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IGNORED

Die 18 Trainingsregel / über 1 Jahr verteilt


Hufi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Als er wieder im Verein auftaucht reist er seine

18 Schießtermine am Stück runter und drückt mir anschließend einen

Bedürfnisantrag für eine .22 und eine 9mm in die Hand.

Bitte zerfleischt mich, aber ich hätte in diesem Moment auch Bauchschmerzen

das Bedürfnis so zu unterschreiben.

Red ihm die 22er aus. Er soll lieber was vernünftiges nehmen.

Dann musst Du auch keine Bauchschmerzen mehr haben.

Geschrieben

chigaco;-da gibts aber noch für die 3.-ne kleine Gemeinheit!

Beim Bedürfnis;-mußt Du mindestens auf ner Bezirksebene mitspielen wollen:-so aus Spass oder vereinsmäßig?

Erst wenn Du Dich "Bezirksreif" geschossen hast?-darfst Du an die 3. denken

Gast solideogloria
Geschrieben
chigaco;-da gibts aber noch für die 3.-ne kleine Gemeinheit!

Beim Bedürfnis;-mußt Du mindestens auf ner Bezirksebene mitspielen wollen:-so aus Spass oder vereinsmäßig?

Erst wenn Du Dich "Bezirksreif" geschossen hast?-darfst Du an die 3. denken

Steht wo genau?

Geschrieben
Steht wo genau?

§14, Abs.3:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als

drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für

Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des

Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des

Antragstellers glaubhaft gemacht,

wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Gast solideogloria
Geschrieben

Soweit ist ja alles klar, ich meint nur das mit der dritten Schikane, die Bezirksebene.

Gast solideogloria
Geschrieben

Ja, die Bayern haben die unterste Verbandsebene einfach schön definiert. Hoffentlich schließen sich unsere dem an. Ansonsten birgt dieser Punkt eben schon ein gewisses Potential.

Geschrieben

Der Begriff Bezirksebene kursierte zum Zeitpunkt des Entwurfsstadiums mit dem Zusatz unterste.

Im übrigen, was ist mit den Rundenwettkämpfen der Landesverbände im DSB?

SpoPi, KK-aufgelegt, KK, Perkussionsrevolver, auf Kreis, Bezirks, Landes und Bundesebene?

Den Stadtmeisterschaften, die nach den Verbandsregeln ausgeschrieben und ausgetragen werden?

Sind alles Wettkämpfe die nach den Regeln eines anerkannten Schießsportvberbandes auf

Verbandsebene ausgetragen werden.

Geschrieben
Fast vergessen;-in Niedersachsen muss(laut Oberindianer) das Bedürfnis des Grundkontigentes durch Teilnahme auf "Kreisebene" nachgewiesen werden.

:confused::confused::confused:

Kannst Du das bitte etwas näher erklären ?

Komme auch aus Niedersachsen. Derartiges ist mir bisher allerdings noch nicht begegnet.

Wer ist für Dich denn der >Oberindianer< ?

Geschrieben
Fast vergessen;-in Niedersachsen muss(laut Oberindianer) das Bedürfnis des Grundkontigentes durch Teilnahme auf "Kreisebene" nachgewiesen werden.

Das kenne ich so auch nicht. Schützen, in unserem Verein, die vor kurzem eine grüne WBK mit zwei Kurzwaffen beantragt haben,

brauchten keine Kreismeisterschaft nachweisen.

Geschrieben
Es geht ja auch erst bei der Dritten los ;)

Gruß

:confused: hola amigos,

ihr macht euch um ungelegte Eier Gedanken...WaffG §14 Abs. 3 Nr.1 = da steht ALLES über die 3., 4., usw. Kurz-bzw. Selbstladelangwaffe...sucht euch ein Verein aus der verschiedene Disziplinen hat (wozu man auch mehr als den regelbedarf an KW bzw. Sl.LWaffen braucht). Wenn der Verein euch den Bedarf bestätig wird auch die Behörde

mitmachen (müssen) weil es so im WaffG steht. Leistungssteigerung ist das andere Zauberwort falls man für die gleiche Disziplin noch eine Waffe haben möchte, da kommt dann WaffG §14 Abs. 3 Nr.2 zum tragen. Alles beim Posting von w.stoecker nachzulesen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Alles bekannt.

pirat52 sagt in seinem Schreiben: Das Bedürfnis für das Grundkontingent muß

durch Teilnahme auf Kreisebene nachgewiesen werden.

Ich wollte nur wissen, woher er diese Weisheit hat ???

Geschrieben
Alles bekannt.

pirat52 sagt in seinem Schreiben: Das Bedürfnis für das Grundkontingent muß

durch Teilnahme auf Kreisebene nachgewiesen werden.

Ich wollte nur wissen, woher er diese Weisheit hat ???

:confused: hola amigo mangri,

entweder spielt sein Verein-/Verbandvorstand GESETZESVERSCHÄRFERER, oder seine Behörde biegt sich das WaffG zurecht, oder Er hat bei WO immer nur das falsche gelesen und es dann für bahre Münze gehalten.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Wäre nicht schlecht, wenn pirat52 selbst auf meine Frage antworten würde.

:yes:

Nun;-hier bin ich wieder:-hab mich wohl falsch ausgedrückt.

Es geht um die regelmäßige Bedürfnissüberprüfung aller 3 Jahre die durch die Waffenrechtsbehörde;- für uns völlig unsichtbar ;-vorgenommen wird.

Und genau da wird laut unseren Schießsportleiter:-die Teilname an Kreismeisterschaften ;-als Voraussetzung gesehen.

AUCH bei Waffen des Grundkontingents;-auf Grün. Und da;-vor allem bei Leuten mit neu ausgestellter WBK

Genau so wurde es mir von meinem Schützenmeister erzählt.-Und Dem ?-vom Kreisschützenverband ! !

Oh je ;-faßt vergessen;-Oberindianer-Vereinsvorsitzender

Geschrieben

:gutidee: hola amigo pirat52,

besorg dir ein neues WaffG (z.B. DWJ-Beilage) lies dich schlau,und zeig dein Oberindianer und den anderen"WaffG-Verschärferer" was im Gesetz und den AllgemeinenWaffenG

VerwaltungsVerordnungen steht. Falls euer Verein/Verband "eigene" Regeln hat...kann deine Antwort nur sein Vereinswechsel wenn Du deswegen Probleme hast.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich hätte hierzu auch einmal eine Frage. Ich bin in einem Verein des BSSB und besitze seit einigen Jahren die WBK (neue gelbe und grün). Auf grün sind zwei Eintragungen. Auf gelb mehrere. Neue Eintragungen auf grün habe ich akutell nicht vor.

Nun kam es durch krankheitsbedingte Fälle meiner Frau dazu, dass ich letztes Jahr sehr wenig auf dem Stand war. Ich denke mal, es waren in Summe 11-12 Termine.

Ich wurde nun von meinem Verein angeschrieben, ich solle bei Ihnen vorstellig werden wegen Ungereimtheiten der der nicht erfüllten Pflichtserien für WBK-Besitzer.

Gelten hier auch die 18 Termine pro Jahr? Wenn ja, wo ist das festgeschrieben?

Geschrieben

1. Deine Aktivität kann von der Waffenbehörde geprüft werden. Dein Verein/Verband hat hier nichts zu prüfen! Außer bei neuen Bedürfnisanträgen, klar.

2. Der Verein hat die Pflicht, die schießsportliche Aktivität der Mitglieder 3 Jahre lang (ab Erteilung einer WBK) zu dokumentieren, im Regelfalle durch ein Schießbuch im Verein in dass man sich einträgt/eintragen lässt.

3. Bei einem Austritt aus dem Verein muss der Verein dies der Waffenbehörde melden, falls du eine WBK besitzt.

4. Weitergehende Prüfungen, Pflichten oder Kontrollen der Vereine gibt es nicht!

Geschrieben
2. Der Verein hat die Pflicht, die schießsportliche Aktivität der Mitglieder 3 Jahre lang (ab Erteilung einer WBK) zu dokumentieren, im Regelfalle durch ein

Wo steht das geschrieben? Wikipedia oder ein "Merkblatt" irgendeiner Behörde zählt nicht.

Danke im Voraus.

Geschrieben
Gelten hier auch die 18 Termine pro Jahr? Wenn ja, wo ist das festgeschrieben?

Hört sich für mich nach einer Sache an, die nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird.

Wenn wir hier im Forum was lesen, ist immer ein "Stille-Post" Faktor dabei. Hier die Lage nach meiner Kenntnis: Seit der letzten Verschärfung des Waffenrechts sind die Behörden ermächtigt, zu überprüfen, ob denn ein Sportschütze sich tatsächlich sportlich betätigt. Jede Behörde hat da wieder den individuellen Ermessensspielraum.

Wenn Vereine und Verbände sich mit der Überprüfung ihrer Mitglieder hervortun, dann ist das immer besonders ärgerlich, weil hier im vorauseilenden Gehorsam eine "freiwillige Selbstverschärfung" stattfindet. Was sich denn jetzt Dein Verein ausgedacht hat, und was es mit Deiner Zitierung auf sich hat, kann ich nicht wissen.

Im Gesetz findet sich eine Grundlage für eine regelmäßige Überprüfung des sog. "andauernden Bedürfnis" Hier der Text:

WaffG §4 !

...

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Jetzt muss man konstruieren:

- Das Bedürfnis besteht für den Sportschützen auch darin begründet, regelmäßig zu schießen. Maßstab sind die 18x/Jahr oder mehrere Male Intensiv. (Was das auch immer meint :confused: )

- Wenn der Schütze mehr Waffen als das Grundkontingent hat, dann muss er auch Wettkämpfe in den Disziplinen ausüben.

- Prüfende Stelle ist die Behörde. Jetzt könnte die Behörde an den Verband herangetreten sein (also BSSB), der wiederum seine Vereine angehauen hat, die dann jetzt in schöner B-Wart-Mentalität gründlich prüfen, ob denn alle Mitglieder auch brav aktiv sind.

Erstens find ich's ScheiXXe, falls das so gelaufen sein sollte. Wieso geben sich denn Schützenbrüder für solche Kontrolletti-Aktionen her ? Wer zuständig ist, soll auch die Arbeit machen. Zweitens musst Du hinterfragen, ob denn Dein Verein mit Dir Böses vorhat. Vielleicht ist das keine hochnotpeinliche Befragung, sondern nur die Aufforderung mal wieder vorbeizukommen. Führt bei Euch eigentlich jemand Schießbuch ? Drittens denke ich Du solltest mit den Leuten, die etwas von Dir wollen, reden. Im Moment scheint mir da zuviel Verwirrung drin zu sein.

Geschrieben
Wo steht das geschrieben? Wikipedia oder ein "Merkblatt" irgendeiner Behörde zählt nicht.

Würde das WaffG reichen, da steht:

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

....

7.im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a)die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b)einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und ...

Noch Fragen?

Geschrieben
Wo steht das geschrieben?

Wie wäre es mit § 15 WaffG?

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

...

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

...

b ) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen ...

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