King Glock Posted January 2, 2010 Share Posted January 2, 2010 Hallo, kann mir jemand bitte erklären wie das ganze funktioniert wenn man Waffen oder Munition im Internet kaufen will ? Denn der Verkäufer muß ja sicherstellen können das ich zum Erwerb berechtigt bin !! Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, das jemand seine WBK freiwillig der Post übergibt DANKESCHÖN Link to comment Share on other sites More sharing options...
ckad Posted January 2, 2010 Share Posted January 2, 2010 Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, das jemand seine WBK freiwillig der Post übergibt Mögen einige anders sehen, ich habe damit kein Problem und bisher auch keines damit gehabt. Unangenehmer ist es, wenn die Kanonen auf dem Versandweg verschwinden. Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pegasys Posted January 2, 2010 Share Posted January 2, 2010 Hallo, kopiere deine WBK und lass die Kopie amtlich, am besten von der Waffenbehörde bestätigen. Das wird von 99 % der Händlern akzeptiert. Gib deine original WBK nicht aus der Hand. Bei der Waffenbehörde ist die Kopiebestätigung kostenlos. (Zumindestens bei uns ) Grüße aus BRB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas St. Posted January 2, 2010 Share Posted January 2, 2010 Ich habe schon 2 Mal ne WBK per Post verschickt. Immer nur per "Eigenhändigem Einschreiben". Was anderes würde ich nicht machen. Probleme gab es noch nicht, Adressaten waren auch nur seriöse Händler. Ein mulmiges Gefühl ist es trotzdem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heliklaus Posted January 2, 2010 Share Posted January 2, 2010 Wie kann man nur so leichtsinnig sein. Könnte doch auch mal sein das die originale abgeschickte WBK mal etwas länger braucht zur Heimkehr. Ich frag mich dann wie ihr ohne WBK mit euren Waffen trainieren wollt oder transportieren zum nächsten Schützenverein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heliklaus Posted January 2, 2010 Share Posted January 2, 2010 Im übrigen ist dieser Beitrag Internetkauf eigentlich das selbe Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FK - Jagd Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Hallo, es gibt da leider ganz genaue Vorschriften von den Landratsämtern wie die Waffenhändler vorgehen müssen / sollen. Ob sich allerdings alle daran halten sei dahin gestellt... Allerdings sollte man dem Händler nicht böse sein wenn er auf die Originale besteht. Es sind ja oftmals neukunden die der Händler nicht persönlich kennt und wenn da was schief läuft ist er seine Waffenhandelserlaubnis los. Die wird keiner auf's Spiel setzen wollen der damit seine Brötchen verdient. :-) Guck mal hier: Informationen zu EWB etc. Denke das wird dir weiterhelfen. Gruss Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Hallo King Glock ich kaufe einige Waffen über das Internet. Meine Vorgehensweise: Ich scanne die WBK ein und maile sie dem Verkäufer. Dazu bekommt er die Adresse und Tel.Nr. meines SB, er ruft an und fragt ob ich berechtigt bin die Waffe zu erwerben und gut ist. Klappt immer. Eine beglaubigte Kopie kann leicht gefälscht werden. Der Scan auch aber der Anruf beim SB ist die Sicherheit. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
smallarms Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Hallo King Glockder Anruf beim SB ist die Sicherheit. Steven Bei einem Verkauf und meinem Anruf meinte die Sachbearbeiterin des Käufers nur: wg Datenschutz keine Auskunft, also vorher Erlaubnis des Käufers geholt dann hats geklappt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Hallo King Glockich kaufe einige Waffen über das Internet. Meine Vorgehensweise: Ich scanne die WBK ein und maile sie dem Verkäufer. Dazu bekommt er die Adresse und Tel.Nr. meines SB, er ruft an und fragt ob ich berechtigt bin die Waffe zu erwerben und gut ist. Klappt immer. Eine beglaubigte Kopie kann leicht gefälscht werden. Der Scan auch aber der Anruf beim SB ist die Sicherheit. Steven Moin, moin! So klappt`s bei mir auch !! Ohne Probleme.... Nur beim Händler, wie bereits weiter oben angemerkt: Beglaubigte Kopie! Gruß, kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
King Glock Posted January 3, 2010 Author Share Posted January 3, 2010 Super DANKESCHÖN , jetzt weiß ich wie es ungefähr funktioniert und ich setz mich einfach dann mit dem Verkäufer in verbindung und frag Ihn was er will. Aber zum Thema ORGINAL WBK mit der POST zu verschicken kann ich jedem nur abraten Bei mir sind mitlerweile 2 Versicherte Einschreiben mit der POST entweder garnicht angekommen oder geöffnet beim Empfänger eingetroffen . Die POST forscht dann 4 WOCHEN lang nach der verlorenen Sache bevor sie bestätigt das die Sache verloren ist Danach bekommst du Kulanzhalber ein Entschädigung von 25€ + Versandkosten vom Einschreiben Ich glaube ich muß niemand hier erklären was gewesen wäre wenn in einem der Einschreiben eine meiner WBK´s gewesen wäre Wünsche euch noch nen schönen Sonntag Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Statt Einschreiben die WKB als versichertes paket versenden, dann haftet bzw. Entschädigt die Post die vollen Kosten der Neuausstellung.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heliklaus Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Statt Einschreiben die WKB als versichertes paket versenden, dann haftet bzw. Entschädigt die Post die vollen Kosten der Neuausstellung.... Hallo sniper, iss ja alles schön und gut, aber es geht um die Scherereien die ich habe wenn die WBK weg iss. Mit "weg" meine ich auch unterwegs zum Händler. In dieser Zeit ist nix mehr mit Schießen für Training oder Wettkampf im Verein oder Transport. Du hast in der Zeit ohne WBK keine Erlaubnis mehr mit deinen eingetragenen Waffen zu schießen oder sonstwas zu machen. Wer garantiert dir das die WBK nach zwei drei Tagen wieder bei dir iss? Nee nee mein lieber, ohne meine WBK bin ich zum daheimbleiben verdonnert oder komm in meinem Verein nur zum quasseln mein letzter Kauf vor 3 Wochen ging auch mit der Kopie der WBK, Adresse und Tel. meines SB per email und gut war Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Hallo sniper,iss ja alles schön und gut, aber es geht um die Scherereien die ich habe wenn die WBK weg iss. Mit "weg" meine ich auch unterwegs zum Händler. In dieser Zeit ist nix mehr mit Schießen für Training oder Wettkampf im Verein oder Transport. Du hast in der Zeit ohne WBK keine Erlaubnis mehr mit deinen eingetragenen Waffen zu schießen oder sonstwas zu machen. Wer garantiert dir das die WBK nach zwei drei Tagen wieder bei dir iss? Nee nee mein lieber, ohne meine WBK bin ich zum daheimbleiben verdonnert oder komm in meinem Verein nur zum quasseln mein letzter Kauf vor 3 Wochen ging auch mit der Kopie der WBK, Adresse und Tel. meines SB per email und gut war ich wollte nur zeigen wie man die Einschreiben-Problematik umgeht.... außerdem... wer hat nur eine WBK... ist die Eine auf Reisen, so werden nur die Waffen die auf der anderen Karte stehen bewegt... dafür hat man ja grüne und gelbe Karten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heliklaus Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 ich wollte nur zeigen wie man die Einschreiben-Problematik umgeht.... außerdem... wer hat nur eine WBK... ist die Eine auf Reisen, so werden nur die Waffen die auf der anderen Karte stehen bewegt... dafür hat man ja grüne und gelbe Karten... deine Einschreiben-Problematik iss ja voll in Ordnung, aber deine Einstellung mit der Zweit-WBK finde ich nicht als eine Lösung vieler Schützen die mit diesem Thema hier fragend lesen. Man hat weissgott nicht ne grüne und ne gelbe damit man bei Dienstreise einer WBK halt mal die andere nutzt. Wenn ich z.B. als Langwaffenschütze meine gelbe nicht mehr hätte, könnte ich ja meine langen Schätzchen nicht mehr bewegen. Warum soll oder muss ich jetzt die grüne benutzen? Ich will meine Langen schießen und nicht die Kurzen. Kopiere ich die WBK´s, bin ich nicht eingeschränkt. Wie war das nochmal? "ich will meine kurzen nicht, nein meine kurzen will ich nicht" Link to comment Share on other sites More sharing options...
ckad Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Wenn ich z.B. als Langwaffenschütze meine gelbe nicht mehr hätte, könnte ich ja meine langen Schätzchen nicht mehr bewegen. Hier übertreibst du. Wenn die WBK auf Reisen, bin ich halt mit einer Kopie unterwegs (inklusive der Waffen). Du wirst bei einer möglichen Kontrolle, die mir in 22 Jahren nie passiert ist, idR keine Schwierigkeiten haben. Hier dreht dir sicher keiner eine Owi draus. Also keine Panik. Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Du hast in der Zeit ohne WBK keine Erlaubnis mehr mit deinen eingetragenen Waffen zu schießen oder sonstwas zu machen. Wer setzt diesen Quatsch in die Welt. Man kann eine WBK nur mitführen wenn man sie hat. liegt sie beim Amt oder einem Waffenhändler ist dies für Dich keine Einschränkung. Du darfst diese Waffen selbstverständlich nutzen und transportieren, WBK Kopie sinnvoll aber nichteinmal vorgeschrieben,. . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Wer setzt diesen Quatsch in die Welt. Man kann eine WBK nur mitführen wenn man sie hat. liegt sie beim Amt oder einem Waffenhändler ist dies für Dich keine Einschränkung. Du darfst diese Waffen selbstverständlich nutzen und transportieren, WBK Kopie sinnvoll aber nichteinmal vorgeschrieben,. . Genau, das ist wie mit dem Autofahren. Wer war noch nicht mit dem PKW unterwegs und hat sein FS Zuhause vergessen? Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 Wenn ich z.B. als Langwaffenschütze meine gelbe nicht mehr hätte, könnte ich ja meine langen Schätzchen nicht mehr bewegen. § 38 WaffG (vorletzter Satz) scheint noch nicht allen bekannt zu sein: "...In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist." Link to comment Share on other sites More sharing options...
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