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IGNORED

Polizeiliche Kriminalstatistik 2008 online


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Die PKS 2008 ist abrufbar:

(Direkter Link zur Schusswaffenverwendung)

http://www.bka.de/pks/pks2008/index2.html

(Falls anderweitig schon mal gepostet, den fred bitte löschen)

Leider wird dort nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden.

Ein Satz ist jedoch sehr markant:

"Die Verwendung von Schusswaffen weist dabei bereits seit Jahren einen rückläufigen Trend auf."

Gruß,

Peter

Geschrieben

siehe 2.1.4 im obigen Link der Statistik (Ausschnitt)

Jahr		Straftaten	 Schusswaffen-	 %-Anteil				mit Schusswaffe
			  insgesamt   verwendung (ins)				   gedroht   (%)	  geschossen  (%)
2008	   6.114.128		  11.365			  0,19		 6.994	61,5		 4.371	   38,5

Prinzipiell könnte man sagen das sogar nur 0,19% aller Straftaten mit Schusswaffen ausgeführt wurden, wobei der prozentuelle Anteil zwischen "angedrohter" und der tatsächlich "geschossener" Schusswaffengewalt, trotz der vergangenen Jahre, nach wie vor ca. 2/3 zu 1/3 im Verhältnis steht.

Eine Unterscheidung zwischen registrierten und illegalen Schusswaffengebrauch wäre auch sehr interessant gewesen.

grüße,

zykez

Geschrieben
Und genau das ist es. Das würde mich interessieren. Bitte aber auch an die Unterscheidung SSW und Schusswaffe denken.

Das alles steht im, nicht öffentlichen, Bericht zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität.

Geschrieben
Tabelle 3: Anteil mit Legalwaffen begangener Straftaten in Fällen und Prozentwerten (Quelle: Dobat, Heubrock & Stöter, 2006, S. 726).

Deliktgruppe 1999/2002

§§ 211, 251 StGB, Mord/Raubmord 3 von 56 (5,36%) / 5 von 59 (8,46%)

§ 112 StGB, Totschlag 13 von 105 (12,27%) / 7 von 82 (8,54%)

§§ 224, 226 StGB, Gefährl./Schwere Körperverletzung 11 von 354 (3,11%) / 3 von 287 (1,05%)

§ 241 StGB, Bedrohung 37 von 625 (5,92%) / 21 von 738 (2,85%)

§§ 249, 250 StGB, Raub/Schwerer Raub 1 von 234 (0,43%) / 0 von 177 (0%)

Tabelle aus: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/Stellungnahme04.pdf

Gast solideogloria
Geschrieben

Und auf die Gefahr hin mich zu Wiederholen, dass sind nur die Anteile an Straftaten, die mit SCHUSSWAFFEN begangen wurden. In der Gesamtstatistik kommt man auf Anteile mit ganz vielen Nullen vor und nach dem Komma.

Fazit: Deliktrelevanz = keine

(Nur noch mal für die mitlesenden Behörden, Presse und Politiker)

Geschrieben
Und auf die Gefahr hin mich zu Wiederholen, ...

Die Wiederholung ist keine Gefahr, aber die Milchmädchenrechnung dahinter. Um es mal deutlich zu sagen, Schwarzfahrer oder Subventionsbetrüger begehen ihre Taten nicht unter Verwendung von Schusswaffen (egal welche).

Derartige Bagatellisierungen sind daher wenig hilfreich.

Geschrieben

Bedenkt außerdem, dass die Statistiker der Behörden als illegale Schußwaffe alle Waffen zählen, die ein nicht Befugter benutzt. D.h. auch legale Waffen fallen unter die BKA-Statistik der illegalen, wenn z.B. einem Polizisten die Waffe aus dem Holster gerissen und dann vom Straftäter benutzt wird oder wenn ein Sohnemann Papa's SpoPi klaut und damit Unfug macht. In der Realität sieht die Sache nämlich gar nicht mehr so gut aus, wenn man nur zwischen "wirklich ilegalen" Waffen und Legalwaffen (egal durch wen benutzt) unterscheidet.....

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