Zum Inhalt springen
IGNORED

Sportschützen in Thüringen und im Saarland


Gast

Empfohlene Beiträge

Allen voran die unsägliche G8 (Gymnasium in 8 Jahren - ohne Rücksicht auf die Folgen für die Schüler), die Müller selbst nach seiner Wahlschlappe noch trotzig verteidigt.

Bissel OT:

Kinder, die zu dumm für 8 Jahre Gymnasium sind, sind es auch für 9 Jahre. Ein Abitur soll zum Studium an einer Hochschule befähigen. Nur muß man für ein ganzes Abi deutlich weniger lernen als für eine ordentliche Maschinenbauklausur - das sollte mal einigen zu denken geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Allen voran die unsägliche G8 (Gymnasium in 8 Jahren - ohne Rücksicht auf die Folgen für die Schüler)... Drastische Reform der G8 und Abschaffung der Studiengebühren ...

Ich frage mich warum jeder aus den Alt-BL'n, den ich so kenne, immer wegen dem 8 Jahre Gym rumflennt ? Und welche Folgen für die armen Schüler hat das denn ? Das sie sich mal ein paar Stunden später von ihren Büchern weg hin zu ihrer Playstation bewegen können ?

Die Sachsen und Thüringer kennen das mit 12 Jahren seit jeher gar nicht anders und machen hier die Kinder reihenweise schlapp ? Nein. Und wo stehen sie heute ? An der Spitze der Bildungs-"Nahrungskette"... in PISA mussten sich alle anderen 9 Jahre Gymmer hinten anstellen...

Das ist alles eine Frage der Orga, nicht mehr, nicht weniger... Und Studiengebühren sind mehr als legitim, wenn ein Geselle oder FA seinen Meister machen will, zahlt ihm der Staat das auch nicht... warum solls zB dem Dipl.-Ing besser gehen ? Schulpflicht gibts bis zum 18 Lebensjahr... weiterführende Schulen sind da nicht bei...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist da nicht ein Ur-Saarländer sogar mal Chef-Zoni geworden ?

Warts ab, das kommt Retoure, schnall dich schon mal Samstag vormittag an, oder besser verbuddeln wenn ich mit dem Auto um die Ecke komme. Du kannst Dich aber auch gleich entschuldigen;- mit dem Zeug,zu dem man die Zitrone braucht !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bissel OT:

Kinder, die zu dumm für 8 Jahre Gymnasium sind, sind es auch für 9 Jahre. Ein Abitur soll zum Studium an einer Hochschule befähigen. Nur muß man für ein ganzes Abi deutlich weniger lernen als für eine ordentliche Maschinenbauklausur - das sollte mal einigen zu denken geben.

Zur Kenntnisname;- lang lang ist es her, aber auch ich ging in die Schule.

der gesammte Jahrgang wurde eingeschult,-alle hübsch zusammen in einer Klasse,-und so verbrachten wir die Klasse 1-8 schön zusammen, Danach trennte man sich, die nicht so schlauen schlossen ab, die etwas mehr schlaueren,-schlugen den Weg zur EOS ein ( Abitur ) und der Rest machte auf der gleichen Schule noch zwei Jahre bis zum Ereichen der Mittleren Reife weiter. Damals war das Wissen das Mittel, das die Weichen stellte welcher Weg weiter zu gehen ist.-und nicht das Wunschdenken der Eltern, Aber wie gesgt;-lang lang ist das her

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bissel OT:

Kinder, die zu dumm für 8 Jahre Gymnasium sind, sind es auch für 9 Jahre. Ein Abitur soll zum Studium an einer Hochschule befähigen. Nur muß man für ein ganzes Abi deutlich weniger lernen als für eine ordentliche Maschinenbauklausur - das sollte mal einigen zu denken geben.

Ich frage mich warum jeder aus den Alt-BL'n, den ich so kenne, immer wegen dem 8 Jahre Gym rumflennt ? Und welche Folgen für die armen Schüler hat das denn ? Das sie sich mal ein paar Stunden später von ihren Büchern weg hin zu ihrer Playstation bewegen können ?

Eure Aussagen zeigen mir nur, dass ihr von der G8 im Saarland keinerlei Ahnung zu haben scheint. Ich maße mir mal an, da ein wenig mitreden zu können, da ich zum einen Lehramt studiere und zum anderen den direkten Vergleich zwischen G9 (ich selbst) und G8 (mein Bruder) kenne. Dazu die Erfahrung aus Gesprächen mit dutzenden Eltern und G8 Schülern. Das können wir aber gerne in einem eigenen Thread diskutieren.

Es geht nicht darum, dass es unmöglich ist in 12 Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Es ist aber schwachsinnig den Stoff von neun Schuljahren in acht Jahre zu quetschen und den größten Teil davon auch noch in die Anfangsphase.

Ansonsten frag einfach mal die Sportvereine und auch Privatunternehmen, die mit der Freizeit der Kinder ihr Geld verdienen, was im Zuge der G8 dort los war. Auch da kann ich ein Wörtchen mitreden.

Alles weitere und nähere Details wie gesagt gerne im eigenen Thread unter OT.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Bundesland kann keine Rechtsverordnungen erlassen.

Das kann nur der Bundesinnenminister mit Zustimmung des Bundesrates.

Wie bitte? Und was sind dan z.B. "Verordnungen über dei Zuständigkeiten nach dem WaffG"??

Schau bitte mal in § 48 WaffG.

Zitat: "Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen.....

Nur mal so als Beispiel.

Der Bund regelt per Rechtsverordnung, welche Zuständigkeiten die Länder haben. Diese regeln innerhalb ihrer Zuständigkeiten deren Verteilung ebenfalls per Rechtsverordnung, in dem Fall Erlasse.

Man lese Juraform:

Allgemein

Rechtsverordnungen werden nicht von einem Gesetzgebungsorgan, sondern auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung von einem Organ der Exekutive (Regierungs- oder Verwaltungsbehörde) erlassen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben (Zitiergebot).

Da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen wird, aber dennoch verbindliches Recht ist, ist die Rechtsverordnung - wie z. B. auch die Satzung - Gesetz im materiellen Sinne. Sie kann als solches rechtliche Grundlage für den Erlass von Verwaltungsakten (Verwaltungsakt - Ermächtigungsgrundlage) sein.

Zuständigkeit:

Zuständig zum Erlass von Rechtsverordnungen sind die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierung, die auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung i. S. v. Art. 80 GG Rechtsverordnungen erlassen dürfen. Erforderlich ist, dass der Inhalt, der Zweck und das Ausmaß durch das ermächtigende Gesetz bestimmt werden. Dieser Bestimmtheitsgrundsatz soll gewährleisten, dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar ist (BVerfGE 56, 1 [12]).

Die Ermächtigung kann auch weiter übertragen werden. Diese Weiterübertragung kann aber nur in der Form einer Rechtsverordnung erfolgen.

Zitat Ende

Ketzerisch gesagt- jedes Land kann im Rahmen des Gesetzes machen, was es für richtig hält. Wie ich schon vor Monaten orakelte, der eine oder andere Versuchsballon ist bereits am steigen. Hoffentlich kann man die noch auf juristischem Wege stoppen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Reichtum fuer alle.

Klar doch!

Bei Blutrot/Rot/Grün verdienen wie alle 10.000 €/Monat! Versprochen ist versprochen ("Reichtum für alle")!

Allerdings werden davon wieder 9.000 € an Steuern, Sozialabgaben und Gebühren abgezogen. Versprochen ist versprochen ("Reichtum besteuern")!

:rolleyes:

Da verdiene ich mit der FDP lieber nur 4.000 €/Monat und habe davon 2.500 € auf dem Konto!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber sie kann es durch Rechtsverordnungen zur Durchführug des WaffG so einengen, dass es einem Quasi-Verbot immer näher kommt.

Aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage im WaffG ?

§ 48 WaffG gestattet den Ländern lediglich die Regelung von Zuständigkeiten per RVO. Nicht die inhaltliche Ausgestaltung des WaffGs.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bissel OT:

Kinder, die zu dumm für 8 Jahre Gymnasium sind, sind es auch für 9 Jahre. Ein Abitur soll zum Studium an einer Hochschule befähigen. Nur muß man für ein ganzes Abi deutlich weniger lernen als für eine ordentliche Maschinenbauklausur - das sollte mal einigen zu denken geben.

  1. DAS dürfte in erster Linie eine Frage der Qualität und der Quantität der zur Verfügung gestellten Lehrkapazitäten sein, weniger eine der Dummheit/Intelligenz (egal in welcher Definition) der Schüler
  2. Was will man mit einem 13 (9+4) Jahre Abi, wenn es nur noch Bachelor-Studiengänge gibt? :confused:

Es gibt halt auch andere Säue, die durchs Dorf getrieben werden. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar doch! Bei Blutrot/Rot/Grün verdienen wie alle 10.000 €/Monat! Versprochen ist versprochen ("Reichtum für alle")! Allerdings werden davon wieder 9.000 € an Steuern, Sozialabgaben und Gebühren abgezogen. Versprochen ist versprochen ("Reichtum besteuern")! :rolleyes: Da verdiene ich mit der FDP lieber nur 4.000 €/Monat und habe davon 2.500 € auf dem Konto!

Meinst du wirklich, dass dir da noch 1000.-€ übrigbleiben, du weltfremder Phantast.

Naja, kann schon sein, dass es noch 1000,-€ sein werden, die Frage ist aber die Kaufkraft. Wenn gleichzeitig ein Päckchen Spaghetti 50 000,-€ kostet, sind 1000,-€ nicht viel. Und beim Zimbabwe-Dollar kostet es noch viel mehr als 50 000,-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast 113-Assmann@fvlw.de
§ 48 WaffG gestattet den Ländern lediglich die Regelung von Zuständigkeiten per RVO. Nicht die inhaltliche Ausgestaltung des WaffGs.

Tja, aber den Ländern obliegen die Auslegungsvorschriften und hier im Besonderen der Anspruch an die Bedürfnisfrage.

Wie mir heute Morgen mein Sachbearbeiter mitteilte, ist es Ländersache, ob hier der allgemeine Nachweis der schießsportlichen Betätigung ausreichend ist, oder ob hier die Regelung des 18fachen Jahresnachweises greift.

Und nun überlegt mal wie sich das bei "roten" Länderparlamenten auswirken kann.

Na denn, ein Schelm der Böses ahnt :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage im WaffG ?

§ 48 WaffG gestattet den Ländern lediglich die Regelung von Zuständigkeiten per RVO. Nicht die inhaltliche Ausgestaltung des WaffGs.

Richtig. Hier in diesem Strang jetzt ging es um die Behauptung, Länder könnten keine RVO erlassen. Der § 48 war als Beleg dafür gedacht, dass sie eben doch dürfen.

Dass sie die Inhalte eines Bundesgesetzes nicht ändern können/dürfen sollte jedem mit Volksschule klar sein. Aber die Art der Durchführung dieses Gesetzes kann sehr sehr unterschiedlich ausfallen - wie ich dir wohl am wenigsten erklären muss. Auch diese Ausführung kann in einer RVO festgelegt werden, z.B. indem aus der "Kann" -Bestimmung eine "Muss" -VO wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch diese Ausführung kann in einer RVO festgelegt werden, (...)

Allgemein betrachtet ja. Aber nicht in Bezug aufs geltende WaffG. Denn dort fehlt eine Ermächtigungsgrundlage die es den Ländern erlaubt, Rechtsverordnungen solchen Inhalts zu erlassen.

Dies hindert natürlich nicht an einer unterschiedlichen Auslegung des Gesetzes (ohne Verordnung als Rechtsgrundlage). Man darf gespannt sein, bis zu welchem Punkt die jeweils zuständigen Gerichte die zu erwartende restriktive Auslegung mancher Vorschrift in den von Rot-Rot-Grün heimgesuchten Ländern mittragen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.