lingen Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Nabend zusammen, Ich bin eben über folgenden Zeitungsartikel gestolpert: http://www.goslarsche.de/Home/harz/goslar_arid,109362.html @Mod: Keine Ahnung ob der hier her passt; bitte ggfls. verschieben. P.S.: Ich habe leider keine Hintergrundinfos zu dem Thema Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Hallo eine Langwaffe von 1860. Sicherlich ein Vorderlader. Frei ab 18 Jahre zu erwerben. Ich kann mir nur vorstellen, daß sich die Beamten daran gestoßen haben, daß das Teil als Dekowaffe tituliert wurde und die Deaktivierung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Vollkommen hirnrissig, aber sonst finde ich keine Erklärung. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Waffenschein mal wieder? Dummes Geschwafel von einem Beamten? Vorhandener Jagdschein nicht ausreichend für Langwaffe, die wahrscheinlich sowieso ein frei ab 18 erwerbbarer Vorderlader ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Waffenschein mal wieder? Dummes Geschwafel von einem Beamten? Vorhandener Jagdschein nicht ausreichend für Langwaffe, die wahrscheinlich sowieso ein frei ab 18 erwerbbarer Vorderlader ist? Vielleicht sollte sich eine Steuerfahndung auch lieber um Steuern als um Waffen kümmern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Stimmt. Und von der Wand genommen hätte ich schon gar nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Was für ein unsäglicher Unsinn da offensichtlich wieder zusammen geschrieben worden ist. Oh Herr schmeiß Hirn rah. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Was für ein unsäglicher Unsinn da offensichtlich wieder zusammen geschrieben worden ist. Oh Herr schmeiß Hirn rah. Aber nicht undenkbar. So was kommt vor wenn Polizisten Juristen spielen. Das schlimme ist, dass solche Äußerungen (WBK-Pflicht für das alte Ding) vom Richter ungeprüft hingenommen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 So was kommt vor wenn Polizisten Juristen spielen. Man muss "die Polizisten" (sprich den Pol.vollzugsdienst) natürlich insofern verstehen, als dass sie von verdammt vielen Rechtsgebieten zumindest ein Stück weit Ahnung haben sollen - und das zwar mit gewisser Rechtslehre, aber ohne "richtige" juristische Ausbildung. Da ist schon einiges gefordert (und das noch in Relation zur Besoldungsstufe vieler Beamter...). Nur gehört dann sinnvollerweise auch die Einsicht dazu, dass dies (d.h. die "schmalspurjuristische" Ausbildung) so ist. Im Brustton der Überzeugung rechtliche "Falschmeldungen" zu verbreiten, hilft niemandem, und den betroffenen Bürger bringt es u.U. in arge Nöte. Auch wenn sich "letztlich alles aufklärt"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Auch wenn sich "letztlich alles aufklärt"... Wobei dieser Vorgang häufig viel Geld, Zeit und Nerven des Betroffenen kostet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 ... FULL ACK! Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 eine Langwaffe von 1860. Sicherlich ein Vorderlader. Der Rückschluss ist ein wenig vorschnell! Bereits 1812 bekam J.S.Pauly in Paris ein Patent für den ersten Hinterlader. C. Lefaucheux, ein ehemaliger Angestellter Paulys ließ sich 1835 die Stiftfeuerpatrone patentieren die er 1832 entwickelt hatte. Paul Dreyse verkaufte 1841 60.000 Hinterlader Zündnadelgewehre mit Zylinderverschluß an die preußische Armee. Der Verschluß ist für einen Laien kaum von dem eines Karabiners (z.B. K98 etc.) zu unterscheinden. Der älteste Karabiner (Repetierer mit Magazing) den ich mal hier hatte war ein Chatellerault von 1892. Bei einem Zeitungsartikel habe ich wenig Vertrauen in die Waffenbeschreibung von Reportern. Es könnte durchaus eine Patronenwaffe (wenn auch kein Mehrlader, sofern das Jahr stimmt) gewesen sein. So etwas aber auf Deko umzubauen, also eigentlich zu zerstören, muss weh tun. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
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