Zum Inhalt springen
IGNORED

Wie seid ihr mit dem neuen Waffengesetz zufrieden?


Schwarzwälder

Wie zufrieden seid ihr mit der neuen Waffengesetzverschärfung  

326 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Bitte ankreuzen, welcher Aussage ihr am ehesten zustimmen könnt:

    • Dieses neue WaffG ist "gut" und "wird allen Seiten gerecht" (Kohlheim/DSB). Unsere Lobby hat super Arbeit gemacht!
      3
    • Das neue WaffG ist für uns zwar nicht gut, aber mehr war einfach nicht drin. Unserer Lobby kann kein Vorwurf gemacht werden; sie haben viel Schlimmeres verhindert.
      28
    • Dieses WaffG ist für uns schlecht - insbesondere auf lange Sicht. Unsere Lobby hat großteils versagt. Dennoch verdienen sie eine zweite Chance; die Richtung/Taktik der Lobbyarbeit stimmt im Prinzip schon.
      50
    • Dieses WaffG ist für uns sehr schlecht. Es bedarf dringend einer neuen Taktik/Vorgehensweise und auch einiger neuer Köpfe, damit wir noch längerfristig Legalwaffenbesitz in D haben werden.
      196
    • Das Gesetz ist eine Katastrophe, die Lobbyarbeit auch - aber Rettung/Änderung ist in beiden Punkten nicht in Sicht. Auswandern oder Aufgabe sind die einzigen realistischen Alternativen.
      49


Empfohlene Beiträge

... und wenn du es noch 25 mal schreibst - soll ich dann 25 mal schreiben, dass die Beschlussvorlage vom Innenausschuss noch nicht veröffentlicht wurde und bis dahin wir gar nicht wissen können, was drin steht?

Ich befürchte langsam, dass sie gar nicht veröffentlicht werden wird - zumindest nicht so lange bis der Bundesrat zugestimmt und Köhler unterschrieben hat.

Man fürchtet wohl unsere Reaktionen...

A-Drs 16 (4)626

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Quelle? Hast du die Beschlussempfehlung?

Zeitschrift caliber Juli/August 2009, Seite 69:

"Durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Abs.5 WaffG wird dem Verordnungsgeber ermöglicht, Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln.

Zeitschrift Visier Juli 2009, Seite 65:

" Das BMI darf eine Rechtsverordnung erlassen, in der es 1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen 2.die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme 3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen " vorschreiben kann."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...50BMG als Sportgewehr da lachen ja die Hühner! ... nur warum?...

Schön, dass DU so absolutistisch festlegst, dass Waffen und Kaliber, dir nicht zu DEINER Sportschützenwelt passen, keine Sportwaffen sind.

Um deine Frage zu beantworten: der genigte Schütze kauft sich die Waffe, weil er sie sich leisten kann und weil er damit schießen will. Mehr hat niemanden zu interessieren.

Wie würdest du es denn finden, wenn ich jetzt mal frisch frei fröhlich von der Leber weg behaupten würde, dass .300 LM ja so gar kein sportliches Kaliber ist, weil DU auf 100m das Potential der Patrone eh nicht ausreizt und dass außerdem für 100m die klassische .22lfb genügen würde?

Solange es Schützenkollegen wie dich gibt, die den Slogan "Teile und Herrsche" bestens bedienen, brauchen wir keine Feinde von außen.

j) § 36 wird wie folgt geändert:

aa) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

...

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

bb) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können 1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, 2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme, 3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden.“...

:bad:

Zur Abstimmung:

Punkt 4, weil Antwort 5 aus verschiedenen Gründen auf absehbare Zeit nicht in Frage kommt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Punkt 4.

Wobei in absehbarer Zukunft für mich auch Punkt 5 (Auswandern) in Frage kommt

- meine Berufsgruppe ist in Deutschland einfach zu schlecht gestellt

- wenn dann evtl. auch noch die Linke an die Macht kommt bin ich sofort weg

- zwar ist unsere Interessensvertretungsarbeit gut, wenn aber das Volk weiter entwaffnet wird, bin ich endgültig weg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zeitschrift caliber Juli/August 2009, Seite 69:

...

Zeitschrift Visier Juli 2009, Seite 65:

Caliber lese ich nicht - Visier bin ich noch nicht dazu gekommen.

Aber lese mal den von Orange verlingten Änderungsantrag zu dem Thema:

bb) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Das Bundesministerium

des Innern wird ermächtigt, nach

Anhörung der beteiligten Kreise durch

Rechtsverordnung mit Zustimmung des

Bundesrates unter Berücksichtigung

des Standes der Technik, der Art und

Zahl der Waffen, der Munition oder der

Örtlichkeit von den Anforderungen an

die Aufbewahrung abzusehen oder

zusätzliche Anforderungen an die

Aufbewahrung oder die Sicherung

der Waffe festzulegen...

Also: mit Anhörung der beteiligten Kreis und Zustimmung des Bundesrates... so war es bisher auch schon - nur wurde es jetzt erweitert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.