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IGNORED

Schreckschußpistole und Luftpistole in WBK eingetragen?!?


Dagobert

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe heute eine WBK gesehen, in der wie ich schon oben geschildert habe eine Gas- und ein Luftpistole Diana 6 eingetragen sind. Kann es da Probleme geben, wenn die zwei nicht mehr da sein sollten, oder nicht "ordentlich in einem B-Schrank verwart sind?? Habt ihr da irgend welche Erfahrungen mit solch einem Fall schon mal gehabt? Eigentlich sind es ja keine eintragungspflichtige Waffen, aber nun stehen sie drin. Wie wird so eine Eintragung vom Amt behandelt, sollte es mal zu einer Überprüfung kommen?

Gruß Christian

Geschrieben

Ich nehme mal an, dass es sich um eine Schreckschußwaffe ohne PTB-Zeichen und eine Luftdruckwaffe ohne "F" handelt.

Somit handelt es sich um WBK-pflichtige Waffen und sie unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Schusswaffen.

Geschrieben
Ich nehme mal an, dass es sich um eine Schreckschußwaffe ohne PTB-Zeichen und eine Luftdruckwaffe ohne "F" handelt.

Somit handelt es sich um WBK-pflichtige Waffen und sie unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Schusswaffen.

Das kann ich dir jetzt garnicht sagen. Die Eintragung ist von 1974.

Geschrieben
Das kann ich dir jetzt garnicht sagen. Die Eintragung ist von 1974.

War da nicht die Amnestie? Vielleicht war die Eintragung auch nur vorauseilender Gehorsam.

Wenn WBK-Waffen weg sind muss das jedenfalls gemeldet werden.

Geschrieben

Bei dem Luftdruckding:

Anhand der Seriennummer mit dem Hersteller klären, wann das Teil in den Handel kam. Wenn vor 1970 --> nix F nötig für frei --> Fertigungsdatum vom Hersteller bestätigen lassen --> aus WBK austragen lassen!

Bei dem Schreckschussding:

wenn ein PTB drauf ist --> austragen lassen!

wenn kein PTB --> = EWB-pflichtige Waffe, bleibt in der Karte

Wenn nichtmehr auffindbar --> ganz blöd, umgehend Verlustmeldung etc.!

Gruß

Hilli

Geschrieben
War da nicht die Amnestie? Vielleicht war die Eintragung auch nur vorauseilender Gehorsam.

Für den allergrößten Teil war es ja keine Amnestie, wie uns das manche Politiker als großzügige Schenkung an uns pöse LWB gerne verkaufen wollen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht legal erworbener und besessener - nämlich frei oder per WES - Waffen.

Edith sagt, das sei OT, aber in dem Punkt bin ich gerne Korinthenkacker.

Geschrieben

Damals Anfang der 70er wurde einiges in WBKs eingetragen, hat ja nicht weiter geschadet.

Heute sollte man mit dem Hinweis auf die EBW-Freiheit der Waffen die WBK dem Amt zuruecksenden und dort alles loeschen und die WBK einziehen lassen.

Ausser die Lupi hat kein "F" und ist neuer als 1970 bzw die SSW hat keine PTB-Kennzeichnung. DANN ists WBK-pflichtig.

Geschrieben
Damals Anfang der 70er wurde einiges in WBKs eingetragen, hat ja nicht weiter geschadet.

Heute sollte man mit dem Hinweis auf die EBW-Freiheit der Waffen die WBK dem Amt zuruecksenden und dort alles loeschen und die WBK einziehen lassen.

Ausser die Lupi hat kein "F" und ist neuer als 1970 bzw die SSW hat keine PTB-Kennzeichnung. DANN ists WBK-pflichtig.

Kein F und keine PTB-Kennzeichnung.

Ich danke für eure Info :icon14: :icon14:

Gruß Christian

Geschrieben

Ergänzend noch:

auf den Diana Waffen ist

Herstellungsmonat und -jahr gestempelt.

( Ort: Ansicht der Waffe von links,

in Höhe des Abzuges auf dem System )

Das macht es leichter und schneller, als anhand der

Nummer deas Herstellungsjahr zu ermitteln ( versuchen ).

Alles ab 01 70 braucht also eine WBK...

Geschrieben
Ergänzend noch:

auf den Diana Waffen ist

Herstellungsmonat und -jahr gestempelt.

( Ort: Ansicht der Waffe von links,

in Höhe des Abzuges auf dem System )

Das macht es leichter und schneller, als anhand der

Nummer deas Herstellungsjahr zu ermitteln ( versuchen ).

Alles ab 01 70 braucht also eine WBK...

Danke :icon14:

Geschrieben

Das Thema (Luftdruckwaffe ohne F in WBK eingetragen) hatten wir hier schon in einem anderen Thread.

Um die Waffe austragen zu lassen ist lt. Meinung von "Sachbearbeiter" eine Bestätigung des Herstellers erforderlich daß die Waffe vor 1970 hergestellt wurde.

Würde sagen, das kommt auf den SB an.

Wenn aus der Bestempelung der Lupi das Herstellungsdatum eindeutig ersichtlich ist, wird sie der SB vielleicht austragen.

Die Gaswaffe ohne PTB ist aber heute eine erwerbsscheinpflichtige Waffe.

Für die gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für eine scharfe Waffe.

Also mind. B-Schrank.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Das Thema (Luftdruckwaffe ohne F in WBK eingetragen) hatten wir hier schon in einem anderen Thread.

Um die Waffe austragen zu lassen ist lt. Meinung von "Sachbearbeiter" eine Bestätigung des Herstellers erforderlich daß die Waffe vor 1970 hergestellt wurde.

Würde sagen, das kommt auf den SB an.

Wenn aus der Bestempelung der Lupi das Herstellungsdatum eindeutig ersichtlich ist, wird sie der SB vielleicht austragen.

Die Gaswaffe ohne PTB ist aber heute eine erwerbsscheinpflichtige Waffe.

Für die gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für eine scharfe Waffe.

Also mind. B-Schrank.

Gruß

Rainer

Auch dir ein Dankeschön für die Info :icon14:

Geschrieben

Moin Dagobert,

irgendwie hat er aber Recht. Die Blüten, die das WaffG in den letzten knapp 40 Jahren ausgetrieben hat, grenzen doch teilweise ans Lächerliche.

Ich hatte mal so einen kleinen Knaller aus der Pre-PTB-Zeit. Der leicht nach unten geneigte Lauf war vollkommen verschlossen (Revolverchen) und lediglich kurz nach dar Rahmenbrücke war eine winzige Bohrung Richtung Trommel vorhanden. Lauf und Rahmenbrücke waren (da Kipplaufsystem) aus einem Stück gefertigt. Ausschuß nach oben hieß das damals. Die Trommel war geflutet - allerdings nicht zwischen den Kammern.

So - dieses Spielzeug wäre also heute WBK-pflichtig und dürfte nur noch in einem B-Schrank wohnen.

Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, jemand hat damals diese frei verkäuflichen Sachen gesammelt - sagen wir mal so 25 - 30 Stück - und müsste heute diese Teile in einem 200 KG-Schrank (ja welcher Sicherheitsstufe eigentlich?) bunkern, komme ich doch schon ins Grübeln.

Moment, es geht noch weiter.

Jetzt lassen ir mal diesen "Sammler" mal sterben. Gibt es dann eine Erben-WBK oder ist dann doch die Firma Armatix gefragt?

Ich kann es nicht sagen.

LG

Manfred

Geschrieben

Schreckschusswaffen ohne PTB unterliegen den selben Vorschriften wie scharfe Waffen. Für 25-30 Kurzwaffen braucht man Sicherheitstufe 1, oder drei Behälter Stufe Null bzw. drei schwere (200kg) oder verdübelte B-Schränke oder 5 bis 6 leichte (unverdübelte) B-Schränke.

Geschrieben
So - dieses Spielzeug wäre also heute WBK-pflichtig und dürfte nur noch in einem B-Schrank wohnen.

LG

Manfred

Hatte ich doch schon mal erwähnt, dass er Besitz einer SRS Waffe ohne PTB Zeichen (ohne WBK-Eintrag) jemand

2.000,- € "gekostet" hat!

Geschrieben
irgendwie hat er aber Recht.

Ich weiß. Wenn man darüber nachdenkt, kann man sich doch nur noch an den smilie_tra_005.gif fassen.

Christian

Hatte ich doch schon mal erwähnt, dass er Besitz einer SRS Waffe ohne PTB Zeichen (ohne WBK-Eintrag) jemand

2.000,- € "gekostet" hat!

Hattest du noch nicht erwähnt.

Geschrieben
Ich freue mich schon auf die Armatix Spielsachen für die alt - Gaser :rotfl2: :rotfl2:

Warum?

Die Amnestieregelung erlaubt es doch nun, diese ev. illegal noch besessenen Waffen straffrei abzugeben!

Es befinden sich immer noch jede Menge dieser Sachen im Umlauf, genauso wie Schlagringe, Butterflymesser und andere.

Geschrieben
Ausschuß nach oben hieß das damals.

Ja, an die Dinger kann ich mich auch noch erinnern. Auschuß 45° nach vorn, davor/danach dann senkrecht nach oben.

Die Bohrungen waren aber extrem klein. (Vielleicht 3 mm ??)

So - dieses Spielzeug wäre also heute WBK-pflichtig und dürfte nur noch in einem B-Schrank wohnen.

Ja! Genau wie die heute verbotenen Spring-, Schmetterlings- und Fallmesser.

Stell Dir vor, Du hast heute noch, mit Sondergenehmigung vom BKA natürlich, 5 Schmetterlingsmesser.

Die müssen in einen kleinen B-Schrank und nehmen gestapelt da einen Platz von mal so ca. 2 x 12 cm in einer Höhe von ca. 5 cm weg.

Du siehst kaum was drin, aber der Schrank ist lt. WaffG voll!!!

Na ja, Dein Gespartes (500-er gebündelt) darfst Du noch dazu legen. ;)

Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, jemand hat damals diese frei verkäuflichen Sachen gesammelt - sagen wir mal so 25 - 30 Stück - und müsste heute diese Teile in einem 200 KG-Schrank (ja welcher Sicherheitsstufe eigentlich?) bunkern, komme ich doch schon ins Grübeln.

Wie Hexoplast schon richtig beschrieben hat. Stufe 0.

Jetzt lassen ir mal diesen "Sammler" mal sterben. Gibt es dann eine Erben-WBK oder ist dann doch die Firma Armatix gefragt?

Normalerweise müssten die Erben die WBK bekommen.

Ein Sperrsystem wird es aber dafür niemals geben, obwohl diese Läufe sicher versperrt werden könnten.

Im Gegensatz zu einem Zug-Feld oder Polygonlauf.

Aber Armatix will ja Kohle machen.

Aber das ist ein anderes Thema.

LG Rainer

Archiviert

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