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IGNORED

Definition Gebrauchspistole


fuchur 1983

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe ein kleines Problem ich würde gerne mal wissen wie viele Kurzwaffen man besitzen darf? Ich will eigentlich nur SPKK ,SPGK und Sportrevolver GKK2 Schießen.

ich habe 1 GSP in 22 ,Wechselsystem 32 und einen S&W 686 und wollte mir jetzt noch eine Peters Stahl in 45 ACP zulegen aber mein Verein bewilligt nur noch eine Gebrauchspistole Kann ich die Peters Stahl auch als solche deklarieren oder geht das nicht????

vielen Dank im Vorraus

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Gast solideogloria

Dein Verein hat garnichts zu befürworten. Das macht dein Verband. Du solltest für mehr als zwei Kurzwaffen jedoch "regelmäßig an Wettkämpfen" teilgenommen haben.

Unabhängig davon kannst du eine Peters Stahl als Gebrauchspistole schießen.

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...ich würde gerne mal wissen wie viele Kurzwaffen man besitzen darf?

Ohne sportliche Ambitionen: 2 Stück.

Mit regelmäßiger Teilnahme an Wettkämpfen >2 , je mehr, umso mehr Wettkämpfe, je nach der Bewilligungspraxis des bedürfnisausstellenden (Landes)Verbandes. also für 9 oder 10 muß man sich schon ein wenig bemühen, aber durchaus realistisch. Ich selbst hab 4.

ich habe 1 GSP in 22 ,Wechselsystem 32 und einen S&W 686 und wollte mir jetzt noch eine Peters Stahl in 45 ACP zulegen

Komisch. Wenn, dann hätte ich eine GSP in .32 mit WS .22.

Die Auswahl sagt mir, daß du DSB-Mitglied bist.

Kann ich die Peters Stahl auch als solche deklarieren oder geht das nicht????

Die genehmigte Fassung der DSB-Sportordnung findet man frei lesbar auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.

(Ich bin beeindruckt - Fassung vom 1.1.2010!!!)

Ach, such es bitte selbst.

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Hallo,

erst mal vielen Dank für die Auskunft

Ich binn nicht beim DSB ich binn Mitglied bei den Kyffhäuser Kameradschaft. Ich habe nochmal mit unserem Landesschießwart telefoniert und der sagte mir das er das genehmigt was der Verein genehmigt. Das Problem ist: Ich hätte ja 2 Kurzwaffen mit denen ich die Anderen Diziplinen Sportpistole Großkalieber schießen könne und da würde mir keine weitere zustehen laut § 14 Waffengesetz.Das verstehe ich nicht! Ich möchte mit dem Revolver 686 GKK2 , GSP Sp KK und mit der Peters Stahl Sp GK schiesen das müsste doch so akzeptiert werden. Ich weiß das bei uns im Verein Mitglieder sind die sogar 5 Waffen nach der Änderung des Waffenges. 2005 genehmigt und eingetragen bekommen haben und sogar 2 Waffen im selben Kalieber.Die Teilnahme an Wettkämfen kann ich auch belegen habe immer an allen Schießen teil genommen. Bitte sagt mir wie ich das machen soll das ich diese Waffe genehmigt bekomme.Gibt es eine andere Möglichkeit???

Ohne sportliche Ambitionen: 2 Stück.

Mit regelmäßiger Teilnahme an Wettkämpfen >2 , je mehr, umso mehr Wettkämpfe, je nach der Bewilligungspraxis des bedürfnisausstellenden (Landes)Verbandes. also für 9 oder 10 muß man sich schon ein wenig bemühen, aber durchaus realistisch. Ich selbst hab 4.

Komisch. Wenn, dann hätte ich eine GSP in .32 mit WS .22.

Die Auswahl sagt mir, daß du DSB-Mitglied bist.

Die genehmigte Fassung der DSB-Sportordnung findet man frei lesbar auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.

(Ich bin beeindruckt - Fassung vom 1.1.2010!!!)

Ach, such es bitte selbst.

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Gibt es eine andere Möglichkeit???

Die unkomplizierteste, die mir einfällt, ohne die SpoO des Kyffhäuserbunds zu studieren: Werde Mitglied in einem DSB und/oder BDS- Verein. Da gibt es für die .45er Disziplinen, die Du mit der .32er nicht schießen kannst und die Dir das benötigte Bedürfnis verschaffen.

:)

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Also Glücksdrache...

jetzt habe ich mir Eure SpoO reingepfiffen. In Regel 14 heißt es: "Zugelassen sind Gebrauchspistolen ohne technische Veränderungen, die in einer regulären Armee- oder Polizeieinheit geführt wurden oder werden."

Da passt eine PS nicht rein, damit sind P 08, P 38, 1911, PP, 210 & Co. gemeint.

Eine Waffe für SpoPi GK hast Du schon, Deine .32er Walther. Grundsätzlich ist es aber möglich, eine zweite Waffe für dieselbe Disziplin als Ersatzwaffe zu bekommen. In der Regel wird hierfür die Teilnahme an Wettkämpfen verlangt. Sprich also mit Deinem Landesverband oder schieße mit einem Armeeeisen.

Allzeit gut Schuss. :)

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Moment habe die .32 als Wechselsystem das ist ja keine Waffe nach dem Gestz sondern ein Ws muss nur eingetragen werden.

das ist ein irrtum deinerseits, Sal-Peter hatte das schon angedeutet.

entweder du hast die GSP in .32 mit einem WS in .22, dann ist das eine waffe mit WS und du hättest nur ein bedürfnis für die .32er nachweisen müssen für den erwerb (.22 ist kleiner/gleich .32).

oder du hast die GSP in .22 und einem zusätzlichen WS in .32, dann hättest du für die .22er und nachfolgend für das WS in .32 jeweils ein bedürfnis für den erwerb nachweisen müssen (weil .32 größer als .22).

WS in einem größeren kaliber können nicht einfach so eingetragen werden........ ist aber schon länger (schon immer?) so.......

du hast in einem punkt recht.... ein WS ist keine (ganze) waffe. WSe sind inzwischen alle eintragungspflichtig. und der besitz der grundwaffe berechtigt (ohne besondere erwerbserlaubnis/bedürfnisbescheinigung) den erwerb von WSen in einem kleineren als bzw. gleichen kaliber wie die grundwaffe. WSe in einem kaliber größer als die grundwaffe bedürfen einer gesonderten erwerbserlaubnis und entsprechen insofern dem erwerb einer "ganzen" waffe in diesem kaliber.

gruß alzi

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Gast solideogloria

So habe ich Alzi auch verstanden, dass meinte er mit

oder du hast die GSP in .22 und einem zusätzlichen WS in .32, dann hättest du für die .22er und nachfolgend für das WS in .32 jeweils ein bedürfnis für den erwerb nachweisen müssen (weil .32 größer als .22).

:)

Ist also alles korrekt.

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jo darauf wollte ich raus!

ein WS ( in einem größeren kaliber ) muss eben NICHT "nur eingetragen werden".

wie man sieht, wurde es ja auch ausdrücklich als WS nachträglich, zur waffe in .22, beantragt.

so simmer uns einig fuchur ;)

und bei der .45er wirst wohl, wie angeraten, aufgrund deiner sportordnung ein ordonanzmodell finden müssen, oder einem weiteren verband beitreten und dann dort die .45er in einer modernen sportversion schießen.

gruß alzi

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Gast solideogloria

Naja, eine MilSpec 1911er und ein passendes Wechselsystem mit verstellbarer Visierung sollten auch bei den Kyffhäusrn machbar sein. Nur mit Peters Stahl könnte es schwierig werden. Ich meine die machen keine MilSpec 1911er.

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habe eben mit einem von einer anderen Kreisverwaltung telefoniert der meinte das wäre normal kein Problem eine PS als Gebrauchspistole einzutragen es handet sich ja nur um eine Diziplin, Sportwaffen sind das alles auch eine Gebrauchspistole. und der muss es ja wissen er macht den Job ja Tag ein Tag aus.

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Vielleicht solltest Du doch mal über einen weiteren Verband nachdenken? Mir persönlich wäre es echt zu anstrengend!

Es gibt da zum Beispiel die Möglichkeit eine MG (Mitgliedergruppe - sozusagen ein Verein im Verein) zu gründen und dann in den gleichen Gefilden mit einer anderen genehmigten Sportordnung weiter zu trainieren und seine Bedürfnisse "auszubauen"! :s82:

Gruß,

Michael

DSB- & BDS-Mitglied, der sich in dieser Kombination sportlich gut positioniert hat :00000733:

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Es gibt da zum Beispiel die Möglichkeit eine MG (Mitgliedergruppe - sozusagen ein Verein im Verein) zu gründen und dann in den gleichen Gefilden mit einer anderen genehmigten Sportordnung...

Ich kann diesen Weg nur empfehlen.

Wir haben innerhalb eines "klassischen DSB-Vereins" eine BDMP-Gruppe (sog. SLG) gegründet.

Ein Freund hat ebenfalls innerhalb seines "DSB-Vereins" Ähnliches gemacht und eine BDS-Gruppe gegründet.

Wir haben gute Erfahrungen gemacht, und die "Mitglieder"-Zahlen (in Wirklichkeit sind ja alle auch noch Mitglieder des "Muttervereins")

in beiden Gruppen wachsen.

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das habe ich bereits getan Anmeldung fur einen Verein beim DSB ist abgegeben. Mein gedanke ist halt wie lange muss ich da wieder warten bis ich die Befürwortung bekomme????????

Hallo fuchur,

schau Dich lieber nach einem BDS-Verein oder wenigstens nach einem DSB-Verein mit einer BDS-Gruppe um. Sonst hast Du bei der nächsten Beantragung KW oder wenn es denn mal ein HA sein soll, das Theater wieder von vorne.

Gruß,

André

EDIT: Vergessen: Da Du ja schon länger Mitglied in einem anderen anerkannten Verband bist, müßtest Du beim BDS 2 Monate warten.

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