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Grundkontigent Kurzwaffen


Chicago

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Naja, so einfach ist`s dann, denk ich, doch nicht. Klar bekommt man neben einer X-Six für Präzision, noch eine Mamba für IPSC, weil die eine nicht in die andere Disziplin passt. Aber so einfach z.B. eine zweite 9mm die die jeweils gleiche Disziplin abdeckt, bzw zwei die in die gleiche Kategorie fallen, bekommt man dann doch nicht.

Ich stehe gerade nämlich vor dem gleichen Problem. Möchte neben meiner TC-5" auch noch`ne G17 oder eine P30. Für manche Sachen ist mir meine TC einfach zu schade.

Gruß

Martin

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Gast solideogloria

Um deine Frage einigermassen korrekt beantworten zu können sind mehr Details nötig. Welches ist denn dein Verband?

Im DSB Landesverband sieht es zum Beispiel ganz anders aus, als im BDS/BDMP/DSU etc.....

Im DSB wirds schwieriger.

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Hi

müssen von den 2 Kurzwaffen des Grundkontingents (als Sportschütze) die Kaliber unterschiedlich sein?

Hängt doch sicher auch vom Verband ab.

Übers DSB Grundkontingent kriegt man sicher nicht nicht zweimal ne KW im gleichen Kaliber...

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Grundsätzlich spricht nichts dagegen zwei kalibergleiche, ja sogar identische Waffen innerhalb seines Grundbedürfnisses zu erwerben. Auch ausserhalb des Grundbedürfnisses gibt es dahingehend theoretisch keine Einschränkungen.

Grund 1: Für weitere Disziplin (oder Leistungssteigerung) benötigt

Grund 2: Ersatzwaffe Wettkampf

Gruß

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Innerhalb des Grundkontingents gilt §14 Abs.2, welcher keine (weiteren) Waffen zur "Ausübung weiterer Disziplinen" oder "Ausübung des Wettkampfsportes" kennt.

Dieses trifft erst oberhalb des Grundkontingentes zu, und das regelt §14 Abs.3.

Also innerhalb des Grundkontingents 2 identische Kurzwaffen und/oder auch 3 identische, halbautomatische Langwaffen sind nach WaffG nicht verboten, somit möglich.

gruß alzi

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Hängt doch sicher auch vom Verband ab.Übers DSB Grundkontingent kriegt man sicher nicht nicht zweimal ne KW im gleichen Kaliber...

Ersatzwaffe für den Wettkampf und / oder Zweitwaffe für Trainig.

Innerhalb des Grundkontingents enthält das Gesetz keine inhaltiche Beschränkung.

Trotzdem werden Fragen gestellt werden.

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Aspekt 1, Gesetz:

Es ist herzlich egal, welches Kaliber, welche Lauflänge, Farbe, Visierung.....USW. Relevant ist nur: handelt es sich um mehrschüssige Kurzwaffen und ist die Anzahl kleiner/gleich als 2. Wenn eine Bescheinigung vorliegt, dann hat der SB einzutragen.

Aspekt 2, Verein/Verband:

Die Bescheinigung erhälst Du, wenn die Verantwortung tragenden Leuts der Meinung sind, daß das passt. Es gibt jede Menge Schauergeschichten von Vereinsfürsten, Oberhauptkreisschützenspezialmeistern, Sportblockwarten, Funktionärsgrößenwahverfallenen Sachbearbeitern (bei den bescheinigenden Stellen), die total kreative Auslegungen erfinden. Relevant ist: was sagen die Leute, die bei DIR zuständig sind. Da hilft Dir keine Beratung hier im Forum, sondern nur die Klärung direkt vor Ort.

Der Extremfall ist ja: zwei genau identische Waffen, die auch für dieselbe Disziplin nach Sporthandbuch benutzt werden sollen. Hier tut sich manche Befürwortungsstelle schwer. Ein gutes Argument für diesen Fall ist: Eine Waffe für's Training und notfalls als Ersatz, die zweite Waffe (nur) für den Wettkampf. Dieses Argument verliert an Wirkung, wenn man gar nicht auf Wettkämpfe geht.

Sonst sind es ja kalibergleiche Waffen, die sich so unterscheiden, daß in einer Disziplin die andere Waffe nicht eingesetzt werden kann. Dann greift eben die Begründung: Die bereits vorhandene Waffe kann nicht für die neue Disziplin eingesetzt werden.

Viel Erfolg

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Hallo

Ich glaub das ist der Oberpfälzer schützenbund!! (´´glaube´´ weil ich nich weiss ob der noch in den BDS reinfällt )

blicke da sowieso mit den ganzen verbänden BDS,DSB noch nich so durch lasse mich aber gerne belehren

Schießen will ich Präzi , gebrauchspistole usw. 25m

Wunschwaffen sind :

1. Sig Sauer P226 X-SIX AL

2.USP Expert mit Elite WS

beides in 9 para

und NEIN ich kann mir nicht vorstellen die expert in .45 zu nehmen (ich mag eben keine 45er bin ein reiner 9para fan) :rolleyes:

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Ich glaub das ist der Oberpfälzer schützenbund!! (´´glaube´´ weil ich nich weiss ob der noch in den BDS reinfällt )

blicke da sowieso mit den ganzen verbänden BDS,DSB noch nich so durch lasse mich aber gerne belehren

Hi

ich stand auch so bescheuert da, keiner im Verein hatte "Ahnung", also:

Du hast - hoffe ich jedenfalls - einen Bundesverbandssausweis.

In der Regel können nur Landesverbände in diesem Bundesverband Mitglied sein, in diesen wiederum nur Vereine, in diesen Du und ich also natürliche Personen.

Auf diesem Verbandsausweis nun steht der Verbandsname z.B. DSB BDS.

Diese bundes/landesweit agierenden Verbände - und nur diese - haben (dafür brauchen sie nämlich tausende von Mitgliedern) vom Gesetzgeber das Recht erhalten Waffenbefürwortungen auszusprechen.

Dein eigener Verein bestätigt im Prinzip nur, dass Du da bekannt bist und mehr oder weniger häufig am "Schießen" teilnimmst.

Er meldet Dich auch beim Verband an (das ist wichtig für die Wartezeit auf einen Bedürfniserteilung - im BDS z.B. ein Jahr nach Ausweiserstellung! nicht Vereinsmitgliedschaft) der wiederum schickt Dir Deinen Ausweis.

Wenn Du nun eine Disziplin z.B. auf der Homepage Deines Bundesverbandes mit dem entsprechenden Sporthandbuch (das dieser Verband erstellt und genehmigt bekommen hat) findest, auf der 2 KW nötig sind (z.B: 2 SA Revolver beim Westernschiessen 1880 beim BDS) so sind die eben nötig für die Disziplin - that s it!

Noch mal - der Verband stellt die Bedürfnisbescheinigung aus, Deine Behörde kennt evt. noch nicht mal das entsprechende Sporthandbuch.

Du kannst also auch vorher mal bei Deinem Verband anfragen (Telefon, Mail) ob Deine Begründung (z.B. Ersatzwaffe) Ihm ausreicht.

Wie sicherlich bekannt, kannst Du, wenn Du aktiv an Wettkämpfen teilnimmst (nicht nur der Vereinsmeisterschaft) und dazu weiterer Waffen bedarfst, dieses Bedürfnis bestätigt bekommen.

Da gilt dann das ominöse "Grundkontingent" nicht mehr.

Da behindert Dich dann nur noch die 2/6 Regelung.

Saludos

Ray

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ich stand auch so bescheuert da, keiner im Verein hatte "Ahnung", also:

Du hast - hoffe ich jedenfalls - einen Bundesverbandssausweis.

Hää wie wo was??? Bundesverbandsausweis????? :angry2: na toll hör ich zum ersten mal! :s82:

Hinzu kommt das ich den oberpfälzer schützenbund so gut wie garnicht kenne!!

Also werd ich gleich beim nächsten mal Schießen dem Vorsitzenden auf die nerven gehen!

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Ich glaub das ist der Oberpfälzer schützenbund! ("glaube" weil ich nicht weiss ob der noch in den BDS reinfällt)

Der Oberpfälzer Schützenbund ist natürlich kein BDS-Verband, der ist dem DSB angeschlossen.

Wunschwaffen sind:

1. Sig Sauer P226 X-SIX AL

2. USP Expert mit Elite WS

Ich bin zwar kein DSB Experte, aber das könnte dort schwierig werden, weil die Waffen für die gleichen Disziplinen eingesetzt werden können. Allgemein gilt, das für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss, auch wenn man sich noch innerhalb des Grundkontingents bewegt. Da es, so glaube ich momentan, nicht möglich ist über die Schiene der unterschiedlichen Disziplinen zu argumentieren, bliebe noch die Möglichkeit einer Ersatzwaffe für den Wettkampf. Die Sache steht meines Erachtens aber auch auf wackeligem Boden. Du müsstest dann glaubhaft darlegen können, warum du eine Ersatzwaffe für einen Wettkampf benötigst, obwohl du noch nie eine Meisterschaft besucht hast. Meist bekommt das Argument der Ersatzwaffe auch erst richtig Gewicht, wenn man höhere Meisterschaften bestreitet. Ebenfalls untermauert dein Wunsch nach verschiedenen Waffen möglicherweise auch nicht gerade das Argument der Ersatzwaffe. Unter Ersatzwaffe stellt man sich ja eher eine baugleiche oder zumindest ähnliche Waffe vor. Von wegen Handlage, Training usw., wobei ich da aber auch gar nicht weiss, wie detailliert dein Verband die Begründung haben und ob da ggf. schon Modelle angegeben werden müssen. Zur Klärung deines Problems bleibt dir eigentlich nur beim zuständigen Menschen beim Oberpfälzer Schützenbund anzurufen und nachzufragen, denn nur die können dir definitiv sagen, was sie abstempeln und was nicht.

Edit: Der Link zur Webseite des Oberpfälzer Schützenbund.

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Ích habe alleine 3 Waffen .22 lfb...

Ja, da gibts aber auch mehr Disziplinen für, so das mehrere Waffen in .22 l.r. problemlos begründet werden können. Für eine 9 mm Pistole ist die Sache doch wesentlich übersichtlicher. Mein kurzer Blick ins Sporthandbuch zeigte mir, das diese lediglich über Disziplinen erwerbbar sind. Nämlich 2.45 und 2.50. Und beide Waffen wären in beiden Disziplinen einsetzbar. Oder sehe ich das falsch?

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Um genau zu sein, 2.53 für 9 * 19 oder 9 mm Luger oder ex 9 Para.

In 2.45 ist aber mit den genannten Pistolen eher nicht so viel zu reißen.

2.45 hat den gleichen Ablauf wie 2.40 und da wird merhehitlich Hämmerli, Walter in .32 geschossen.

Vereinzelt sieht man auch schon mal einen Revolver .38 spezial.

Aber wenn es auf der Kreismeisterschaft hauptsächlich Spaß machen soll,

kann man mit allem schießen, was die Sportordnung zuläßt.

Bei 2.53 machen nur zwei gleiche Waffen aus meiner Sicht wirtklich Sinn.

Argument eine Waffe für Wettkampf, eine für Training und gegebenenfalls Ersatzwaffe bei Wettkampf.

Du mußt schon Deinen dafür zuständigen Verbandsvertreter in Deinem Landesverband fragen,

der befürwortet, ob er Deiner Argumentation folgt.

Innerhalb des Grundkontingentes sollte das auch kein Problem sein,

könnte aber bei der dritten das Leben schwerer machen; egal bei welchem Verband.

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Welche Gründe haben denn bei Euch gereicht um bei den 2 Kurzwaffen innerhalb des Grundkontingents 2 Waffen im gleichen Kaliber zu bekommen?

Würde mich vornehmlich für Bayern interessiern.

Wenns nicht anders geht, dann auch für andere Bundesländer.

IMI

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Zweitwaffe für Training und Drittwaffe als Erstaz für Wettkampf,

aber nicht für mich sondern für die Experten mit 380+ Ringe.

Andere Variante ist andere Disziplin mit anderer Visierung in anderem Verband

weil die vorhanden Waffe nach Sportodrdnung so nicht zugelassen ist und ein

Umbau der Visierung mit neuem Einschießen nicht relaistisch und forderbar ist.

Dann können auch mehr als zwei Waffen nötig werden.

Das setzt aber aktive Wettkampfteilnahme voraus und in der Regel "bessere" Ergebnisse.

Zum Beispiel die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften.

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Oder sehe ich das falsch?

Im Prinzip nicht, hast du schon eine passende, dann bräuchtest du auch keine weitere.

Es gibt aber sicherlich Ausnahmen - so habe ich trotz meiner "08" in 9mm noch eine weitere Pistole in 9mm genehmigt bekommen - weil ich mit der "08" nicht konkurrenzfähig gewesen wäre.

Hätte ich anstatt der "08" schon eine entsprechend als Sportwaffe gebaute Pistole besessen, hätte ich vermutlich keine weitere genehmigt bekommen - aber auch keine gebraucht.

Wenn du eine 9mm mit Formgriff für die Disziplin 2.45 hast, wirst du sicherlich auch eine weitere für 2.53 bekommen.

Das gleiche ist gilt auch für den umgekehrten Fall.

Hast du eine 9mm, die nicht für die beiden Disziplinen zugelassen sind (z.B. aus einem anderen Verband, Erbewaffe...), wirst du auch eine weitere bekommen.

Es kommt also immer darauf an, ob man eine Waffe für die Ausübung der Disziplin benötigt... eben auf das Bedürfnisprinzip.

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Welche Gründe haben denn bei Euch gereicht um bei den 2 Kurzwaffen innerhalb des Grundkontingents 2 Waffen im gleichen Kaliber zu bekommen?

Innerhalb?

Das dürfte doch nun wirklich kein Problem darstellen.

Ich weiß es allerdings bei mir ncht mehr, meine ersten beiden Waffen waren jedenfalls beide in .22lfb, als zweites den Korthrevolver.

... Für meine dritte 9er bin ich dann zum BDS ausgewichen. Für die Fallscheiben hatte ich noch keine geeignete Waffe.

(Die "08" hält dies einfach nicht aus - die Peters Stahl wollte ich der schnellen Schussfolge nicht aussetzen)

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Welche Gründe haben denn bei Euch gereicht ...

Eine Disziplin, für die die vorhandenen Waffen nicht geeignet bzw. nicht wettbewerbsfähig sind.

Eine der Anzahl der kumulierten Waffen entsprechende Teilnahme an Landesmeisterschaften natürlich vorausgesetzt.

Wer auf keiner Liste des Landesverbandes auftaucht, bekommt in der Regel auch nur das Grundkontingent.

Wer regelmäßig übervereinlich wettkämpft, der bekommt i.d.R. auch, was er benötigt. Natürlich verbands- und bundeslandesabhängig.

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