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IGNORED

Erwerb ohne WBK


Plotzki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ich komme da mal wieder mit einer Frage um die Ecke.

Folgende Situation: Ein Vereinskamerad hat mir seinen 22er Revolver zum Kauf angeboten. Das möchte ich auch tun, ich habe aber noch keine WBK (frühestens im September). Er möchte Sie runter haben von seiner WBK um sich eine neue holen zu können.

GIbt es eine möglichkeit die Waffe zu erwerben, aber sie im Vereinsheim zu lagern. Ich habe keinen Schlüssel vom Vereinsheim und könnte nur an Trainigstagen an Sie ran.

Oder müßte der Verein sie kaufen und dann auf Vereinswbk eintragen lassen?

Danke schonmal im voraus

Gruß

Plotzki

Geschrieben
Hallo Gemeinde,

ich komme da mal wieder mit einer Frage um die Ecke.

Folgende Situation: Ein Vereinskamerad hat mir seinen 22er Revolver zum Kauf angeboten. Das möchte ich auch tun, ich habe aber noch keine WBK (frühestens im September). Er möchte Sie runter haben von seiner WBK um sich eine neue holen zu können.

GIbt es eine möglichkeit die Waffe zu erwerben, aber sie im Vereinsheim zu lagern. Ich habe keinen Schlüssel vom Vereinsheim und könnte nur an Trainigstagen an Sie ran.

Oder müßte der Verein sie kaufen und dann auf Vereinswbk eintragen lassen?

Danke schonmal im voraus

Gruß

Plotzki

Kaufen (privatrechtlich) kannst du sie - damit bist du der Eigentümer.

Solange du aber keine WBK hast, darfst du nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben.

Wenn sie aus der WBK des Vorbesitzer raus muss, dann gibts die Möglichkeit über die Vereins-WBK (mit Gebühren usw) oder über ein Waffenhandelsbuch einen Händlers.

Der Händler würde dann per Leihschein an der Verein, du kannst sie nutzen.

Der Händler wird das aber auch nicht umsonst machen (aber evtl hast du / der Verein Kontakte, z.B. wo ihr immer die Vereinsmun kauft oder direkt ein Mitglied...)

Gruß

SirSydom

Geschrieben
Kaufen (privatrechtlich) kannst du sie - damit bist du der Eigentümer.

Solange du aber keine WBK hast, darfst du nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben.

WÜrde Ich doch nicht wenn sie dauerhaft im Vereinssafe liegt?

Der Händler würde dann per Leihschein an der Verein, du kannst sie nutzen.

Das würde dann aber immer nur für 4 Wochen gelten und müsste dann immer erneuert werden, oder ?[/b]

Und wo sind hier eigentlich die verschiedenen Schriftfarben versteckt? :confused:

Geschrieben

Farben gibts in der Zeile über der mit der Größe, mit nem "A", ganz rechts.

Richtig, im Vereinstresor nicht, wenn du keinen Schlüssel hast.

Aber zusätzlich kommt dazu, dass es keine "herrenlose" Waffe geben darf (im Sinne eines Eintrags in ein Erlaubnisdokument). Bei der Abmeldung muss angegeben werden, wer denn jetzt (der Abmelder kanns ja nicht mehr, da nicht mehr in der WBK) die tatsächliche Gewalt über die Kanone hat. Und wenn dieser jene dann nicht nach 2 Wochen kommt und sie eintragen lässt, gibts erstmal ein auf die Finger..

Geschrieben
Er möchte Sie runter haben von seiner WBK um sich eine neue holen zu können.

Dann soll er doch einfach eine neue beantragen und den SB auf den später beabsichtigten Verkauf des bisherigen Revolvers hinweisen. Er muss den alten doch nicht zwingend sofort runternehmen. Geht doch einfach zusammen zum SB und schildert den Fall.

Ein vernünftiges Gespräch mit dem SB wirkt manchmal Wunder. Wer sagt denn überhaupt, dass der Verkäufer eine weitere Waffe nicht auch so eingetragen bekommt, ohne den bisherigen Revolver überhaupt verkaufen zu müssen ?

Gast solideogloria
Geschrieben

Die sauberste Lösung ist der Ankauf durch den Verein. Alles andere ist irgendwie ins Ziel gehumpelt. Schade um die Gebühren, aber da kann ja keiner was für.

Geschrieben

Hallo,

ist, wie schon oben auch geschrieben, ist es so, dass Waffen eben nicht "herrenlos" sein dürfen. Also, wenn die aus einer WBK raus muss dann eben gleich in eine andere wieder rein. Alternativ zur WBK ist da nur ein Waffenhandelsbuch.

In jedem Fall werden Gebühren fällig. Hierbei musst du einfach schauen, welche Variante für Dich persönlich machbar und am preiswertesten ist.

Die sauberste Lösung ist der Ankauf durch den Verein. Alles andere ist irgendwie ins Ziel gehumpelt. Schade um die Gebühren, aber da kann ja keiner was für.

Beim Ankauf durch einen Verein ist jedoch immer auch Vorsicht geboten. Der Punkt ist hier die Aufbewahrung!!! Da es sich um eine Kurzwaffe handelt sind die Auflagen für Vereine, womöglich noch in nicht permanent bewohnten Gebäuden, deutlich höher als für Privatpersonen. Somit sollte vor dem Schritt geprüft werden, ob der Verein überhaupt die Möglichkeit hätte eine (oder eine weitere) Kurzwaffe lagern zu dürfen (genehigtes Aufbewahrungskonzept usw.).

Gruß

Frank

Geschrieben

Grundsätzlich sollte man die Frage stellen, ob ein .22er Revolver den ganzen Aufwand wert ist, falls es nicht gerade ein ganz besonders Stück ist. Gebrauchte Sportrevolver gibts wie Sand am Meer und bis September hat man jede Menge Zeit zum Suchen.

Geschrieben

Vielleicht kennst Du einen Jäger, der bisher erst eine Kurzwaffe (oder gar keine) besitzt? Der kann die Waffe recht unkompliziert eintragen lassen, und 2/6 gilt für ihn auch nicht. Kommt natürlich darauf an, ob ein .22er für Jäger erwerbbar ist. In BW sollte es gehen, da zur Fallenjagd nur 100 Joule Mündungsenergie gefordert sind. Du hast aber nicht angegeben wo Du wohnst.

Geschrieben

Ich würde raten, das der Kollege die Waffe an nen Händler "verkauft", du die Waffe beim Händler bezahlst und dir dann im September abholst.

Spart paar Gebühren

Geschrieben
Ich würde raten, das der Kollege die Waffe an nen Händler "verkauft", du die Waffe beim Händler bezahlst und dir dann im September abholst.

Von der Konstellation her könnte es auch gut sein, dass hier ein "Alter Hase" einem Newbie, der noch nicht viel gesehen bzw. geschossen hat, seine Kanone möglichst teuer verkaufen will. Wäre nicht das erste Mal.

Wäre interessant zu wissen, welche Waffe, welcher Zustand, welcher Preis und dann kann man abschätzen, ob sich das wirklich lohnt mit austragen, einlagern usw.

Man kann nur jedem WBK-Aspiratnen raten, den ersten Waffenkauf nicht zu überstürzen und sich in Ruhe zu informieren.

Geschrieben

@Plotzki

Mach Dir keinen Stress mit der Waffe.

Sehr gute Gebrauchtwaffen aller Art werden auch im September zu Dumpingpreisen verfügbar sein.

Bis dahin solltest Du erstmal alles schießen, was Dir in die Finger kommt und Dir ein Bild machen.

Das, was Du bzgl. dieser "tollen Gelgenheit" an Gebühren für Umtragung und Rumschieberei bezahlen würdest, macht im Endeffekt die Summe aus, die Du im September mit eigener WBK dann für eine eigene Waffe hinlegen würdest.

Ob Du die paar Monate mit Vereinswaffen schießt oder mit dem "eigenen" im Verein oder sonstwo gelagerten Revolver macht keinen Unterschied.

Lass Dich nicht unter Druck setzen. Vom Prinzip her könnte boppers "Alter Hase - Newbie" These gut hinkommen. Habe ich auch in der einen oder anderen Form schon erlebt.

PS

Kauf Dir was ordentliches und lass die 22er.

Geschrieben
Dann soll er doch einfach eine neue beantragen und den SB auf den später beabsichtigten Verkauf des bisherigen Revolvers hinweisen. Er muss den alten doch nicht zwingend sofort runternehmen. Geht doch einfach zusammen zum SB und schildert den Fall.

Ein vernünftiges Gespräch mit dem SB wirkt manchmal Wunder. Wer sagt denn überhaupt, dass der Verkäufer eine weitere Waffe nicht auch so eingetragen bekommt, ohne den bisherigen Revolver überhaupt verkaufen zu müssen ?

Genau..

und es gibt auch Ausnahmen vom Regelbedürfnis...: Mehrbedarf...

Muss natürlich begründet werden..

kriegerlein

Geschrieben
.....Ein Vereinskamerad hat mir seinen 22er Revolver zum Kauf angeboten.......

Hallo Plotzki,

ich schließe mich den Bedenkenträgern an.

Lass' mal was verlauten über Marke, Zustand und Preis. Dann kann man vielleicht eher sagen ob der Kauf lohnend ist.....

Außerdem: Auch wenn ich selbst Revolverfan bin - bist Du Dir sicher, dass es ein Revolver sein soll?

Schon andere Waffen geschossen?

Gruß Habakuk

Geschrieben

Die reservierte Waffe kann auch ohne Umschreibung bei einem anderen Berechtigten "geparkt" werden.

Für eine vorübergehende sichere Fremdverwahrung braucht man nicht jeden Monat einen Leihschein. Auf dem nach § 38 Nr. 1e WaffG zu fertigenden Beleg sollte aber das voraussichtliche Ende eingetragen sein, denn das muss bereits von Anfang bekannt sein. Wie hier beschrieben sieben Monate sollten damit im Regelfall ohne weiteres überbrückt werden können.

Geschrieben

Hallo Zusammen,

schon mal vielen Dank für die Zahlreichen Antworten. Bei dem Aufwand ist das wirklich eine Frage ob es sich lohnt. Das Problem ist das wir im Verein nur "Frauen" KK Waffen haben, oder Ich hab einfach zu große Hände. :rolleyes:

Also alter Hase gegen Newbie, glaub ich nicht, da er mir den Revolver für ein Bier verkauft.

Es handelt sich um einen 22er Taurus Revolver in Topzustand. Nicht ein Kratzer.

@Habakuk: Ja ich hab schon ne Menge unterschiedlicher Pistolen und Revolver geschossen. Wir haben im Verein jemanden mit Sammlerwbk für Kurz und Langwaffen jeder Art (die sollte und wird es in Deutschland nie wieder geben). Der Glückliche. Der bringt dann ab und an mal mit zum testen.

Und dabei hab ich dann festgestellet das Ich Revolver schiessen möchte. Überlege sogar mir in ein paar Jahren ne Sammlerwbk für Bestimmt Revolvertypen zu besorgen, aber da muss ich noch viel lesen vorher.

So wenn Ich den Kollegen wiedersehe frag ich mal nach der genauen Bezeichnung und Baujahr des Revolvers.

Ich werd einfach mal meinen zukünftigen SB anrufen und fragen ob wir da was machen können.

Gruß

Plotzki

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