Zum Inhalt springen
IGNORED

Halbautomaten auf Jagdschein


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer hat bitte alles nen Halbautomaten auf Jagdschein und wie ist dieser in der WBK eingetragen?

Die Frage bewegt mich daher, weil manchen Behörden wissen wollen, wieviel Schuss das Magazin hat und behaupten, ein Jäger dürfe nur 2-Schussmagazine im Revier führen.

Für den Schuss auf Wild ist dies freilich richtig, aber für alles andere kann der Jäger schließlich auch beispielsweise das 30er Banenmagazin verwenden.

Gruß

IMI

Geschrieben
Für den Schuss auf Wild ist dies freilich richtig, aber für alles andere kann der Jäger schließlich auch beispielsweise das 30er Banenmagazin verwenden.

Auf was schießt du denn noch so, wenn du auf der Jagd bist? :D

Geschrieben

Das Ding wird als Selbstlader eingetragen und gut ist. Manche Behörden tragen dann noch ein, das ein 2 Schußmagazin dabei ist....

Hatte ich damals bei der Beneli 90 M 3

Gruß

Geschrieben
Auf was schießt du denn noch so, wenn du auf der Jagd bist? :D

Wilderer, Hunde und Katzen.... *ja ja......bin ja schon weg*

Im Ernst:

Mein OA-10 steht ganz normal in der WBK - ohne irgendwelche Zusätze oder was auch immer.

Geschrieben

Sowas wird als Selbstladebüchse bzw. Selbstladeflinte eingetragen... über die Magazinkapazität steht in meinen WBK's nix drin.... warum auch? Ich kann die Knarren ja auch "Nichtjagdlich" verwenden :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben
Auf was schießt du denn noch so, wenn du auf der Jagd bist? :D

Der Schuss auf Wild ist eine Sache.

Jedoch wäre da noch das Ein- und Anschießens im Revier, die Ausbildung von Jagdhunden im Revier, der Jagdschutz.

Alles mit dem 30er Magazin machbar und erlaubt.

Des Weiteren das Schießen am Schießstand.

IMI

Geschrieben

Könnte da ein böser SB nicht auf die Idee kommen die Glaubhaftmachung des § 13 Abs. 1 WaffG (also das der Jäger die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigt) auf die Magazinkapazität auszudehnen?

Das würde dann in etwa so laufen: Wozu benötigen sie denn ausgerechnet mehr als 2 Schuss? Ist vielleicht nicht verboten aber dann laden sie halt öfter nach. Nicht glaubhaft gemacht -> Antrag abgelehnt!

Vielleicht sehen das jetzt auch einige SBs so, weil Presse und ABW immer wieder Beschränkungen der Magazinkapazität fordern mit der Begründung, dass Jäger ja bereits eine Beschränkung auf zwei Schuss hätten.

Geschrieben
es wird sich wieder der Kopf zerbrochen wo´s nix zum Kopfzerbrechen gibt.

Es scheint da wohl doch einen Grund für das Kopfzerbrechen zu geben:

Die Frage bewegt mich daher, weil manchen Behörden wissen wollen, wieviel Schuss das Magazin hat und behaupten, ein Jäger dürfe nur 2-Schussmagazine im Revier führen.
Geschrieben
Es scheint da wohl doch einen Grund für das Kopfzerbrechen zu geben:

Nein.

Der SB soll das WaffG aufschlagen und die Stelle zeigen an der das steht.

Steht es nirgends ist´s erlaubt.

Und nicht anderstrum.

Bitte umdenken die Herren

Geschrieben
Der SB soll das WaffG aufschlagen und die Stelle zeigen an der das steht.

Steht es nirgends ist´s erlaubt.

Und nicht anderstrum.

Sorry aber dann hast du die Grundkonzeption des WaffG verkannt. Grundsätzlich ist erst mal so gut wie alles verboten und man braucht eine Erlaubnis. Hat man eine Erlaubnis stellt sich sodann die Frage inwieweit man von den Verboten freigestellt ist. Es ist also eine Umkehrung der Allgemeinen Handlungsfreiheit, wo erstmal alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Deshalb sind die Rollen vertauscht und der SB fragt den LWB, wo steht, dass es erlaubt ist (wegen dem Amtsermittlungsgrundsatz muss der SB aber auch aus eigenem Antrieb Erkundungen anstellen).

Ist zwar nicht schön aber so ist es nun mal!

Geschrieben

2.amm.: BULLSHIT.

Wieder mal ein vollkommen sinnfreier Thread zu einem nicht existenten Problem.

BTW, bei mir wurde auch nur SLF, bzw SLB eingetragen, das Magazin hat keinen interessiert.

Warum auch? Ist nicht mal ein wesentliches Teil.

Also hoert doch ENDLICH auf, diesedn Schwachsinn hier zu diskutieren, wo es nichts zu diskutieren gibt.

Das BJG ist EINDEUTIG. Es verbietet den Schuss auf Wild mit Selbstladern und Mags ueber 2 Schuss.

Es verbeitet nicht den Jagdschutz, nicht das einschiessen, nicht den Schiesstand.

Fertig. Oder wie unser Gazpromkanzler sagte: BASTA!

Geschrieben

Schaffer,

Das Problem existiert bereits, und zwar bei Behörden, die genau das wissen wollen: Ob das Magazin 2 Schuss fasst, oder mehr.

IMI

Geschrieben
Schaffer,

Das Problem existiert bereits, und zwar bei Behörden, die genau das wissen wollen: Ob das Magazin 2 Schuss fasst, oder mehr.

IMI

Das mitgelieferte fasst eben 2 Schuss.

Und um das 30er Bananenmagazin zu kaufen kann man ja sein 5jähriges Kind zum Händler schicken - sofern man sich selbst nicht traut.

Geschrieben

Hallo,

als ich 2000 eine Mini 14 auf Jagdschein erworben habe, hat die Behörde (Erftkreis)

explizit den Zusatz (2-Schuss) in die WBK eingetragen.

Hätte ich mit dem SB diskutieren sollen, ob er weiß, was er da tut?

LG

TDH/ra

Geschrieben

für mein mr223 auf jagdschein gekauft steht in meiner wbk :

halbauto. SL-Büchse | .223Rem | Heckler&Koch | das feld für munerwerbsberechtigung ist leer, da jj, | Kaufdatum | Überlasser

und nicht mehr oder weniger!

viel wichtiger ist wenn du auf jj kaufst, das du auf der rechnung stehen hast "mit magazin für 2 schuß" und dieses beim abholen auch dabei hast für den fall einer genaueren polizeikontrolle, dann gehst du mit deiner rechnung zum eintragen der waffe in deine grüne wbk und in dem moment wo die tinte trocken ist kannst du auf dem schießstand der das zuläßt schön die 100er beta trommel einschieben und und kesseln lassen :00000733: !

nur bei der jagd solltest du immer mindestens ein auf 2schuß blockiertes magazin dabei haben! bei 'nem kumpel im nachbarrevier waren wahrhaftig schonmal die anderen grünen zur kontrolle und haben jemanden mit slb gefunden der nur ein "offenes" magazin hatte, ganz schlecht, weil knarre+jagdschein erstmal weg und verfahren am hals!

also jagdlich immer (nur) 2er dabei und z.b. wie vergangenes wochenende in p-burg, ganz waidgerecht die popper aus dem auf 10blockierten 20er erlegen und für wettbewerbe im ausland macht man dann die 10/20er wieder zu 20ern und oder nimmt 30er + verlängerung auf 45 oder wie schon erwähnt packt die doppeltrommel aus!

ich hoffe das reicht als inspiration für magazinspielchen in bezug auf den jj!

Geschrieben
Wer hat bitte alles nen Halbautomaten auf Jagdschein und wie ist dieser in der WBK eingetragen?

ich, und zwar erst heuer im April. Eintragung ging wie immer ruck zuck.

Frage nach Magazingröße: nein

Frage nach ordnungsgem. Aufbewahrung: ja.

Zeitlicher Gesamtaufwand: unter 10 Min.

Es war ein LRA in Obb. !

Gruß

.338 Lapua

Geschrieben

Hallo,

AR-15 auf JJ erworben. Eintrag mit zusatz 2 Schuss Magazin. Mein Einwand das Magazine keine erwerbspflichtigen Teile sind, und der Jagdschutz auch grössere Magazine zulässt wurde mit dem typischen Kommentar des SB niedergeschmettert "ist mir egal, wir machen das hier immer so. Da mich der eintrag nicht interressiert, habe ich nichts weiter gesagt.

Taco

Geschrieben

Toller Thread.

Warum benehmen sich Waffenbesitzer eigentlich bei uns immer mehr wie Junkies - in ständiger Angst verfolgt zu werden... <_<

Magazine kannst kaufen so viel du willst.

Wenn jagdlich ohnehin nur ein 2-Schuß Magazin erlaubt ist... Ein Magazin aufmachen, ein Stück Holz einpassen so dass nur noch 2 Schuß reinpassen, fertig.

Sollte der SB tatsächlich meinen da wäre was im Argen und die Waffe könne wegen der 2-Schuß Regelung nicht eingetragen werden dann legt man ihm das Magazin auf den Tisch und er soll selber probieren wieviel Schuß reinpassen.

Geschrieben

Wo ist das Problem, - in der WBK ist dann eben eingetragen das ihr ein 2Schuss Magazin habt. Das sollte man dann nicht verlieren, gehört ja irgenwie zur eingetragenen Waffe und kostet Geld. Wen Ihr als Jäger und Sportschütze noch ein anderes habt, - .....

Geschrieben

Eigentlich ist es egal, welches Magazin man sonst noch hat - man kann den Selbstlader jagdlich ja als Einzellader verwenden und jede Patrone einzeln ins Patronenlager stecken.

IMI

Geschrieben

Also ich habe noch nie gehört oder gesehen, dass das Magazin mit in die WBK eingetragen oder angegeben wird. Wozu auch? War bislang immer eindeutig im Gesetz definiert. Nach altem Recht war klar das ein 2 Schuss Magazin dazu gehört, anders haben es die Händler doch gar nicht an Jäger verkauft. Oft waren auch noch die Läufe mit "2 Schuss" gestempelt.

Was ist wenn das Magazin kaputt oder verloren gehen sollte, dann müsste man es ja theoretisch in der WBK austragen lassen.

Zur Waffe selbst; ich kenne Behörden die nur die Unterscheidung zwischen Pistolen, Revolver, Büchse und Flinte treffen. Letztlich ist es auch egal, da es nur darum geht eine Waffe eindeutig anhand der Eintragung identifizieren zu können.

Geschrieben
ALLES WAS NICHT VERBOTEN IST IST ERLAUBT!!

PUNKT!

Wiederlich! :kotz:

Genau wegen dieser Einstellung müllt sich unser Land mit Gesetzen zu.

Selber denken ist nicht mehr in - von Anstand und so altmodischen Sachen gar nicht zu reden.

Wenn sich die Jägerschaft mit dem Jagdrecht die max. 2-Schuß-Bestimmung gegeben hat oder hat aufs Auge drücken lassen dann sollte man sich daran halten.

Und nicht darauf rumreiten dass es beim Waffeneintragen noch nicht abgefragt wird.

Use common sense - gesunden Menschenverstand nutzen ist sowas von out - da kommts mir echt hoch. Wegen der Denke brauchen wir blöden Deutschen selbst für den Rasenmäher eine Verordnung. Drüber nachzudenken wann andere Schlafen etc. ist vom Deutschen zu viel verlangt. Weil alles was nicht verboten ist erlaubt...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.