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IGNORED

Blankwaffen an der Wand befestigen


Brommy

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Hallo zusammen! Den Herren, der die Geschichte erzählt hat, kenne ich seit ca. 20 Jahren. Daher habe ich keinen Grund an der Richtigkeit zu zweifeln. Ich dachte es dürfte für viele interessant sein, wie eine Kontrolle abläuft. Genause, wie es mich interessiert wer bei anderen wie und was kontrolliert. Warum ausgerechnet die Kripo kam? Keine Ahnung! Habe zweimal nachgefragt und es blieb bei Kripo. Warum sie wegen den Säbeln herumgemäkelt haben? Keine Ahnung. Was soll man überhaupt noch posten, wenn alles gleich angezweifelt wird.

Die Säbel hängen in einem Vorraum zum Waffenraum an der Wand und sind gegen herabnehmen gesichert. Der Waffenraum wurde nie abgenommen, da das Ordnungsamt bisher kein Interesse gezeigt hat. Es handelt sich um einen Dachraum in einem älteren Gebäude. Der einzige Zugang wurde mit einer älteren Sicherheitstüre, wie beschrieben, schon vor 10 Jahren gesichert.

Für Sammler gibt's übrigens Ausnahmen zwecks Darstellung der Sammlung. Habe einen ähnlichen Raum und das Ordnungsamt war einverstanden.

klar gibts für Sammler Ausnahmen..die müssen aber vom Amt ABGENOMMEN sein! Und zwar SCHRIFTLICH!!

Deswegen----> der kollege soll mal nach nem Anwalt schauen!

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klar gibts für Sammler Ausnahmen..die müssen aber vom Amt ABGENOMMEN sein! Und zwar SCHRIFTLICH!!

Deswegen----> der kollege soll mal nach nem Anwalt schauen!

Hi,

jetzt wird´s aber interessant! Muß ich dann auch jedes Küchenmesser, Baseballschläger (ich habe keinen), Schlagstock(ich habe keinen) sichern? Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute Blankwaffen an der Wand hängen haben!

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Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute Blankwaffen an der Wand hängen haben!

das sind alles verbrecher!!!

... das "problem" ist nur....... bei denen kommt ja keiner einfach so vorbei, um die aufbewahrung der legal besessenen, erlaubnispflichtigen schußwaffen und der dazugehörigen munition zu überprüfen .... und dann kann dort auch keiner "beiläufig" wegen dam blech an der wand rummeckern und nen affen machen ...

aber hauptsache im grundgesetz steht dass alle menschen gleich sind vor dem gesetz!

gruß alzi

PS wer noch grüne farbe übrig hat, darf hier gerne bissl rumkleksen ( meine is alle )

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jetzt wird´s aber interessant! Muß ich dann auch jedes Küchenmesser, Baseballschläger (ich habe keinen), Schlagstock(ich habe keinen) sichern? Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute Blankwaffen an der Wand hängen haben!

Du verwechselst da wohl was.

für (lange) Küchenmesser, Schlagstöcke besteht bestenfalls ein ein Führverbot.

Baseballschläger sind Sportgeräte, kein Führverbot und frei ohne Altersbeshränkung.

Schlagstöcke frei ab 18 wären aber auch für Jugendliche zu sichern.

Die sind aber nicht wie Blankwaffen gegen unberechtigten Zugriff zu sichern.

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Tja - es lebe unser WaffG, dass sich mit solchen Banalitäten wie Blankwaffen und deren Verwahrung beschäftigt.

Derjenige, der keine weiteren genehmigungspflichtigen Waffen besitzt und somit bei der Waffenbehörde nicht registriert ist, ist aus dem Schneider. Er muß nämlich nie mit einer Kontrolle rechnen.

Wir leben schon in merkwürdigen Zeiten. Da sind Schußwaffen wie vorgeschrieben ordentlich in A,B oder was sonst für Schränken schön getrennt von der Munition verpackt und man bekommt Probleme nur weil Opas Degen aus Studentenzeiten an der Wand hängt und somit die "Zuverlässigkeit" in Frage gestellt wird.

So - jetzt renne ich so 2-3 mal mit dem Kopf vor die Wand.

LG

Manfred

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Du verwechselst da wohl was.

für (lange) Küchenmesser, Baseballschläger, Schlagstöcke besteht ein Führverbot.

Die sind aber nicht wie Blankwaffen gegen unberechtigten Zugriff zu sichern.

O.k. Was ist mit meiner Axt, die im Gartenhäuschen liegt?

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Hallo zusammen! Den Herren, der die Geschichte erzählt hat, kenne ich seit ca. 20 Jahren. Daher habe ich keinen Grund an der Richtigkeit zu zweifeln. Ich dachte es dürfte für viele interessant sein, wie eine Kontrolle abläuft. Genause, wie es mich interessiert wer bei anderen wie und was kontrolliert. Warum ausgerechnet die Kripo kam? Keine Ahnung! Habe zweimal nachgefragt und es blieb bei Kripo. Warum sie wegen den Säbeln herumgemäkelt haben? Keine Ahnung. Was soll man überhaupt noch posten, wenn alles gleich angezweifelt wird.

Die Säbel hängen in einem Vorraum zum Waffenraum an der Wand und sind gegen herabnehmen gesichert. Der Waffenraum wurde nie abgenommen, da das Ordnungsamt bisher kein Interesse gezeigt hat. Es handelt sich um einen Dachraum in einem älteren Gebäude. Der einzige Zugang wurde mit einer älteren Sicherheitstüre, wie beschrieben, schon vor 10 Jahren gesichert.

Für Sammler gibt's übrigens Ausnahmen zwecks Darstellung der Sammlung. Habe einen ähnlichen Raum und das Ordnungsamt war einverstanden.

Hier steht etwas ganz anderes als in dem anderen thread. Hat's jemand gemerkt?

Erst: Sicherheitsraum, jetzt Sicherheitstüre zu Dachraum.

Erst: Waffenkontrolle (impliziert Kontrolle der Aufbewahrung nach neuem WaffG.) jetzt: Begutachtung des Sicherheitskonzepts für Waffensammler.

Mein lieber Theodor,

die einzigen Zweifel welche geäußert wurden haben sich anscheinend bewahrheitet.

Es handelte sich bei Deinem Kumpel nicht um eine Kontrolle der Aufbewahrung nach neuem Waffenrecht, sondern um eine Begutachtung des Aufbewahrungskonzepts für einen Waffensammler. Hier kommen, wie oben schon gesagt, die Mitarbeiter der kriminalpolizeiliche Beratungsstelle und schauen sich das Ganze an. Dann wird eine Empfehlung an die Genehmigungsbehörde ausgesprochen, und zwar ob oder ob nicht. Das ist alles und hat mit einer Kontrolle durch die Kripo nichts zu tun.

Wenn Dein Kumpel Sammler ist muß er genauso die Aufbewahrungsvorschriften einhalten. Dies scheint in seinem Fall nicht gegeben zu sein. Na und? Hat er zu verantworten. Deswegen muß hier kein Faß aufgemacht werden.

Edit: Dein erster thread hieß bezeichnenderweise: " Erste Waffenkontrolle im Kreis 69115 Heidelberg!"

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Derjenige, der keine weiteren genehmigungspflichtigen Waffen besitzt und somit bei der Waffenbehörde nicht registriert ist, ist aus dem Schneider. Er muß nämlich nie mit einer Kontrolle rechnen.

Nicht ganz.

Hast Du bei einer Verkehrskontrolle einen Schlagstock dabei, biste dran.

Ist der Schlagstock aber ein Stück Dachlatte.........................Du hast Recht verrücktes Deutschland.

Gruß

Rainer

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Habe schon was berichtigt.

Die Axt ist absolut ein Werkzeug!

Außer es ist so ein Teil wie Wurfaxt, Wickinger-Kampfaxt oder so ähnlich.

Hmmm. Was ist mit einem Zierdegen, oder "Samurai"Schwert, so wie die, die man in jedem Souvenirladen, oder bei Kaufhof, oder im Tabakladen kaufen kann? Sense? War früher in Kriegen sehr beliebte Bauernwaffe.

Was ich asudrücken will: wo will man anfangen, wo aufhören? Woran erkenne ich ob das Messer ein Werkzeug ist oder eine Waffe, die meine 16 jährige Tochter, nicht in die Figer bekommen kann?

So ganz almählich geht mir das ganze ziemlich auf den Senkel...

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Hmmm. Was ist mit einem Zierdegen, oder "Samurai"Schwert, so wie die, die man in jedem Souvenirladen, oder bei Kaufhof, oder im Tabakladen kaufen kann? Sense? War früher in Kriegen sehr beliebte Bauernwaffe.

Was ich asudrücken will: wo will man anfangen, wo aufhören? Woran erkenne ich ob das Messer ein Werkzeug ist oder eine Waffe, die meine 16 jährige Tochter, nicht in die Figer bekommen kann?

So ganz almählich geht mir das ganze ziemlich auf den Senkel...

Da kann ich Dir eigentlich nur recht geben. Mir auch!

Die Sense würde ich absolut als Werkzeug einstufen.

Steht bei uns in jeder Scheune, wird häufig benutzt und ist auch noch niemand verhaftet worden, weil er damit auf seine Wiese gegangen ist.

Ja und bei den Zierdegen oder Samuraischwertern....................

Lt. Gesetz kommt es darauf an ob diese: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter

unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),"

Bei einem Zierdegen würde ich das nicht bejahen. Bei einem Samuraischwert? Kommt wohl auf die Waffe an.

Aber sicher wird man wohl nie sein wenn das jetzt durch Aushilfskräfte bewertet werden soll.

Rainer

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Es handelte sich bei Deinem Kumpel nicht um eine Kontrolle der Aufbewahrung nach neuem Waffenrecht, sondern um eine Begutachtung des Aufbewahrungskonzepts für einen Waffensammler. Hier kommen, wie oben schon gesagt, die Mitarbeiter der kriminalpolizeiliche Beratungsstelle und schauen sich das Ganze an. Dann wird eine Empfehlung an die Genehmigungsbehörde ausgesprochen, und zwar ob oder ob nicht. Das ist alles und hat mit einer Kontrolle durch die Kripo nichts zu tun.

Na und! Was solls?

Die Eingangsfrage war eindeutig auf die Sicherung von Blankwaffen ausgerichtet.

Da haben halt zwei Leute unabhängig voneinander an zwei Tagen eine Frage hier eingestellt.

Haben wohl beide einen Bezug dazu.

Ob für Sicherung von Blankwaffen,

oder für die Abnahme eines Waffenraumes für Sammler.

Passt doch beides hier rein!

Oder nicht?

Rainer

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Rainer,

ich geh' jetzt mal davon aus daß Du alles hier gelesen hast.

Es wurde viel Blödsinn geschrieben was die Lesbarkeit etwas einschränkt.

Brommy hat nach der Sicherung von Blankwaffen gefragt und erschöpfend Antwort bekommen.

Dann kommt die Diskussion über die 3mm Draht und was das alles für Dösköppe bei der Behörde sind.

Deshalb habe ich mich getraut, den Wahrheitsgehalt dieser Aussage anzuzweifeln.

Tue ich jetzt noch.

Gruß

Michael

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Fazit: Ein Sammler hat vor +10 Jahren seine Sammlung bzw. seinen "Sicherheitsraum" der Behörde gemeldet.

Keine Reaktion über 10 Jahre. Auch keine Nachfrage vom Sammler?? Schriftlich?

Gründe? Auf beiden Seiten wohl evtl. Unkenntnis, Vergesslichkeit, Schlamperei, Faulheit.

Jetzt auf Grund der politischen Hysterie schlagartig einsetzende Erinnerung beim SB nach angeordnetem Aktenstudium aller WBK-Inhaber.

Abarbeitung de vorgeschriebenen Prozedur - Info an Kripo-Beratungsstelle m.d.B um Nachschau.

Kripo meldet Termin an (und teilt den Grund mit)- Sammler bereitet sioch gemäß seinem Kenntnisstand vor??

Kripo erscheint und sichtet Säbel an der Wand. Aufbewahrung ok? Wird durch Meldung an OA durch dieses geklärt.

Raum wird überprüft und es wird festgestellt, dass die Vorgaben für Sicherheitsräume vermutlich (Wandmaterialien, Türspezifizierung evtl. F 30 mit Zahlenschloss?) nicht eingehalten werden.

Auch darüber Meldung an die Behörde zwecks Prüfung.

ALSO: Wo bitte ist bei diesem normalen Vorgang das Problem??

Außer, dass alle gepennt haben über 10 Jahre und heute die eventuell vorhandenen Mängel festgestellt werden, die schon vor 10 Jahren hätten überprüft werden müssen??

Man beachte die Sachkundigkeit des LWB, der als Sammler wissen musste, was von ihm verlangt wird und sich hätte kümmern müssen - im eigenen Interesse.

So sehe ich als LAie das ganze, wenn man allen Quark weglässt. Jetzt ist Zeit sich aufzuregen.

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Tja - es lebe unser WaffG, dass sich mit solchen Banalitäten wie Blankwaffen und deren Verwahrung beschäftigt.

Derjenige, der keine weiteren genehmigungspflichtigen Waffen besitzt und somit bei der Waffenbehörde nicht registriert ist, ist aus dem Schneider. Er muß nämlich nie mit einer Kontrolle rechnen.

Deshalb empfinde ich die "Mit"-Kontrolle erlaubnisfreier Waffen (bzw., wie ich hier mal berichtete, die Nachfrage danach im

Selbstauskunfts-Bogen einer Waffenbehörde) im Zusammenhang mit der Kontrolle der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger

Waffen-Kontrollen auch als reichlich daneben.

Keiner, der ausschließlich "freie" Waffen besitzt, erhält jemals diese Nachfragen oder kommt in den "Genuss" derartiger Kontrollen.

Millionen von Gaspistolen, Samurai-Schwertern etc. liegen oder hängen "ungesichert" in Haushalten - auch solchen mit "nichtberechtigten"

Haushaltsmitgliedern - herum, davon kann man getrost ausgehen.

Aber einem Sammler erlaubnispflichtiger Waffen soll ein Strick daraus gedreht werden, dass er einige erlaubnisfreie (Blank-)Waffen

"nur" mit 3 mm-Stahldraht an der Wand befestigt hat. Lachhaft und m.E. unverschämt. Gegen diese "Mangelfeststellung" würde ich

ggf. (wenn denn bei der Waffenbehörde überhaupt etwas daraus wird) rechtlich vorgehen.

Die Blankwaffen sind gegen einfache Wegnahme an der Wand gesichert. Wegnahme durch Unberechtigte kann nur gewaltsam (Herausreißen

der Befestigungen oder Durchschneiden mit Draht- oder Bolzenschneider) erfolgen. Dem Gesetz dürfte hier voll Genüge getan sein.

Gruß,

karlyman

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Aber einem Sammler erlaubnispflichtiger Waffen soll ein Strick daraus gedreht werden, dass er einige erlaubnisfreie (Blank-)Waffen

"nur" mit 3 mm-Stahldraht an der Wand befestigt hat. Lachhaft und m.E. unverschämt. Gegen diese "Mangelfeststellung" würde ich

ggf. (wenn denn bei der Waffenbehörde überhaupt etwas daraus wird) rechtlich vorgehen.

Die Blankwaffen sind gegen einfache Wegnahme an der Wand gesichert. Wegnahme durch Unberechtigte kann nur gewaltsam (Herausreißen

der Befestigungen oder Durchschneiden mit Draht- oder Bolzenschneider) erfolgen. Dem Gesetz dürfte hier voll Genüge getan sein.

Gruß,

karlyman

Hier ist alles zusammengefasst, weswegen sich einige wieder künstlich aufregen.

Wenn die Herren der Kripo über die exakten (auch in meinen Augen idiotischen Aufbewahrungsvorschriften für "Alltagsgegenstände") nicht genau Bescheid wissen - erstatten sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde.

Diese wird nichts machen.

Dem Gesetz ist Genüge getan.

Wer hat also hier mit was Probleme???? Weil eine Behörde (in dem Fall Kripo-Beratungsstelle) richtig arbeitet??

Der Rest Versäumnisse/Schlamperei geht zu gleichen Teilen auf den Sammler und die Waffenbehörde.

Wenn alles so war wie dargestellt.

Malt doch nicht ständig Teufel an die Wand wo keine sind. Es werden genug von den Belzebuben an ganz anderen Ecken auftauchen.

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Es werden genug von den Belzebuben an ganz anderen Ecken auftauchen.

Zustimmung.

Die Kontrollen mögen (und werden, q.e.d.) zwar einige Probleme mit sich bringen.

Das große Heulen und Zähneklappern unsererseits wird aber auf anderen waffenrechtlichen Feldern erfolgen.

Dazu habe ich jedoch zu oft etwas geschrieben, als dass ich es hier erneut mache.

Gruß,

karlyman

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Hallo,

ich baue derzeit meinen Keller um und möchte dort auch meine zertifizierten Dekowaffen (1945+) an die Wand hängen!

Ich habe im Haushalt minderjährige Kinder und muss daher die Waffen entsprechend sichern!

Ich plane die Dekos mit Stahlseilen und Vorhängeschloss gegen unberechtigte Entnahme aus den Waffenständer zu sichern! Bayonet etc. sollen nicht angebracht werden.

Das Waffenrecht selbst schreibt bekanntlich nur "ausreichende Sicherung" vor gibt jedoch keine technische Vorgabe bei erlaubnisfreien Waffen ab

Nur heisst es hier, Stahlseile seien nicht ausreichend! Welche 8 Jährige bekommt 3mm Stahlseil durch?

Was soll ich machen?

Im Grunde ist es doch wieder wie gehabt! Wischiwaschi, der Bürger ist sich selbst überlassen, Auskünfte bekommt er nicht und wenn wird kassiert! Macht er es nicht richtig freut sich die Waffenbehörde!

:ninja:

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Im Grunde ist es doch wieder wie gehabt! Wischiwaschi, der Bürger ist sich selbst überlassen, Auskünfte bekommt er nicht und wenn wird kassiert! Macht er es nicht richtig freut sich die Waffenbehörde!

das ist doch die absicht die dahinter steckt. so kann man ( sprich die behörde, so wie will ) dem waffenbesitzer jederzeit einen strick draus drehen, egal was et tut und wie gut er das tut. die behörde hat erstmal ihre ganz eigene sicht der dinge und der waffenbesitzer mus dann klagen um doch noch sein recht zu bekommen. das ist deutschland. alles ist geregelt, nur eben nicht exakt. kann man dem kleinen bürgerlein bei bedarf immer noch eine reinwürgen und ihn unter der fuchtel halten, dass er nur nicht aufmuckt, denn dann ist ganz aus. und im moment sind die LEGAL-waffenbesitzer dran! morgen kommen dann wieder die hundebesitzer, dann die motorradfahrer, die biertrinker, ............ usw. usw.

gruß alzi

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Was soll ich machen?

Mal ein Vorschlag wie man so was kostengünstig machen könnte.

In fast jeder Spedition oder größeren Firma, die schwerere Sachen geliefert bekommt, wirst Du kostenlos Stahlband bekommen.

Das Band ist ca. 16 mm breit und ca. 0,5 mm stark.

Damit werden Kisten oder schwerere Güter für den Transport gesichert.

Ähnlich wie mit dem Nylonband, mit dem auch Kartons zugeschnürt werden.

Dieses Band läßt sich leicht mit einem Seitenschreider durchschneiden, ist relativ leicht zu biegen und bleibt danach in Form.

Die Form z. B. eines Pistolengriffes eines Gewehres kann leicht angepasst werden.

Das so bearbeitete Band an den Enden durchgebohrt und mit Schraube und Dübel an die Wand geschraubt.

Eine billigere festgeschraubte Wandhalterung gibt es nicht.

Auf dem Bild nur mal so als Beispiel ein Schwert so an der Wand befestigt.

post-7499-1254914820_thumb.jpg

Gruß

Rainer

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Mal ein Vorschlag wie man so was kostengünstig machen könnte.

...

Auf dem Bild nur mal so als Beispiel ein Schwert so an der Wand befestigt.

Gute Idee @Rainer!

Aber hat mal jemand darüber nachgedacht, wie das Küchenmesser gesichert wird. Und ist noch jemand von den Experten hier in der Lage darüber nachzudenken, wohin das alles führt?

Gruss

SWJ

P.S. Werde diesen Beitrag selber löschen, da er OT ist.

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Hallo,

ich baue derzeit meinen Keller um und möchte dort auch meine zertifizierten Dekowaffen (1945+) an die Wand hängen!

Seit wann müssen Dekowaffen gesichert werden? Wenn ich mich richtig entsinne, gilt der § 36 WaffG für Dekowaffen nicht.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren unter Angabe der entsprechenden Vorschriften.

Siehe Anlage 2 WaffG:

Unterabschnitt 2:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

1.

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

2.

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

3.

Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.

4.

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen); dies sind4.1

unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind;

4.2

unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Zier- oder Sammlerwaffen, die in der Zeit vom 1. April 2003 an entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen.

5.

Nachbildungen von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 6.

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