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IGNORED

Finnland: Totalverbot für Halbautomaten


Katja Triebel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Und bevor hier jemand meint, ich sei ein Maulheld............ich habe bereits in einer Waffenrechtssache vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. Been there, done that!

Du hast aber in dieser Sache nicht geklagt. Ich glaube auch nicht, daß die anderen alles Maulhelden sind... trotzdem hat man nie wieder etwas davon gehört. Es wird einen Grund haben. Vermutlich den, daß die Möglichkeit zum Verkauf keine Enteignung darstellt.

Geschrieben
Warum hat wohl niemand geklagt?

Weil hier die wenigen betroffenen Waffen nicht eingezogen wurden, sondern das Besitzverbot mit der Möglichkeit verbunden wurde, die Waffen an einen Berechtigten abzugeben (also zu verkaufen).

Das der Handelswert damit gegen Null sank - who cares?l

Sag' das nicht. Denn diese Argumentation verfängt spätestens im Fall von "Totalverboten" - z.B. einem von den Waffengegnern

erträumten vollständigen Verbot großkalibriger Kurzwaffen - nicht mehr.

Denn dann gibt es keinen (legalen) Markt mehr.

Das Verbot kommt dann de facto einer Enteignung gleich; es stellt rechtlich einen enteignungsgleichen Eingriff dar.

In dem Fall wäre (spätestens verfassungs-)rechtlich das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Geschrieben
Die "Möglichkeit zum Verkauf" grenzt aber an Enteignung, wenn das strittige Objekt praktisch unverkäuflich ist.

Das ist aus politischer Sicht leider persönliches Pech, ähnlich einem Spekulationsverlust. Hättest ja früher verkaufen können...

Geschrieben

Nochmal: wenn die Möglichkeit zum Verkauf faktisch nach Verbot nicht mehr besteht,

liegt zumindest ein enteignungsgleicher Eingriff vor.

Damit werden sich dann die (höchsten) juristischen Instanzen herumschlagen.

Sie haben es nur im Fall "kurzer" VRF und "kleiner" KW-Zentralfeuerkaliber nicht getan, weil man offenbar einer

zu kleinen Zielgruppe weh getan hat. Rechnet euch hingegen nur mal überschlägig die Zahl der von einem

evtl. GK-KW-Verbot Betroffener aus. Wenn davon nur ein Bruchteil bereit ist, den gerichtlichen Instanzenweg

zu gehen, haben wir eine Klägergmeinschaft, die in die Tausende geht.

Geschrieben

Hallo, einen Gang zurück bitte!

Es ging um die Frage, was aus den Klagen wegen "Enteignung" durch die letzten WaffG Reformen geworden ist.

Ihr seid jetzt bei einem totalen Kurzwaffenverbot - das ist ein ganz anderes - und hoffentlich noch ganz lage fiktives - Thema.

Klagen kann man nur gegen ein konkretes Gesetz, nicht gegen die wahnwitzigen Vorstellungen einiger Politiker und anderer Gutmenschen.

[OT]

Obwohl. ein totales Verbot der Gutmenschelei hätte aus was bestechendes :)

[/OT]

Gruß

Michael

Gast We are Borg
Geschrieben
[OT]

Obwohl. ein totales Verbot der Gutmenschelei hätte aus was bestechendes

[/OT]

Die Leute sollten halt idealerweise von selbst darauf kommen, dass Gutmenschelei in die evolutionäre Sackgasse führt.

Ja ja, ich weiss..................eitle Tagträumerei..................... :rolleyes:

Geschrieben
Es ging um die Frage, was aus den Klagen wegen "Enteignung" durch die letzten WaffG Reformen geworden ist.

Ihr seid jetzt bei einem totalen Kurzwaffenverbot - das ist ein ganz anderes - und hoffentlich noch ganz lage fiktives - Thema.

Naja, so ander ist es leider nicht.

Bisher wurden die mehrschüssigen Kurzwaffen im Kaliber < 6,3mm Zentralfeuer verboten. Total., d.h. Verbot gilt neben Sportschützen auch für Jäger, Sammler und WS-Inhaber. Das "überlassen an einen Berechtigten" ist also eine sehr theoretische Möglichkeit.

Wenn nun neu andere mehrschüssige Kurzwaffen im Kaliber > .22lr verboten werden sollten, wäre das nicht "ganz anderes", sondern dasselbe in Grün. Wenn das erste Verbot rechtlich einwandfrei durchgeht, wird es auch das zweite. Schade ist nur, dass nach dem neuen WaffG dann auch ein Umbau nicht mehr geht, also permanenter Einbau eines .22 lr WS oder Umbau von mehrschüssig zu einschüssig oder von Kurzwaffe zu Langwaffe würde bei so einem neuen Verbot auch nicht mehr gehen, da erlaubnisrechtlich die Waffe auch nach Umbau wie vor Umbau behandelt würde...

Grüße

Schwarzwälder

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