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IGNORED

Heute ist ein Tag zur Freude, Anatomie einer Hausdurchsuchung


baer42

Empfohlene Beiträge

Diese "sachkundigen" Bemerkungen würde icjh nicht so pauschal abwerten. Fakt ist, dass hier auch noch andere Dinge eine Rolle gespielt haben können B) .

Aus Erfahrung (und nicht gänzlich unbeleckt in diesen Dingen) weiß ich leider nur zu gut, dass die Aussagen der RA`s im Normalfall zutreffend waren.

Wir werden immer wieder feststellen, das die Reaktionen einzelner Behörden Gott sei Dank AUCH bis zu einem gewissen Prozentsatz von den einzelnen Menschen abhängig sind, die dort ihre Arbeit verrichten. Die einen halten sich sehr streng an das übliche, meist vorgeschriebene Verfahren, andere legen die Möglichkeiten (egal in welche Richtung!) großzügig aus, andere lassen einfach auch ihr Bauchgefühl und gesunden Menschenverstand einfließen und haben anschließend genug Arsch in der Hose um zu ihren Entscheidungen zu stehen.

Genau das Gegenteil erleben hier im Bereich z.Zt. ca. 20 Leute sehr massiv.

Also Vorsicht mit Allgemeinplätzen und eventuellen "Schuldzuweisungen"!

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  • 3 Wochen später...

Gerade einen Anruf von der UJB bekommen:

Der Einstellungsbescheid ist bei der UJB schon eingegangen!!!!!!!!!!!!!

Das Ding ist damit gelutscht..........

Ich gebe virtuell ein alkoholfreies Bier aus.....

:s75::00000733: :00000733:

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  • 5 Wochen später...

Fortsetzung:

Meinem Antrag auf Entschädigung nach dem StrEG hat das Amtsgericht Fürth entsprochen und

in einem Beschluss festgestellt das ich zu entschädigen bin.

Antrag am 14.04 eingereicht, Beschluss am 19.04 verfasst, das nenne ich mal schnelles

Arbeiten einer behörde........

Damit ist das nächste Zwischenziel erreicht.

Den Antrag an die STA werde ich in den nächsten Minuten losschicken.

Über den gleichen STA werde ich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben da er

noch keine Stellungnahme zu meiner Beschwerde gegen die Durchsuchung geschrieben hat und

diese dann mit meiner Beschwerde an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet hat.

Er weiss auch nicht wo meine Akte ist und was mit meiner Beschwerde ist.

O-T: "Ich kann Ihnen nicht sagen warum da nichts gemacht wurde, evt. ist die Beschwerde übersehen worden,

ich muss mal schauen wo die Akte ist."

so langsam macht das richtig Spass.............

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:00000733: hat da jemand versucht, die Beschwerde zu vertuschen!?

Gut so, weitermachen! nachdem du lange Zeit "Spass" wegen dieser Sache haben konntest, sollen die Verantwortlichen für diesen Mist ruhig auch mal ein wenig "Spass" haben dürfen!

Gruß

Hilli

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Fortsetzung die 2te:

Antrag auf Entschädigung an die Justizverwaltung ist raus.

Die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde geht morgen raus,

schauen wir mal wie lange sich der Herr StA sich nicht erklären kann wo

meine Akte & die Beschwerde ist

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  • 2 Monate später...

Update:

bis dato keine Reaktion seitens der Sta, noch nicht mal der Eingang der beiden Entschädigungsanträge wurde

mir bestätigt weder von dem Gruppenleiter noch von dem leitenden Oberstaatsanwalt.

es geht also in die nächste Runde.

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Fortsetzung:

Meinem Antrag auf Entschädigung nach dem StrEG hat das Amtsgericht Fürth entsprochen und

in einem Beschluss festgestellt das ich zu entschädigen bin.

Antrag am 14.04 eingereicht, Beschluss am 19.04 verfasst, das nenne ich mal schnelles

Hoffentlich eine nicht zu geringe und angemessene Entschaedigung, gerade da ist man öfters knausrig hierzulande.

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Hoffentlich eine nicht zu geringe und angemessene Entschaedigung, gerade da ist man öfters knausrig hierzulande.

Er hat doch noch gar nichts bekommen... nur den Wisch auf dem steht daß er ein Recht darauf hat.

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Scheinbar wird es jetzt Zeit für eine Un tätigkeitsbeschwerde zusätzlich..

- nach 6 Wochen noch nicht mal einen Eingangsbescheinigung

- und nach 6 Monaten keine weitere Reaktion....

Sind - so glaube ich mich zu erinnern - ausreichende Beschwerdegründe.

Uups, ob da einer gerade mal einer Beförderungssperre für die nächsten 5 Jahre ins Auge sieht.

Wäre ja nicht schlecht.

LG

M

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  • 3 Jahre später...

Gibt es hierzu noch weitere "Ergebnisse" oder sind die Beschwerden doch im Sande verlaufen?

Wirklich interessant zu lesen, was einem als LWB so alles passieren kann, wobei der Fall ja auch ohne WBK denkbar gewesen wäre. Ein Telefon hat ja praktisch jeder. ;-)

Herbert

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ich habe einen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung, müsste aber Klagen

da die STA das nicht anerkennt bzw keinen "Schaden" bei mir sieht............

Die Erfolgsaussichten gegen die STA weil LWB werden als nicht besonders hoch eingeschätzt

und das Geld für mehrere Instanzen habe ich nicht(es würde wenn überhaupt auf einen Vergleich

hinauslaufen & ich bliebe höchstwahrscheinlich auf der Hälfte meine Kosten sitzen)

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nicht zu vergessen das Damoklesschwert des "Verlustes der Zuverlässigkeit"

(wenn vielleicht auch nur vorübergehend) mit all seinen Folgen.....

Stimmt, das hab ich im Moment noch gar nicht so auf dem Schirm, da ich noch nicht so lange dabei bin und daher meine "Hürde" jetzt erst mal die 12 Monate sind.

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