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IGNORED

Das neue Waffenrecht - heute zu spüren bekommen


Stevie

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... sorry aber dann kann man ja wohl vom SB erwarten das er sich mal herab läßt und im Internet nachschaut und nicht so einen blöden Spruch reißt ("Nicht meine Aufgabe")! Oder sind bei Euch WM bzw. international schießende Schützen die Regel? Auch wenn es jetzt Gesetz ist, sollte man doch einen gegenseitigen Respekt vor einander haben und die Leute nicht wie dumme Bittsteller behandeln.

sorry, aber das ist wirklich nicht seine Aufgabe!

Mal davon abgesehen, dass in den meisten Behörden ( aus Sicherheitsgründen(!) - beschwört Ihr doch immer) überhaupt kein interfähiger PC steht.

Der Nachweis ist vom Antragsteller zu führen und nicht vom SB.

Wenn Dein Verband auf die geänderte Gesetzeslage noch nicht reagiert hat, dann wende Dich an Deinen Landesverbandsleiter oder wer immer auch für die Befürwortungen zuständig ist. Solange da noch keine Änderung erfolgt ist, musst Du wohl oder übel die Urkunden vorlegen (wirst Du aber wahrscheinlich bei Deinem Verband auch machen müssen oder meinst Du, die machen sich die Arbeit und ackern alle Ergebnislisten durch?).

Harlekin

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sorry, aber das ist wirklich nicht seine Aufgabe!

Mal davon abgesehen, dass in den meisten Behörden ( aus Sicherheitsgründen(!) - beschwört Ihr doch immer) überhaupt kein interfähiger PC steht.

Als ich ins Zimmer kam hat sich der SB gerade im Intenet die aktuellen Fußballergebnisse angesehen. Kein Witz!

Der PC ist offensichtlich Internetfähig und Zeit hat er auch.

Wie bereits erwähnt: Er wird für die Zeit bezahlt die er da sitzt. Auch von mir.

Der Nachweis ist vom Antragsteller zu führen und nicht vom SB.

Wenn Dein Verband auf die geänderte Gesetzeslage noch nicht reagiert hat, dann wende Dich an Deinen Landesverbandsleiter oder wer immer auch für die Befürwortungen zuständig ist. Solange da noch keine Änderung erfolgt ist, musst Du wohl oder übel die Urkunden vorlegen (wirst Du aber wahrscheinlich bei Deinem Verband auch machen müssen oder meinst Du, die machen sich die Arbeit und ackern alle Ergebnislisten durch?).

Harlekin

Ich habe überhaupt kein Problem damit Kopien von Urkunden mitzubringen.

Ich will nur vorher genau wissen was alles benötigt wird.

Ist es denn zu viel verlangt wenn die Behörde die veralteten Formulare mal aktualisiert und alles aufzählt was benötigt werden könnte statt einen mit neuen Überraschungen abblitzen zu lassen?

Oder muss man ein halber Jurist sein und das ganze Waffengesetz samt Ermessensspielräumen des SB kennen?

Vielleicht steckt ja auch System hinter den unklaren Anforderungen.

Irgendwie müssen wir ja gebremst werden.

Durch Gesetzte und notfalls durch Bürokratie :angry2:

Gruß

Stevie

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schon mal davon gehört, dass man sich als Waffenbesitzer in rechtlicher Hinsicht stehts auf dem Laufenden halten sollte?

Dann hättest Du bei Antragstellung gewusst, das seit dem 25.07.2009 ab der 3. Kurzwaffe Wettkampfteilnahmen nachgewiesen werden müssen.

Davon mal abgesehen kamen die von Dir ausgefüllten Formulare nicht von der Behörde, sondern von Deinem Verband.

Also motz den an, wenn Du meinst er müsste Dir alles erklären.

*kopschüttel*

Harlekin

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schon mal davon gehört, dass man sich als Waffenbesitzer in rechtlicher Hinsicht stehts auf dem Laufenden halten sollte?

Ja, ist klar. Und als Autofahrer, als Fahradfahrer, als Fußgänger, als Käufer, als Verkäufer, als Schwimmbadbesucher, als Internetbenutzer...

Ich muss mich in rechtlicher Hinsicht stets auf dem Laufenden halten.

Nochmal die Frage: Wo ist das Problem auf dem Formular der Behörde alle erforderlichen Belege aufzulisten?

Davon mal abgesehen kamen die von Dir ausgefüllten Formulare nicht von der Behörde, sondern von Deinem Verband.

Also motz den an, wenn Du meinst er müsste Dir alles erklären.

Nein, ich meine das antike Formular der Behörde das zum Download angeboten wird:

"Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach §§ 10 ff. WaffG"

das erforderlich ist um eine

"Erwerbsberechtigung für eine Schusswaffe"

zu beantragen.

Der Verband hat sich nicht ausgedacht daß ich Kopien von Urkunden mitbringen muss.

*kopschüttel*

Harlekin

Genau, schüttel mal den Kopf, das fördert die Durchblutung.

Vielleicht verstehst Du dann was ich schreibe :confused:

Gruß

Stevie

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Die Bescheinigung des Verbandes alleine genügt nicht mehr.

 

... Dann hättest Du bei Antragstellung gewusst, das seit dem 25.07.2009 ab der 3. Kurzwaffe Wettkampfteilnahmen nachgewiesen werden müssen.

 

wem bitte muss das nachgewiesen werden ... ???

 

 

Klaus

 

 

 

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Stevie - dass Du Dich ärgerst (und zwar bitte über den Gesetzgeber, nicht über der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin), kann ich verstehen. Immer mehr Papierkrieg, immer mehr Fallstricke. Aber die Behörde hat sich nur korrekt verhalten und das neue abgeänderte Gesetz sogleich korrekt angewandt.

Du solltest nun in Reaktion nicht Deinerseits die Behörde mit Papier überschütten, das sie nicht zu interessieren hat (17. Platz im Ordonnanzwaffenschießen Kleinkleckershausen 2005), sondern ihr wie vom Gesetz vorgesehen eine entsprechende Verbandsbescheinigung vorlegen. Und da liegt nun Dein Problem: das Formular der Verbandsbescheinigung ist noch nicht auf dem neuesten Stand.

Abhilfe: das Bedürfnisbestätigungsformular vom Verband noch um diesen einen Aussagesatz maschinen- oder handschriftlich ergänzen lassen und neu vorlegen. Und gut ist.

Besten Gruß,

Carcano

Nun ja, sowas hilft wohl auch nicht immer.

Mein SB hat den Verband angeschrieben (so in der richtung) "er hat doch schon ne Waffe in dem Kaliber, sind sie sicher das sie die zweite befürworten".

Antwort vom Verband "Ja, er ist ein erfolgreicher GK Schütze. Seine erfolgreiche Teilnahme an Kreis-, Bezirks- Landesmeisterschaften im Sportjahr 2009 im Bereich GK, wird hiermit nochmals bestätigt".

War daraufhin nochmal bei meinem SB, seine antwort war "ja das was ich vom Verband wollte hab ich jetzt, aber wegen der anstehenden Waffenrechtsänderung (will Ihnen ja nicht ne Waffe genehmigen und in 14 Tagen wirds eventuell Verboten) hab ich jetzt das Regierungspräsidium in Freiburg angeschrieben (so in der richtung "was soll ich tun") sie müssen jetzt halt warten was die in Freiburg sagen"

Der ganze Antrag läuft seit ca. 6 Wochen, das Regierungspräsidium hat er vor ca. 2 Wochen angeschrieben (im Zeitraum 20-23 Juli)

Wenn das so weiter geht hab ich die Genehmigung zum GK-Rundenbeginn noch nicht :bad_15:

Hast du eventuell einen Tip wie ich das ganze beschleunigen könnte ?

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Nun ja, sowas hilft wohl auch nicht immer.

...

War daraufhin nochmal bei meinem SB, seine antwort war "ja das was ich vom Verband wollte hab ich jetzt, aber wegen der anstehenden Waffenrechtsänderung (will Ihnen ja nicht ne Waffe genehmigen und in 14 Tagen wirds eventuell Verboten) hab ich jetzt das Regierungspräsidium in Freiburg angeschrieben (so in der richtung "was soll ich tun") sie müssen jetzt halt warten was die in Freiburg sagen"

...

Hast du eventuell einen Tip wie ich das ganze beschleunigen könnte ?

Schreib ihm (höflich), er möge - nachdem die Änderung des Waffengesetzes am 25.7.2009 in Kraft getreten ist - über deinen entscheidungsreifen Antrag nun auch entscheiden.

Teddy

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Hallo Stevie,

wo war das denn, ich mein, welches Amt?

Die wievielte Kurzwaffe war der Revolver?

Diese beiden Fragen würden mich auch interessieren.

Gab es schon eine Antwort, habe ich was überlesen oder warum ist der Threadstarter darauf noch nicht eingegangen.... :confused:

Beste Grüße

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Nein, ich meine das antike Formular der Behörde das zum Download angeboten wird:

"Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach §§ 10 ff. WaffG"

das erforderlich ist um eine

"Erwerbsberechtigung für eine Schusswaffe"

zu beantragen.

Der Verband hat sich nicht ausgedacht daß ich Kopien von Urkunden mitbringen muss.

ich weiß ja nicht wie es bei Dir ist, bei meiner Waffenbehörde muss ich jedenfalls eine Bescheinigung des Verbandes vorlegen, sonst erfolgt keine Bearbeitung. Spätestens dann hätte Dir der Verantwortliche Deines Verbandes die neue Rechtslage erklären müssen.

Und ja, gerade von LWB kann man verlangen, dass sie sich ständig über die Rechtslage informieren! Sonst kann man nämlich mal ganz schnell in eine Straftat oder Owi hineinschlittern und seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit velieren.

Harlekin

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Diese beiden Fragen würden mich auch interessieren.

Gab es schon eine Antwort, habe ich was überlesen oder warum ist der Threadstarter darauf noch nicht eingegangen.... :confused:

Beste Grüße

An diesem Forum gefällt mir, unter anderem, dass ich hier Meinungsaustausch mit anderen Sportschützen betreiben kann.

Andererseits kann sich hier jeder, ganz gleich welche Gesinnung er hat, anmelden und mitlesen.

Daher möchte hier weder eine Liste meiner Waffen noch sonstige persönliche Informationen veröffentlichen.

Fragen könnt ihr mich alles, aber seid mir bitte nicht böse wenn ich aus o. g. Gründen nicht alles beantworte.

Zum ursprünglichen Thema:

Gestern hat mich der SB überraschend angerufen, nachdem der Verband sich mit ihm in Verbindung gesetzt hatte, und die Situation aus seiner Sicht erklärt.

Es ist wohl nicht so einfach die Gesetzesänderungen kurzfristig in die Praxis umzusetzen.

Er hätte einen schlechten Tag gehabt. Kann ja mal vorkommen.

Die Formulare der Behörde wurden mittlerweile auch aktualisiert.

Mein Pech war wohl dass sich der Vorgang genau mit der Gesetzesänderung überschnitten hat.

Mein Antrag wurde kurz vor der Gesetzesänderung befürwortet und sollte kurz nach der Gesetzesänderung genehmigt werden.

Wir haben uns ausgesprochen. Für mich ist die Sache damit geklärt.

Gruß

Stevie

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Und ja, gerade von LWB kann man verlangen, dass sie sich ständig über die Rechtslage informieren! Sonst kann man nämlich mal ganz schnell in eine Straftat oder Owi hineinschlittern und seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit velieren.

Natürlich sollten sich Legalwaffenbesitzer immer wieder mal über den Stand des Waffenrechts informieren. Aber du kannst doch wohl nicht allen ernstes verlangen, dass sich LGW ständig über den sich mittlerweile im Jahresrhythmus ändernden Gesetzesinhalt informieren müssen - es sei denn es ist, wie mittlerweile in anderen Rechtsbereichen auch, Absicht, dass dadurch nicht mehr für mehr Rechtsklarheit sondern Verwirrung gesorgt wird.

Man könnte böswillig meinen, das hat inzwischen Methode. Nicht nur der "normale" Schütze und Jäger blickt kaum noch durch, sondern selbst Juristen und Verwaltungsbehörden sind sich schon längst nicht mehr sicher, was alles noch erlaubt ist und was inzwischen verboten wurde. Personen, die vor drei Wochen eine aktuelle Sachkundeprüfung oder vor drei Monaten ihren Jagschein gemacht haben, sind nicht mehr waffenrechtlich up to date. Willst du allen ernstes erwarten, dass LGW sich monatlich in Punkto Waffenrecht weiterbilden müssen? Wohl kaum!

Und selbst der Gesetzgeber blickt da doch auch nicht mehr ganz durch. In dem jetzt neu in Kraft getretenen Änderungsgesetz zum Waffenrecht sind Änderungen enthalten für Rechtvorschriften, die seit 2003 gar nicht mehr in dieser Form im Waffenrecht enthalten sind.

Gruss

SWJ

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Gestern hat mich der SB überraschend angerufen....,

Es ist wohl nicht so einfach die Gesetzesänderungen kurzfristig in die Praxis umzusetzen.

Er hätte einen schlechten Tag gehabt. Kann ja mal vorkommen.

Die Formulare der Behörde wurden mittlerweile auch aktualisiert.

Du siehst, es sitzen nicht überall nur Betonköpfe.

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Aber du kannst doch wohl nicht allen ernstes verlangen, dass sich LGW ständig über den sich mittlerweile im Jahresrhythmus ändernden Gesetzesinhalt informieren müssen...

Schön, verlangen ist vielleicht ein wenig übertrieben - jedenfalls von mir als Privatperson. Im Falle eines Falles wird ein Gericht aber einem LWB genau dieses Verlangen vorhalten.

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man erwarten kann, dass sich LWB kontinuierlich über die Gesetzeslage informieren. Jedenfalls habe ich das mal vor 20 Jahren in der Sachkunde gelernt.

Wenn ich auf dem damaligen Stand geblieben wäre.....

Bleibt aber jedem selbst überlassen. Nur bitte nicht rumzetern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Harlekin

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Und selbst der Gesetzgeber blickt da doch auch nicht mehr ganz durch. In dem jetzt neu in Kraft getretenen Änderungsgesetz zum Waffenrecht sind Änderungen enthalten für Rechtvorschriften, die seit 2003 gar nicht mehr in dieser Form im Waffenrecht enthalten sind.

Gruss

SWJ

Stimmt, § 32 ist dafür das beste Beispiel

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Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man erwarten kann (muß), dass sich LWB kontinuierlich über die Gesetzeslage informieren. Jedenfalls habe ich das mal vor 20 Jahren in der Sachkunde gelernt.

Wenn ich auf dem damaligen Stand geblieben wäre.....

Bleibt aber jedem selbst überlassen. Nur bitte nicht rumzetern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Harlekin

Altes wahres Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!", oder so ähnlich!

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Altes wahres Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!", oder so ähnlich!

Dann solte das BMI in Kooperation mit dem BMJ aber in den heutigen Zeiten auch fähig sein, den aktuellen Gestzestext mit in Kraft treten zum 25.7.2009 online einzustellen.

Wenn man den Hinwesi in der PDF Datei auf die Gestzesänderung rechtzeitig anbringen kann, warum ist dann der Rest nicht eingefügt worden?

MfG

AE

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...

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man erwarten kann, dass sich <ersetze LWB durch was auch immer> kontinuierlich über die Gesetzeslage informieren.

...

Harlekin

Und das liebe Leute, gilt doch nicht nur im Waffenrecht; das gilt doch in jedem Rechtsbereich.

Meint jemand ernsthaft, dass z.B. man sich in einer Mietstreitigkeit darauf berufen könnte, eine Gesetzesänderung nicht mitbekommen oder nicht verstanden zu haben? oder z.B. im Kündigungsschutzprozess? oder im Verfahren um die Zuerkennung von Hartz IV?

Und zum Verlieren braucht es dabei nicht mal eine konsolidierte Gesetzesfassung, schon gar nicht eine, die online steht.

Teddy

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