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IGNORED

Die erste Kontrolle ist da


skipper

Empfohlene Beiträge

@ skipper. ich hätte nicht gedacht, dass es noch uninformiertere und wohl auch "dümmere" Leute als bei den LWB gibt. Man lernt nie aus. :gaga:

Edith meint, ich muss klarstellen, dass diese Aussage auf die Link-Inhalte gemünzt war, NICHT auf dich!!

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Ich weiß, dass es zu mindest moralisch unfair ist und über die Statistiken auch auf uns andere LWB zurückfallen wird ... :huh:

... aber vorausgesetzt die Meldung ist echt, empfände ich soetwas wie Schadenfreude, wenn einige von denen, die immer wieder meinten das Waffenrecht sei ein Spezial-Recht für Sportschützen, Jäger und Waffensammler und ginge sie nichts an, jetzt erführen, dass das Recht auch für sie gilt und in der Folge ihr Bötchen verlören oder ggf. sogar vorbestraft würden. :closedeyes:

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Schadenfreude kann ich dabei wirklich nicht empfinden (liegt vielleicht auch daran, dass ich zumindest indirekt/familiär

ein wenig mit der Yacht-/Dickschiff-Seglerszene zu tun habe...) - aber ich hoffe ebenfalls, dass solche Dinge

Einigen außerhalb unserer Waffenszene zu denken geben.

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Auch Yacht/Bootsbesitzer sind stellenweise WBK Inhaber!

Die Signalpistolen, die für die Seefahrt stellenweise genutzt werden unterliegen genauso dem Waffengesetz und erfordern eine Sachkundeprüfung und eine WBK für den Erwerb und den Besitz.

Die Aufbewahrung dieser Signalpistolen ist dieselbe wie bei den Sportschützen.

Gibt es für eine Signalpistole auch ein Armatix-Sperrelement?

Mal sehen, wann die ersten Kontrollen bei Bootsbesitzern stattfinden werden und wieviele auf die Nase fallen, wenn sie keinen Waffenschrank haben.

in dem Fall würde ich vor europäischen Gerichten Klagen da SigPi meines wissens nur in Deutschland als Waffen eingestuft sind, in allen anderen Ländern als Rettungsmittel.

Sie erfüllen ja auch alle Eigenschaften einer Schusswaffe. Denn sie treiben ein Geschoss durch einen Lauf!

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Die Aufbewahrung zu Hause ist für die meisten SigPi-Besitzer wohl kaum ein Problem, an Bord sieht es damit schon anders aus.

Wie groß mein Boot sein muß damit ich eine SigPi erwerben darf steht nirgens, aber selbst auf größeren Yachten ist nicht unbedingt irgendwo ein Platz für einen B-Würfel freigehalten.

Solange der Besitzer der Waffe an Bord ist, gibts ja auch eigentlich kein Problem, aber was wenn man in einem fremden Hafen z.B. abends gemeinschaftlich das Boot verlassen und in die nächste Kneipe will, muß man dann die SigPi im Koffer mit sich rum schleppen ?

Im Boot darf ich sie eigentlich trotz B-Schrank nicht lassen, da ein Fahrzeug.

An Land in der Kneipe ist der vom Bedürfnis umfasste Zweck nicht mehr gegeben.

Die an dieser Stelle offenbar unklare Gesetzeslage scheint auch diversen Ordnungsbehörden bekannt zu sein und bei passender Gelegenheit wird offenbar auch gezielt in Richtung einer unzulässigen Aufbewahrung an Bord geschnüffelt.

Ich kenne inzwischen mehrere Fälle aus dem Bereich der deutschen Seeschiffahrtsstraßen, wo bei Kontrollen detailiert nach sowas gefragt wurde.

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Die wenigsten "Skipper" werden sich bisher überhaupt Gedankenbezüglich des WaffG und ihren Geräten gemacht haben. Von der Aufbewahrung oder dem Transport zu schweigen. Angemeldet? Na ja.

Aber irgendwer - am besten ein Insider- sollte da mal mit der Aufklärung beginnen. Sonst ist bitterböses Erwachen garantiert - so wie sich einige Behörden momentan aufführen.

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... - am besten ein Insider- sollte da mal mit der Aufklärung beginnen. Sonst ist bitterböses Erwachen garantiert - so wie sich einige Behörden momentan aufführen.

Wäre dringend anzuraten.

Bei denen ließe sich von den Waffenrechtsbehörden und ggf. Staatsanwaltschaften mit den Nachschauen zur Aufbewahrung sicherlich Fette Beute und damit Karriere machen. :closedeyes:

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Die Aufbewahrung zu Hause ist für die meisten SigPi-Besitzer wohl kaum ein Problem, an Bord sieht es damit schon anders aus.

Ich hoffe, das Du mit zu Hause recht hast und befürchte aber, das hier zu viele Skipper das so nicht sehen. An Bord ist man halt auf Reise - sofern man dort nicht wohnt - und damit reicht das Hamburgerschapp aus, ist ähnlich einem A-Behältnis und teilweise von den Behörden für die Freizeitsschifffahrt empfohlen. Gilt halt nur für die Bootsreise und nicht davor oder danach.

Wie groß mein Boot sein muß damit ich eine SigPi erwerben darf steht nirgens, aber selbst auf größeren Yachten ist nicht unbedingt irgendwo ein Platz für einen B-Würfel freigehalten.

Es gibt keine Empfehlungen oder Vorschriften über die Bootsgröße beim Erwerb der Signalpistolen. Das kann von einer Jolle bis zur Gorch Fock gehen. Im Regelfall wird so ein Boot aber "teilverdeckt" sein müssen.

Solange der Besitzer der Waffe an Bord ist, gibts ja auch eigentlich kein Problem, aber was wenn man in einem fremden Hafen z.B. abends gemeinschaftlich das Boot verlassen und in die nächste Kneipe will, muß man dann die SigPi im Koffer mit sich rum schleppen ?

siehe meine Bemerkung oben: Hamburgerschapp ist auf Reisen OK.

Im Boot darf ich sie eigentlich trotz B-Schrank nicht lassen, da ein Fahrzeug.

An Land in der Kneipe ist der vom Bedürfnis umfasste Zweck nicht mehr gegeben.

Das Boot ist zwar ein Fahrzeug, aber es wird im Regelfall nur bei der Reise mit einer Signalpistole bestückt, da gelten dann die Aufbewahrungsvorschrift bei Reisen: So sicher und sinnvoll wie möglich.

Die an dieser Stelle offenbar unklare Gesetzeslage scheint auch diversen Ordnungsbehörden bekannt zu sein und bei passender Gelegenheit wird offenbar auch gezielt in Richtung einer unzulässigen Aufbewahrung an Bord geschnüffelt.

Wenn man die falsch Antwort gibt, hast recht.

Ich kenne inzwischen mehrere Fälle aus dem Bereich der deutschen Seeschiffahrtsstraßen, wo bei Kontrollen detailiert nach sowas gefragt wurde.

Das glaube ich Dir gerne.

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Gibt es für eine Signalpistole auch ein Armatix-Sperrelement?

noch nicht

Sie erfüllen ja auch alle Eigenschaften einer Schusswaffe. Denn sie treiben ein Geschoss durch einen Lauf!

Nach deutschen Recht ja, trotzdem sind hier einige anderen Länder prakmatischer: In Österreiche frei ab 18!

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Auch wenn nicht verabschiedet, so empfehle ich doch hier die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Drucksache 81/06

vom 27.01.06 zu lesen ... hier steht einiges drin über das hier diskutierte Thema. Und darüberhinaus, wird diese WaffVwV gerne auch in der Rechtssprechung und auch von SB hergenommen.

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Aber irgendwer - am besten ein Insider- sollte da mal mit der Aufklärung beginnen. Sonst ist bitterböses Erwachen garantiert...

Wäre ich Yacht- und SigPi-Eigner auf WBK, so würde ich meine zuständige Waffenbehörde

schriftlich um - verbindliche - Auskunft über die ordnungsgemäße Verwahrung an Bord,

bzw. bei vorübergehender Abwesenheit (Landgang) ersuchen. Zumindest, was die diesbezügliche

deutsche Gesetzeslage angeht, MUSS die Behörde m.E. diese Auskunft geben.

Diese schriftliche Auskunft dann gut archivieren - und danach handeln.

Damit müsste man, sollte z.B. eine Strafverfolgungsbehörde mal tätig werden, auf der sicheren Seite sein.

Gruß,

karlyman

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Wäre ich Yacht- und SigPi-Eigner auf WBK, so ...

Gruß,

karlyman

... so wären die Verschärfungen der Aufbewahrungspflichten unbemerkt an mir vorbei gegangen, weil ich das WaffG für ein Spezial-Gesetz für Schützen sowie Jäger hielte und dächte, dass man mich amtlicherseits über so wichtige Dinge unterrichtete. :AZZANGEL:

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Die wenigsten "Skipper" werden sich bisher überhaupt Gedankenbezüglich des WaffG und ihren Geräten gemacht haben. Von der Aufbewahrung oder dem Transport zu schweigen. Angemeldet? Na ja.

Aber irgendwer - am besten ein Insider- sollte da mal mit der Aufklärung beginnen. Sonst ist bitterböses Erwachen garantiert - so wie sich einige Behörden momentan aufführen.

Die Yachtschulen bieten seit langem Kurse für pyrotechnische Seenotrettungsmittel an, dazu auch Kurse für Signalpistolen. Jeder Skipper, der eine Signalpistole kaufen will, muß Sachkunde und Bedürfnis nachweisen. Da kann also keiner sagen, er hätte von nichts gewußt.

Klaas

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Nebenbei empfinde ich es als ein absolutes Armutszeugnis der mir leider unbekannten Behörde in diesem Fall, das die wohl auch dort nicht im Überfluß vorhandenen Recourcen gerade mit der Kontrolle von Besitzern eines Seenotsignalmittels verschwendet werden.....

Was für ein Kaspertheater.

Wobei...: Jeh größer das Kaliber, desto gefährlicher ist natürlich der Schießprügel ! ^_^

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Soll ich jetzt wieder was zur Sachkunde sagen....? Lieber nicht, in diesem speziellen Fall garantiert nicht, da mir hierzu sämtliche Erfahrungen fehlen. Fakt ist aber, um auf die WSK Seenotrettungsmittel zurückzukommen, dass so gut wie nirgends (kennen nur -2- Ausnahmen, eine davon ist nicht mehr aktiv) eine Möglichkeit besteht, die Dinger mal auszuprobieren. Weil sich kaum jemand bemüht. Aber Sachkundig?

P.S. persönlich habe ich wahrscheinlich mit den Dingern mehr Erfahrung als normale 12- bis unendlich-ender der BW. Einschl. 40 mm MZP. Praktisch.

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Nebenbei empfinde ich es als ein absolutes Armutszeugnis der mir leider unbekannten Behörde in diesem Fall, das die wohl auch dort nicht im Überfluß vorhandenen Recourcen gerade mit der Kontrolle von Besitzern eines Seenotsignalmittels verschwendet werden.....

Was für ein Kaspertheater.

Wobei...: Jeh größer das Kaliber, desto gefährlicher ist natürlich der Schießprügel ! ^_^

Das ist weder Recourcenverschwendung noch Kasperlestheater.

Stelle Dir doch einfach folgende Situation vor!

Du bist in der Waffenrechtsbehörde in der Funktion, dass Du die Nachschauen durchführen lassen und politisch gewollt möglichst viele "Treffer" landen sollst. Darüberhinaus bist Du bereit alles Legale zu tun, um Karriere zu machen.

Bei welchen Sub-Gruppen der LWB Deines Zuständigkeitsbereichs würdest Du zuerst Nachschauen durchführen lassen?

  • Aktivisten, die massiv politsch, juristisch und gesellschaftlich aktiv sind (z.B. WOler)?
  • Jäger, von deren möglicherweise viele mit den Vorgesetzten Deiner Vorgesetzten "per Du" sind.?
  • gefährdete Personen, mit entsprechenden Gefahrenanalysen des LKAs?
  • Sportschützen in Verbänden, die politisch aktiver sind?
  • Sammler mit vdw-Mitgliedschaft?
  • Traditions-Sportschützen, die eh ihre KK-Match-EL im Vereinsheim verwahren und auch dort ihre Mun. zusammen mit den Zielscheiben kaufen?
  • Brauchtumsschützen?
  • Erben, die Du eben erst mit der Dildomania belästigt hast?
  • Motorbootfahrer und Segler, die vor Jahren eine WBK für ihre SigPi erhielten?
  • Altbesitzer, die seit der Anmeldung ihrer Waffen nichts mehr mit dem Waffenrecht zu tun hatten?

Dämmert's? <_<

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Nach meinem Kenntnisstand.

1.) Es gibt 2 Kategorien von Signalgebern 1x ohne Genehmigung, 1x mit Genehmigung (Signalmittel Klasse T2, eingetragen im Sportbootführerschein oder im sog. Pyroschein) der Unterschied liegt praktisch in der Steighöhe, die Ohne sind nur auf Binnenseen (und da nur auf Kleinen) zu gebrauchen (meine Meinung)

2.) Für alle Schiffe (ausser militärischen) gilt das WaffG des jeweiligen Landes innerhalb ihrer Grenzen (in der Regel die 12 Meilen Zone)

3.) Es gibt eine Sachkunde für Sportbootfahrer (für die T2 Signalgeber) die bei der Sportbootführerscheinstelle abgelegt wird (analog WBK Erwerb incl. Munition und Besitz), für die Signalgeber (erwerbbar ab 18) wird der kleine Waffenschein (zum Führen) benötigt, trotzdem muss die Waffe auch da sicher verwahrt werden.

4.) die Waffe (T2 mit Genehmigung) muss auch auf den Boot in einem Klasse B Tresor, mit getrennter Munition verwahrt werden. Sobald man ausserhalb der 12 Meilen ist, gilt internationales Recht und damit darf sie dann dort hin wo sie hingehört. Nämlich zugriffbereit in den Steuerstand oder auf's Rettungboot.

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4.) die Waffe (T2 mit Genehmigung) muss auch auf den Boot in einem Klasse B Tresor, mit getrennter Munition verwahrt werden. Sobald man ausserhalb der 12 Meilen ist, gilt internationales Recht und damit darf sie dann dort hin wo sie hingehört. Nämlich zugriffbereit in den Steuerstand oder auf's Rettungboot.

Im Klartext heißt das:

- innerhalb des deutschen Hoheitsbereiches gilt das deutsche WaffG

- ausserhalb des deutschen Hoheitsbereiches gilt der gesunde Menschenverstand,

und es darf das Gehirn wieder eingeschaltet werden.

:rolleyes:

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Nach meinem Kenntnisstand.

1.) Es gibt 2 Kategorien von Signalgebern 1x ohne Genehmigung, 1x mit Genehmigung (Signalmittel Klasse T2, eingetragen im Sportbootführerschein oder im sog. Pyroschein) der Unterschied liegt praktisch in der Steighöhe, die Ohne sind nur auf Binnenseen (und da nur auf Kleinen) zu gebrauchen (meine Meinung)

Es gibt 4 Kategorien:

- T1 und T2: Sprengstoffrecht; T1 ab 18, T2 nur mit Fachkunde nach dme Sprenkstoffrecht (früher Stempel im Bottsführerschein)

- Signalgeber und Signalpistolen: Waffenrecht; Signalgeber haben ein PTB-Zeichen, Signalpistolen halt mit WBK und ALLEN gesetz. drum herum

2.) Für alle Schiffe (ausser militärischen) gilt das WaffG des jeweiligen Landes innerhalb ihrer Grenzen (in der Regel die 12 Meilen Zone)

Jo

3.) Es gibt eine Sachkunde für Sportbootfahrer (für die T2 Signalgeber) die bei der Sportbootführerscheinstelle abgelegt wird (analog WBK Erwerb incl. Munition und Besitz), für die Signalgeber (erwerbbar ab 18) wird der kleine Waffenschein (zum Führen) benötigt, trotzdem muss die Waffe auch da sicher verwahrt werden.

Die Sachkunde für Sportbootfahrer ist nur eine Fachkunde nach dem Sprengstoffrecuht für Signalmitel der Klasse T2

Auf dem Boot wird für einen Bootsführer nie ein kleiner Waffenschein verlangt, nur wenn er eiin Signalgeber mit PTB-Zeichen im Hafen durch die Gegend trägt

4.) die Waffe (T2 mit Genehmigung) muss auch auf den Boot in einem Klasse B Tresor, mit getrennter Munition verwahrt werden. Sobald man ausserhalb der 12 Meilen ist, gilt internationales Recht und damit darf sie dann dort hin wo sie hingehört. Nämlich zugriffbereit in den Steuerstand oder auf's Rettungboot.

quatsch, T2 ist Sprengstoffrecht, da gibt es keinen Tresor.

Wenn die Signalpistole an Bord ist, ist es komplizierter:

- Wohnt der Eigner an Bord: Aufbewahrung mit Waffenschrank usw.

- Wohnt der Eigner wonders, stellt sich die Frage: Wann ist die Waffe an Bord. Wenn nur auf Reisen reicht das Hamburge Schapp, wenn die Waffe natürlich länfer an Bord ist, muss mehr gemacht werden

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Was passiert, wenn man bei ihnen eine Kontrolle, auch auf dem Boot durchführt? Was schätzt du, wieviel % haben dann ein erhebliches Problem? Auch, was die Mun- Aufbewahrung angeht?

Diese Frage sollen sie sich mal stellen. Aber die Antwort kenne ich. Ist die gleiche, die viele andere LWB noch vor 2 Wochen gegeben haben.

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Hmmm... Bin auch Segler. Mir passt das auch nicht, daß das WaffG nun auch -teilweise- diese Gruppe trifft. Da merkt man aber mal, wie viel Schaden von einem bullshittigen Gesetz ausgehen kann.

Mal ganz abgesehen von couragierten Bürgern, die für den Fall der Fälle zur Rettung ein Einhandmesser dabei haben um erste Hilfe leisten zu können und dafür bei Bedarf auf den Sack bekommen. :gaga:

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