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IGNORED

Munitionslagerung im Keller


MP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bitte sehr! B)

Geldkassette Royal 350A mit Anschraubboden von Burg Wächter.

Ich bin sicher, dass die "Neumänner" sie Dir gerne verkaufen. :blum:

Sagst Du dann aber bitte, dass ich Dich geschickt hätte! :rolleyes:

Dein

Mausebaer

Gott - dat Dingens ist ja mit 50 Slugs und 100 Schuß KK voll...

(Jetzt hat gerade auf Kanal 27 jemand ins Mikro gerülpst. - Und da sage noch einer, die Umgangsformen in WO seien mies...)

Ja, sicher mag es soetwas geben. Aber sinnvoll wäre schon was größeres. Putzzeug, vielleicht Matrizen o.ä., wollen ja auch untergebracht sein.

Gruß,

André

Geschrieben
... Putzzeug, vielleicht Matrizen o.ä., ....

Gruß,

André

... und leere Magazine sowie nichtschußwaffengleichgestellte Ersatzteile liegen bei mir einfach im Regal. :AZZANGEL:
Geschrieben

Eigentlich ging`s in meiner Frage ja nicht darum ob Blechschrank oder nicht bzw wie der dann genau aussehen muß. Da ist das Gesetz ja eigentlich klar und bei alternativem Behältnis wäre mein erster Rat direkt beim SB nachzufragen.

Hier gings um die Frage ob der Lagerort OK wäre, das sehe ich nämlich nicht ganz so klar. Nach meiner Meinung spricht zwar nix gegen die angegebene Lösung aber vielleicht hab ich was übersehen.

Danke an die Antworter zum Thema.

Gruß

Martin

Geschrieben
Eigentlich ging`s in meiner Frage ja nicht darum ob Blechschrank oder nicht bzw wie der dann genau aussehen muß. Da ist das Gesetz ja eigentlich klar und bei alternativem Behältnis wäre mein erster Rat direkt beim SB nachzufragen.

Hier gings um die Frage ob der Lagerort OK wäre, das sehe ich nämlich nicht ganz so klar. Nach meiner Meinung spricht zwar nix gegen die angegebene Lösung aber vielleicht hab ich was übersehen.

Danke an die Antworter zum Thema.

Gruß

Martin

Servus Martin,

Wenn ich mich korrekt an meinen Lehrgang errinnere (und ich glaube, das tue ich), dann musst Du bei der Mun-Lagerung nur sicherstellen, dass keine Unbefugten an sie herankommen. und dass sie in einem festen Behältnis verschlossen ist, welches gegen Wegnahme gesichert sein muss. Wenn Du dazu bei deiner Schwiegermutter im Klo einen Schrank anschraubst, zu dem nur Du einen Schlüssel hast, ist das OK(IMHO).

Hüte Dich aber vor Aussagen Deines SB zu der Sache. Die Chance, dass Du eine korrekte Antwort bekommst ist beschränkt (No pun intended). Und selbst wenn: Wenn der Kontrolletti eine andere Meinung hat, hast Du erstmal ein Problem. Ich sach nur Heidenheim.

Daher empfehle ich Dir, was ich sonst gar nicht gerne höre wenn ich hier was frage ;-) lies den Gesetzestext und richte Dich danach. Meiner Meinung nach ist es OK, was Du vorschlägst, aber ich bin nicht Dein Richter, und es hilft Dir einen §$//&%$§ wenn Du Dich auf meine Aussage berufst (oder auf die irgend eines anderen hier im Forum).

Gruss

TB

Geschrieben
Gott - dat Dingens ist ja mit 50 Slugs und 100 Schuß KK voll...

(Jetzt hat gerade auf Kanal 27 jemand ins Mikro gerülpst. - Und da sage noch einer, die Umgangsformen in WO seien mies...)

Ja, sicher mag es soetwas geben. Aber sinnvoll wäre schon was größeres. Putzzeug, vielleicht Matrizen o.ä., wollen ja auch untergebracht sein.

Gruß,

André

Jawohl auch Matrizen, Hülsen, Geschosse in den Panzerschrank

Gast solideogloria
Geschrieben

Ist das ein guter Rat oder hab ich eine Gesetzesnovelle verpaßt?

Geschrieben
Aber sinnvoll wäre schon was größeres. Putzzeug, vielleicht Matrizen o.ä., wollen ja auch untergebracht sein.

soll ich vielleicht auch gleich noch die ladepresse, die waage oder gleich meine ganze werkstatt in den blechschrank einschliessen :confused: oder noch besser mich gleich dazu?

Geschrieben
Wenn ich mich korrekt an meinen Lehrgang errinnere (und ich glaube, das tue ich), dann musst Du bei der Mun-Lagerung nur sicherstellen, dass keine Unbefugten an sie herankommen. und dass sie in einem festen Behältnis verschlossen ist, welches gegen Wegnahme gesichert sein muss.

Ich bin mir sicher: du erinnerst dich richtig.

Alles andere ist m.E. das übliche Foren-Gedresche....

Manche haben offensichtlich schon Phantasien über Mun-Lagerung im B-Schrank (was im übrigen wieder sicherheitliche Probleme bringt;

Verdämmung...). Schreit diesbezüglich nur lange genug herum; irgendwelche parlamentarischen Hinterbänkler werden da glatt auf

neue Ideen kommen...

Geschrieben

Also mal ganz ehrlich:

Die Gesetzeslage ist ziemlich klar, wie sonst nur selten. Ein Schwenkriegelschloss ist ein Zylinder, der auf der Schließ-Seite einen Riegel vor eine Sperre schwenkt, kennt Ihr schon aus der Abschließ-Schublade des Schreibtischs. Hält ehrliche Leute ehrlich, man genügt damit dem Gesetz. WO die Blechkiste mit einem solchen Schlössileinchen steht ist ebenfalls egal. Anders als bei Waffen wird kein ständig bewohnter Raum gefordert.

Soweit der Legaltext. Sicher ist es sinnvoll, noch ein wenig mehr zu tun. Wir haben ja alle ein Interesse daran, daß mit den Sachen nix passiert. Und außer den Unfallgefahren (minimal), der Brandlast (seltenst) geht von der Munition auch noch eine Gefahr für unsere persönliche Zuverlässigkeit aus. Falls sie nämlich in unbefugte (Kinder-) Hände gelangt, und diesen Umstand ein "Gutmensch" mitbekommt, schadet uns das, ganz egal welche reale Gefährdung durch den illegalen Erwerb von erlaubnispflichtiger Munition ausgelöst wird. Der Schaden ist übrigens bei uns allen als LWBn, nicht nur dem Betroffenen. Ist so im Moment, zwar ungerecht, aber Realität.

Insofern stellt sich diese ganze Gruppe von Aufbewahrungsfragen nicht mehr: "Was verlangt das Gesetz von mir ?" sondern "Aus welchen Umständen kann man mir einen Strick drehen ?"

Ich selbst verwende (unter Anderem) eine Baumarkt Werzeugkiste mit Vorhängeschloss. In die kommen auch die Zündis für's Mun-stopfen, bis auf den Hand-Rest auf der Werkbank (<20 St.). Aber Hülsen, Geschosse, Magazine, Holster, Putzzeug ? Im Regal ! Aber wenn ich alles wegsperren wollte, wovon Gefahr ausgeht, dann wird zuerst mal die Garage verschweißt.

In diesem Sinne

Geschrieben

Bei mir wird nur ein kleiner Teil der Mun im Extrafach der Waffenschränke (B und 0) gelagert

(und auch das werde ich ändern, sobald ich den kostbaren Platz in diesen "Abteilen" anderweitig benötige).

Die "Hauptmasse" an Munition lagere ich in den - mit Schwenkriegelschloss abschließbaren - Fächern innerhalb meiner Werkbank.

Ist eine recht solide, gesamt etwa 3 m lange Werkbank mit dicker Buchenauflage und Stahlblech-Schrankkonstruktion darunter.

Waffenschrank sowie in gleicher Weise verstautes Wiederladezeug/Treibladungspulver sind dicht daneben.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Die "Hauptmasse" an Munition lagere ich in den - mit Schwenkriegelschloss abschließbaren - Fächern innerhalb meiner Werkbank.

Ist eine recht solide, gesamt etwa 3 m lange Werkbank mit dicker Buchenauflage und Stahlblech-Schrankkonstruktion darunter.

Wenn es aber eine Werkbank aus dem Baumarktbereich ist, wenn also die Stahlbrechkonstruktion darunter verschraubt ist, solltest du die Verschraubungen von innen mit einem Schraubensicherungsmittel behandeln, damit die Öffnung nicht mit einem Schraubendreher erfolgen kann.

Geschrieben

Wo steht das? Schon mal ein Schwenkriegelschloss genau angesehen und dann mit dem Lösen einer festsitzenden Schraube verglichen?

Bleibt mal auf demBoden - das Gesetz ist hier sehr eindeutig. Ein alter Holzschrank (Spind) mit normalem Schloss (Stangenschloss mit Haken oden und unten) genügt dem gesetzgeber - und das zu Recht.

Geschrieben
Problematisch wird es nur bei Kellern in Mehrfamilienhäusern. Die dürfen nicht einsehbar sein.

Wo hastn das her?

Wo steht denn das der Schrank für Waffen und Munition nicht sichtbar sein darf?

Es ist lediglich festgelegt das das Behältnis in einem dauerhaft bewohnten Gebäude zu stehen hat.

Du musst ja auch nicht verhindern dass deine Frau in den Raum mit dem Tresor kann, also darfst du deinen Tresor auch gegenüber vom Fenster aufstellen.

MfG

SirSydom

Geschrieben

Aus dem Fragenkatalog des BVA

4.69 In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige

Munition gelagert werden?

a ) Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss

b ) Blechschrank mit Vorhängeschloss x

c ) Metallkasten mit Schwenkriegelschloss x

Geschrieben
Schon mal ein Schwenkriegelschloss genau angesehen und dann mit dem Lösen einer festsitzenden Schraube verglichen?

.... das Gesetz ist hier sehr eindeutig. Ein alter Holzschrank (Spind) mit normalem Schloss (Stangenschloss mit Haken oden und unten) genügt dem gesetzgeber - und das zu Recht.

hast du da nicht eine merkwürdige Interpretation?

Hat der Gesetzgeber nicht von Stahlblechkonstruktionen gesprochen?

Wie kommst du jetzt auf Holz?

Geschrieben
Aus dem Fragenkatalog des BVA

4.69 In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige

Munition gelagert werden?

a ) Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss

b ) Blechschrank mit Vorhängeschloss x

c ) Metallkasten mit Schwenkriegelschloss x

Welche personifizierte Inkompetenz hat den das verbrochen? :shok:

zu a ) Es gibt WoZi-Schrankmöbel, die §13 Abs 3 AWaffV entsprechen

zu b ) Es gibt Bleche, die nicht aus Stahl sind und u.U. weniger Widerstandfähigkeit als einfaches Stahlblech besitzen

zu c ) Es gibt Behältnisse aus anderen, auch deutlich weicheren, Metalllegierungen als Stahl

Wer auch immer die Antworten verbrochen hat, kennt sich nicht sicher mit den deutschen, waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften für "erlaubnispflichtige

Munition" aus. :closedeyes:

§ 13

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) ...

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

(4) ...

Geschrieben
Klasse :-)))

Habe ich etwas falsches gesagt?

Ich trinke übrigens gerade Paulaner Hefeweizen. (das zweite)

Chips habe ich dummerweise nicht, dafür aber noch eine ganze Kiste.

Geschrieben
Wer auch immer die Antworten verbrochen hat, kennt sich nicht sicher mit den deutschen, waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften für "erlaubnispflichtige

Munition" aus.

Da hast du Recht, aber was spricht gegen eine über-gleichwertige Verwahrung?

Geschrieben

Mehr Sicherheit ist natürlich gerade in der heutigen Zeit immer besser. :icon14:

Ich frag mich im übrigen schon lange, wann endlich der BVA-Fragenkatalog aus 2006 aktualisiert wird. Da sind so einige Pannen der obigen Art eingebaut, die endlich mal ausgemerzt werden sollten.

Geschrieben
Da hast du Recht, aber was spricht gegen eine über-gleichwertige Verwahrung?

Bei den angeblich richtigen Antworten geht es um "unter-gleichwertige Verwahrung". :sad:

Was schreibt z.B. Wikidingsda zutreffend zu "Blech" ...

"Als Blech wird ein flaches Walzwerkfertigprodukt aus Metall bezeichnet, das als Tafel ausgeliefert wird.

Beinahe jedes Metall kann zu Blech verarbeitet werden. Besonders dünne Bleche (in der Regel mit einer Dicke unter 60µm) werden als Folie bezeichnet, wie dies für Stanniol, Aluminiumfolie oder Blattgold zutrifft. ..."

"Noch Fragen, Kienzle?" ;)

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