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IGNORED

Beschreibung der Waffenlagerung.


challi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Moin,

danke für die vielen Wortmeldungen zu diesem Thema.

Heute habe ich meine Sachbearbeiterin angerufen und gefragt, ob ein paar Bilder meiner Tresore zu den evtl. schon im Amt vorhandenen Unterlagen hilfreich wären.

Große Freude und totale Zustimmung. Nach dem Motto " hast uns einen Haufen Arbeit erspart ". Erforderlich ist die Innenansicht, sowie die Türen von innen mit dem Typenschild und die Außenansicht.

challi

Ja, keine schlechte Methode. Habe dies vor einigen Wochen ebenso gehandhabt und diesselbe positive Resonanz erfahren. Der richtige Tonfall beiderseits - nicht zu verwechseln mit vorauseilendem Gehorsam und Unterwürfigkeit - macht vieles angenehmer. Habe bisher keine Schwierigkeiten gehabt und erwarte auch keine. Im Gegenteil: Flotte und freundliche Bedienung war bisher der Regelfall.

Selbstverständlich soll jeder nach "seiner" Methode glücklich werden.

Grüße

Flaschenhuelse

Geschrieben

Was in diesem Thread noch nicht erkannt wurde, dass der Waffenbesitzer seit dem 25.07.2009 die Pflicht hat, seine Waffen- und Munitionsverwahrung nachzuweisen (wir erinnern uns: aus der Holschuld der Behörde ist eine Bringschuld geworden). In § 36 Abs. 3 WaffG wurden deshalb die Wörter "auf Verlangen" gestrichen. Nur wenn die Verwahrungssituation des Waffenbesitzers schon überprüft wurde, muss er es nicht mehr.

Ich kann deshalb aus folgenden Gründen zur unaufgeforderten Nachweisführung raten:

1. Es macht einen guten Eindruck bei der Waffenbehörde, wenn ein Waffenbesitzer mitdenkt, selbst aktiv wird und der Behörde mit einer guten Dokumentation die Arbeit erspart

2. Die "Gefahr" einer späteren (unter Umständen unangekündigten) Vorortkontrolle verringert sich drastisch, wenn auch ein Lieferschein oder evtl. Fotos vorgelegt werden können.

Hat hier also nichts mit einschleimen, in den A... kriechen o.ä. zu tun, sondern macht durchaus Sinn.

Geschrieben
2. Die "Gefahr" einer späteren (unter Umständen unangekündigten) Vorortkontrolle verringert sich drastisch, wenn auch ein Lieferschein oder evtl. Fotos vorgelegt werden können.

Wie kommst du auf diese Einschätzung? Gibt es hierzu bereits eine Anweisung oder einen Erlass? Oder ist das eine Baucheinschätzung, die bei Dir ja auch auf Erfahrungen basieren würde.

Grüße

SWJ

Geschrieben
Was in diesem Thread noch nicht erkannt wurde, dass der Waffenbesitzer seit dem 25.07.2009 die Pflicht hat, seine Waffen- und Munitionsverwahrung nachzuweisen (wir erinnern uns: aus der Holschuld der Behörde ist eine Bringschuld geworden).

Auf den Punkt gebracht und sollte von bisher Nichtwissenden verinnerlicht werden.

So ist es mir ergangen, als ich bei meiner neuen LW und deren Anmeldung begleitend die Kaufkopie des Safe vorlegte.

Kein lobendes Wort, nur: "Das wird jetzt immer so gehandhabt (SELBER unaufgefordert) den Aufbewahrungsnachweis zu erbringen."

Nach der neuen Gesetzeslage hat das also nichts mehr mit vorauseilendem Gehorsam (geschweige: A....kriecherei) zu tun.

Ich denke, das erspart mir eine eventuelle Nachschau.

Geschrieben
Auf den Punkt gebracht und sollte von bisher Nichtwissenden verinnerlicht werden.

So ist es mir ergangen, als ich bei meiner neuen LW und deren Anmeldung begleitend die Kaufkopie des Safe vorlegte.

Kein lobendes Wort, nur: "Das wird jetzt immer so gehandhabt (SELBER unaufgefordert) den Aufbewahrungsnachweis zu erbringen."

Nach der neuen Gesetzeslage hat das also nichts mehr mit vorauseilendem Gehorsam (geschweige: A....kriecherei) zu tun.

Ich denke, das erspart mir eine eventuelle Nachschau.

Ja, treffend. Insofern hat sich das Thema ohnehin erledigt.

Ich hatte mich bei meinem SB VOR Inkrafttreten der Verschärfungen auf oben genannte Weise gemeldet. Das hatte auch "damals" schon Sinn: Ich habe bislang - wohl infolge meiner Selbstauskunft - weder ein Anschreiben mit der Bitte um Nachweis noch einen Hausbesuch bekommen (die schon vor Beschluss der Novelle von den Behörden z.T. unangemeldet durchgeführt wurden.) Ich gehe davon aus, dass dies so bleibt.

Grüße

Flaschenhuelse

Geschrieben

Hallo zusammen!

Meine Behörde hat bereits 2003 (nach Bekanntgabe des "Neuen" Waffengesetzes nach dem Amoklauf in Erfurt) von allen Sportschützen (ich denke auch alle anderen LWB) die Aufbewahrung abgefragt.

Einige aus dem Schützenverein waren auch der Meinung "Die haben kein Recht; mach ich nicht; alle Riesen A...öcher...".

Nach Ablauf der Frist, waren alle die mit einem Besuch dran, die den Nachweis nicht erbracht hatten.

Da zu dieser Zeit noch die "Holpflicht" galt, würde ich meinen, in Zeiten der "Bringpflicht", sollte sich jeder einen vorzeitigen Behördenbesuch ersparen und die "Arbeit" in Kauf nehmen.

Ein paar Bildchen und ein Stück Papier sind schnell gemacht!

Da die Behörde nur einen beschränkten Zeitrahmen für Kontrollen hat, wird es auch jetzt wieder so sein, dass zuerst die ausgesucht werden, wo was fehlt/unvollständig und da haben die noch eine ganze Weile zu tun.

Grüße aus Thüringen

Geschrieben
Da die Behörde nur einen beschränkten Zeitrahmen für Kontrollen hat, wird es auch jetzt wieder so sein, dass zuerst die ausgesucht werden, wo was fehlt/unvollständig und da haben die noch eine ganze Weile zu tun.

Grüße aus Thüringen

Anders herum wäre es ja auch Blödsinn!

Geschrieben
Hallo zusammen!

Meine Behörde hat bereits 2003 (nach Bekanntgabe des "Neuen" Waffengesetzes nach dem Amoklauf in Erfurt) von allen Sportschützen (ich denke auch alle anderen LWB) die Aufbewahrung abgefragt.

Ein paar Bildchen und ein Stück Papier sind schnell gemacht!

Da die Behörde nur einen beschränkten Zeitrahmen für Kontrollen hat, wird es auch jetzt wieder so sein, dass zuerst die ausgesucht werden, wo was fehlt/unvollständig und da haben die noch eine ganze Weile zu tun.

Bei mir war es ähnlich. Antrag für eine neue Waffe vorbeigebracht. Der Sachbearbeiter fragte: Haben Sie schon den Nachweis der sicheren Verwahrung gebracht? - Ein Foto beim nächsten mal mitgebracht und die Sache war gegessen.

Es stand bereits im § 36/4 des WaffG drin, daß bis zum 30.8.2003 der Nachweis erbracht werden sollte.

Geschrieben

Gerade eben mit meiner SBine gesprochen, um noch ein paar Fragen zu nem Antrag zu klären und dann gleich mal nachgefragt, ob sie einen neuerlichen Nachweiß braucht. Kurz in die Akten gesehen:

Ne, alles soweit in Ordnung. Hab ja Foto da...

...

Geschrieben
Wie kommst du auf diese Einschätzung?

Das ist logisches denken, mein Guter. Nichts anderes. Oder wie würdest Du es handhaben, wenn Du bei der Waffenbehörde wärst, hm ? :)

Ich habe bislang - wohl infolge meiner Selbstauskunft - weder ein Anschreiben mit der Bitte um Nachweis noch einen Hausbesuch bekommen

Auf diese Idee kommen wohl auch nur sehr misstrauische Waffenbehörden (oder welche, die nicht sorgfältig vermerken, wann, wie und auf welche Weise die Waffen- und Munitionsverwahrung nachgewiesen wurde).

(die schon vor Beschluss der Novelle von den Behörden z.T. unangemeldet durchgeführt wurden.)

Stimmt, nur damals war das ohne begründeten Verdacht noch rechtswidrig. :huh:

Da zu dieser Zeit noch die "Holpflicht" galt, würde ich meinen, in Zeiten der "Bringpflicht", sollte sich jeder einen vorzeitigen Behördenbesuch ersparen und die "Arbeit" in Kauf nehmen.

Ein paar Bildchen und ein Stück Papier sind schnell gemacht!

:icon14:

Da die Behörde nur einen beschränkten Zeitrahmen für Kontrollen hat, wird es auch jetzt wieder so sein, dass zuerst die ausgesucht werden, wo was fehlt/unvollständig und da haben die noch eine ganze Weile zu tun.

Das stimmt nur bedingt, weil in vielen Bundesländern per Erlass spezielle Vorgaben gemacht worden sind. Aber es stimmt schon: je besser die Auskunft, desto geringer die Gefahr eines Hausbesuches.

§36 Abs 4 Satz 2 WaffG bezog sich auf Satz 1

Stimmt, nur wer damals nicht rechtskonform verwahrte, musste die Nachbesserung anzeigen. Solche Selbstauskünfte haben aber wohl extrem selten stattgefunden.

Geschrieben
Das stimmt nur bedingt, weil in vielen Bundesländern per Erlass spezielle Vorgaben gemacht worden sind. Aber es stimmt schon: je besser die Auskunft, desto geringer die Gefahr eines Hausbesuches.

Kannst du für dein Bundesland mal so einen Erlass online stellen oder ist das geheim? Würde mich mal interessieren.

Geschrieben
Das ist logisches denken, mein Guter. Nichts anderes. Oder wie würdest Du es handhaben, wenn Du bei der Waffenbehörde wärst, hm ? :)

Danke für deine Antwort.

Die Fragestellung war aber eine ganz andere. Ich häng es dir als Zitat nochmals hier an und hebe die eigentliche Fragestellung nochmals fett hervor.

Wie kommst du auf diese Einschätzung? Gibt es hierzu bereits eine Anweisung oder einen Erlass? Oder ist das eine Baucheinschätzung, die bei Dir ja auch auf Erfahrungen basieren würde.

Grüße

SWJ

Geschrieben

Mann SBine ist doch keine Zitrone, quetsch sie nicht so aus!

Es gibt ja auch noch eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, man kann dann nun mal nicht jede Anweisung so ohne weiteres "breit treten", schon gar nicht in einem Forum, wo Einzelne in Amtsträgern ihre natürlichen Feinde sehen wollen!

Geschrieben
:rolleyes: sehe ich auch so..... die melden sich schon wenn's was wollen! Aber das vorsorgliche nachweisen der Unterbringung scheint in Mode zu kommen.

Der hiesige Vorsitzende des Kreisjagdverbands hat auch gleich Fotos gemacht und an die Behörde geschickt... und weil das so interssant ist hat ers auch gleich der Presse mitgeteilt damit es jeder weis! :lol:

Gruß

Hunter

Nennt man schön im Amtsdeutsch "vorauseilender Gehorsam", gemeint volksmundlich untertäniges "Arschkriechertum".

Da kann man ja schon mal langsam von GK auf KK umrüsten oder besser noch auf LuPi oder Lichtgewehr. Dann würde sich der DSB freuen...

Geschrieben

Sachbearbeiter schrieb: "Stimmt, nur damals war das (= unangemeldete Kontrolle) ohne begründeten Verdacht noch rechtswidrig. :huh:"

Ja, aber nur dann, wenn sich die Behörde gegen den Willen des Hausrechtsinhabers Zutritt verschafft hätte. In der fraglichen Verwaltungsanweisung "meines" Bundeslandes (die vor der Novelle an die Ämter ausgegeben wurde) stand völlig zutreffend, dass die Verweigerung des Zutritts möglich ist und daraus keine Schlüsse betr. nicht zureichender Aufbewahrung gezogen werden dürfen.

Gleichwohl wurden die Behörden angewiesen, unangemeldet aufzukreuzen, wenn möglich. Man setzte also schon "damals" auf den Überraschungseffekt. Kenne aber persönlich keinen einzigen Fall, in dem das passiert ist.

Letztlich ist es egal: Die Frage hat sich in dieser Form erledigt.

Geschrieben
Mann SBine ist doch keine Zitrone, quetsch sie nicht so aus!

Es gibt ja auch noch eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, man kann dann nun mal nicht jede Anweisung so ohne weiteres "breit treten", schon gar nicht in einem Forum, wo Einzelne in Amtsträgern ihre natürlichen Feinde sehen wollen!

Uwe, ich will beileibe nicht SB oder SBine ausquetschen und erwarte auch nicht, dass hier irgendweilche Dienst- oder Amtspflichten verletzt werden sollen. Mich hat nur interessiert, ob es bereits Umsetzungsanweisungen für die Waffenbehörden gibt.

Ich weiss, dass es derzeit eine rege Diskussion zwischen den verschiedenen Behördenebenen gibt. Eine Diskussion deswegen, weil manche Vorschläge oder Anweisungen von oben nach unten nicht immer ganz an der Realität orientiert sind - das war der Hintergrund meiner Frage.

Viele Grüße und schöne WE

SWJ

Geschrieben

Woher wohl eine Waffenbehörde ihre Anweisungen kriegt?

Da mitunter große Unterschiede in der Anwendung der Gesetze bestehen, frage ich mich inwieweit man dann den Chef der Behörde kontaktieren sollte, wenn seine Arbeitsbienen die Gesetze falsch auslegen; aber vielleicht kommt diese Auslegung ja vom Chef...?

Geschrieben
Nennt man schön im Amtsdeutsch "vorauseilender Gehorsam", gemeint volksmundlich untertäniges "Arschkriechertum".

Da kann man ja schon mal langsam von GK auf KK umrüsten oder besser noch auf LuPi oder Lichtgewehr. Dann würde sich der DSB freuen...

Nicht verstanden?? Es ist mittlerweile DEINE PFLICHT den Nachweis zu erbringen. Die Behörde muss gar nichts mehr !!! Nur noch ein Verfahren wegen Verdacht der Unzuverlässigkeit einleiten, wenn DEIN Nachweis nicht ERBRACHT, d.h. VON DIR AUS abgeliefert wurde.

Finde ich nicht gut, ist aber Gesetz. Diskutieren bringt da jetzt gar nichts mehr, vor allem nicht das ständige nicht verstehen wollen. Von verstehen können will ich mal bewusst nicht ausgehen. Lesen kann schließlich jeder.

Geschrieben
Da mitunter große Unterschiede in der Anwendung der Gesetze bestehen, frage ich mich inwieweit man dann den Chef der Behörde kontaktieren sollte, wenn seine Arbeitsbienen die Gesetze falsch auslegen; aber vielleicht kommt diese Auslegung ja vom Chef...?

Das IM NRW als "Chef der Waffenbehörden in NRW" ist eher unfreundlich. Wollte die auch schon direkt kontaktieren wegen Anweisungen die sie gegeben haben, aber die haben gesagt, dass ich mich ausschließlich an meinen SB wenden soll. Der wiederum hat gesagt, er ist an die Anweisungen von oben gebunden und kann einer anderen Argumentation daher nicht folgen. Die einzige Möglichkeit da einzuwirken ist über eine Klage. Noch schlimmer war allerdings das Bundesinnenministerium. Da bekam ich erst nach einem Monat eine nichtssagende Standardantwort. Der Staat ist eben nicht von den Bürgern für die Bürger da, sondern seiner Selbstherrlichkeit wegen.

Geschrieben

Das ist eine Sache - ich kenne aber verschiedene Behörden in Bayern...

Die einen agieren gesetzeskonform und die anderen drohen und glänzen durch Unwissen, erfinden §§ die nicht existent sind!

Geschrieben
Die einen agieren gesetzeskonform und die anderen drohen und glänzen durch Unwissen, erfinden §§ die nicht existent sind!

Ich nehme an, dass hängt von der Anzahl der gemeldeten Waffenbesitzer Waffenbesitzer des jeweiligen Landkreises ab. Je größer die Zahl der LWB ist, desto höher ist das Risiko mit Verwaltungsgerichtsklagen überzogen zu werden.

Dieser Zusammenhang fiel mir im Vergleich von München und München Land zu den umliegenden Landkreisen auf. Je mehr LWBs desto gesetzeskonformer ist der Umgang mit Ihnen.

Aber vielleicht liegt die Erklärung auch woanders......

Gruß Tauschi

Geschrieben
Wie Eure Meinung dazu ?

In Zusammenhang mit dem Nachweis der sicheren Aufbewahrung lese ich immer wieder:

"...aus der Holschuld der Behörde wird eine Bringschuld des Schützen...!"

Damit ist eigentlich alles gesagt, meine ich!

ROMAK

Geschrieben

Ich denke, daß es schlimmeren "vorauseilenden Gehorsam" als die Befolgung eines unliebsamen Gesetzes gibt.

Ich seh kein Problem darin, beim Eintragen einer neuen Waffe gleich den Tresor mitzuzeigen (bildlich natürlich). Man kann bei der Gelegenheit gleich darauf hinweisen, daß man demnächst mal wieder vorbeikommt.

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