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IGNORED

Munitionserwerb auf WBK gelb und grün


P220-Schütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich war bei meiner Waffenbehörde und habe mir eine neue Waffe auf der grünen WBK eintragen lassen. Nun habe ich eine Waffe in diesem Kaliber schon auf der gelben WBK und fragte da einfach mal ob mir der gute Sachbearbeiter nicht bei Munitionserwerb auf der grünen einen Stempel setzen könnte.

Die Sache ist ja die, ich kann Munition dieses Kalibers mit der gelben WBK kaufen, habe also den Muntionserwerb. Mit dem Stempel auf der grünen bei Munitionswerb würde er mir nur nochmal das bestätigen was schon vorhanden ist. Der hintergrund wieso ich das zusammen auf einer WBK haben wollte ist, beim Munitionskauf übers Internet muss ich sonst zwei WBK kopieren und beglaubigen lassen.

Naja das ende vom Lied ist, das der Sachbearbeiter es ablehnte einen Stempel zu setzen, darauf verwies das ich Muniton dieses Kalibers mit der gelben kaufen sollte. Weiterhin verwies er auf das Waffengesetz wo er keine rechtliche Grundlage sehe meinem anliegen nachzukommen.

Kennt diese Situation jemand von euch? Welche rechliche Grundlage gibt es einen sowieso bestehenden Munitionserweb von gelb auf grün bestätigt zu bekommen?

Geschrieben
Moin,

ich war bei meiner Waffenbehörde und habe mir eine neue Waffe auf der grünen WBK eintragen lassen. Nun habe ich eine Waffe in diesem Kaliber schon auf der gelben WBK und fragte da einfach mal ob mir der gute Sachbearbeiter nicht bei Munitionserwerb auf der grünen einen Stempel setzen könnte.

Die Sache ist ja die, ich kann Munition dieses Kalibers mit der gelben WBK kaufen, habe also den Muntionserwerb. Mit dem Stempel auf der grünen bei Munitionswerb würde er mir nur nochmal das bestätigen was schon vorhanden ist. Der hintergrund wieso ich das zusammen auf einer WBK haben wollte ist, beim Munitionskauf übers Internet muss ich sonst zwei WBK kopieren und beglaubigen lassen.

Naja das ende vom Lied ist, das der Sachbearbeiter es ablehnte einen Stempel zu setzen, darauf verwies das ich Muniton dieses Kalibers mit der gelben kaufen sollte. Weiterhin verwies er auf das Waffengesetz wo er keine rechtliche Grundlage sehe meinem anliegen nachzukommen.

Kennt diese Situation jemand von euch? Welche rechliche Grundlage gibt es einen sowieso bestehenden Munitionserweb von gelb auf grün bestätigt zu bekommen?

Hast du Waffe und MUNITIONSERWERB beantragt?

Geschrieben

Da du eine gelbe WBK besitzt, gehe ich davon aus, dass du deinen Voreintrag für die eingetragene Waffe mit einem Sportschützen-Bedürfnis beantragt hast.

Und wenn das nicht auf Waffe und die dazugehörige Munition ausgestellt war, dann sieht's m.E. schlecht aus. Du hast ja formell hier kein Bedürfnis für die Munition geltend gemacht.

Außerdem wurde bei meinen Voreinträgen der Munerwerb gleich mit abgestempelt, nicht erst bei Waffeneintrag.

Schon paradox, angesichts der Tatsache, dass du einen Munerwerb für das Kaliber schon hast, aber nach WaffG ist es nun mal so.

Edit: Hornerarms war schneller.

Gast solideogloria
Geschrieben

Tja und wenn die Waffe auf der gelben mal veräußert wird, dann siehts düster aus. Ist tatsächlich dei Frage, was du beantragt hast.

Der Muneintrag kostet natürlich auch extra.

Geschrieben

Bei mir hat der SB seinerzeit beim Eintrag eines KK Wechselsystems auf grün unbedingt darauf bestanden auch den Munerwerb einzutragen. Begründung war, ich könnte ja alle KK Waffen auf der gelben mal verkaufen und stünde dann ohne Mun da... So unterschiedlich sind die Ämter... ;)

Geschrieben

Bei uns ist der MunErwerb quasi mit Waffe beantragt (Stand letzter Antrag von mir vor 12 Monaten) -Aussage des SB und irgendwann hatte ich das auch mal in WO angefragt (1. Antrag bei der Behörde). Kurzer Anruf bei der Behörde brachte dann die Aussage. Man kann natürlich auf den Stempel verzichten und ca. 25 Euro sparen. Ein extra Kreuzchenfeld gab es zumindest bis dahin nicht.

Geschrieben
und fragte da einfach mal ob mir der gute Sachbearbeiter nicht bei Munitionserwerb auf der grünen einen Stempel setzen könnte.

Hat dein SB das grundsätzlich abgelehnt oder hat er es abgelehnt, den Stempel "einfach so", also ohne Gebührenerhebung zu setzen?

Geschrieben
Kann man tatsächlich bei irgendeinem Verband ein Bedürfnis für eine Waffe ohne Munerwerb ausgestellt bekommen?

Das ist strange......

Ist nicht strange, sondern ganz normal, da dem Verband garnicht mitgeteilt wird, ob man die Munerwerbsberechtigung mit beantragt. Und wenn man z.B. mehrere Kurzwaffen im gleichen Kaliber hat, braucht man ja nicht für jede den Munitionsstempel, der schließlich Geld kostet.

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben

Habe auch keinen Stempel auf der Grünen für .22lfb,

währe auch unsinnig, der Stempel kostet glaube 25€.

Habe damals freiwillig auf den Stempel verzichtet da ich noch

eine LW auf gelb habe.( habe für das Geld lieber Mumpeln gekauft) :00000733:

gruß Mathias

Geschrieben
Ist nicht strange, sondern ganz normal, da dem Verband garnicht mitgeteilt wird, ob man die Munerwerbsberechtigung mit beantragt. Und wenn man z.B. mehrere Kurzwaffen im gleichen Kaliber hat, braucht man ja nicht für jede den Munitionsstempel, der schließlich Geld kostet.

Doch ist schon strange :) Man beantragt ja den Munerwerb nicht beim Amt, sondern beim Verband.

Ich beantrage beim BDS/LV8 immer den Bedürfnisnachweis mit Munerwerb. Das geht mit dem Verbandsformular gar nicht anders. Immer Waffe mit zugehöriger Munition. Alles andere ist für mich mehr als sinnfrei.

Ob ich mir beim Amt den Munerwerb dann eintragen lasse, ist ja `ne ganz andere Sache.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Seit wann wird beim Verband irgendwas anderes beantragt als das Bedürfnis bestätigen zu lassen ?

Wo schrieb ich, dass beim Verband etwas anderes beantragt wird?

Geschrieben
Doch ist schon strange :) Man beantragt ja den Munerwerb nicht beim Amt, sondern beim Verband.

Ich beantrage beim BDS/LV8 immer den Bedürfnisnachweis mit Munerwerb.

...

Da.

Bei der Behörde ist es eigentlich kein Problem, den Munitionserwerbseintrag nachzubeantragen. Kostet natürlich Geld. Sollte der JJS mal abgelaufen sein, besitzt man widerrechtlich Munition (für Langwaffen). Deshalb empfiehlt sich eigentlich auch der Munierwerbseintrag für Jäger auf der WBK. Hier hat der Gesetzgeber zwar eine Vereinfachung vorgesehen, aber siehe Satz zuvor!

Das gleiche Spiel ist, wie oben schon beschrieben, die Sache mit Munitionserwerb auf gelbe WBK, der Verkauf der Waffe und plötzlich keine Erwerbsberechtigung mehr für das Kaliber.

Also lieber nachbeantragen und einmal die Gebühr in Kauf nehmen.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Doch ist schon strange :) Man beantragt ja den Munerwerb nicht beim Amt, sondern beim Verband.

Ich beantrage beim BDS/LV8 immer den Bedürfnisnachweis mit Munerwerb. Das geht mit dem Verbandsformular gar nicht anders.

1. Ich habe noch nie bei einem meiner Verbände einen Munerwerb / Munbedürfnis beantragt.

2. In keinem Formular meiner Verbände (SBSV und GSVBW) ist dies im Antrag überhaupt möglich. (Bitte Munerwerb nicht mit Kaliberangabe der zu beantragenden Waffe verwechseln!)

(@tauschi: kannst du mal einen Link des Formulars deines Verbandes einsetzen?)

3. Den Munerwerb benatrage ich beim SB, nämlich mit dem Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kästchen des Waffenantragformulars.

Geschrieben
3. Den Munerwerb benatrage ich beim SB, nämlich mit dem Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kästchen des Waffenantragformulars.

genau -oder wie in Bremen mit der Waffe weil kein Platz für Kreuz.

Geschrieben

Freilitsch, da isser :) Das ist BDS/LV8.

Ich beantrage eine Erlaubnis für den Erweb und Besitz folgender Waffe und

der dafür bestimmten Munition

Art Kal.

für die folgende Disziplin ( Sportordnung

Beim BSSB/DSB Bayern ist das Formular ähnlich. Siehe hier.

So steht`s da auf Seite eins des Formulars. Ich hab noch nie einen Munerwerb beim Amt beantragt, ich habe bisher immer nur auf dem Formular des Amtes die Miteintragung des Munerwerbs angekreuzt.

Bei uns beim Amt kann man keinen Munerwerb beantragen, da gibts z.B. regelmäßig Gezeter wenn ein Schütze sich für eine Waffe auf Grün ein WS in .22LfB einträgt und direkt beim Amt den Munerwerb haben will. Der darf sich dann erstmal `ne Bescheinigung des Verbandes holen um den .22er Muneintrag zu bekomen.

Geschrieben
Da.

............

Hossa Jägermeister,

das von dir geschilderte Problem ist schon klar. Das ist aber nicht das Problem des TE. Er bekam einen Munerwerb auf Grün nicht eingetragen, weil er das Kaliber schon auf Gelb zum Munerwerb eingetragen hat. Diese Prozedere des SB ist für mich sehr seltsam, da ich bei meinem Verband gar keine Waffe auf Grün ohne Mnerwerb beantragen kann. Das Formular ist schon so gestaltet, dass man automatisch den Munerwerb dabei hat.

Geschrieben

Wird langsam Zeit, dass die Verbände versuchen Bundesweit dieselben Bedürfniskriterien und Formulare zu benutzen.

Wir schimpfen immer über die differente Auslegung eines Bundesgesetzes in den Ländern und haben eigentlich den selben Verhau......

edit = Aber irgendwie ist es unsinnig vom Verband zwar das Bedürfnis für eine Waffe zu bekommen, für die Munition wiederum ist man aber voll vom wohlwollen des SB abhängig :unsure:

Geschrieben
edit = Aber irgendwie ist es unsinnig vom Verband zwar das Bedürfnis für eine Waffe zu bekommen, für die Munition wiederum ist man aber voll vom wohlwollen des SB abhängig :unsure:

Und das ist eben bei uns nicht der Fall.

Der Muneintrag auf Grün (bei Gelb ist er ja ohnehin dabei) ist (bei uns) alleine davon abhängig, ob ich das Kreuz beim Antrag mache und bereit bin die 25 € zu bezahlen.

Das gilt auch für ein WS.

Den Antrag beim Verband sehe ich als umständlich und unsachlich an - z.B. wenn ich eine Waffe verkaufe für die ich den Munerwerb eingetragen habe und plötzlich ohne Munerwerb dastehe, weil für die andere - kalibergleiche - Waffe kein Eintrag vorhanden ist.

Musst du dann beim Verband erst einen Antrag holen?

... davon abgesehen... der Extra-Muneintrag auf Grün ist eines der unlogischsten Dinge beim WaffG überhaupt - entweder ich habe ein Bedürfnis für die Waffe um damit zu schießen oder nicht. Da gehört die gleiche Regelung wie bei Gelb ins WaffG.

Geschrieben
Weiterhin verwies er auf das Waffengesetz wo er keine rechtliche Grundlage sehe meinem anliegen nachzukommen.

Der Sachbearbeiter möge Dir die Rechtsgrundlage im WaffG zeigen, nach welcher er Dir den MEB-Stempel verweigert!

Im Gesetz steht nämlich naturgemäß nicht das primär Statthafte, sondern zunächst das Unstatthafte - auch wenn es mancher SB gerne anders hätte.

Desweiteren wird die MEB freilich erst beim Amt beantragt, auch wenn der Verband das zugrunde liegende Bedürfnis bestätigt.

D.h. beim Verband wird die Bedürfnisbestätigung und bei der unteren Waffenrechtsbehörde die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis (hier insbesondere: Munitionserwqerbsberechtigung) beantragt. Leider fertigt der Verband nämlich selbst keine Erlaubnisse nach dem waffenrecht aus.

Tauschi hat aber absolut recht, wenn er darauf hinweist, dass der Waffeneintrag ohne MEB für einen Sportschützen sinnlos ist. Dieser kann ohne Munitionserwerb nämlich sein Bedürfnis nicht ausfüllen.

Ich würde in so einer Situation einen schriftlichen Antrag stellen und auf einem rechtsmittelfähigem Bescheid bestehen.

Sofern das Widerspruchsverfahren regional abgeschafft wurde (ist in z.B. Bayern so), würde ich die Behörde vor das Verwaltungsgericht zerren.

Ich würde es sportlich sehen: Unwissenheit (beim SB) ist die beste Diskussionsgrundlage...

... davon abgesehen... der Extra-Muneintrag auf Grün ist eines der unlogischsten Dinge beim WaffG überhaupt - entweder ich habe ein Bedürfnis für die Waffe um damit zu schießen oder nicht. Da gehört die gleiche Regelung wie bei Gelb ins WaffG.

Nein. Bei Erben ist dies regelmäßig nicht der Fall, auch wenn es bei Sportschützen schon hinkommen mag.

Mit einem entsprechenden MES lässt sich hingegen beim Munitionseintrag auch dann sparen.

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