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IGNORED

Verbringungserlaubnis


willireuter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe vor mir ne Langwaffe in AT zu kaufen, aus dem Urlaub mitzubringen (habe Jagdschein und WBK in D).

Wenn ich mir vor dem Urlaub einen Verbringunserlaubnis bei meinem SB hole ist die dann Sachbezogen( genaues Modell u.s.w..?)

Also muss ich dann genau diese Waffe kaufen oder kann ich mich umendscheiden und muss ich dann kaufen?

Danke

Geschrieben

soweit ich das mitbekommen habe musst du erst in at für die waffe die du gekauft hast/kaufen möchtest eine verbringungserlaubnis für den EXport beantragen! erst mit dieser bekommst du von deinem sb eine verbringungserlaubnis/importerlaubnis für d! mit diesen und der waffe musst du dann direkt bei der einreise beim zoll aufschlagen...

keine gewähr dafür...

Geschrieben
soweit ich das mitbekommen habe musst du erst in at für die waffe die du gekauft hast/kaufen möchtest eine verbringungserlaubnis für den EXport beantragen! erst mit dieser bekommst du von deinem sb eine verbringungserlaubnis/importerlaubnis für d! mit diesen und der waffe musst du dann direkt bei der einreise beim zoll aufschlagen...

keine gewähr dafür...

Doch komlizierter wie ich dachte.

Ist ja ein Aufwand wie verückt.

Was passiert den wenn ich ne Langwaffe kaufe und einfach nach Deutschland bringe?

Kann mit Jagdschein jede Langwaffe kaufen?

EU alles eins zählt da wohl nicht.

Geschrieben
Doch komlizierter wie ich dachte.

Ist ja ein Aufwand wie verückt.

Was passiert den wenn ich ne Langwaffe kaufe und einfach nach Deutschland bringe?

Kann mit Jagdschein jede Langwaffe kaufen?

EU alles eins zählt da wohl nicht.

War spaß kaufe nicht.

Gibt Gefängnis bestimmt

Geschrieben
Doch komlizierter wie ich dachte.

Ja!

Letztlich sind für Privatleute in der EU vier Genehmigungen notwendig:

1. Der Verkäufer braucht eine Genehmigung, Dir als Ausländer die Waffe zu verkaufen. Bekommt er in seinem Land.

2. Der Verkäufer braucht die Genehmigung, die Waffe dauerhaft aus seinem Heimatland zu verbringen (exportieren). Bekommt er in seinem Land.

3. Du brauchst eine Genehmigung, eine Waffe im Ausland zu kaufen; bekommst Du bei deiner zuständigen Behörde, und

4. Du brauchst eine Genehmigung, diese Waffe dauerhaft in den Geltungsbereich des dt. Waffengesetzes zu importieren; bekommst Du auch bei deiner zuständigen Behörde.

Als Privatmann musst Du genau wissen, vom wem (Verkäufer) Du welche waffe (Modell, Hersteller, Kaliber, Seriennummer) kaufen willst.

Für jeden Vorgang gibt es EU-Formblätter.

Wenn Du die Waffe im Ausland kaufst: Achtung, es gibt da noch einen Fallstrick. Unter Umständen bist Du nicht berechtigt, die Waffe in diesem Lande zu transportieren. Dazu brauchst Du nämlich eine dort gültige Besitzerlaubnis, die Du aber nicht hast. So ist es z.B. in Deutschland, wo nur der Inhaber einer deutschen waffenrechtlichen Genehmigung eine Waffe auch transportieren darf. Das sollte man unbedingt beachten, denn bei Polizei- oder Zollkontrollen (die im Grenzgebiet durchauch nicht unüblich sind), kann man sich sonst massiv Ärger einhandeln. Postversand hilft über solche Klippen hinweg.

Was passiert den wenn ich ne Langwaffe kaufe und einfach nach Deutschland bringe?

...

Naja, das würde ich besser nicht ausprobieren. Ne OWI st das Mindeste, was Du dir hier einfängst.

Geschrieben
Letztlich sind für Privatleute in der EU vier Genehmigungen notwendig:

Eigentlich sind es mehrere Vorgänge, die alle unterschiedliche Genehmigungspflichten nach sich ziehen.

Wenn Du im Ausland eine Waffe erwirbst, so musst Du für das Erwerbsland, die Erlaubnis haben, sonst darf der Verkäufer Dir die Waffe nicht überlassen. AFAIK ist der deutsche Jagdschein kein Erwerbsdokument für Österreich.

Für den Transport aus einem Land der EU in ein anderes EU-Land gilt allgemein für den endgültigen Transport (Verbringen) eine doppelte Erlaubnispflicht. Also eine Ausfurhgenehmigung für's Ursprungsland und eine Einfuhrgenehmigung für's Zielland.

Und schließlich und endlich kommt noch der Transport innerhalb des Landes dazu. In A und D gibt's unterschiedliche Regeln.

Je nachdem wer welche Aufgaben übernimmt, sind die Pflichten verteilt. Wenn Du also beim Österreicher eine Kanone kaufen willst, dann lass den dortigen Händler die Papiere ausfüllen und Dir die Waffe nach D schicken. Du musst dich nur um die Einfuhrgenehmigung kümmern. Dann ist der Rest genauso wie ein Erwerb in D-Land, da kennst Du die Regeln ja schon.

Geschrieben
Ja!

Letztlich sind für Privatleute in der EU vier Genehmigungen notwendig:

1. Der Verkäufer braucht eine Genehmigung, Dir als Ausländer die Waffe zu verkaufen. Bekommt er in seinem Land.

2. Der Verkäufer braucht die Genehmigung, die Waffe dauerhaft aus seinem Heimatland zu verbringen (exportieren). Bekommt er in seinem Land.

3. Du brauchst eine Genehmigung, eine Waffe im Ausland zu kaufen; bekommst Du bei deiner zuständigen Behörde, und

4. Du brauchst eine Genehmigung, diese Waffe dauerhaft in den Geltungsbereich des dt. Waffengesetzes zu importieren; bekommst Du auch bei deiner zuständigen Behörde.

Als Privatmann musst Du genau wissen, vom wem (Verkäufer) Du welche waffe (Modell, Hersteller, Kaliber, Seriennummer) kaufen willst.

Für jeden Vorgang gibt es EU-Formblätter.

Wenn Du die Waffe im Ausland kaufst: Achtung, es gibt da noch einen Fallstrick. Unter Umständen bist Du nicht berechtigt, die Waffe in diesem Lande zu transportieren. Dazu brauchst Du nämlich eine dort gültige Besitzerlaubnis, die Du aber nicht hast. So ist es z.B. in Deutschland, wo nur der Inhaber einer deutschen waffenrechtlichen Genehmigung eine Waffe auch transportieren darf. Das sollte man unbedingt beachten, denn bei Polizei- oder Zollkontrollen (die im Grenzgebiet durchauch nicht unüblich sind), kann man sich sonst massiv Ärger einhandeln. Postversand hilft über solche Klippen hinweg.

Naja, das würde ich besser nicht ausprobieren. Ne OWI st das Mindeste, was Du dir hier einfängst.

Danke für euere Mühe und die sehr umfangreichen und detalierten Antworten.

Danke

Was ist den ne OWI ???

Ja ja, das ist alles gut und schön, aber was ist wenn ich ne Waffe der Kategorie C kaufe z.B: ne Doppelflinte?

Die sind in Österreich ja frei verkäuflich, also müsste ich als Deutscher die ja in Österreich transportieren dürfen und schießen.

Was sage ich den meiem SB wenn ich so eine Waffe impotieren wollte?

Geschrieben
soweit ich das mitbekommen habe musst du erst in at für die waffe die du gekauft hast/kaufen möchtest eine verbringungserlaubnis für den EXport beantragen! erst mit dieser bekommst du von deinem sb eine verbringungserlaubnis/importerlaubnis für d!

Die Verbringungserlaubnis bekommt man so vom SB. Sie gilt für eine oder mehrere Waffen. Es müssen Waffenart, Modell, Seriennummer und Verkäufer mit Wohnsitz angegeben werden. Ich musste die Verbringungserlaubnis zuerst in die Schweiz schicken, damit der Verkäufer in der Schweiz die Ausfuhrgenehmigung beantragen konnte.

Geschrieben
Die Verbringungserlaubnis bekommt man so vom SB. Sie gilt für eine oder mehrere Waffen. Es müssen Waffenart, Modell, Seriennummer und Verkäufer mit Wohnsitz angegeben werden. Ich musste die Verbringungserlaubnis zuerst in die Schweiz schicken, damit der Verkäufer in der Schweiz die Ausfuhrgenehmigung beantragen konnte.

Ist ja ne andere Aussage wie die erste.

Aber braucht der Österreicher ne Ausfuhrgenehmigung für ne DF. (Ich würde sagen nein, da frei verkäuflich).

Waffenart wäre klar sowie Modell.

Aber was ist mit Verkäufer wenn er noch nicht fest steht, weil man sich mehere Waffen bei verschiedenen Verkäufer anschauen will und dann sich für eine entscheidet?

Das mit der Seriennummer sowie Beschuß dürfte auch ein Problem werden da nicht alle DF dieses besitzen.

Geschrieben
...Was ist den ne OWI ???

Eine ordnungswidrigkeit, die im Allgemeinen ein Bußgeld nach sich zieht.

Ja ja, das ist alles gut und schön, aber was ist wenn ich ne Waffe der Kategorie C kaufe z.B: ne Doppelflinte?

Die sind in Österreich ja frei verkäuflich,

Ja, für Österreicher. Für Dich als Deutscher (also in Österreich Ausländer!) muss das noch lange nicht gelten.

Alles andere muss (auch bei Kat.C) der österreichische Verkäufer klären; er braucht in jedem Falle eine Genehmigung zum Export, wahrscheinlich auch eine Genehmigung zum Verlauf an einen Ausländer. Auf die Papiere, die Du in Deutschland brauchst, hat das keinen Einfluß.

Am besten regelt man so etwas über einen Händler.

Geschrieben
Ist ja ne andere Aussage wie die erste.

Achtung: Das ist die Schweiz, also kein EU-LAnd. Da ist manches anders. Und wenn Du aus der Schweiz eine ehemalige militärwaffe (z.B. K31) importieren willst, kommen noch andere "Besonderheiten" hinzu.

...Aber was ist mit Verkäufer wenn er noch nicht fest steht, weil man sich mehere Waffen bei verschiedenen Verkäufer anschauen will und dann sich für eine entscheidet?

...

Vergiss es in diesem Falle einfach. Oder Du musst zwei mal fahren, ein mal zum Aussuchen, ein mal zum Kaufen.

Wie gesagt: Wickle das Ganze über einen Händler ab.

Wegen Beschuß und Seriennummer würde ich mir keine Sorgen machen. Auch in Österreich müssen Waffen so etwas haben. Auch Doppelflinten.

Geschrieben

Mal ein paar Richtigstellugen:

Doppelflinten sind nach deutschem Waffenrecht in die Kategorie D einzuordnen, nicht C. (Anlage 1, Abschnitt 3)

Wie sammler schon sagte, ist der Import aus der Schweiz vergleichsweise einfacher, und zwar weil das Waffenrecht in der Schweiz (noch) sehr viel laxer ist als in D und weil die Schweiz nicht zur EU gehört und deshalb deren Interessen die BRD nicht interessieren (so blöd das klingt).

Aus eigener Erfahrung (2007) kann ich sagen, dass ich mir in D eine Genehmigung vom O-Amt zur Einfuhr der Waffe geholt habe, der Schweizer Hersteller die Waffe in D beschießen ließ (Schweiz hat keine Beschusspflicht) und ich sie dann problemlos bei ihm abholen und mit Zwischenstopp beim Zoll in D einführen konnte. Da die Einfuhrgenehmigung auf den waffenrechtlichen Berechtigungen des Empfängers beruht, muss mindestens der Typ der Waffe feststehen. Hilfreich (aber nicht im Gesetz festgeschrieben) sind weitere identifizierende Merkmale. Das sollte man aber dem die Genehmigung ausstellenden Amt überlassen. Sollte kein Problem sein.

Wird nun aber aus einem EU-Land eingeführt, so bestimmt das Gesetz (§29, Absatz 2), dass die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt wird. Das heisst IMHO, dass zunächst das andere Land eine Exportgenehmigung erteilen muss (was IMHO eine Beförderung durch das jeweilige Land zur Grenze legitimiert, ist aber etwas dünnes Eis), aufgrund derer dann in D eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden kann.

Diese Reihenfolge führt nach meiner Meinung u.U. zu einem Deadlock, da z.B. in D laut §31 eine Ausfuhr nur dann erteilt werden kann, wenn die Einfuhrgenehmigung des anderen EU-Staates vorliegt. Bezogen auf den obigen Vorgang und ein analoges Gesetz in Österreich geht hier nichts mehr :gaga:

Trotzdem viel Erfolg bei der geplanten Einfuhr!

Gruß, Ronald

Geschrieben

Ich glaub ich muss hier erst mal ein paar Dinge klarstellen:

1. Frei verkäuflich und nicht ausfuhrpflichtig sind zwei unterschiedliche Dinge ! Nach österreichischem Waffenrecht (hierauf bezieht sich ja dieser Thread) sind dortige Waffenhändler von der Ausfuhrerlaubnispflicht befreit. Steht dort glaube ich im § 37 Abs. 2 i.V. mit der 1. DVO. In diesen Fällen kreuzt die deutsche Waffenbehörde in der Verbringungserlaubnis das Feld "Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates nicht erforderlich" an.

2. Die Schweiz ist seit dem Schengen-Beitritt ein sogenannter "assoziierter Staat" für den lt. BMI alle Regelungen für EU-Staaten einschlägig sind. Wird also inzwischen auch wie Österreich behandelt. Beschuss aus der Schweiz wir in BRD nicht anerkannt, auch wenn er zweifellos nicht "schlechter" als unserer ist. Gilt aber halt nur für die CIP-Staaten (da hätte die Schweiz mit Schengen zusammen eigentlich auch gleich beitreten können).

3. Verbringung ohne Erlaubnis ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.

4. Bei Verbringung von BRD in anderen Mitgliedstaat (oder Island, Norwegen oder Schweiz) besteht für Kategorie B und C (grob gesagt für Kurzwaffen und Büchsen) Meldepflicht an das BKA. Dieses erhält von der Waffenbehörde auch in anderen Fällen jeweils ein Doppel des Erlaubnisscheines. Keine Meldepflichten bei Verbringung IN die BRD (§ 29 WaffG).

Geschrieben

@willireuter

erzähle uns doch bitte erstmal wo Du herkommst, bzw. welche Staatsangehörigkeit Du hast und wo Dein Wohnsitz ist.

In diesem thread behauptest Du in Österreich zu wohnen, Dann behauptest Du den Deutschen Jagdschein zu haben.

Die von Dir eröffneten threads sind zum größten Teil hmmm, irgendwie grenzwertig was die Fragestellung in Bezug auf das Deutsche Waffenrecht betrifft.

Also: Entweder bist Du ein TROLL oder einfach nur etwas sehr unbedarft. Ich tippe auf ersteres.

Ich empfehle den Teilnehmern an diesem Gespräch bis zur Klärung dieser Fragen erstmal die Fütterung einzustellen.

Geschrieben

Ablauf zu Verbringungserlaubnis zum Import einer Waffe der Kategorie C oder D aus AT:

Gang zum SB, erklären was du vorhast. SB stellt ggf. eine blanko Einverständniserklärung zur erteilung einer Verbringungserlaubnis aus.

Reise nach AT, Waffe aussuchen, Waffen und Verkäuferdaten in Einverständniserklärung eintragen.

Verkäufer/Händler geht mit Einverständniserklärung zur BH und beantragt Ausfuhrgenehmigung. Evt. prüft BH ob gegen den Käufer ein Waffenverbot vorliegt.

BH stellt Ausfuhrgenehmigung aus.

Käufer steckt Ausfuhrgenehmigung ins Fax und schickt sie an seinen SB

SB stellt Verbringungsgenehmigung aus und faxt sie an Dich, den Händler oder zur BH zurück.

Abkühlfrist abwarten (3Tage), Waffe bezahlen, einpacken „gute Reise“

Zuhause mit dem SB den Restlichen Papierkram erledigen.

So kann es gehen, kommt aber immer auf Deinen SB an ob der sich mit blankoerklärungen und Faxen anfreunden kann. Die Kosten belaufen sich dann auf ca. 25€ für die beiden Genehmigungen. In AT ist es teurer, die Ausfuhr kostet dort um die 60€.

Gruß

Frank

Archiviert

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