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IGNORED

Volles Magazin lagern


Solo

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Kleiner Disput mit einem Vereinkammeraden:

Darf man als Sportschütze seine Munition in einem geladenen Magazin lagern?

Er deffiniert es als "in einem Magazin lagern".

Mit abderen worten...

Darf man ein geladenes Magazin im Munitionsschrank haben?

Er sagt ja, ich sage nein.

Sicher bin ich mir aber nicht.... :confused:

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... und da dachte ich immer, dass es Magazine gäbe in denen Munition gleich hallenweise lagerte. ^_^

Aufgrund welcher Rechstgrundlage kommt denn Dein Bekannter zu dem Schluß, dass Munition nicht

  1. in Magazinen,
  2. in Schnellladern,
  3. auf Ladestreifen,
  4. in Patronengürteln oder
  5. in Patronenhaltevorrichtugnen aller Art

in verschlossenen, rechtskonformen Mun.-Schränken gelagert werden dürfte?

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Darf man denn die Waffe auch geladen aufbewahren (Tresor Widerstandsgrad 0)?

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

5 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf § 36

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Ich denke, das mit aufbewahren nicht die schußbereite Waffe gemeint ist........

Habe allerdings kein weiteres Schriftstück gefunden.

MfG Ice

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OK... hab ich verstanden :s75:

Schlagt mich nicht, aber darf man die Magazine denn auch geladen, aber dennoch den Vorschriften entsprechend für

Munitionstransport, zum Schießstand bringen?

Denn sonst bräuchte man sie ja auch nicht zu Hause geladen lagern...

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OK... hab ich verstanden :s75:

Schlagt mich nicht, aber darf man die Magazine denn auch geladen, aber dennoch den Vorschriften entsprechend für

Munitionstransport, zum Schießstand bringen?

Denn sonst bräuchte man sie ja auch nicht zu Hause geladen lagern...

solange die Mun. von der Waffe getrennt ist, weiss ich nicht was dagegen sprechen sollte.

Denoch könnte es im Falle einer Kontrolle vielleicht zu einer Diskussion führen.

Gruß

Manue

Tippfehler

Bearbeitet von Manue_
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Welche Diskussionen?

Was " zugriffs- und schussbereit" ist., ist definiert, geladene Magazine auserhalb der Waffe sind da nicht bei, also ists kein Problem und es gibt auch keine Diskussion, mangels Verbot selbiger Transportweise.

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Welche Diskussionen?

Was " zugriffs- und schussbereit" ist., ist definiert, geladene Magazine auserhalb der Waffe sind da nicht bei, also ists kein Problem und es gibt auch keine Diskussion, mangels Verbot selbiger Transportweise.

:acute::acute::acute: Naja, aber mit mir als AUFSICHT hättest Du ein Problem, da DU nicht mit einem aufmunitionierten Magazin an der Waffe fingerst :ph34r: währent der Sicherheit ..... Wie willst DU sie zum Schießen auspacken :unknw:

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Waehrend der Sicherheit fingere ich GAR NICHT an der Waffe.

Und ansonsten ists doch wohl vollkommen egal, geladen wird doch normalerweise erst direkt am Stand vorm schiessen.

Verstehe das Problem nicht, kann aber auch sein, dass da wieder irgendein verbands- oder privatspezifischer Unfug getrieben wird, von dem ich nichts weiss.

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"Sicherheit" heisst:

Waffen offen, abgelegt, von der Aufsicht auf entnommenes Magazin und leeres Patronenlager geprüft und keiner hat seine Griffel dran.

Was hat das mit dem Zustand der Magazine zu tun?

Werden bei euch bei "Sicherheit" Waffen ausgepackt oder verbracht?

Bearbeitet von Tauschi
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"Sicherheit" heisst:

Waffen offen, abgelegt, von der Aufsicht auf entnommenes Magazin und leeres Patronenlager geprüft und keiner hat seine Griffel dran.

Was hat das mit dem Zustand der Magazine zu tun?

Werden bei euch bei "Sicherheit" Waffen ausgepackt oder verbracht?

Nö, aber wir haben eine SPORTORDNUG ;) und eine verbindliche STANDORDNUNG :rolleyes:

MfG Ice

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Bei uns auf dem Stand ist ein geladenes Magazin kein Problem.

Bei "Sicherheit" kann z.B. ein geladenes Magazin neben der offenen Waffe liegen.

Wenn diese ordnungsgemäß abgelegt wurde, also offen... dann ist das kein Problem.

Ist zwar noch nicht vorgekommen, aber das laden eines Magazines während der "Sicherheit" wäre

sicher auch kein Problem, solange es im hinteren Bereich stattfindet, und nicht vorne bei den abgelegten Waffen.

Da darf man nämlich bei Sicherheit nicht hin :icon14:

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Den ganzen Müll und die Diskussionen könnte man sich sparen, wenn die Waffen generell da wären, wo sie außerhalb des direkten Schießens hingehören - am Mann.

Musste mal gesagt werden, auch wenn das wieder einigen Herzkasper verursacht.

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"Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren."

Quelle: Standordnung

Da steht Magazine entnehmen. Das "bzw. zu entleeren" bezieht sich meines Erachtens auf Waffen mit integriertem Magazin die natürlich leer sein müssen, wenn die Waffen abgelegt werden. Gut gemeint - schlecht formuliert.

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Den ganzen Müll und die Diskussionen könnte man sich sparen, wenn die Waffen generell da wären, wo sie außerhalb des direkten Schießens hingehören - am Mann.

Musste mal gesagt werden, auch wenn das wieder einigen Herzkasper verursacht.

:icon14:

Das ist bei einigen Disziplinen doch der Fall oder nicht? Aber mal ganz ehrlich bei manchen Agenten habe ich auch bei dieser Variante Bedenken.

jgr81

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