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IGNORED

3 legale Teile gekauft, droht eine Hausdurchsuchung


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

der aktuellen Diskussion folgend eine Frage: Ich habe heir einnen Prospekt er Fa. Alljagd. Angenommen ich bestelle drei für jeden erhältliche Teile. Nämlich Klemmmontage für die Aufnahme runder Gegenstände, eine Taschenlampe Giga-Fire G9 und den passenden Kabelsteckschalter. Wenn ein StA das erfährt, droht mir eine Hausdurchsuchung? Ist doch nach den neuesten Erfahrungen sehr wahrscheinlich.

Steven

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Hallo

der aktuellen Diskussion folgend eine Frage: Ich habe heir einnen Prospekt er Fa. Alljagd. Angenommen ich bestelle drei für jeden erhältliche Teile. Nämlich Klemmmontage für die Aufnahme runder Gegenstände, eine Taschenlampe Giga-Fire G9 und den passenden Kabelsteckschalter. Wenn ein StA das erfährt, droht mir eine Hausdurchsuchung? Ist doch nach den neuesten Erfahrungen sehr wahrscheinlich.

Steven

...und, was wollen die Herren Staatsanwälte den finden außer einer GigaFire 9, einem Kabelschalter und einer Klemmmontage ???

Nun mach´ aber mal keine Panik, ich glaube, da haben diejenigen Leute, die sich in Holland ein hier verbotenes Nachtsichtgerät mit Waffenmontage gekauft haben, mehr zu befürchten.

Is´ eh alles Quatsch, die Schweine-Sonne an der Kirrung reicht mit einem guten 3-12 x 56 - Glas völlig aus um waidgerecht das Wild anzusprechen !

Stealth

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...und, was wollen die Herren Staatsanwälte den finden außer einer GigaFire 9, einem Kabelschalter und einer Klemmmontage ???

Wieso, das reicht doch. Verstoss gegen das Waffg. und Besitz eines verbotenen Gegenstandes, damit ist im Zweifelsfalle die Zuverlässigkeit dahin !

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Jetzt mal aus dem Kopf, ohne weiter recherchiert zu haben:

1. Es gibt einen Thread hier, bei dem einer von einer Hausdurchsung wegen son eines Lampensets berichtet. Bei Bestellung über Internet etc. durchaus denkbar. Ähnlich wie bei den Glockteilen.

2. Es wurde gerichtlich festgestellt, daß Lampe, Halterung und Kabelschalter entgegen der Auffassung des BKA kein verbotener Gegenstand sind.

3. ist die Lampe an eine Waffe montiert gibt es Probleme. Zurecht, da gesetzlich verboten, wobei man allerdings die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes bezweifeln kann.

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In den bundesdeutschen Haushalten dürften inzwischen Hunderttausende, wenn nicht gar ein paar Millionen

Universal-Klemmhalterungen mit LED-Lampen (fürs Fahrrad und für x-andere, völlig legale Zwecke

herumliegen. In etlichen dieser Haushalte dürfte es auch legalen Waffenbesitz geben.

Und, was ist dann damit? Laufen die jetzt als "Kriminelle" herum?

:blink:

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Verbotene Zielvorrichtungen

Diese Gegenstände sind sonstige

Vorrichtungen von Schusswaffen im

Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG i. V. m. Anlage

1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1Nr. 4.1 bis 4.3 WaffG.

Es handelt sich um für Schusswaffen

bestimmte

- Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten

(z. B. Zielscheinwerfer)

oder markieren (z. B. Laser oder

Zielpunktprojektoren) oder

- Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte

mit Montagevorrichtung für

Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze

und Nachtsichtaufsätze

für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre),

sofern die Gegenstände einen

Bildwandler oder eine elektronische

Verstärkung besitzen.

Der Umgang mit derartigen Gegenständen

ist verboten.

Der Verstoß

stellt ein Vergehen gemäß §§ 2 Abs. 3

i. V. m. 52Abs. 3 Nr. 1 WaffG dar.

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Verbotene Zielvorrichtungen

Diese Gegenstände sind sonstige

Vorrichtungen von Schusswaffen im

Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG i. V. m. Anlage

1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1Nr. 4.1 bis 4.3 WaffG.

........

Die Auslegung dieser Anlage ist ja der Streitpunkt ….

4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen

4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

„Guten Tag Herr Controller,

ja ich habe eine Universelle Halterung für eine Taschenlampe, diese ist wenn dann am Fahrrad angebracht nie an den Waffen.“

Zuverlässigkeit ade??? Ich glaube nicht, aber wie so immer Entscheidet das die Waffenbehörde….

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Bei der Klemmmontage sollte es sich um eine Universalklemme handeln und sie sollte auch tunlichst nicht an/für der/die Waffe sein.

Uwe hat die rechtliche Grundlage hier entsprechend aufgezeigt.

Gerichtlich ist klar gestellt das Montagen, die eben Universal und nicht für Waffen spezifiziert sind legal sind. Werden diese an einer Waffe montiert sind sie selbstverständlich wieder illegal und der oben dargestellte Passus zieht wieder.

Gruß

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Wieso, das reicht doch. Verstoss gegen das Waffg. und Besitz eines verbotenen Gegenstandes, damit ist im Zweifelsfalle die Zuverlässigkeit dahin !

Denke ich nicht, "verbotene Gegenstände" führt kein Versandhändler wie Alljagd oder Frankonia.

Kritisch wird es vielleicht wenn die Lampe an der Waffe montiert wird.

Und ob ich eine Lampe per kabelschalter ein und ausschalte oder an der Lampe selbst wo soll da ein Unterschied sein?

Ich habe selbst schon Lampen mit kabelschalter sowohl erworben als auch über Ebay verkauft gab noch nie Probleme,

ein Abnehmer war sogar selbst Polizeibeamter!

Der kabelschalter ist ein Zubehörteil sowie das Synchronkabel eines Blitzgerätes da müssten ja thoretich gesehen

Fernauslöser für kameras, Batterieteile für Kameras und Blitzgeräte kurzum alles was ein Spiralkabel hat verboten sein.

Lassmer mal ein wenig Butter bei die Fische (um mit Dittsche zu reden).

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Verbotene Zielvorrichtungen...

Es handelt sich um für Schusswaffen

bestimmte

- Vorrichtungen....

Damit ist die Frage nach den Universal-Lampenhalterungen (die man mittlerweile

bei LIDL&Co., im Fahrrad- und Freizeitbereich etc. nahezu "nachgeworfen"

bekommt, beantwortet.

Es kann wohl, wenn man solche Dinger hat, sicherlich nicht schaden, sie in Haus oder

Wohnung sichtbar "distanziert" von Schusswaffen zu lagern.

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alles verboten und teuer!

ich habe eine tauchlampe bestellt okt. 2007 ... nie angekommen ! (weil zielscheinwerfer geliefert wurde!)

dhl zahlte im dez. 2007 schaden an den verkäufer (in den niederlanden!) ... lieferung kam aus china!

6monate später hausdurchsuchung!

fund in einer kiste eine taschenlampe von walther, universalhalterung und kabelschalter!

diese teile habe ich bem bund in der ausbildung und im einsatz genutzt!

nach einem jahr streit vor gericht ... vernichtung der lampen + 150€ in die staatskasse! (+750€ für den anwalt!)

verfahren eingestellt im jan. 2009!!!

seit dem 1.april 2008 ist nun auch der besitz von zielscheinwerfern verboten (ich war nicht in germany und konnte auf diese änderung nicht reagieren!).

auch eine nutzung einer sochen lampe an einem rad ist verboten (siehe BKA !)

ich konnte auf die fehllieferung nicht reagieren, da sie nicht zugestellt wurde und ich sie nicht an den versender zurück senden!

wer mehr infos möchte gern per PN!

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@Zm@n

Zuverlässigkeit ade??? Ich glaube nicht, aber wie so immer Entscheidet das die Waffenbehörde….

mein SB hat zu der ganzen sache nur den kopf geschüttelt und hat dies auch erst von mir erfahren , da er darüber keine infos bekommen hat!

zuverlässingkeit? ... kein problem ... verfahren wurde eingestellt!

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@Zm@n

Zuverlässigkeit ade??? Ich glaube nicht, aber wie so immer Entscheidet das die Waffenbehörde….

mein SB hat zu der ganzen sache nur den kopf geschüttelt und hat dies auch erst von mir erfahren , da er darüber keine infos bekommen hat!

zuverlässingkeit? ... kein problem ... verfahren wurde eingestellt!

Dann geht es dir mit deinem SB wie mir mit meinem….

Er sieht uns als Kunden die man betreuen muss damit der Kundenstamm erhalten bleibt!

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seit dem 1.april 2008 ist nun auch der besitz von zielscheinwerfern verboten (ich war nicht in germany und konnte auf diese änderung nicht reagieren!).

auch eine nutzung einer sochen lampe an einem rad ist verboten (siehe BKA !)

Und was isn "Zielscheinwerfer" da müssten dann auch die Scheinwerfer für Traktoren die Westfalia im Angebot hat

verboten sein, ich werde die mal bezugnehmend dazu anschreiben in der Gefahr mich ganz einfach lächerlich zu machen....

Die ganze Geschichte ist mehr als lächerlich, jeder von uns hat irgendwelche Lampen, ich werde mal einen Brief

an ein Magazin wie Monitor senden, die sollen mal solchen Unsinn in ihrer Sendung bringen.

Vielleicht kommt doch noch der erhoffte Aufschrei in der Bevölkerung,ich habe es jedenfalls satt mich ständig in einen

als freiheitlich propagierten Staat ständig gängeln zu lassen.

Wenn man schon im Waffenrecht rummurkst, von Lampen gleich welcher Art haben Staat,Justiz,Politiker gefälligst ihre

Griffeln zu lassen !

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Die ganze Geschichte ist mehr als lächerlich, jeder von uns hat irgendwelche Lampen...

Klar ist das lächerlich.

Klar ist das weltfremd.

Klar hat inzwischen fast jeder kompakte Lampen (selbst leistungsstarke LEDs fallen und fallen im Preis..).

Aber die "Grenzlinie" ist doch klar:

Verboten sind "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten".

Also, ich finde das eine deutliche Grenzziehung, die Otto Normalwaffenbesitzer klar sein müsste.

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Aber die "Grenzlinie" ist doch klar:

Verboten sind "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten".

Ja. Und Panzertape und Kabelbinder sind auch eine Universalhalterung, aber halt nicht für Schußwaffen bestimmt.........

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Ja. Und Panzertape und Kabelbinder sind auch eine Universalhalterung, aber halt nicht für Schußwaffen bestimmt.........

Genau. Deshalb lohnt auch hier die künstliche Aufregung nicht. Eine Lampen an sich ist doch nicht verboten, wie hier und auch im verlinkten Urteil deutlich erkennbar ist. Das Gesetz regelt auch klar, was verboten ist. Nämlich: "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten". Gerichtlich ist ebenfalls klargestellt ist, dass eine Lampe und eine Universalhalterung nicht unter "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten". Bringt jemand so etwas aber an seiner Waffe an dann hat er selbst diese Kombination "für eine Schusswaffe bestimmt, um das Ziel zu beleuchten". Hat jemand sich eine Kombination, die tatsächlich für Schusswaffen bestimmt ist, macht er sich strafbar.

Was ist hier wieder so schwer und muss umständlich und falsch diskutiert werden?

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