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IGNORED

Zeitungsartikel: Verfahren eingestellt; Verständnis für Waffen-Besitzer


lingen

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Hallo

eine Langwaffe von 1860. Sicherlich ein Vorderlader. Frei ab 18 Jahre zu erwerben. Ich kann mir nur vorstellen, daß sich die Beamten daran gestoßen haben, daß das Teil als Dekowaffe tituliert wurde und die Deaktivierung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Vollkommen hirnrissig, aber sonst finde ich keine Erklärung.

Steven

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Waffenschein mal wieder? Dummes Geschwafel von einem Beamten? Vorhandener Jagdschein nicht ausreichend für Langwaffe, die wahrscheinlich sowieso ein frei ab 18 erwerbbarer Vorderlader ist?

Vielleicht sollte sich eine Steuerfahndung auch lieber um Steuern als um Waffen kümmern. :peinlich:

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Was für ein unsäglicher Unsinn da offensichtlich wieder zusammen geschrieben worden ist. Oh Herr schmeiß Hirn rah.

Aber nicht undenkbar. So was kommt vor wenn Polizisten Juristen spielen. Das schlimme ist, dass solche Äußerungen (WBK-Pflicht für das alte Ding) vom Richter ungeprüft hingenommen werden.

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So was kommt vor wenn Polizisten Juristen spielen.

Man muss "die Polizisten" (sprich den Pol.vollzugsdienst) natürlich insofern verstehen, als dass sie von verdammt vielen Rechtsgebieten

zumindest ein Stück weit Ahnung haben sollen - und das zwar mit gewisser Rechtslehre, aber ohne "richtige" juristische Ausbildung.

Da ist schon einiges gefordert (und das noch in Relation zur Besoldungsstufe vieler Beamter...).

Nur gehört dann sinnvollerweise auch die Einsicht dazu, dass dies (d.h. die "schmalspurjuristische" Ausbildung) so ist.

Im Brustton der Überzeugung rechtliche "Falschmeldungen" zu verbreiten, hilft niemandem, und den betroffenen Bürger

bringt es u.U. in arge Nöte. Auch wenn sich "letztlich alles aufklärt"...

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eine Langwaffe von 1860. Sicherlich ein Vorderlader.

Der Rückschluss ist ein wenig vorschnell!

Bereits 1812 bekam J.S.Pauly in Paris ein Patent für den ersten Hinterlader.

C. Lefaucheux, ein ehemaliger Angestellter Paulys ließ sich 1835 die Stiftfeuerpatrone patentieren die er 1832 entwickelt hatte.

Paul Dreyse verkaufte 1841 60.000 Hinterlader Zündnadelgewehre mit Zylinderverschluß an die preußische Armee.

Der Verschluß ist für einen Laien kaum von dem eines Karabiners (z.B. K98 etc.) zu unterscheinden.

Der älteste Karabiner (Repetierer mit Magazing) den ich mal hier hatte war ein Chatellerault von 1892.

Bei einem Zeitungsartikel habe ich wenig Vertrauen in die Waffenbeschreibung von Reportern.

Es könnte durchaus eine Patronenwaffe (wenn auch kein Mehrlader, sofern das Jahr stimmt) gewesen sein.

So etwas aber auf Deko umzubauen, also eigentlich zu zerstören, muss weh tun.

Gruß

Rainer

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