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IGNORED

Jetzt wird es ernst!


Speedshooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was der Nachfrage mit den erlaubnisfreien Waffen noch die Krone aufsetzt, ist, dass sie (mehr oder weniger direkt)

eine erneute Diskriminierung der legalen Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen darstellt.

Denn an keinen "Sonstigen" (sprich, keinem sonstigen über 18jährigen Nicht-WBK-Inhaber...) wird durch die

Waffenbehörde diese Auskunftsforderung gestellt !

Ich werde versuchen, alle im Verein von diesem Anschreiben Betroffenen (bislang ist es mir eben nur seitens einer Waffenbehörde bekannt) entsprechend zu koordinieren. Ich rege auch an, dass wir uns hier diesbezüglich abstimmen.

Zwar ist die Sache mit den erlaubnisfreien Waffen - im Vergleich mit anderen Dingen - nicht von elementarer Bedeutung, aber unsere Bereitschaft, uns noch weiter "verarschen" zu lassen, sollte spätestens seit diesem Jahr gegen Null gehen.

Geschrieben
Völlig richtige Einstellung.

Aber, es gilt so eben für DICH

und nicht allgemein für jeden.

Da hast Du wohl recht, aber vielleicht genügt das ja auch als Anstoß, mal auf der Website der eigenen Waffenbehörde nachzusehen, wie die das handhabt. Nur mal so... ;)

Geschrieben
Richtig! Es besteht für diese Auskunftsforderung gar keine Rechtsgrundlage. Das hat die Behörde einen sch...dreck anzugehen.

An deiner Stelle würde ich der Behörde noch nicht einmal den Hinweis geben, das Du überhaupt erlaubnisfreie Waffen besitzt. Das geht diese zum ersten übrigends auch nichts an und zum zweiten könnte dein SB unter Langeweile leiden und dabei kann einfach nichts Gutes rauskommen.

Deshalb mein Tip: Halte deine erlaubnisfreien Waffen von deinen Waffenschränken fern und siehe zu, dass niemand diese Dinge, während einer Kontrolle, auf dem Weg zu den Waffenschränken sehen kann. Es gab in der Vergangenheit genug Hausdurchsuchungen aufgrund Unkenntnis und Tatendrang von Sachbearbeitern.

Ich würde in den Waffenschränken/tresoren ebenfalls nur das aufbewahren (und im Formblatt zur Aufbewahrung angeben), was da reingehört und auch auf der WBK steht, also keine Morgensterne, Streitäxte, Einhandmesser o.ä. das würde nur zu Irritationen und Nachfragen führen, die keiner braucht.

Geschrieben
Was der Nachfrage mit den erlaubnisfreien Waffen noch die Krone aufsetzt, ist, dass sie (mehr oder weniger direkt)

eine erneute Diskriminierung der legalen Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen darstellt.

Denn an keinen "Sonstigen" (sprich, keinem sonstigen über 18jährigen Nicht-WBK-Inhaber...) wird durch die

Waffenbehörde diese Auskunftsforderung gestellt !

Ich werde versuchen, alle im Verein von diesem Anschreiben Betroffenen (bislang ist es mir eben nur seitens einer Waffenbehörde bekannt) entsprechend zu koordinieren. Ich rege auch an, dass wir uns hier diesbezüglich abstimmen.

Zwar ist die Sache mit den erlaubnisfreien Waffen - im Vergleich mit anderen Dingen - nicht von elementarer Bedeutung, aber unsere Bereitschaft, uns noch weiter "verarschen" zu lassen, sollte spätestens seit diesem Jahr gegen Null gehen.

Genau das wäre dann auch meine Gegenfrage an den Behördenvertreter:

Erstens: Wo ist die Ermächtigungsgrundlage für eine derartige Frage?

Zweitens: Wenn er mit den gemeldeten LWB fertig ist, ob er sich dann den schäbigen Rest vornimmt.

Geschrieben
Erstens: Wo ist die Ermächtigungsgrundlage für eine derartige Frage?

Naja,

zum einem muß ich sagen: haben die nichts besseres zu tun?

Zum anderen ergibt sich für mich folgendes, wenn ich § 36 Abs. 1, 2 und 3 lese:

( 3 ) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, ( .. )

hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten ( ... )

( 1 )

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern,

dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Nun könnte man den Rückschluß ziehen, daß der, der erlaubnipflichtige Waffen oder Munition hat,

der Behörde auch die Aufbewahrung nicht erlaubnispflichtiger Waffen ( neW ) nachzuweisen hat, weil ein

Verstoß gegen die Aufbewahrung neW zwar nicht bußgeldbewährt ist, aber eben doch einen Verstoß darstellt,

bei dem sich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verabschieden könnte...

Deshalb wird nachgefragt...

Wenn man es wohlwollend auslegt, dann macht sich die Behörde nur fürsorgerische Gedanken um ihre Schäfchen.

Wenn man es kritisch auslegt, dann wird man wohl zu dem Schluß kommen: die suchen nur was...

Geschrieben

Man kann die Bezugnahmeklausel auf Abs. 1 aber auch so verstehen, dass damit nur die Munitionsaufbewahrung gemeint ist, da in Abs. 2 nichts von Munition steht.

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn man noch einen KWS hat. Dann glauben die einem das evtl. nicht, dass man nicht noch irgendwo eine SSW rumliegen hat.

Geschrieben
Nun könnte man den Rückschluß ziehen, daß der, der erlaubnipflichtige Waffen oder Munition hat,

der Behörde auch die Aufbewahrung nicht erlaubnispflichtiger Waffen ( neW ) nachzuweisen hat, weil ein

Verstoß gegen die Aufbewahrung neW zwar nicht bußgeldbewährt ist, aber eben doch einen Verstoß darstellt,

bei dem sich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verabschieden könnte...

Hmm, das ist rechtlich nun so weit hergeholt, dass du es eher in Grün

hättest schreiben sollen.

Würde der genannte Grund dahinter stehen, könnte die Behörde genauso gut Hauskontrollen bezüglich Alkoholkonsum oder X anderer Verhaltensweisen im Privatleben der Waffenbesitzer - welche sich u.U. drastisch auf deren

waffenrechtliche Zuverlässigkeit auswirken können - vornehmen...

Geschrieben
...könnte die Behörde genauso gut Hauskontrollen

bezüglich Alkoholkonsum oder X anderer Verhaltensweisen ...

Nun,

ich glaube mich zu erinnern, daß jemand hier auch mal

geschrieben hat, daß soewtas in ( NRW? ) tatsächlich praktiziert wurde...

Naja, wie dem auch sei: eine Nichtbeantworten der Frage sollte

zwar keine gravierenden Auswirkungen haben, allerdings wissen wir alle:

Wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es heraus...

Ich würde den SB darauf ansprechen und fragen,

warum er das wissen will und was es ihm bringt...

Es wäre ja möglich, daß es eine vernünftige Antwort darauf gibt...

Geschrieben

lassen wir mal außen vor, dass wir unsere legalwaffen ordentlich aufbewahren müssen und die illegalen können sie auf dem küchentisch rumliegen lassen :gaga:

ich bin am überlegen, ob ich nicht bei so einem schreiben keine antwort geben würde. sollen sie doch vorbeikommen und nachschauen. die schreiben doch das nur um sich arbeit zu sparen. eine ortseinsicht wäre viel zeitaufwändiger und deshalb probieren sie es so. die sollen viel zeit mit uns verbringen müssen <_<

Geschrieben
ich bin am überlegen, ob ich nicht bei so einem schreiben keine antwort geben würde. sollen sie doch vorbeikommen und nachschauen.

Also, ich habe grundsätzlich kein Problem damit, der Behörde zum x-ten Mal schriftlich zuzusichern,

dass meine erlaubnispflichtigen Waffen ordentlich "verstaut" sind, so wie es sein soll.

Ich werde nur reichlich misstrauisch, wenn in einem Behördenschreiben nun die vom Bürger

geforderten Auskünfte (wie bei den erlaubnisfreien Waffen) auf Bereiche ausgedehnt werden,

wo es bislang weder Registrierung noch Auskunftspflichten gibt...

Wann und womit endet dies? Bei meinen Gartengeräten, dem Rhododendrondünger, dem Messerblock

in meiner Küche, den Grill-Gasflaschen.....? Irgendwo muss man mal eine "Linie in den Sand" ziehen.

Geschrieben
lassen wir mal außen vor, dass wir unsere legalwaffen ordentlich aufbewahren müssen und die illegalen können sie auf dem küchentisch rumliegen lassen :gaga:

ich bin am überlegen, ob ich nicht bei so einem schreiben keine antwort geben würde. sollen sie doch vorbeikommen und nachschauen. die schreiben doch das nur um sich arbeit zu sparen. eine ortseinsicht wäre viel zeitaufwändiger und deshalb probieren sie es so. die sollen viel zeit mit uns verbringen müssen <_<

Du weisst aber schon, daß die Kosten für den Verwaltungsakt der Nachschau AUF DEINE Kosten gehen, oder?So 25 Euro sparen, bei Mehraufwand entsprechend.

Denunziation durch Mitmenschen die Dich mit einer "ganz ganz bösen Schießwaffe in der Wohnung" gesehen hätten... Zum Glück kannten mich die Polizisten und es klärte sich auf...

Gottfried

Geschrieben
Sehr geehrte Mit-Nutzer von WO, heute erreichte mich eine Mail eines Schützenbruders mit folgendem Inhalt:

Speedshooter[/color]

alter hut,

meine behörde hat mich schon 2004 aufgefordert, per foto und kaufnachweis zu "beweisen", das die gesetzeskonforme unterbringung bei mir stattfindet.

gruß

sig

Geschrieben
alter hut,

meine behörde hat mich schon 2004 aufgefordert, per foto und kaufnachweis zu "beweisen", das die gesetzeskonforme unterbringung bei mir stattfindet.

gruß

sig

Ist mittlerweile bekannt, dass das nicht überall gleich gehandhabt wird. In unserem Schützenverein sind Leute aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. Einige wurden schon angeschrieben, aber die meisten noch nicht.

Ich habe jedenfalls den Fragebogen ausgefüllt und griffbereit da liegen um ihn abzuschicken oder mitzunehmen wenn ich mal wieder hin muß. Hat mich grad 5 Minuten Zeit gekostet. Also wirklich vernachlässigbar gering. Ich finde das wiegt den evtl. möglichen Ärger bei weitem auf. Und wie schrieb hier schon jemand: wie es in den Wald reinschallt...

Außerdem muß ich wahrscheinlich demnächst eh mal wieder hin zum Eintragen einer neuen Waffe. Da kann ich den Fragebogen abgeben und im Rahmen eines netten :) Gesprächs mal ausloten was es mit dem Ganzen auf sich hat.

Geschrieben
Ist mittlerweile bekannt, dass das nicht überall gleich gehandhabt wird. In unserem Schützenverein sind Leute aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. Einige wurden schon angeschrieben, aber die meisten noch nicht.

Ich habe jedenfalls den Fragebogen ausgefüllt und griffbereit da liegen um ihn abzuschicken oder mitzunehmen wenn ich mal wieder hin muß. Hat mich grad 5 Minuten Zeit gekostet. Also wirklich vernachlässigbar gering. Ich finde das wiegt den evtl. möglichen Ärger bei weitem auf. Und wie schrieb hier schon jemand: wie es in den Wald reinschallt...

Außerdem muß ich wahrscheinlich demnächst eh mal wieder hin zum Eintragen einer neuen Waffe. Da kann ich den Fragebogen abgeben und im Rahmen eines netten :) Gesprächs mal ausloten was es mit dem Ganzen auf sich hat.

Also wer über egun etc. Gaswaffen kauft, der ist mit einiger Wahrscheinlichkeit schon irgendwo registriert, dasselbe gilt auch beim Händler vor Ort für den Kauf von Gasmuni (erst recht, falls zusammen mit scharfer Muni gekauft). Irgendwie dürften falsche Angaben (habe keine freien Waffen) daher schnell kritisch werden...

Ansonsten hatten wir ja schon öfter bei WO geklärt, dass die Formulierung im WaffG durchaus auch die Kontrolle von Freien Waffen und freier Munition ermöglicht: (Stichwort: es steht "die", nicht "dieser")...

Und zuguterletzt: Wer weiß, wann die Gaswaffen verboten werden! Um die dann einziehen zu können, kann ein bißchen prophylaktische Datensammlung nicht schaden!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Und zuguterletzt: Wer weiß, wann die Gaswaffen verboten werden! Um die dann einziehen zu können, kann ein bißchen prophylaktische Datensammlung nicht schaden!

Unter Umständen geht es (mal unabhängig von der Sinnfrage bei Knall-/Gaswaffen) genau darum.

Geschrieben

@speedshooter:

Solange die Waffenbehörde Dich nicht auffordert, etwas zu tun, musst Du es nicht ! Eine Homepage im Internet stellt keinen Verwaltungsakt/ Bescheid mit Aussenwirkung dar ! Geht ja gar nicht.

Und die einzige (gesetzliche) Frist, die Du mit der neuen Waffenrechtsänderung versäumen kannst, ist die Amnestieregelung, die bis zum 31.12.2009 gilt.

@götterbote:

Das ist nun wirklich falsch. Du hast eine Mitwirkungspflicht. Kommst du dieser nicht nach, kann die Waffenbehörde den Eintritt (oder das Nichtvorhandensein/ den Wegfall) der Tatsachen vermuten, um die es geht !

§ 45 Abs. 4 WaffG:

(4) Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre, seine Mitwirkung, so kann die Behörde deren Wegfall vermuten. Der Betroffene ist hierauf hinzuweisen.

Edit: Ups, hatte übersehen, dass sich Dein Beitrag auf erlaubnispflichtige Schusswaffen bezog. Nein, die sind nicht Gegenstand von § 36 (3) ! Also auch keine Überprüfung, bzw. mitwirkungspflicht bei der Überprüfung. Aber: § 36 Abs. 1 gilt trotzdem, da hier nbicht von "erlaubnispflichtig" die Rede ist !

Gruß,

Coltfan

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