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IGNORED

Jetzt wird es ernst!


Speedshooter

Empfohlene Beiträge

Sehr geehrte Mit-Nutzer von WO, heute erreichte mich eine Mail eines Schützenbruders mit folgendem Inhalt:

Die wichtigsten Änderungen des Waffenrechts im Jahr 2009

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Am 25.07.2009 trat eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft. Danach sind Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition verpflichtet, gegenüber der Waffenbehörde unaufgefordert die von ihnen zur sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

Die Waffenbehörde fordert daher alle Waffen- und Munitionsbesitzer auf, die ordnungsgemäße Unterbringung – soweit noch nicht geschehen – unverzüglich anzuzeigen.

Zu diesem Thema gibt es ein Informationsblatt sowie das Formular „Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition ". Diese Vordrucke sind in Papierform auch bei der Waffenbehörde des Kreises xxxxxxxxxx erhältlich.

Als Nachweis über die richtige Aufbewahrung können Belege über Kauf oder Installation geeigneter Tresore und Waffenschränke oder technischer Sicherheitsvorkehrungen dienen. Aus diesen Nachweisen müssen auch die Sicherheitsstufen der Waffenschränke und Tresore erkennbar sein. Gegebenenfalls können auch Fotos der Waffenschränke/Tresore oder sonstigen Einrichtungen vorgelegt werden.

Die Verschärfung des Waffengesetzes ermöglicht der Waffenbehörde, die sorgfältige Aufbewahrung der Waffen im Rahmen einer Kontrolle des Aufbewahrungsortes zu überprüfen. Eine vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften ist jetzt strafbewehrt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Amnestieregelung für unerlaubt besessene Waffen

Personen, die nicht auf ihren Namen registrierte erlaubnispflichtige oder verbotene Waffen und Gegenstände besitzen, haben bis zum 31.12.2009 die Möglichkeit, diese straffrei abzugeben. Die Straffreistellung erstreckt sich lediglich auf den Erwerb und Besitz, nicht auf das Führen von Waffen. Die Amnestieregelung kommt nicht in Betracht, wenn bereits vor Abgabe der Waffen ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist. Die Waffenbesitzer können sich bei der

Waffenbehörde im xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, Telefon xxxxxxxxxxxxx oder xxxxxxxxxxxxx

oder bei den Polizeistationen im Kreis xxxxxxxxxx melden.

Die Kreisverwaltung sichert eine unbürokratische Abwicklung zu. Die Waffenbesitzer müssen keine Verwaltungsgebühr zahlen. Die Abgabe und auch die spätere Vernichtung der Waffe ist kostenlos. Die Beseitigung wird vom Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden übernommen.

Bei der Waffenbehörde der Kreisverwaltung können jederzeit auch legal besessene Waffen und Munition zur ordnungsgemäßen Vernichtung abgegeben werden. Die Waffen dürfen nicht geladen sein und sind getrennt von der Munition zu verpacken, beispielsweise in einem Waffenfutteral. Soweit vorhanden muss die Waffenbesitzkarte bei der Abgabe der Waffe ebenfalls abgegeben werden.

Luftgewehre, Schreckschusswaffen, Schlagstöcke, Messer usw. werden ebenfalls zur Vernichtung entgegengenommen.

Hintergrund für die Gesetzesänderungen

Am 11. März 2009 tötete ein 17-Jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer großkalibrigen Pistole 15 Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrte, so dass der Täter unberechtigt auf die Waffe zugreifen konnte.

Diese Tat wäre so nicht möglich gewesen, wenn die Waffe und Munition gemäß den strengen waffenrechtlichen Vorschriften getrennt voneinander eingeschlossen gewesen wären.

Fundstelle:

xxxxxxxxxxxxxx

http://www.kreis-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx...xxxxxxxxxxxxxxx

Formulare und Merkblätter liegen auch im Schützenhaus aus.

Also, falls noch nicht geschen, kümmert euch drum, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!! Und keiner von uns will wohl wegen eines Versäumnisses seine Sportgeräte abgeben.

Gruß

Speedshooter

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In BaWü zumindest müssen die WaffBehörden auf Anweisung des IM bis spätestens Anfang Oktober alle LWB angeschrieben haben.

Im Oktober müssen Kontrollen durchgeführt werden.

Und mit Stichtag 23.11.09 müssen die vier RP´s dem IM einen Evaluationsbericht vorlegen.

Woher ich das weiß?

Hat mir ein Mäuschen zugeflüstert.

Gruß,

J.

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Und die LWBs, die bis dahin oder dann wann mal nicht daheim waren, die waren im Urlaub.

Lanzarote. Türkei. Bora Bora (mein Tipp!). Griechenland. Ägypten.

In Schweden gibt es auch schöne Flecken, die Herr Rech noch nicht kennt.

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Eine Nachweispflicht entsteht auf Anfrage der zuständigen Behörde - und NICHT unaufgefordert !

Moin,

so WAR es bisher. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung des Waffengesetzes ist daraus aber eine BRINGESCHULD geworden.

Daher ist der Nachweis der sicheren Aufbewahrung nunmehr UNAUFGEFORDERT zu erbringen, in der Regel wird er bei der Beantragung/Anmeldung einer Waffe mit den weiteren erforderlichen Unterlagen miterbracht.

Gruß

Spopi

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Moin,

so WAR es bisher. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung des Waffengesetzes ist daraus aber eine BRINGESCHULD geworden.

Daher ist der Nachweis der sicheren Aufbewahrung nunmehr UNAUFGEFORDERT zu erbringen, in der Regel wird er bei der Beantragung/Anmeldung einer Waffe mit den weiteren erforderlichen Unterlagen miterbracht.

Gruß

Spopi

Wem soll ich jetzt mehr glauben,

Dir oder meinem SB der mich AUSDRÜCKLICH gebeten hat, die Nachweise nicht zusammen mit meiner letzten Waffenanmeldung zu

übersenden sondern zu warten, bis ich aufgefordert werde, etwas zu tun ?

Ich entscheide mich in dem Fall mal für ihn :rolleyes:

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Moin,

so WAR es bisher. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung des Waffengesetzes ist daraus aber eine BRINGESCHULD geworden.

Daher ist der Nachweis der sicheren Aufbewahrung nunmehr UNAUFGEFORDERT zu erbringen, in der Regel wird er bei der Beantragung/Anmeldung einer Waffe mit den weiteren erforderlichen Unterlagen miterbracht.

Gruß

Spopi

Würde mich mal interessieren wo du das gelesen hast....

Quellen ?

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Würde mich mal interessieren wo du das gelesen hast....

Quellen ?

Ja.

Bitte HIER KLICKEN

4. Absatz "Stärkere Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition"

Im übrigen: Ich beschäftige mich seit Monaten mit den Verschärfungen und komme kaum noch zu etwas anderem.... leider. Das diese Änderungen noch nicht bei allen Sachbearbeitern angekommen sind, schafft ein wenig Luft für die Nachweise der Aufbewahrung. :rolleyes:

Gruß

Spopi

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Spopi hat Recht!!

Das ein einzelner SB es anders haben möchte, mag an seinem Organisationsmodell/dessen fehlen liegen, aber an den Fakten des Gesetzes ändert dies leider nichts.

Aus der Holschuld der Behörde ("bitte ich Sie, den Nachweis zu erbringen") ist eine Bringschuld des LWB`s ("hier sind die Nachweise meiner Aufbewahrung") geworden.

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Moin!

Durch die Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG wird klargestellt, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen

Das heisst doch, im Klartext: bei Beantragung

der neuen Waffe/n....muss der Antragsteller

nachweisen, wie diese aufbewahrt wird/werden..

Das gibts doch schon länger, wenn ich nicht irre..!?

Die Kollegen, welche ihre 1. oder 3. KW beantragten,

mussten ihren "Tresor" nachweisen.

Es muss wohl nicht jeder von selbst seine

Aufbewahrungsnachweise zur Behörde schicken...

(in Hamburg mussten wir das bereits letztes Jahr!)

Zweifelnder Gruß, kriegerlein

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"Jetzt wirds ernst" sehe ich nicht so..

Eben,

nur die, die sich nicht an die Gesetze halten, haben damit ein Problem...

PS: natürlich nur die, die sich nicht an diesen Teil des Gesetzes halten...

Die anderen, die sich an kein WaffG halten, interessiert es ja sowieso nicht.

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Gast 143-Koenig@fvlw.de

Keine Hektik !

1. Bringschuld ist zwar richtig, dass bedeutet aber trotzdem nicht, dass Ihr jetzt unaufgefordert tätig werden müsst !

2. Richtig aufbewahren müsst Ihr natürlich trotzdem !

Jeder Waffenbesitzer, der bei Kontrollen auffällt, ist ein Liter Wasser auf die Mühlen unserer Gegner ...

Gruß,

Michael

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Tach!

So wilde ist das nicht, ich bekam vor 3 Monaten diesen Brief, ich sollte nur in geeigneter Weise sagen, wo meine Spielzeuge wie aufbewahrt werden, nichts schlimmes, die Behörde wollte nur Kopien der Rechnung des entsprechenden Tresores, des Munschrankes, alternativ Fotos davon, wo man die Sicherheitsstufe sehen kann.

Sobald man auch früher eine Waffe erworben hat wurde eh schon bei Anmeldung gefragt wo und wie man diese aufbewahren will. Wer also sich immer darum gekümmert hat, braucht sich darüber eigentlich keine Gedanken machen, weil man passt eigentlich schon an wenn notwendig.

Nehmen wir mal den Extremfall an: Es passiert etwas, dann gehen die Ermittlungsbehörden der Waffenbehörde auf den Sack, die wollen auch nur raus sein, es geht um nichts Schlimmes, es geht nur um die Anwendung schon lange bestehender Gesetze, ergo, wer sich immer dran gehalten hat, muß nichts befürchten.

MFG Andi!

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Mir. :rolleyes:

Dein Sachbearbeiter ist ein netter. Oder er fürchtet, in der Flut der Nachweise zu versinken, wenn nun alle auf einmal reagieren.

Gruß Spopi

NEIN !

Selbstverständlich habe auch ich bei der ersten Antragstellung die Art der Aufbewahrung angeben müssen.

Zwischenzeitlich wurden es aber mehr Waffen, als in den damals angegebenen A und B Schrank reindürfen.

Strengenommen habe ich (und viele andere) also einerseits "bereits nachgewiesen" -

andererseits aber eigentlich noch eine "offene Bringschuld" .

Um diese Frage zu lösen, habe ich einfach das gemacht, was ich ziemlich regelmäßig mache :

Mit meinem SB mal vernünftig geredet und mich an das gehalten, was abgesprochen wurde:

Warten bis das Anschreiben rausgeht - und dann das machen, was dort geregelt ist.

Er hält nämlich nichts von Aktionismus und unnötiger Arbeit - aber viel von Effizienz, auch zugunsten der Waffenbesitzer :gutidee:

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"Jetzt wirds ernst" sehe ich nicht so.

Ist doch kein Problem nachzuweisen daß die Aufbewahrung ordnungsgemäß ist.

Ich sehe auch kein Problem darin den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung zu erbringen!

Ich sehe nur ein Problem darin irgendwelche Fristen, die für mich allerdings nicht erkennbar sind, zu versäumen und dann ein Problem zu haben, welches ich bei rechtzeitiger Einreichung der Unterlagen hätte vermeiden können.

Was mich nur wundert, ist, dass ich eigentlich bei Beantragung meiner WBKs schon einen Nachweis über die Aufbewahrung meiner Waffen erbringen mußte, die Behörde also eigentlich schon einen Nachweis hat... :confused:

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Wem soll ich jetzt mehr glauben,

Dir oder meinem SB der mich AUSDRÜCKLICH gebeten hat, die Nachweise nicht zusammen mit meiner letzten Waffenanmeldung zu

übersenden sondern zu warten, bis ich aufgefordert werde, etwas zu tun ?

Ich entscheide mich in dem Fall mal für ihn :rolleyes:

Der Text stammt von der Web-Site meiner zuständigen Waffenbehörde, also werde ich mich wohl danach richten (müssen), denn warum soll man unnötig für Mißstimmung sorgen wenn man um den Nachweis sowieso nicht drum herum kommt. Außerdem sind die SBer dort sehr vernünftig und setzen auch nur um was ihnen vorgeschrieben wird.

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Der Text stammt von der Web-Site meiner zuständigen Waffenbehörde, also werde ich mich wohl danach richten (müssen), denn warum soll man unnötig für Mißstimmung sorgen wenn man um den Nachweis sowieso nicht drum herum kommt. Außerdem sind die SBer dort sehr vernünftig und setzen auch nur um was ihnen vorgeschrieben wird.

Völlig richtige Einstellung.

Aber, es gilt so eben für DICH

und nicht allgemein für jeden.

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Mein Verein liegt (genauer: meine Vereinskollegen wohnen) im Einzugsbereich von drei verschiedenen Waffenbehörden.

Da kann man - bei derartigen Aktionen - immer schön vergleichen, wie die Behörden jeweils agieren...

Auf dem Vordruck einer Behörde wird nicht nur, wie es nun mal zum Thema Aufbewahrung gehört, die Angabe

der erlaubnispflichtigen Waffen und der Beleg ihrer Unterbringung gefordert.

Nein, es wird auch die Angabe gefordert, welche erlaubnisfreien Waffen (getrennt aufgeführt nach Art und jeweiliger

Anzahl) sich im Besitz befinden. Ist euch eine solche Frage im Rahmen dieser Behörden-Aktion auch untergekommen?

Für diese Auskunftsanforderung besteht m.E. gar keine Rechtsgrundlage. Die Angabe/Zusicherung, dass im Besitz

befindliche freie Waffen ordnungsgemäß (d.h. gegen Zugriff Unbefugter, also unter 18jähriger, gesichert)

verwahrt werden, müsste doch vollkommen genügen.

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Für diese Auskunftsanforderung besteht m.E. gar keine Rechtsgrundlage. Die Angabe/Zusicherung, dass im Besitz

befindliche freie Waffen ordnungsgemäß (d.h. gegen Zugriff Unbefugter, also unter 18jähriger, gesichert)

verwahrt werden, müsste doch vollkommen genügen.

Richtig! Es besteht für diese Auskunftsforderung gar keine Rechtsgrundlage. Das hat die Behörde einen sch...dreck anzugehen.

An deiner Stelle würde ich der Behörde noch nicht einmal den Hinweis geben, das Du überhaupt erlaubnisfreie Waffen besitzt. Das geht diese zum ersten übrigends auch nichts an und zum zweiten könnte dein SB unter Langeweile leiden und dabei kann einfach nichts Gutes rauskommen.

Deshalb mein Tip: Halte deine erlaubnisfreien Waffen von deinen Waffenschränken fern und siehe zu, dass niemand diese Dinge, während einer Kontrolle, auf dem Weg zu den Waffenschränken sehen kann. Es gab in der Vergangenheit genug Hausdurchsuchungen aufgrund Unkenntnis und Tatendrang von Sachbearbeitern.

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