowas mal bei einem KfZ-Schaden zu tun.§118 Versicherungsvertragsgesetz Er (der Dritte) verliert so aber nur den Anspruch gegen die Versicherung des anderen. Der Grundanspruch auf Schadensersatz (gegen den Verursacher) bleibt aber bestehen. So schnell ist die Sache leider nicht vorbei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EEW Posted April 12, 2010 Author Share Posted April 12, 2010 Ähhh, ja... Ich vergaß da noch ein "winziges Problemchen" zu erwähnen: Der Geschädigte/Betreiber des Schießstandes ist gleichzeitig der 1. Vorsitzende meines Vereins! Alles klar? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Wenn er keine Erklärung zum Schaden abgeben will, muß die Versicherung die Schadenssumme auf Grundlage Deiner Aussage schätzen. Daß das zu seinem Nachteil sein kann, ist ihm hoffentlich bewußt, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
seiwol Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Ähhh, ja... Ich vergaß da noch ein "winziges Problemchen" zu erwähnen: Der Geschädigte/Betreiber des Schießstandes ist gleichzeitig der 1. Vorsitzende meines Vereins!Alles klar? De Gute ist doch wahrscheinlich nur zu bequem die Formulare auszufüllen, lass dir die Formulare geben, füll sie selber aus und er soll sie unterschreiben und gut ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
...der mit dem Elch tanzt Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Der Geschädigte hat nach BGB einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. Für den Nachweis über das Verschulden sowie die Schadenhöhe ist der Geschädigte nachweispflichtig. Denn nur er kann Auskunft über Umstände wie Alter der beschädigten Sache , Höhe der Reparatur/Wiederbeschaffung , Vorsteuerabzugsberechtigung ect. machen . Diese Auskunft kann er in freier Schriftform machen . Damit er nichts Wesentliches vergißt hat ihm die vom Schädiger mit der Abwicklung beauftragte Haftpflichtversicherung freundlicherweise sogar ein Papier mit allen Wichtigen , für die Zahlenabwicklung und-zahlung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt . Meistens gibt es sogar noch ein Freikuvert dazu. Welches Problem hat der zensiert eigentlich ? ...oder Anders ausgedrückt : Wie einfach will er noch ans Geld kommen ?? Auch wenn er direkt Ansprüche an den Verursacher stellt bleibt ihm der Schriftkram/Nachweis nicht erspart. Der Verursacher kann sich aber entspannt zurücklehnen da die Haftpflichtversicherung als 2. Aufgabe neben der Regulierung berechtigter Ansprüche auch die Abwehr (Notfalls auch mit dem gesamten Prozeßrisiko) für ihren Versicherungsnehmer übernimmt . So einen Blödsinn habe ich übrigens in 25-jähriger Praxis noch nicht gehört ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Er (der Dritte) verliert so aber nur den Anspruch gegen die Versicherung des anderen. Der Grundanspruch auf Schadensersatz (gegen den Verursacher) bleibt aber bestehen. So schnell ist die Sache leider nicht vorbei. Siehe #9 @EEW: Gib dem Menschen die Telefonnummer der Versicherung, dann soll er sich mit denen streiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ACB Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 wenn er nicht bereit ist der versicherung mitzuteilen was kaputt gegangen ist und was das so kosten wird dann kann man ihm nicht helfen - vieleicht hat der schaden ja keinen wert so das er es nicht ausfüllen kann - das denkt zummindest die versicherung wenn der so handelt und wenn er den schaden niemals beziffertr dann wird ihm auch niemals was erstattet blöd ist natürlich das ihr euch kennt und er es dann so darstellt als wenn du keinen schaden regulieren wolltest obwohl er nicht verraten will ob ein schaden und wenn wie hoch entstanden ist Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Siehe #9 Er hat keine Lust Vers.-Formulare auszufüllen -das bleibt ihm doch auch unbenommen, wo steht was davon, dass er den Schaden überhaupt nicht beziffern will? Aber das sind auch Haarspaltereien, die zwar witzig sind aber niemandem helfen. Ich denke, der Geschädigte möchte einfach, dass der Verursacher eine Firma beauftragt und sagt: "mach heile" und den Spaß bezahlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Füll ihm die Dinger doch einfach aus. Lass ihn unterschreiben und gut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JensKevin Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Wohnort = NRW, nähe Aachen? Ähhh, ja... Ich vergaß da noch ein "winziges Problemchen" zu erwähnen: Der Geschädigte/Betreiber des Schießstandes ist gleichzeitig der 1. Vorsitzende meines Vereins!Alles klar? Ach, DER ist das? Ja nee, ALLES klar!!! Tja, so wie ich den Typ einschätze hast du 2 Möglichkeiten: 1. Zahlen und schaun, wie du dein Geld wieder kriegst 2. Hausverbot kriegen, aus dem Verein fliegen und auf Post vom Anwalt warten Such dir eine aus! Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Tja, so wie ich den Typ einschätze hast du 2 Möglichkeiten:1. Zahlen und schaun, wie du dein Geld wieder kriegst 2. Hausverbot kriegen, aus dem Verein fliegen und auf Post vom Anwalt warten blödsinn... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Welches der vielen Löcher warst du denn? Ich weiss welcher Schiesstand...... Außerdem hing da doch mal ne Preisliste wo draufstand, was du zahlen musst, wenn du was kaputt machst.... der mit Elch tanzt hat das übrigens sehr gut beschrieben..... duck und wech Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Ein Ex-Vermieter hatte auch eine abenteuerliche Forderung an mich, nachdem er die Wohnung abgenommen hatte. Nun, als meine Haftpflicht sich weigerte, meinte er, nun sei ich der zuständige Zahlmeister. So wartet er heute noch auf seinen (selbstverschuldeten!) Schadenersatz ... PS: Bist Du im DSB? Ich habe schon zwei Fälle von Seilzugdurchschuss über die Versicherung des BSSB abgewickelt. Kompetente Leute, freundlich und problemlos. Ohne dass der Standbetreiber Papierkram hatte. Sachen, die ich selber kaputt machen bezahle ich, alle anderen NICHT! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ACB Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Er hat keine Lust Vers.-Formulare auszufüllen -das bleibt ihm doch auch unbenommen, wo steht was davon, dass er den Schaden überhaupt nicht beziffern will? Aber das sind auch Haarspaltereien, die zwar witzig sind aber niemandem helfen.Ich denke, der Geschädigte möchte einfach, dass der Verursacher eine Firma beauftragt und sagt: "mach heile" und den Spaß bezahlt. wenn er aber nicht verraten will was kaputt ist kann man nix machen - und das manches mit etwas papier verbunden ist ist doch kein problem so ist das nunmal vielleicht will er ja auch nur stänkern - ich lese hier nicht alle treats - gabs da schonmal was mit dem von wegen dem verweis er ist ja auch der 1 vorsitzende??? bei seiner position als vorsitzender müsste ihm papier doch nicht unbekannt sein Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 So ist das in Bavaria: http://www.bssb.de/gassenhuber/schaden.html Meine "normale" Haftpflicht brauchte ich hierfür noch nie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ACB Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 So ist das in Bavaria: http://www.bssb.de/gassenhuber/schaden.htmlMeine "normale" Haftpflicht brauchte ich hierfür noch nie. Auf keinen Fall den Schadenersatzanspruch selbst anerkennen. Die Regulierung obliegt ausschließlich dem Versicherer. Verweisen Sie bitte den Anspruchsteller auf die bestehende Haftpflichtversicherung beim Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft. wie ich sagte wer was will muss mitarbeiten Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Einen "Anspruch" muss er wohl stellen, sonst gibt's gar nix. Und gegen einen unberechtigten Vereinsrauswurf kann man übrigens auch klagen. Selbst schon angedroht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ice Bear Posted April 12, 2010 Share Posted April 12, 2010 Einen "Anspruch" muss er wohl stellen, sonst gibt's gar nix. Und gegen einen unberechtigten Vereinsrauswurf kann man übrigens auch klagen. Selbst schon angedroht. Naja hier schädigt doch eindeutig der erste Vorsitzende den Verein, und sowas kann man mit einem Rauswurf bestrafen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
EEW Posted April 13, 2010 Author Share Posted April 13, 2010 Zuerst mal vielen Dank für Eure Antworten bis hierhin! Bashing 14... Entschuldigung, Beitrag 14 hätte man sich zwar sparen können, aber die restlichen Beiträge haben dafür gesorgt, dass ich wieder etwas schlauer bin! Welches der vielen Löcher warst du denn? Ich weiss welcher Schiesstand......Außerdem hing da doch mal ne Preisliste wo draufstand, was du zahlen musst, wenn du was kaputt machst.... der mit Elch tanzt hat das übrigens sehr gut beschrieben..... duck und wech Keines der Löcher! Ich erzähl's Dir, wenn wir uns mal wieder treffen! Das mit der Preisliste ist auch klar! Natürlich werde ich zahlen! Ich hab's verursacht, ich werde zahlen, überhaupt keine Frage! Ich gehöre nicht zu den Leuten, die weiterhin zum Training gehen als sei nichts passiert, obwohl sie mit dem Verein im Rechtsstreit liegen! Lassen wir den rechtlichen Aspekt mal außer Acht! Was mich ärgert, und zwar ziemlich ist Folgendes: Ich habe einen Schaden verursacht und melde mich sofort als der Schuldige! Ich setze mich sofort mit meiner Versicherung in Verbindung um die Sache so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen! Und wie wird das honoriert? Indem man sich weigert fünf Minuten zum ausfüllen eines Formulars aufzuwenden und damit nicht nur billigend in Kauf nimmt, sondern sogar provoziert dass ich den Schaden (mehrer hundert Euro übrigens) aus eigener Tasche zahlen muß! Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Naivling bezeichnet werde: Ist das nett? Geht man so mit Leuten um? Na ja, wieder etwas gelernt und wieder etwas schlauer! Viele Grüße, eew Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted April 13, 2010 Share Posted April 13, 2010 Nein das ist wirklich nicht nett. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted April 13, 2010 Share Posted April 13, 2010 @EEW freue mich auf unser nächstes Treffen.... Schick dir mal ne pn... Gruß und WMH Link to comment Share on other sites More sharing options...
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