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IGNORED

Waffen als Sportschütze erben


Banane82

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Geschrieben

Hallo Stubenwurm,

auch dir Danke für's Beileid.

Was du schreibst ist alles richtig und gleichzeitig auch mein Problem.

Der Wunsch meines Opas, das ich die Waffen übernehme, besteht höchstwahrscheinlich nur mündlich. Meine Oma hat das zwar schriftlich bestätigt und alle anderen Beteiligten würden das im Zweifelsfall auch bezeugen, jedoch weiss ich nicht was ob und das alles überhaupt zählt.

Fakt ist Momentan das Schriftstück von meiner Oma und 4 Waffen die ich zur Zeit bei mir verwahre und die falls die Erbregelung nicht anwendbar ist für mich ebensogut auf meine "neue gelbe" einzutragen wären.

Wobei hier dann vermutlich 2/6 greift.

Die Schreiben sind in der Post, mehr werde ich zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht tun können.

@Sachbearbeiter

Eine Frage an dich/euch- habe ich bis jetzt richtig gehandelt?

Wichtig für mich ist jetzt erstmal ob ich die Waffen länger als einen Monat (mein SB wird sich ja erst in frühestens 3 Wochen darum kümmern können) ohne weitere Maßnahmen lagern kann ohne das es Ärger gibt.

Besten Gruß

Markus

Geschrieben

Ich kann eigentlich nur jedem raten rechtzeitig ein Testament zu machen.

Gerade in Fällen, wo man bestimmte Dinge geregelt wissen will, so z. B. auch mit den Waffen.

Habe mein Testament bereits nach der Scheidung und der anschließenden Familienneugründung gemacht und notariell hinterlegt.

Das Berliner Testament ist eigentlich eine gute Sache.

Man kann sein handschriftliches Testament auch im Waffenschrank aufbewahren, aber wie kommt der Erbe an den Schlüssel?

Diese Möglichkeit muß dann jeder für sich selbst finden.

Geschrieben
Wenn die Behörde einen Dritten, der weder Erbe noch Vermächtnisnehmer ist, mit Einverständnis des/der Erbe(n) so behandelt, als sei er Erbe/VN, dann mag das sympathisch sein, ist aber rechtswidrig.

Ist ein Nacherbe in Deinen Augen kein Erbe ? ;) Wie schon gesagt, kann man über diesen Punkt aber durchaus geteilter Meinung sein. Ich persönlich finde es ganz im Sinne der öffentlichen Sicherheit aber absolut vorteilhaft, wenn anstelle einer alten Witwe der rüstige Sohn die Waffen erbt. Und der wird ja auch auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft. Wo ist also das Problem ?

Geschrieben
Ist ein Nacherbe in Deinen Augen kein Erbe ?

Diese Frage stellt sich vorliegend nicht, da es sich nicht um einen Nacherben handelt: Nacherbe ist (nur!) derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Wenn im Testament nichts derartiges steht, dann hilft ein rechtlich nicht möglicher Teilverzicht auch nichts.

Deine Auslegung ist zwar bürgerfreundlich, jedoch nicht im Sinne des Gesetzes, geschweige denn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, da so das Bedürfnisprinzip umgangen wird. Das Bedürfnisprinzip ist jedoch (der leidige) Kern unseres Waffenrechts, der sicherstellen soll, dass möglichst wenige Waffen ins Volk kommen, bzw. die die bereits da sind bei fehlendem Bedürfnis wieder aus dem Verkehr gezogen werden.

Dies stellt nur meine unverbindliche rechtliche Ansicht dar, ich möchte dich keinesfalls davon abhalten, weiter so zu verfahren wie bisher.

Geschrieben

jetzt schöpft mal eine behörde, verteten durch ihre mitarbeiter/sachbearbeiter ihren ermessensspielraum großzügig im sinne der antragsteller/erben aus und wieder isses den leute nicht recht und ....... ach was red ich......

kopfschüttelnde grüße

alzi

Geschrieben
Ist ein Nacherbe in Deinen Augen kein Erbe ?

Es geht weniger um meine Augen :blink: als um das BGB und das sagt nein, erst wenn der Vorerbe über die Wupper ist.

Ich persönlich finde es ganz im Sinne der öffentlichen Sicherheit aber absolut vorteilhaft, wenn anstelle einer alten Witwe der rüstige Sohn die Waffen erbt. Und der wird ja auch auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft. Wo ist also das Problem ?

Isch 'abe gar keine Problem. Es besteht nur die Gefahr, dass die (wie gesagt: sympathische und der öffentlichen Sicherheit unbestritten dienliche) Kungelei eines schönen Tages auffliegt. Und dann wollen wir mal hoffen, dass der forsche neue Amtsleiter noch rechtzeitig zu bremsen ist. a055.gif

Geschrieben

Daher empfiehlt es sich unbedingt, mit Waffenbesitzern in der Familie den Verbleib der Waffen nach dem Tode (der Angehörigen) zu klären.

Ist finde ich im Sinne des Erblassers.

Wenn diese/r möchte, dass die Waffen der Nachwelt erhalten bleiben, umso besser - ruckzuck ein "Vermächtnis" aufgesetzt und die Sache ist erledigt.

Habe ich auch so gemacht.

Als es dann leider so weit war, nahm ich Vermächtnis und Haupterben mit aufs Amt und ließ mir die geerbten Waffen in meine WBK eintragen.

So konnte der Haupterbe auch gleich im Gespräch verlauten lassen, dass dies alles rechtens ist.

Geschrieben

Mal angenommen, der direkte Erbe ist Inhaber einer einer gewöhnlichen grünen und gelben WBK, die zu vererbende Waffe ist aber, sagen wir mal, eine Pumpe?

Was passiert dann?

Geschrieben
... eine Pumpe?

Was passiert dann?

erben darfst/kannst du alles, da das erben bedürfnisfrei erfolgt! die waffen ( sofern nicht verboten, aber das setzen wir jetzt mal voraus) werden dann in eine erben-WBK (WBK in Erbfolge) eingetragen ( oder evtl. auch gleich auf gelb/grün) und gut is.

gruß alzi

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