Zum Inhalt springen
IGNORED

Haftpflichtprobleme


EEW

Empfohlene Beiträge

Hallo Forenmitglieder,

folgendes Problem:

Ich habe vor einigen Wochen beim Training mit dem K98 eine Seilzuganlage beschädigt!

Ich habe den Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und bekam ein Schadensformular zugeschickt. Dies habe ich ausgefüllt, mit der Rechnung zurück geschickt und gebeten, dem geschädigten Betreiber des Schießstandes das Geld zu überweisen.

Einige Tage später bekomme ich ein Antwortschreiben in dem es heißt, man (die Versicherung) habe dem Geschädigten ebenfalls ein Schadensformular zugeschickt; Sobald dies ausgefüllt zurück käme, würde der Schaden reguliert.

Freitagabend war ich wieder auf besagtem Schießstand. Ich ging zum Betreiber und fragte, ob die Sache erledigt sei?

Er meinte "Nein!".

Ich fragte, ob er das Formular noch nicht erhalten habe, worauf er meinte, das er keine Formulare ausfüllen werde!

In der anschließenden "Diskussion" sagte er (Kurzfassung), "das er der Geschädigte sei, und es nicht nötig habe irgendwelche Formulare auszufüllen... Basta!"

Ich habe eben bei der Versicherung angerufen und die Sache geschildert.

Die Junge Dame war sehr freundlich, ABER... "Keine ausgefüllte Schadensmeldung, kein Geld... Dito Basta!"

Was jetzt?

Viele Grüße,

eew

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte mit sowas mal bei einem KfZ-Schaden zu tun.

§118 Versicherungsvertragsgesetz

§ 119

Obliegenheiten des Dritten

(1) Der Dritte hat ein Schadensereignis, aus dem er einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder nach § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer herleiten will, dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Macht der Dritte den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend, hat er dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(3) Der Versicherer kann von dem Dritten Auskunft verlangen, soweit sie zur Feststellung des Schadensereignisses und der Höhe des Schadens erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann.

http://dejure.org/gesetze/VVG/119.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte mit sowas mal bei einem KfZ-Schaden zu tun.

§118 Versicherungsvertragsgesetz

Er (der Dritte) verliert so aber nur den Anspruch gegen die Versicherung des anderen. Der Grundanspruch auf Schadensersatz (gegen den Verursacher) bleibt aber bestehen. So schnell ist die Sache leider nicht vorbei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähhh, ja... Ich vergaß da noch ein "winziges Problemchen" zu erwähnen: Der Geschädigte/Betreiber des Schießstandes ist gleichzeitig der 1. Vorsitzende meines Vereins!

Alles klar?

De Gute ist doch wahrscheinlich nur zu bequem die Formulare auszufüllen, lass dir die Formulare geben, füll sie selber aus und er soll sie unterschreiben und gut ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Geschädigte hat nach BGB einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher.

Für den Nachweis über das Verschulden sowie die Schadenhöhe ist der Geschädigte nachweispflichtig.

Denn nur er kann Auskunft über Umstände wie Alter der beschädigten Sache , Höhe der Reparatur/Wiederbeschaffung , Vorsteuerabzugsberechtigung ect. machen . Diese Auskunft kann er in freier Schriftform machen . Damit er nichts Wesentliches vergißt hat ihm die vom Schädiger mit der Abwicklung beauftragte Haftpflichtversicherung freundlicherweise sogar ein Papier mit allen Wichtigen , für die Zahlenabwicklung und-zahlung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt . Meistens gibt es sogar noch ein Freikuvert dazu.

Welches Problem hat der zensiert eigentlich ?

...oder Anders ausgedrückt : Wie einfach will er noch ans Geld kommen ??

Auch wenn er direkt Ansprüche an den Verursacher stellt bleibt ihm der Schriftkram/Nachweis nicht erspart.

Der Verursacher kann sich aber entspannt zurücklehnen da die Haftpflichtversicherung als 2. Aufgabe neben der Regulierung berechtigter Ansprüche auch die Abwehr (Notfalls auch mit dem gesamten Prozeßrisiko) für ihren Versicherungsnehmer übernimmt .

So einen Blödsinn habe ich übrigens in 25-jähriger Praxis noch nicht gehört !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er (der Dritte) verliert so aber nur den Anspruch gegen die Versicherung des anderen. Der Grundanspruch auf Schadensersatz (gegen den Verursacher) bleibt aber bestehen. So schnell ist die Sache leider nicht vorbei.

Siehe #9 ;)

@EEW: Gib dem Menschen die Telefonnummer der Versicherung, dann soll er sich mit denen streiten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn er nicht bereit ist der versicherung mitzuteilen was kaputt gegangen ist und was das so kosten wird dann kann man ihm nicht helfen - vieleicht hat der schaden ja keinen wert so das er es nicht ausfüllen kann - das denkt zummindest die versicherung wenn der so handelt

und wenn er den schaden niemals beziffertr dann wird ihm auch niemals was erstattet

blöd ist natürlich das ihr euch kennt und er es dann so darstellt als wenn du keinen schaden regulieren wolltest obwohl er nicht verraten will ob ein schaden und wenn wie hoch entstanden ist :confused::confused::confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Siehe #9 ;)

Er hat keine Lust Vers.-Formulare auszufüllen -das bleibt ihm doch auch unbenommen, wo steht was davon, dass er den Schaden überhaupt nicht beziffern will? Aber das sind auch Haarspaltereien, die zwar witzig sind aber niemandem helfen.

Ich denke, der Geschädigte möchte einfach, dass der Verursacher eine Firma beauftragt und sagt: "mach heile" und den Spaß bezahlt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wohnort = NRW, nähe Aachen?

Ähhh, ja... Ich vergaß da noch ein "winziges Problemchen" zu erwähnen: Der Geschädigte/Betreiber des Schießstandes ist gleichzeitig der 1. Vorsitzende meines Vereins!

Alles klar?

Ach, DER ist das?

Ja nee, ALLES klar!!! :angry2:

Tja, so wie ich den Typ einschätze hast du 2 Möglichkeiten:

1. Zahlen und schaun, wie du dein Geld wieder kriegst

2. Hausverbot kriegen, aus dem Verein fliegen und auf Post vom Anwalt warten

Such dir eine aus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welches der vielen Löcher warst du denn? Ich weiss welcher Schiesstand......

Außerdem hing da doch mal ne Preisliste wo draufstand, was du zahlen musst,

wenn du was kaputt machst....

der mit Elch tanzt hat das übrigens sehr gut beschrieben.....

duck und wech

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Ex-Vermieter hatte auch eine abenteuerliche Forderung an mich, nachdem er die Wohnung abgenommen hatte. Nun, als meine Haftpflicht sich weigerte, meinte er, nun sei ich der zuständige Zahlmeister. So wartet er heute noch auf seinen (selbstverschuldeten!) Schadenersatz ... :beach:

PS: Bist Du im DSB? Ich habe schon zwei Fälle von Seilzugdurchschuss über die Versicherung des BSSB abgewickelt. Kompetente Leute, freundlich und problemlos. Ohne dass der Standbetreiber Papierkram hatte.

Sachen, die ich selber kaputt machen bezahle ich, alle anderen NICHT!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hat keine Lust Vers.-Formulare auszufüllen -das bleibt ihm doch auch unbenommen, wo steht was davon, dass er den Schaden überhaupt nicht beziffern will? Aber das sind auch Haarspaltereien, die zwar witzig sind aber niemandem helfen.

Ich denke, der Geschädigte möchte einfach, dass der Verursacher eine Firma beauftragt und sagt: "mach heile" und den Spaß bezahlt.

wenn er aber nicht verraten will was kaputt ist kann man nix machen - und das manches mit etwas papier verbunden ist ist doch kein problem

so ist das nunmal

vielleicht will er ja auch nur stänkern - ich lese hier nicht alle treats - gabs da schonmal was mit dem von wegen dem verweis er ist ja auch der 1 vorsitzende???

bei seiner position als vorsitzender müsste ihm papier doch nicht unbekannt sein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist das in Bavaria: http://www.bssb.de/gassenhuber/schaden.html

Meine "normale" Haftpflicht brauchte ich hierfür noch nie.

Auf keinen Fall den Schadenersatzanspruch selbst anerkennen. Die Regulierung obliegt ausschließlich dem Versicherer. Verweisen Sie bitte den Anspruchsteller auf die bestehende Haftpflichtversicherung beim Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft.

wie ich sagte wer was will muss mitarbeiten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einen "Anspruch" muss er wohl stellen, sonst gibt's gar nix. Und gegen einen unberechtigten Vereinsrauswurf kann man übrigens auch klagen. Selbst schon angedroht.

Naja hier schädigt doch eindeutig der erste Vorsitzende den Verein, und sowas kann man mit einem Rauswurf bestrafen....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zuerst mal vielen Dank für Eure Antworten bis hierhin!

Bashing 14... Entschuldigung, Beitrag 14 hätte man sich zwar sparen können, aber die restlichen Beiträge haben dafür gesorgt, dass ich wieder etwas schlauer bin! ;)

Welches der vielen Löcher warst du denn? Ich weiss welcher Schiesstand......

Außerdem hing da doch mal ne Preisliste wo draufstand, was du zahlen musst,

wenn du was kaputt machst....

der mit Elch tanzt hat das übrigens sehr gut beschrieben.....

duck und wech

Keines der Löcher!

Ich erzähl's Dir, wenn wir uns mal wieder treffen!

Das mit der Preisliste ist auch klar!

Natürlich werde ich zahlen!

Ich hab's verursacht, ich werde zahlen, überhaupt keine Frage!

Ich gehöre nicht zu den Leuten, die weiterhin zum Training gehen als sei nichts passiert, obwohl sie mit dem Verein im Rechtsstreit liegen!

Lassen wir den rechtlichen Aspekt mal außer Acht!

Was mich ärgert, und zwar ziemlich ist Folgendes: Ich habe einen Schaden verursacht und melde mich sofort als der Schuldige!

Ich setze mich sofort mit meiner Versicherung in Verbindung um die Sache so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen!

Und wie wird das honoriert?

Indem man sich weigert fünf Minuten zum ausfüllen eines Formulars aufzuwenden und damit nicht nur billigend in Kauf nimmt, sondern sogar provoziert dass ich den Schaden (mehrer hundert Euro übrigens) aus eigener Tasche zahlen muß!

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Naivling bezeichnet werde:

Ist das nett?

Geht man so mit Leuten um?

Na ja, wieder etwas gelernt und wieder etwas schlauer!

Viele Grüße,

eew

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.