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IGNORED

Erwerb für 15mm Luftböller


Tierlieb

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Geschrieben

Tag zusammen,

aus der Sparte "wo Du doch jetzt nen Waffenschein hast", kurzum, Fragen aus der Familie, die ich auch nicht beantworten kann: Was brauche ich, um Cal. 15mm Luftböller (die, die man aus einem 15mm Abschussbecher oder dem passend ausgeformten Lauf einer Schreckschusswaffe im Kaliber 6mm bis 9mm verschießen kann) zu erwerben?

Hintergrund: Mein Vater ist Segler und in seinem Verein die starten ihre Regatten immer mit so einem Schuss (macht ja auch Sinn, die müssen schon große Strecken überbrücken). Jetzt ist der Verein ein wenig knapp dabei, weil sie die Munition nicht mehr kaufen dürfen. Früher machte man zu den diversen Segelscheinen noch den "Pyro-Schein" dazu, seit letztem Jahr ist das anders, da darf der DSV das selbst nicht mehr ausbilden.

Er hat eine MES für Luftböller 15mm, aber die ist ausgelaufen (und zwar schon 1990 - hat aber keine Sau interessiert, weil die Händler die bis dato die Böller immer so rausgegeben haben - auf der MES ist daher auch kein einziger Eintrag... trotzdem keiner gestorben).

Wie kriegt man da jetzt eine neue? Praktisch gesehen ist Bedürfnis da (Sportwart eines Segelvereins), Sachkunde auch (wer 20 Jahre den Pyro-Schein ausbildet...), nur: Wie überzeugt man da die Behörden?

MfG,

Tierlieb

Geschrieben

Okay, dieses kleine Detail habe ich vergessen: Aussage des zuständigen Sachbearbeiters: "Machen wir nicht".

Das wars. Man bemerkt den Unterschied zwischen meinem Vater und mir; der ist aus der Generation, die meinte, Behörden hätten irgendwie Recht oder gar Ahnung und hat gar nicht erst nachgefragt.

Kurzum: Würde irgend jemand hier bei den gegebenen Voraussetzungen sagen, dass das so nicht klappen kann? Ich würde gerne so gut vorbereitet wie möglich dahin gehen.

MfG,

Tierlieb

Geschrieben

So kann es auch gemacht werden: http://reutershagen.de/hansesail/

;)

Um Irrtümer zu vermeiden: diese Seite zeigt nur einen kleinen Einblick in die Vielfalt der Hanse Sail (Schwerpunkt

Kanoniers- und Böllertreffen; Stadthafen vom Gehlsdorfer Ufer aus sowie Warnemünde im Bereich West- und Ostmole)

---

Evtl. eine Idee? Warum 15mm wenn auch mehr geht!? :)

---

dem:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46273132.html

"Die Verwirrung des Gegners", schrieb Segel- und Regatta-Experte Joachim Schult, "gehört zu den Prinzipien der Taktik." * Schon vor dem Startböller wird eine List angewandt. Um unerfahrene Konkurrenten zu täuschen, die sich über die Segelwahl der renommierten Skipper informieren wollen, vertauschen alte Regatta-Stars die

...

entnehme ich, dass Start-Böller nichts ungewöhnliches sind.

Wie wäre es andere Regatta-Vereine nach Beschaffung der Böller-Lizens zu fragen?

---

http://www.ruderverein-babensham.de/6.html

"Kurz nach dem Startböller ging es zunächst gegen den kräftigen Wind in Richtung Burano. Nachdem wir einige Boote überholt hatten, waren wir kurzzeitig in Führung gegangen."

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http://www.krv-wiking.de/Kirchboot/Vogalonga_2008

"Bis zum Startschuss waren es noch 15 Minuten und wir mussten für unseren Begleithund Jarah unbedingt noch ein grünes Fleckchen finden, weil sie – gut erzogen wie sie ist - nicht auf Stein kann. Aber auch das war schnell erledigt und wir konnten entspannt dem Startböller lauschen und beobachten, wie sich alle Boote so nach und nach in Bewegung setzten. Ein fantastischer Moment - Blick auf die"

---

Bringt Dich das auf den richtigen Weg, bzw. auf Ideen wo man am besten mal freundlich nachfragt?

Geschrieben

Moin!

http://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck

Die Verwendung von 15mm "Vogelschreck" Pyro- Knallpatronen zur Startsignalgebung ist üblich und kann auch ein Bedürfnis im Sinne des WaffG darstellen:

1. Munitionserwerbsschein für 15mm Pyro-Knallpatronen beantragen

2. Kleinen Waffenschein für Gas/Schreckschusswaffen beantragen

WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

...

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer

Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber

hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

...

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder

Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn

optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Gruß,

frogger

Geschrieben
... MES ... ausgelaufen (und zwar schon 1990 - hat aber keine Sau interessiert, weil die Händler die bis dato die Böller immer so rausgegeben haben - auf der MES ist daher auch kein einziger Eintrag... trotzdem keiner gestorben).

Klugscheißermodus an:

Die Eintragerei im MES ist schon vor Ewigkeiten abgeschafft worden.

Ein illegales Überlassen - was ich hiermit bezweifle - + Erwerb hier so lobend breitzutreten ist mit Verlaub :gaga:

Selbst wenn irgend ein(e) furchtbar wichtig(er) Staatsgewaltige® das nicht beweisen können wird: möglicherweise unerlaubten Besitz seit 2003 würde ich auch nicht so breittreten, auch eher :gaga:

Falls Du sachkundig bist: Frosch hat Dir ja alles offizierssicher fertig aufbereitet zum Antrag, wenn nicht, dann kennst Du den legalen Weg ja jetzt auch.

Klugscheißermodus aus.

Und: ich bin der böse A*, der jetzt den "Herr Lehrer ich weiß was" Knopf drücken wird. Du hast Deine Antwort und damit bitte schnell weg mit dem Käse.

Geschrieben

Moin,

Munitionserwerbserlaubnisscheine gelten nach neuem Waffenrecht 6 Jahre und sind mit Ausnahme für Munitions- sammler/-sachverständige immer zu befristen.

Die mit MES erworbene Munition darf dauerhaft besessen werden.

Auch früher wurden MES befristet erteilt. Nach Ablauf erfolgter Erwerb ist unerlaubter Munitionserwerb.

Zum Ablauf der nach Waffg 2002 gesetzten Frist zur Meldung von Munitionsbesitz, wird nichtgemeldete Munition, wenn keine weiteren gültigen Erlaubnisse vorhanden sind, unerlaubt besessen.

In der Regel kräht kein Hahn danach, bis jemand von den Strafverfolgungsbehörden darauf gestubst wird. Dumme Zufälle gibt es immer wieder.

Das dann anschließende Strafverfahren wird immer öfter von geradezu groteskten Anwürfen seitens der Staatsanwaltschaft begleitet, anstatt das Verfahren mit einem "DuDuDu...!" einzustelllen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

WaffG, § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

...(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

Geschrieben
Klugscheißermodus an:

Die Eintragerei im MES ist schon vor Ewigkeiten abgeschafft worden.

Ein illegales Überlassen - was ich hiermit bezweifle - + Erwerb hier so lobend breitzutreten ist mit Verlaub :gaga:

Selbst wenn irgend ein(e) furchtbar wichtig(er) Staatsgewaltige® das nicht beweisen können wird: möglicherweise unerlaubten Besitz seit 2003 würde ich auch nicht so breittreten, auch eher :gaga:

Falls Du sachkundig bist: Frosch hat Dir ja alles offizierssicher fertig aufbereitet zum Antrag, wenn nicht, dann kennst Du den legalen Weg ja jetzt auch.

Klugscheißermodus aus.

Und: ich bin der böse A*, der jetzt den "Herr Lehrer ich weiß was" Knopf drücken wird. Du hast Deine Antwort und damit bitte schnell weg mit dem Käse.

Na, also bitte, was konstruierst Du hier?

Weil bis 1990 mit legaler MES Böller erworben wurden, stellt sich niemand an, das riecht für mich zumindest arg legal.

Das danach welche erworben wurden habe ich nie behauptet. Also nix mit "Herr Lehrer, ich weiß was", das ist nämlich in diesem Fall eine überaus unhöfliche Unterstellung.

Die Jungs vom Segelverein brauchen halt jetzt wieder welche und jetzt kriegen sie keine, daher ist jetzt eine neue MES interessant. Gerade weil die sich gesetzeskonform verhalten haben, sitzen die ja auf dem Trockenen (seit der letzte Sportwart mit MES gegangen ist). Jetzt, wo mein Vater als Sportwart da wieder eingestiegen ist, versuchen die es nun auf die gleiche Art und Weise wie damals (vor 1990) hinzukriegen und da stellt sich der Sachbearbeiter quer.

Ob zu dem Zeitpunkt, als es für Munition auf Seiten des Waffenhändlers noch die Pflicht gab, Buch zu führen, von dem jeweiligen Händler auch Buch geführt wurde: Keine Ahnung. Ist von dieser Seite (der Käuferseite) hier völlig uninteressant und fällt für den Händler unter § 78 Abs. 3 StGB, Stichwort "Verfolgungsverjährung", falls das überhaupt jemals für 15mm Luftböller verpflichtend war (was uns heute wohl nur ein Rechtshistoriker sagen kann, falls es bei solchen Belanglosigkeiten noch irgendwelche Dokumentation gibt). Dass da keine Einträge in der MES stehen, kann mehrere Gründe haben - ich persönlich werde das aber (unabhängig vom Grund) gerne wiederholt lobend erwähnen, weil ich das Eintragen von Munition für eine erwerbscheinfreie Waffe grundsätzlich für völlig abstrus halte. Wie Du ja zu Recht erwähnst, ist das mittlerweile abgeschafft, was mir sagt: Da war der Gesetzgeber mal überraschenderweise meiner Meinung.

Auf der nützlichen Seite noch mal Danke an .357er für das Auffinden von Beispielen, an Frosch für den passenden Text und an Hexoplast für den Hinweis über die Aufbewahrung nach Auslaufen der MES. Ich denke, ich habe jetzt genügend Material, um den Sachbearbeiter darauf hinzuweisen, was für einen Unsinn er da treibt.

MfG,

Tierlieb

Geschrieben
Das danach welche erworben wurden habe ich nie behauptet.
Er hat eine MES für Luftböller 15mm, aber die ist ausgelaufen (und zwar schon 1990 - hat aber keine Sau interessiert, weil die Händler die bis dato die Böller immer so rausgegeben haben -

:confused: wie sollte man das anders verstehen?:confused:

Geschrieben

Noch eine abschliessende Idee (evtl. ultimative Idee) ohne Gesetzeswirrwar und -gedöhnse:

einfach einen D-Böller per Zwille/Schleuder hochschiessen!

Kommt genausso hoch, ist nur etwas leiser, dafür am Dreck der herunter fallt auch gut sichtbar! :)

Ggf. "zur Sicherheit" einen dicken Lederhandschuh z.B. Schweisserhandschuh,

falls die Lunte schneller ist als gedacht, für die Auszugshand.

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Alternativ könnte man auch Pyroknallüatronen BAM PM I nutzen, sind zwar nicht so laut wie "Vogelschreck" (BAM PM II), aber erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

hallo am einfachsten ist es ein bedürfnis nachweisen zum beispiel zur weinberghut grosse kirschenstücke (eigentum oder pacht) zur abwehr von vogelfras für die sind sie nämlich gemacht (deshalb werden die dinger auch starenschreck genannt)und da giebt es dann keine probleme. übrigenz dieser munitionserwerbschein ist auf 5 jahre begrentzt. nicht nehr frei keuflich seit ende der sibziger jahre ich habe zur zeit meinen 5ten schein gruß skorr.

Geschrieben
:confused: wie sollte man das anders verstehen?:confused:

Okay, jetzt, wo ich drüber gucke: Mißverständlich formuliert. Ich hatte die 1990 da eigentlich nur eingebracht, um zu zeigen, wie lange das her ist, dass sich jemand in unserer Familie mit sowas beschäftigt hat - daher auch die Frage, wie das dieser Tage ist.

So, wie ich es beschrieben habe, können wir uns sicherlich einigen, dass das, wenn überhaupt, eine Schlamperei vom Verkäufer war; aber wegen korrektem (und zu dem Zeitpunkt noch nicht abgelaufenem) MES sicherlich kein illegaler Munitionserwerb.

Geschrieben

Ich habe den MES für den Erwerb von Pyro- Knallpatronen im Kaliber 15mm für die Hundeausbildung bekommen. Mein Bedürfnisnachweis habe ich in Form der Kopie der Ahnentafel meiner Hündin eingereicht. Vorhergehend war ein Telefonat mit der SBine.

Der Hund war zu dem Zeitpunkt aber auch erst zwei Jahre alt. Angeführt habe ich die Gefahren eines Schrotschusses in Stadtnähe zwecks der Ausbildung der Schußfestigkeit.

Geschrieben
Ich habe den MES für den Erwerb von Pyro- Knallpatronen im Kaliber 15mm für die Hundeausbildung bekommen.

:oWolltest Du den Hund schussfest machen, oder war er so Knallscheu, dass er taub werden sollte? :o

Ist Vogelschreck dafür nicht etwas heftig? Das ist ja deutlich mehr als ein Büchsenschuß, oder?

Geschrieben
:oWolltest Du den Hund schussfest machen, oder war er so Knallscheu, dass er taub werden sollte? :o

Ist Vogelschreck dafür nicht etwas heftig? Das ist ja deutlich mehr als ein Büchsenschuß, oder?

Die Pyroknallpatronen haben den großen Vorteil, daß sie, wenn man sie mit einer 6mm Platzpatronen- SSW abschießt, fast "lautlos" starten und dann in ca. 25 -30m Entfernung detonieren. Das ist für den Hund zum Eingewöhnen gar nicht mal so verkehrt. Besser, als wenn der Hund am Band neben dem Führer sofort die Schussruhe bewahren soll, wenn man neben seinem Gehör eine Flinte losböllert und er dann ob des Schreckens noch angerüdet wird! So zumindest meine Erfahrung.

Der Büchsenschuß ist mit etwa 145 - 165 dB(A) [dies ist natürlich kaliberabhängig] an der Mündung weitaus lauter als ein in ca. 30m Entfernung detonierender Knallkörper.

Meiner Ansicht nach für die Ausbildung das Optimale, wenn man nicht jederzeit einen zweiten Mann (Schuß mit der Flinte in abwechselnder Entfernung) für die Ausbildung des Hundes zur Verfügung hat.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
[...]und dann in ca. 25 -30m Entfernung detonieren.[...]

Stimmt, die 20-30m habe ich nicht bedacht. Wäre mir aber immer noch zu laut glaube ich. Ich schieße allerdings auch auf der Jagd mit Ohrenstöpseln.

EDIT: Vermutlich sind die meisten schußscheuen Hunde weniger empfindlich als ich...

Geschrieben
hunde hören eh viel besser als unsereins. normal würde da auch ne 9mm schreckschuss ausreichen.

Wenn man einen ca. 30m langen Arm hat (Go Go Gadget: "langer Arm fahr' aus"), ist das kein Problem... ;)

Wie gesagt, ich komme damit gut klar und die Behörde brauchte ein Bedürfnisnachweis, den hatte sie damit bekommen. :rolleyes:

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