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IGNORED

Grundkontigent Kurzwaffen


Chicago

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Naja, für die Mädels und Jungs mit Ambitionen auf die vorderen Plätze bei den DM IMHO schon,

allein als Ersatzwaffe für den Fall der Fälle.

Und da dürfte schneller ein neur Lauf fällig sein als bei den meisten anderen.

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Welche Gründe haben denn bei Euch gereicht um bei den 2 Kurzwaffen innerhalb des Grundkontingents 2 Waffen im gleichen Kaliber zu bekommen?

Würde mich vornehmlich für Bayern interessiern.

Wenns nicht anders geht, dann auch für andere Bundesländer.

IMI

Sachsen,

wie Lusumi schon sagte/andeutete: evtl. ist es mit einer 08 dann einfacher, eine 2. 9mm zu bekommen. Ich hab eine 08 und in Zukunft eine P38 (mein Händler ist schon am organisieren).

Gründe habe ich genau 0,0 angegeben. Einfach nur nach einer 2. 9x19 angefragt.

mfg

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Habe zwei KW im gleichen Kaliber, für unterschiedliche Disziplinen beantragt, obwohl die erste streng genommen für die Disziplin der zweiten auch möglich wäre, aber nicht geeignet. Wollte aber keiner wissen.

Die ersten zwei KW sind Grundkontingent, da sollte es noch keine Probleme geben.

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So also nach einem Telfonat habe ich jetzt rausbekomm das ich beim oberpfälzer schützenbund gemeldet bin und dieser Bund hat als ´´Dachverband´´ den DSB und den BDS! und nach deren diziplinien wird auch bei uns geschossen

Ich kann mir garnicht vorstellen das da 2 waffen in 9para ein problem sein könnten!

Weil ein Kamerad hat auch 2 Kw in 9para!!

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Diese Antwort war mir doch eine Google-Reise wert. Weil... Das ist besser so.

Und: Dachverband des OSB ist der große DSB. Hätte mich jetzt auch sehr verwundert, wenn der LV 08 sich plötzlich gespalten hätte. Kann aber durchaus sein, daß Dein Verein sich auch dem BDS angeschlossen hat. In diesem Fall müsstest Du deinen Antrag auf Verbandsbescheinigung aber möglicherweise an verschiedene Stellen richten.

Viel Spaß.

Ach ja: Beim Waffenrecht zählt üblicherweise der Rest der Welt nicht. Kann nützliche Hinweise geben, aber niemals Rechtssicherheit. Deshalb: Schön für Deinen Kameraden, weil, das nützt Dir jetzt nix, stimmt Dich aber froh.

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Hi

na biste schon schlauer.

Meine Erfahrung ist: Es gibt oft Schnarchsäcke und Halbwissen in den Vereinen.

Also nimm Dein "Schicksal in die Hand" und ruf sofort beim Landesverband an.

Falls BDS hast Du evt. einige Vorteile, falls DSB -merckste dann schon.

Klär sofort was Sache ist und überlege Dir ggf. den zusätzlichen Eintritt in einen andren Verein, welcher dem "XY " angeschlossen ist.

Über diesen Verband xy der evt. Teile Deiner Wartezeit anerkennt (auch fragen) beantragst Du Deine nötigen Waffen.

2 Tipps:

Spezielle Waffen (Griffe Visierung, Tuning, Alter) sind oft in anderen Disziplinen nicht einsetzbar, deshalb immer erst die spezielle Waffe besorgen!

Es gibt ggf. Wechselsysteme damit könntest Du z.B: eine .45 Auto mit Wsys. auf 9mm Para "herunterbringen".

http://www.sauer-waffen.de/index.php?id=937

Es hilft nichts, Du musst aktiv werden!

Saludos

Ray

Ps.: In Beitrag 2 steht doch schon eine Lösung.! Wie ich sah ist z.B. Deine gewünschte Sig beim BDS als Dienstpistole nicht zugelassen,

http://dienstwaffen.di.funpic.de/herstelle...a5a1083d01.html

ggf. beim BDMP auch nicht!

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Hab meine zweite .45 ACP als Ersatzwaffe beantragt, von Verbandsseite (DSB) wars kein Problem (mein SB machte da schon etwas mehr Probleme).

P.s. beide Waffen sind für die Disziplin 2.59 bestens Einsetzbar.

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Was ist 9,92?

Keine Disziplin im DSB, da ist mit 7.xx Schluß, Vorderlader

und keine BDS die sind vierstellig und bei 6xxx müßte Schluß sein, ebenfalls Vorderlader;

soweit ich das kenne.

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Moin,

ich sehe da kein Problem mit den Kalibergleichen Grundwaffen innerhalb des Regelbedürfnisses. Das Bebürfnis ist ja vom konkreten Zweck erfasst. Wenn man die Disziplin Zentralfeuer statisch mit einer SIG-210-6 mit Matchgriff schießen möcht, nicht die schlechtete Idee. Das wäre die erste Grundwaffe. Um nun die Disziplin Gebrauchspistole 45ACP zu schießen, benötige ich eine HK/Expert/Elite in 45 ACP. mit Standartgriff zum beidhändigen Schießen. Damit wäre mein Grundköntingent erschöpft. Da ich jetzt aber auch die Gebrauchspistole.9mmLuger schießen möchte, erwerbe ich mir erlaubnisfrei ein diesbezügliches Wechselsystem Expert/Elite im besagten Kaliber.(und melde es fristgemäß incl.Mun-Berechtigung an.) Nun Schieße ich ein Jahr Wettbewerbe mit meinen Waffen und Systemen, je 1 mal Vereinsebene und Kreisebene. Zuzüglich der Trainigseinheiten bin ich gut beschäftigt,möchte aber mehr erreichen und beantrage einen revolver .357 Mag. für die Disziplin Gebrauchsrevolver und einen Revolver füer die Disziplin 2.40 (Sportpistole-/Revolver) Und die werden hier beführwortet, da Du ja 1. mit allen Waffen an Wettbewerben teilnimmst und 2.regelmäßig trainierst, um dieses preisweter zu machen, ist dann auch der KK Revolver gut geeignet. Wenn Du jetzt innsgesammt Einsatz zeigst, müsste darüber nachgedacht werden ob sich der Erwerb eines Wechselsystemes für die SIG p-210 in .22l.r. nicht rechnet, damit du weiterhin aber preiswerter im Training am Ball bleibst

So sehe ich es und würde es wohl auch beführworten :gutidee:

Gruß

Spopi

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Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum hier ständig jemand mit dem Grundkontingent argumentiert und das es da in Ordnung ginge zwei gleiche Waffen zu kaufen. Wenn ein Verband eine Großkaliberdisziplin für 9 mm Waffen hat, dann kann man da erstmal auch nur eine Waffe für kaufen und nicht zwei. Auch wenn das noch im Rahmen des Grundbedürfnisses liegt. Man hat nämlich schlichtweg kein Bedürfnis für eine zweite Waffe, wenn die vorhandene Waffe bereits für die Disziplin geeignet ist. § 14 Absatz 2 Nr. 2 besagt nämlich:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Ich habe mal das wesentliche Wort markiert. Dort steht erforderlich und eine zweite Waffe ist nicht erforderlich, wenn man schon eine hat.

Will man von dem Verband ein weitere 9 mm Waffe befürwortet haben, so muss dies über § 14 Absatz 3 machen.

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Somit bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder man schießt mit der einen Waffe erstmal Wettkämpfe und beantragt dann eine zweite Waffe als Ersatz für die erste (Nr. 2) oder der Verband hat vielleicht noch eine zweite Großkaliberdisziplin, wo die bereits vorhandene Waffe nicht eingesetzt werden kann (Nr. 1).

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§14 Abs 3 ist für mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen.

Innerhalb des Grundkontingentes zieht dieser Abschnitt nicht, das eien spezielle Regelung oberhalb des Grundkontingentes ist.

Ich halte Deine Argumentation daher für zu kurz.

Und in 2.45 und 2.53 kannst Du mit 9mm Luger schießen und begründen warum es zwei Waffen sein müssen.

In 2.53 ist der Formgriff nicht zugelassen und in 2.45 wirst Du mit einer für 2.53 zugelassen Waffe

sportlich nicht viel errreichen.

Da in 2.45 einhändig und in 2.53 beidhändig geschossen wird, Du mit etwas krummen Augen davon ausgehen, das die Viseireinstellungen ebenfalls unterschiedlich ist.

Ergo, innerhalb des Grundkontingentes zweimal das gleiche Kaliber möglich.

Und wenn ich in 2.53 besonders intensiv trainieren und wetkämpfen will, ist wegen der Belastung eine Zweitwaffe unverzichtbar, da nach ca. 10.000 Schß eventuell der neu Matchlauf eingpasst werden muss. Dann muß eien andere waffe zum Trainign vorhanden sein, da die Waffe nicht gerade innerhalb von drei Tagen repariert ist

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§14 Abs. 3 ist für mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen. Innerhalb des Grundkontingents zieht dieser Abschnitt nicht, das eine spezielle Regelung oberhalb des Grundkontingents ist.

Das mag stimmen. Dann wäre aber nur für die Argumentation, wie man eine zweite 9 mm Waffe für eine Disziplin bekommen kann, betroffen. Denn Abs. 2 bleibt ja unberührt und somit muss eine zweite 9 mm Waffe weiterhin erforderlich sein. Wenn du die Erforderlichkeit damit begründest, das du intensiv trainierst und die Waffe schnell verschleißt, so wäre dies für eine Bedürfniserteilung dem Verband nachzuweisen. Wettkämpfe könnten da evtl. auch erforderlich sein. In diesem Fall wären natürlich auch die Richtlinien des Verbands interessant zu kennen.

Und in 2.45 und 2.53 kannst Du mit 9mm Luger schießen und begründen warum es zwei Waffen sein müssen.

Wenn das in der Art nach DSB-Sportordnung möglich ist, sollten zwei Waffen nichts im Wege stehen. Zwei Disziplinen mit unterschiedlichen Waffenspezifikationen begründen in jedem Fall zwei Waffen im gleichen Kaliber. Darüber brauchen wir nicht diskutieren. Aber mir gings ja darum den Fall zu klären, wenn es wirklich nur eine Disziplin gibt und noch keine Waffen vorhanden sind.

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Problem ist, diese Konstellation kenne ich nicht.

Ich kenne nur die Konstellation, wo einer schon verschiedene Kurzwaffen hatte

und dann auch durch Zugehörigkeit in mehreren Verbänden und erreichen der Deutschen Meisterschaften

dann mehrer Waffen im gleichen Kaliber hatte; nicht nur 9 Para.

Als Unterhebelrepetierer noch auf grün zu beantragen waren,

erhielt man z.B. zur Leistungssteigerung bei erreichen der Landesmeisterschaft

einen zweiten Unterhebelrpetierer befürwortet und genehmigt.

Der Verband folgte der Argumentation, der Sachbearbeiter bei der Behöred war am nörgeln, von wegen ist doch nicht nörig, hast ja schon einen GK.UH für den Wettkampf, ....

Man rufe den Verbandsverantwortlichen für die Befürwortung an,

schildere vernünftig das Problem oder die Sachlage und nach allem

was ich bisher erfahren habe, wird einem da geholfen. Ich bin davon überzeugt, das

die Mehrzahl der Antzragssteller im RSB sich über ihren Verbandsbefürworter nicht beklagen können

sondern viel mehr mit sachlich begündeter Unterstützung rechnen dürfen.

Ok, eine Desert Eagle in 50AE wohl man mangels Disziplin nicht befürworten,

aber irgendwo muss im Rahmen der genehmigten Sportordnung auch eine Grenze gezogen werden.

Und da fängt dann das Problem im Selbstverständnis für manchen an.

Mancher der hier unzufrieden ist möge bedenken, das die Anerkennung als Schießsportverband gewahrt werden muß.

Das bedeutet, manchmal schwer oder gar nicht zu verstehende Beschränkungen auf Grund des Bedürfnisprinzips.

Und an bestimmte Spielregeln ist der Befürworter gebunden, wenn er die Anerkennung des Verbandes nicht gefährden will.

Er muß sich innerhalb des gesetzlich verfügten Rahmens bewegen.

Das gilt für jeden Verband.

Der FvlW kann sich auf Grund der existierenden Umstände viel leichter gegen schlechte und unsinnige Gesetze mit einer Klage wenden als die Verbände; meien Meinun gund Einschätzung, wei sich das so zwischen Verbänden, Politik = Geldgeber abspielt.

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