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IGNORED

Anzeigenmarkt für Waffen


majic

Empfohlene Beiträge

Hallo :)

Ich schreibe gerade einen Anzeigenmarkt für Waffen. Diesen Markt möchte ich durch kostenpflichtige Mitgliedschaften finanzieren. Das heißt: eine Mitgliedschaft dauert 90 Tage. In dieser Zeit kann beliebeig viel inseriert werden. Nach den 90 Tagen muss man sich neu registrieren. Was meint ihr, wäre ein angemessener Preis für eine Registrierung? Ich hatte so an 15,00 EUR gedacht.

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Danke für eure Tipps. Ich werde es dennoch mal versuchen. Vielleicht mache ich es auch günstiger. Egun ist natürlich ein starker Konkurrent. Aber ich kenne viele, die mit eGun nicht zufrieden sind. Was solls. Ich probiers einfach :)

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Es gibt ja neben egun.de auch noch andere Plattformen, die aber, wie ich es sehe nicht wirklich so toll laufen. Wie z.B. 8x57.

Wenn man schaut, wieviel oder wie wenig dort angeboten wird, und die sind schon einige Zeit online, glaube ich nicht wirklich dass sich da was groß amchen wird.

Anders könnte es aussehen, wenn man z.B. eine art Handelsplattform für Waffenhändler und Büchsenmacher direkt aufzieht, damit die sich nicht selber um einen Onlineshop, gerade bei kleinen BüMas interessant, etc. aufbauen und pflegen müssen.

Gerade der kleine BüMa hat doch meist weder die Zeit noch die Kenntnisse, sich darum zu kümmern, aber durchaus ein beatliches Lager mit Material das er an den Mann bringen will.

Sobald aber das private dazu kommt, für den Verkauf meine ich natürlich, wird es eng, da dann auch die üblichen Betrugsmaschen anfangen werden.

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....

Anders könnte es aussehen, wenn man z.B. eine art Handelsplattform für Waffenhändler und Büchsenmacher direkt aufzieht, damit die sich nicht selber um einen Onlineshop, gerade bei kleinen BüMas interessant, etc. aufbauen und pflegen müssen.

Gerade der kleine BüMa hat doch meist weder die Zeit noch die Kenntnisse, sich darum zu kümmern, aber durchaus ein beatliches Lager mit Material das er an den Mann bringen will.

...

Sehe ich anders. So etwas gibt's seit vielen Jahren bereits (http://www.vdb-waffen.de/gebrauchtwaffen/default.asp). Scheitern tut das nicht an dem Vorhandensein, sondern an den Preisvorstellungen der meisten Händler. Die haben scheinbar keine wirklich vollen Lager, wenn die viele Waffen zu Mondpreisen seit Jahren wie Sauerbier anbieten und sich wundern, warum nichts passiert.

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Klar, wird gemacht

Das ganze wird halt so wie ein Kleinanzeigenmarkt. Also nicht mit Bietfunktion.

Du hast die dafür erforderliche Waffenhandelserlaubnis?

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Das mit der Erlaubnis, wie ist das definiert ?

Das würde mich auch mal interessieren. Klar, dass ich eine Lizenz brauche, wenn ich damit gewerblich handle. Umgekehrt aber wird mit Sicherheit kein lokales Käseblatt so eine Lizenz haben, nur weil da ein paar alte Luftgewehre im Kleinanzeigenteil auftauchen.

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"treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer

wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält,

Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den

Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,"

.......das makierte ist der Knackpunkt bei der Angebotsplattform...........deshalb z.b. gibts das in WO auch nicht mehr....

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Non Profit ist in dem Bereich wohl sinnvoller.

Ich glaube nicht, dass bei der IWA Orga einer mit einer WHL sitzt. Die meinen Bestellungen zum wirtschaftlichen Vorteil.

IWA?

Die IWA?

Träger der IWA ist u.a. der VDB....da hat schon der "ein oder andere" eine WHE.

:00000733:

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§ 35 WaffG

Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)

Unterabschnitt 6 (Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten)

(1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen: 1. bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis,

2. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr,

3. bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung,

sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1 dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise enthalten. Satz 2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht. Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des Satzes 3 gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

(2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.

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Liesst sich so, als wenn man Pflichten hat, wenn man Anzeigen, die an einen adressiert wurden, vermittelt oder publiziert. Eine WHL ist auf dem Level der Information u. Darstellung wohl nicht erforderlich.

wenn du meinst, viel Erfolg.

Warum hat dann Egun den Weg der WHE gewählt?

weils lustig ist und nichts kostet?

Dummerweise sagt das Gesetz in §21:

#

die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine

Waffenhandelserlaubnis erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten

beschränkt werden.

Die Definition gem. WaffG zum Handel hab ich weiter oben gepostet....und jetzt?

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Ich habe dieses Thema schonmal mit einem guten Anwalt besprochen, der seinerzeit auch die Gesetze geschrieben hat. Es ging darum, vom AGB bis sonstwas zu prüfen, um Fachsoftware sowie Hardware zu verkaufen. Der Witz an der Software war, dass fast jedes Programm für erlaubnispflichtige Bereiche geschrieben wurde. Medizin, Sicherheit, Waffen, Sensing, Satellitensysteme, Verteidigung einfach jede Branche, die "scharfe" Realtime Programme benötigte. Primär ging es darum, Hypersysteme für alle Branchen, die soetwas benötigen anzubieten.

Auch heute noch ein guter Markt mit heftigem Arbeitseinsatz. Das Problem ist die Beschaffung selber, Geld gibts immer für Kaffeemaschinen, Autos, Büromöbel, Angestellte, CNC Maschinen. Das kann man sich im Fernglas anschauen *g* daher auch die Begriffsdefinition: Die Information, die Darstellung sowie der Vertrieb ... Damals eine Leuchte im Rechtswesen.

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Das ein Medium, das private Waffenanzeigen annimmt sowie publiziert, gesetzlich verpflichtet ist eine WHL im Sinne der fachlichen Eignung vorzuweisen, dass ist gut möglich. Dennoch führt kein e-Gunler ein WH Buch, was die Basis zum WH darstellt.

Horni ganz ruhig!!!!!

Bei Vermittlung brauchst du kein WHB nur ein Kassenbuch. Aber einer WHL mit der Genehmigung der Vermittlung von Schusswaffen bedarf es schon.

Supi ist auch das Rechtsanwälte jetzt auch schon Gesetze schreiben dürfen. :00000733:

Da habe ich die GG Änderung wohl verschlafen. :peinlich:

Bucki

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Horni ganz ruhig!!!!!

Bei Vermittlung brauchst du kein WHB nur ein Kassenbuch. Aber einer WHL mit der Genehmigung der Vermittlung von Schusswaffen bedarf es schon.

Supi ist auch das Rechtsanwälte jetzt auch schon Gesetze schreiben dürfen. :00000733:

Da habe ich die GG Änderung wohl verschlafen. :peinlich:

Bucki

Du hast nichts verschlafen, nur nichts verstanden.

Es ist üblich das Juristen (Rechtsanwälte) in Behörden und auch als Freischaffende Gesetze schreiben, die haben dieses Handwerk sogar gelernt und sollten dann auch wissen was reingehört.

Absegnen müssen das allerdings die Politiker.

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