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IGNORED

Blankwaffen an der Wand befestigen


Brommy

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Geschrieben
Seit wann müssen Dekowaffen gesichert werden? Nachbildungen von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 6.

Habe in der Zwischenzeit mit meinem SB gesprochen (von dem ich sehr viel halte). Er sagte, wenn es Deko Waffen sind, dann sind die zunächst einmal nicht zu sichern, er sagte aber auch, daß der Übergang fliessend ist und ein "Samurai" Schwert durchaus mal schaarf sein kann und von irgendjemandem (nicht von ihm) als "Waffe" eingestuft werden könnte. Nahc langen Gerichtsverhandlungen bekommt man vielleicht Recht (oder auch nicht), aber den eventuellen Ärger hat man schon mal.

Übrigens, die Idee mit dem Blech ist Blech, sorry, aber das billigste Stück Blech mit vorsintflutlichen Schrauben, igittigittigitt.... :traurig_16:

Geschrieben

Colt hat recht, Dekowaffen müssen aufgrund der richtig zitierten Grundlage im Gegensatz zu erlaubnisfreien Waffen wie Luftgewehren mit F-Zeichen im Pentagon oder SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis nicht gesichert werden (auch wenn das in so manchen Merkblättern immer noch falsch drinsteht).

Da es aber auch in § 13 Abs. 1 der AWaffV und der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 dazu immer noch Fehler gibt, ist das wohl normal. :)

Geschrieben

Colt und SB haben natürlich Recht.

Dekowaffen sind lt. Gesetz (noch) nicht zu sichern.

Übrigens, die Idee mit dem Blech ist Blech, sorry, aber das billigste Stück Blech mit vorsintflutlichen Schrauben, igittigittigitt.... :traurig_16:

Ja ich weiß nicht was Du für Ansprüche stellst Gregor.

Dem Blech sieht man es nicht an, was es gekostet hat. Und nix ist am billigsten.

Und die vorsintflutlichen Schrauben..... na ja, Moses muß noch einige gehortet haben.

Die kannst Du heute noch als DIN 96 kaufen.

Außerdem bleibt schließlich jedem selbst überlassen, welche Schrauben er verwendet.

Das Detailbild hat vielleicht einen falschen Eindruck vermittelt.

So sieht die Ecke komplett aus:

post-7499-1255268488_thumb.jpg

Ich bin nicht der Meinung, daß die Art der Aufhängung das Gesamtbild stört.

Aber wenn Du Verbesserungsvorschläge hast, sind die jederzeit willkommen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Ja ich weiß nicht was Du für Ansprüche stellst Gregor.

Hi,

nicht übel nehmen ,bitte. War nicht böse gemeint, aber im nachhinein hätte ich vielleicht mehr Smileys anschliessen sollen.

Geschrieben

hmm nun oute ich mich auch mal....

Meine Blankwaffen, sprich Bajonette (und das sind nicht wenige) sind allesamt in Schränken verwahrt und die stehen in einem extra Zimmer.

Von außen würde man (wenn man reinschauen könnte) nicht sehen was da gelagert wird.

Gut hat jetzt nix mit der Befestigung an der Wand zu tun, ist aber auch eine Möglichkeit seine Sachen sauber zu verwahren und auch vor zu starken Staubansatz zu schützen.

Zumal ists bei Sammlern irgendwann platzmäßig nicht mehr möglich alles an die Wand zu hängen ;)

Geschrieben

Deko Blankwaffen müssen aber nicht gesichert werden. :peinlich: Wobei ich mich Frage, ob das Sichern von Blankwaffen überhaupt erforderlich/gefordert ist. Den die Wohnung ist schliesslich noch kein öffentlicher Raum. Ich würde es da vermutlich auf einen Prozess ankommen lassen. Und falls es tatsächlich einen Eintrag gäbe, auf Löschung klagen. Die Argumentation scheint mir doch extrem fragwürdig.

Geschrieben
Wobei ich mich Frage, ob das Sichern von Blankwaffen überhaupt erforderlich/gefordert ist. Den die Wohnung ist schliesslich noch kein öffentlicher Raum.

So ist es.

Aus dem Gesetz lässt sich doch nur ableiten, dass die nicht erlaubnispflichtigen Waffen (ob "scharfe" Blankwaffen,

sonstige Messer mit Waffeneigenschaft, Gas-/Schreckschusswaffen, Druckluftwaffen etc.) gegen die Inbesitznahme

durch Unberechtigte (in aller Regel: unter 18jährige) zu sichern sind.

So lange in einer Wohnung bzw. einem Haus keine solchen "Unberechtigten" leben oder unbeaufsichtigt Zutritt haben,

ist m.E. die Wohnung/das Haus selbst die Sicherung.

Im Grunde logisch, und doch wird es immer wieder in Frage gestellt...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
So ist es.

Aus dem Gesetz lässt sich doch nur ableiten, dass die nicht erlaubnispflichtigen Waffen (ob "scharfe" Blankwaffen,

sonstige Messer mit Waffeneigenschaft, Gas-/Schreckschusswaffen, Druckluftwaffen etc.) gegen die Inbesitznahme

durch Unberechtigte (in aller Regel: unter 18jährige) zu sichern sind.

So lange in einer Wohnung bzw. einem Haus keine solchen "Unberechtigten" leben oder unbeaufsichtigt Zutritt haben,

ist m.E. die Wohnung/das Haus selbst die Sicherung.

Im Grunde logisch, und doch wird es immer wieder in Frage gestellt...

Gruß,

karlyman

Wenn man nun noch hinzufügt, dass Gas/Schreckschußwaffen ungeladen aufbewahrt werden müssen, ist die Aussage perfekt!

Ob nun mit Draht oder Stahlbändern an der Wand befestigt, oder nur an einem Haken aufgehängt, ist egal, solange sie nicht in die Hände unter 18-jährigen (oder Personen mit Waffenbesitzverbot) gelangen.

Geschrieben

Hallo Alle miteinander,

ich habe mit mehreren SB telefoniert und folgende Auskünfte bekommen:

Befestigung mittels Schelle ist OK

Befestigung in einer geschlossenen Holzkassette

mit Glas oder Klarsichtdeckel (festverschraubt) ist OK.

Ein einfaches aufhängen am Haken ist nicht OK.

Es ist nicht relevant ob sich Personen unter 18 in der Wohnung aufhalten.

Die Aktion hat mir gezeigt, ein freundlicher Anruf beim SB

ergibt eine freundliche Antwort.

Grüße

Brommy

Geschrieben
...

Ein einfaches aufhängen am Haken ist nicht OK.

Es ist nicht relevant ob sich Personen unter 18 in der Wohnung aufhalten.

Tja, und da hätte ich gerne mal eine gesetzliche Grundlage gesehen ......

Die Aktion hat mir gezeigt, ein freundlicher Anruf beim SB

ergibt eine freundliche Antwort.

Grüße

Brommy

... die aber nicht unbedingt korrekt sein muß, nur weil sie freundlich ist ....

Gruß

Sigges

Geschrieben

Genau so ist es.....

Würde da jetzt alles wieder breittreten und diveres Stellen anrufen damit beim nächsten "Zwischenfall" auch noch eine Verschärfung in die Richtung kommt.

Werd dann mal für die Steak und Brotmesser in meiner Küche Schellen anfertigen lassen bzw die Küchenschubladen verschrauben.... bis dann.... ;)

edit:

jetzt mal im Ernst, ein Sammler hat eine extra Sammlerzimmer indem seine Sammlung (möglicherweise Bajonette ;) ) verwahrt sind. Dieses Zimmer ist mit einer stabilen Tür versehen die abschließbar ist. Von außen ist das Zimmer nicht ohne weiteres Zugänglich.

Die Schränke sind nicht extra verschraubt oder verschließbar... aber das Zimmer. Also brauchts logischerweise auch keine Schellen oder Schrauben an den Schränken.... denn man kanns ja auch übertreiben.

Geschrieben
Die Aktion hat mir gezeigt, ein freundlicher Anruf beim SB ergibt eine freundliche Antwort.

So sollte es immer sein! :icon14:

Es ist nicht relevant ob sich Personen unter 18 in der Wohnung aufhalten.

Nun ja, das ist die Meinung des SB. Und er wird es sicher auch so handhaben in seinem Bezirk.

Aber die Meinung halte ich nicht für rechtsverbindlich.

Unberechtigt ist jeder unter 18.

Aber gegen wen soll ich denn den Zugriff sichern, wenn kein Unberechtigter in der Nähe?

Oder ist die Haus- oder Wohnungstür leichter aufzubrechen als eine Schelle oder Holzkasten?

Gruß

Rainer

Geschrieben
Es ist nicht relevant ob sich Personen unter 18 in der Wohnung aufhalten.

Doch.

Das ist nicht nur relevant, sondern rechtlich entscheidend.

Warum, wurde in diesem Thread schon x-fach erklärt.

Geschrieben
Hallo Alle miteinander,

ich habe mit mehreren SB telefoniert und folgende Auskünfte bekommen:

Befestigung mittels Schelle ist OK

Befestigung in einer geschlossenen Holzkassette

mit Glas oder Klarsichtdeckel (festverschraubt) ist OK.

Ein einfaches aufhängen am Haken ist nicht OK.

Welche gesetzliche Grundlage wendet er hier an?

Es ist nicht relevant ob sich Personen unter 18 in der Wohnung aufhalten.

Diese Aussage ist richtig, wenn die Waffen gegen den Zugriff Minderjähriger gesichert sind!

Hängen die Waffen an einem Haken , spielt es schon eine Rolle, ob unter 18-jöhrige Zugriff auf die erlaubnisfreien Waffen haben.

Es bleiben Waffen und Umgang mit Waffen ist nun mal erst ab 18 Jahren erlaubt!

Die Aktion hat mir gezeigt, ein freundlicher Anruf beim SB

ergibt eine freundliche Antwort.

Das ist richtig, aber es ist eben mündlich, geht diese Auskunft "in die Hose" kann er sich darauf berufen, dass Du ihn falsch verstanden hast.

Grüße

Brommy

Archiviert

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