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IGNORED

Waffenbesitzkarte unter 25 Jahren


Stonerlady

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Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zum Waffenrecht.

Ich bin 19 Jährchen jung und würde gerne mit dem Schießsport anfangen. Zweimal habe ich auch bereits geschossen, jeweils mit einer Glock 17. Und dabei sollte es auch eigentlich bleiben - also bei 9mm, nicht zwingend bei der Glock und schon gar nicht bei den zwei Mal. Nun gibt es bei mir im Umkreis leider keinerlei Vereine, die entsprechende Leihwaffen/Vereinswaffen haben, sondern hauptsächlich Langwaffen oder KK-Kurzwaffen. Immerhin noch etwas mehr als 5 Jahre mit den Waffen von Bekannten zu schießen wäre mir unangenehm und ist natürlich auch unvorteilhaft, weil man sich immer abstimmen muss, wann man sich trifft. Nun habe ich mitbekommen, dass man wohl mit einem fachärztlichen Zeugnis (habe da auch einige andere Bezeichnungen gehört, weiß nicht, welche jetzt die richtige ist, aber ihr wisst bestimmt Bescheid), das bei einem Arzt beim TÜV gemacht werden muss und - laut TÜV - 199€ kostet, auch unter 25 eine WBK erhalten kann.

Nun zu meinen Fragen:

  • Stimmt das??
  • Welche Voraussetzungen (außer der Sachverständigenprüfung, denn davon weiß ich schon) müssen noch erfüllt sein, um eine WBK (es müsste, glaube ich, die grüne sein, oder?) erfolgreich beantragen zu können?
  • Gibt es irgendwo im Netz Informationen zu diesem Test? Ich habe gehört, dass da ein Fragebogen ausgefüllt werden muss. Gibt es da irgendwelche Muster, die man sich mal ansehen könnte, um zu wissen, worauf man sich einlässt? Was - außer dem Fragebogen - wird bei dieser "Untersuchung" noch gemacht/gefragt/etc.?
  • Stimmt es, dass die meisten beim ersten Anlauf diesen Test nicht bestehen? Ihn zweimal zu machen wäre natürlich schon ein finanziell "harter Schlag".
  • Aus welchen Teilen besteht diese Sachverständigenprüfung? Ich habe schon diverse Bücher zum Thema bei Amazon gesehen, und wenn es soweit wäre, würde ich mir diese auch kaufen. Aber vielleicht könnt ihr mir schon ein paar Infos und/oder Anlaufstellen dafür nennen.

Danke schon mal für die Antworten, die hoffentlich kommen!!

Grüße

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WBK ist kein Problem - allerdings GK <21 Jahren.

Wir haben exakt den gleichen Fall im Verein. Schütze 19 möchte Voreintrag für GK Revolver... hat alle Bescheinigungen MPU, Bedürfnis... Fazit er muß noch 2 Jahre warten bnis er eine eigene GK-Waff kaufen darf.

Er begnügt sich derzeit mit KK Lang und Kurz... Flinte kommt ggf. noch dazu.

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Nun zu meinen Fragen:

  • Stimmt das??
  • Welche Voraussetzungen (außer der Sachverständigenprüfung, denn davon weiß ich schon) müssen noch erfüllt sein, um eine WBK (es müsste, glaube ich, die grüne sein, oder?) erfolgreich beantragen zu können?
    Für eine WBK, in deinem Fall die Grüne, brauchste 1 Jahr Mitgliedschaft im Verein, Waffensachkundeprüfung und regelmäßiges Training mit einer EWB Waffe, dafür zählt auch eine KK-Pistole.
  • Gibt es irgendwo im Netz Informationen zu diesem Test? Ich habe gehört, dass da ein Fragebogen ausgefüllt werden muss. Gibt es da irgendwelche Muster, die man sich mal ansehen könnte, um zu wissen, worauf man sich einlässt? Was - außer dem Fragebogen - wird bei dieser "Untersuchung" noch gemacht/gefragt/etc.?
    Die MPU wird in der Regel schriftlich und mündlich mit Psychologen abgehalten.
  • Stimmt es, dass die meisten beim ersten Anlauf diesen Test nicht bestehen? Das ist ein absolutes Gerücht. Wo haste das her?
    Ihn zweimal zu machen wäre natürlich schon ein finanziell "harter Schlag".
  • Aus welchen Teilen besteht diese Sachverständigenprüfung? Ich habe schon diverse Bücher zum Thema bei Amazon gesehen, und wenn es soweit wäre, würde ich mir diese auch kaufen. Aber vielleicht könnt ihr mir schon ein paar Infos und/oder Anlaufstellen dafür nennen.
    Schau mal im Internet unter "Waffensachkunde" nach, da bekommt man schon einige Tips und Hinweise.

Danke schon mal für die Antworten, die hoffentlich kommen!!

Grüße

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Hallo Stonerlady,

zunächst einmal darfst Du unter 21 leider nur KK-Waffen und (Einzellader-)Flinten auf WBK erwerben & besitzen. Ab 21 ist, solange Du jünger als 25 bist, für GK ein entsprechendes amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis notwendig.

§ 14 (1) WaffG

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

§ 6 (3) WaffG

Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

****

Welche Voraussetzungen (außer der Sachverständigenprüfung...

Na ja, um eine "Sachverständigen"-Prüfung handelt es sich zum Glück nicht, es ist "nur" eine Sachkundeprüfung.

Ansonsten braucht es:

  • vollendung des 18. Lebensjahres (klar, hier nur der Vollständigkeit halber)
  • erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
  • persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
  • waffenrechtliches Bedürfnis (allgemeine Bedürfnisgrundlage des § 8 WaffG - d.h. in der Praxis die formelle Mitgliedschaft in einem Verein, der dem *richtigen* Schießsportverband angeschlossen ist. Ich empfehle für Deine Belange den BDS)
  • mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Verein, der einem anerkannten Verband angeschlossen ist (spezielles Bedürfniserfordernis § 14 WaffG)
  • regelmäßige Teilnahme am Schießsport (spezielles Bedürfniserfordernis § 14 WaffG - in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, Einzelheiten regeln auch die Bedürfnisrichtlinien der Verbände)

Lies mal in das WaffG hinein. Für Dich interessant sind insbesondere die §§ 4-10 WaffG sowie der § 14 WaffG (spezielles Bedürfnis bei Sportschützen):

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Wenn es Dich interessiert, kannst Du acuh in die AWaffV hineinlesen, dort geht es in den ersten §§ mit den Bestimmungen zur Sachkunde los:

http://bundesrecht.juris.de/awaffv/BJNR212300003.html

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Wenn du grob angeben würdest, wo ungefähr du wohnst, dann findet sich evtl. ein Verein, in dem auch anderes als Kleinkaliber geschossen wird.

Wenn ich früher gewusst hätte, dass es auch was anderes als DSB-Vereine gibt, hätte ich auch früher mit dem Schießen angefangen.

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Sorry, hätte nicht damit gerechnet, dass so schnell so viele Antworten kommen!!

Ich komme aus Oberfranken, habe aber schon mit einigen anderen Schützen aus der Gegend bzgl. Vereinen geredet (wg. MPU etc. kennen sie sich leider auch nicht aus, da alle schon weit aus dem Alter raus sind). BDS ist für mich klar.

Danke auf jeden Fall für alle Antworten!!! Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen - die 21er Hürde kannte ich z.B. noch gar nicht! Ich werde mir alle Links mal ansehen!

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warum sollte er sein grundkontingent von 2 kw mit einer kk belassten, wenn er doch wie er sagt gk schiessen will?

<_<

Genau das ist das Problem!

Na ja, die KK-Waffe kann die ThreadstarterIn ja später wieder abstoßen. Damit wird auch der Platz im "Grundkontingent" wieder frei.

Ansonsten schieße ich noch einen Link zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach:

Offizieller Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamts

Danke für den Link und den Vorschlag. Aber ich steh finanziell nicht so gut da, mir ständig was anderes kaufen und (mit Verlust) verkaufen zu können. Für eine Glock 19C (danach sieht's derzeit nämlich aus) + allem was an Kosten zur Erstaustattung und an regelmäßigen Kosten so dazukommt reicht es, aber andere "Spielereien" sind leider nicht drin. Und wie gesagt: KK gibt's auch in den Vereinen einiges. Aber ich werde ja im Juli 20 +1 Jahr Vereinsmitgliedschaft (bislang bin ich noch nicht in einem) und dann geht's ja mit MPU schon, wenn ich das richtig sehe.

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Nimm die ohne "C" dann passts.

Ich hatte bislang mit einer 17C und einer 19 (ohne C) geschossen. Da ich doch recht zierlich und "klein-händig" bin, ist es für mich schwer, ohne C überhaupt was zu treffen. Da war die 17C, trotz des für mich unhandlicheren Griffs (wie heißt das denn in "Fachsprache"?), "bequemer".

Wo kommen die Edit-Buttons denn jetzt her???? Bis grade eben war an genau der Stelle außer Antworten und Zitieren nix zu finden!!

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Ich habe die MPU für unter 25J beim TÜV Nord gemacht (149€)

Zunächst musst du einen Fragebogen ausfüllen. Da sind ganz interessante Fragen drin wie "sind sie nervös, wenn sie einen Raum mit fremden Menschen betreten"? oder "würden sie Fallschirmspringen?" usw. Mit purem Menschenverstand antworten. Bloß nicht anfangen da zu viel herumzuinterpretieren. Es sind eine ganze Menge Fragen und manche überschneiden sich. Es geht darum, dass der Psychologe anschließend diesen Fragebogen auswertet und a) Unterschiedliche Antworten bei zwei gleichen Fragen herausfindet B) anhand der Antworten ein psychologisches "Profil" erstellt. Keine Sorge, wenn man angibt, dass man gerne schnell Motorrad fährt, heisst das nicht, dass man "durchgefallen" ist. Es zählt nur das Gesamtergebnis. Man sollte sich nur davor hüten, dass das Gesamtergebnis am Ende so aussieht, dass man als Adrenalinjunkie durchgeht.

Anschließend wird ein Reaktionstest gemacht (Hör- und Sehvermögen + Reaktion werden am Computer überprüft)

Dannach wartet man ein Weilchen und führt ein persönliches Gespräch mit dem Psychologen, nach dem er die Fragebogen- und Reaktionstest Ergebnisse ausgewertet hat. Bei dem Gespräch geht es zunächst darum einen allgemeinen Eindruck von dir zu gewinnen (Familie, Freundeskreis -> Soziales Umfeld, sonstige Hobbys ausser Schießen, warum möchten sie ausgerechnet Großkaliber schießen usw.)

Nach einer Woche hatte ich das Gutachten im Briefkasten. Bestanden -> Nicht bekloppt. YAY

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Moin,

deinem Vereinsvorstand/Sportwart die Problematik erklären und fragen ob es möglich ist die Waffe auf die Vereins WBK(dort sind auch die Vereinsleihwaffen eingetragen) einzutragen. Später dann kannst du sie auf deine WBK übertragen lassen.

Du kannst dann die Waffe ebend nicht mit nach Hause nehmen, sondern sie wird im Verein für dich gelagert.

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nur muss dann auch beachtet werden das die waffe nicht auch mal an andere mitglieder "ausgegeben" wird!!!

das mit der "c" würde ich nicht empfehlen, training hilft da wesentlich weiter, dann klappts auch ohne comp!

du hast hier nur vermehrt den effekt eines "feuerballes" (je nach mun sorte!), und viel mehr schmauch im gesicht. der geringe vorteil des comp wird mit mehr nachteilen bei der glock erkauft. ausserdem bezweifele ich, dass ein comp bei solch einem kurzen lauf wirklich effektiv ist!

denn wenn du mal auf eine zweite waffe gehst wo plötzlich keine comp version zur verfügung steht musst du dann wohl oder übel ohne auskommen.

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