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IGNORED

Waffen als Sportschütze erben


Banane82

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Geschrieben

Hallo,

gestern ist mein Opa gestorben.

Nun soll ich als einziger Sportschütze in der Familie seine Waffen übernehmen- wie muss ich vorgehen?

Waffen und Munition sind nach wie vor Ordnungsgemäß verwahrt, jedoch weiss ich nicht ob ich seine zuständige Behörde über den Tod in Kenntnis setzen muss oder ob das automatisch geschieht,

etc etc

Ich möchte das ganze so schnell wie möglich (also morgen) über die Bühne bringen, damit meine Oma nicht noch scherereien deswegen bekommt.

Die Situation ist so schon schlimm genug für alle.

Wenn jemand von euch die Abläufe kennt wär ich sehr dankbar wenn ihr mir Tipps gebt.

Ich bin noch ziemlich durch den Wind.

Danke

Besten Gruß

Markus

Geschrieben

Zunächst einmal mein Beileid.

Habe zwar noch keine Waffen geerbt, aber einen Mietvertrag, ich denke da könnte es ähnlich Probleme geben.

Daher die Frage, bist du in einem Testament als Erbe der Waffen bestimmt worden? Wenn nicht, dann wäre es hilfreich sich von allen in Frage kommenden Erben eine Verzichtserklärung für ihren Anteil an den Waffen selbst, bzw. den Vermögensanteil daran zu besorgen.

Geschrieben

Hallo,

als meine Mutter gestorben ist hatte ich das selbe Problem.

Behörde wusste schon bescheid das meine Mutter verstorben war, Unterlagen waren schon rausgelegt.

Von meiner Schwester hatte ich eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen und damit wurden mir die Waffen eingetragen.

Gruß

voyager

Geschrieben

mein beileid!

es gibt eine frist, binnen derer der todesfall der waffenbehörde gemeldet werden muss.

i.d.R. ist der verstorbene beim einwohnermeldeamt als waffenbesitzer vermerkt, d.h. es wird automatisch eine meldung an die zuständige waffenbehörde erfolgen, die sich dann wiederrum bei dem/den erben meldet.

du kannst die sache aber bescheunigen und schon mal verbindung mit der behörde aufnehmen um den genauen ablauf mit ihr zu besprechen.

du wirst eine verzichtserklärung der miterben bzw. erben ( zu deinen gunsten) benötigen, ebenso kann die waffenbehörde erst dann wirklich tätig werden ( ausstellung einer erben-WBK (WBK in Erbfolge)) wenn ihr dann auch der erbschein vorliegt.

frag bei dem gespräch genau nach auf was du achten musst!

gruß alzi

Geschrieben

Hallo Reinickendorfer,

Danke dir.

Ob es ein Testament gibt kann ich jetzt garnicht sagen, jedoch wollte mein Opa zu lebzeiten das seine Waffen zu mir kommen.

ich habe das Thema gestern angesprochen um Ärger mit den Behörden vorzubeugen- keiner der Beteiligten hat Einwände.

Auch wegen des finanziellen Wertes gibt es keine Probleme- da sind wir Gott sei Dank alle vernünftig genug keinen Streit vom Zaun zu brechen.

Besten Gruß

Markus

Geschrieben

Mein Beileid.

Wenn ein Testament Dir die Waffen überlässt, ist alles im grünen Bereich.

Wenn kein Testament vorhanden ist, kriegt die Oma erstmal die Waffen. Die kann dann eine WBK beantragen oder innerhalb angemessener Frist die Waffen an Berechtigte geben. Du hast zwar wahrscheinlich eine WBK, bist aber ohne Testament nicht unbedingt der Erbe. Jetzt könnte es evtl. Probleme geben, weil Du ein Bedürfnis brauchst und es die 2/6 Regelung gibt. Wenn Du Jäger bist, sehe ich zumindest bei Langwaffen keine Probleme.

Also abwarten, ob ein Testament vorhanden ist und ansonsten gleich mit dem SB reden.

Geschrieben

Auch mein Beileid.

El Marinero hat Recht, wenn Dein Opa Dir die Waffen nicht vermacht hat (die Zuwendung einzelner Sachen nennt das Erbrecht Vermächtnis), gehören sie erst einmal zur Erbmasse. Die mündliche Erklärung Deines Opas, dass Du die Waffen einmal bekommen sollst, hat erbrechtlich keine Bedeutung.

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzlicher Erbe Deines Opas bist Du aber nur dann, wenn Dein Vater oder Deine Mutter (je nachdem, über wem Du mit dem Opa verwandt bist/warst) auch bereits tot ist. Das hieße in diesem Fall: Du bist nicht der Erbe der Waffen und musst sie wie ein unbeteiligter Dritter von den Erben erwerben. Also der ganze Spaß mit Bedürfnis und 2/6 und so weiter.

Und § 20 Absatz 1 WaffG gibt Auskunft über die einzuhaltenden Fristen. Der Behörde das Ableben Deines Opas mitzuteilen, ist sicher nicht verkehrt.

Geschrieben
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzlicher Erbe Deines Opas bist Du aber nur dann, wenn Dein Vater oder Deine Mutter (je nachdem, über wem Du mit dem Opa verwandt bist/warst) auch bereits tot ist. Das hieße in diesem Fall: Du bist nicht der Erbe der Waffen und musst sie wie ein unbeteiligter Dritter von den Erben erwerben. Also der ganze Spaß mit Bedürfnis und 2/6 und so weiter.

Mein Beileid auch von mir.

Es wäre auch zu prüfen, ob die Erben, in der Erbfolge, dieses teilweise ausschlagen (dummes Wort) können, damit Du in der Erbfolge berechtigt bist. Damit würden viele Probleme gelöst sein. Ein Testament wäre aber das Beste.

Gruss

SJ

Geschrieben

Sorry wegen deinem Opa.

Eine Teilausschlagung ist leider nicht möglich (§ 1950 BGB). Es wäre ggf. noch zu prüfen wie eine komplette Ausschlagung sich auswirken würde. Deine Oma könnte ja bei einer Ausschlagung den Pflichtteil und den Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB) verlangen.

Geschrieben
Es wäre auch zu prüfen, ob die Erben, in der Erbfolge, dieses teilweise ausschlagen (dummes Wort) können...

Das geht leider nicht, speedjunky. Da hat § 1950 BGB was dagegen. :sad:

Edith: Der Zweite Verfassungszusatz war schneller.

Geschrieben

Hallo,

Danke nochmal für eure Hilfe und euren Zuspruch.

Folgendes hat sich nach 2 Stunden telefonieren ergeben:

Die Behörde meines Opas bekommt seine WBK und eine Überlassungsbescheinigung von mir,

meine Behörde eine Anzeige über den Waffenerwerb meinerseits+ ein Schreiben meiner Oma, das ich die Waffen nach dem Willen von Opa übernehmen soll.

Waffen und Munition (EWB habe ich auch) soll/kann ich jetzt schon zu mir nehmen.

Meine Oma bekommt gleichzeitig von mir ein Schriftstück das ich die Waffen für sie verwahre.

Haken an der Sache: mein eigener SB ist die nächsten 3 Wochen im Urlaub.

Ich halte euch hier weiter auf dem laufenden.

PS Jürgen, da du auch hier unterwegs bist, vielen Dank nochmal für deine Hilfe. Ohne dich hätte ich noch lange Freude an der ganzen Geschichte gehabt.

Wir sehen uns spätestens zu euerm Westerntreffen.

Besten Gruß

Markus

Geschrieben

Markus, zunächst einmal mein Beileid zum Tode Deines Großvaters!

Auf Deine Oma kommt noch mehr zu. Sie wird auch einen Schrieb des Finanzamtes bekommen, in dem sie aufgefordert wird, sämtliche Vermögenswerte darzulegen. Dazu gehörden Uhren, Schmuck, Pelze und auch Waffen.

Da das FinAmt keine Ahnung davon hat, was sonst noch so an beweglichem und vor allem unbeglichem Vermögen im Raum steht, werden die Euch deshalb auf die Füße treten.

Was nun die Bewertung der Waffen betrifft, so kannst Du einen Waffenhändler damit beauftragen, meist kostenpflichtig, oder aber Du schätzt die Werte in Eigenregie. Wenn Du Hilfe brauchst, gerne per PN. Habe das ganze Prozedere nämlich neulich für den Sohn eines verstorbenen Jagdfreundes durchgezogen.

Das FinAmt hatte bisher keine Einwände.

Geschrieben

Hallo Knieper, Danke.

Wie war das noch gleich mit den Aasgeiern?

Gut das du's sagst- an den Verein hab ich jetzt überhaupt nicht gedacht.

Der Waffenwert ist absolut nicht nennenswert, da allesamt 30 Jahre alte Matchwaffen und damit veraltet bzw für den ernsthaften Wettkampf uninteressant.

Für mich zählt vor allem der sentimentale Wert- mein Opa hatte an den Gewehren gehangen, er wollte das ich sie übernehme, ich bin berechtigt, also mach ich das auch. Die Umschreiberei wird nicht viel weniger kosten als die Waffen beim Verkauf erzielen würden.

Trotzdem vielen Dank für die angebotene Hilfe.

Ps Zum Thema Erbreihenfolge wurde mir heut emitgeteilt das das Erbenprivileg sowieso seit 2008 nicht mehr existiert. Bedeutet: Ist man weder Jäger noch Sportschütze, darf man zwar Waffen erben, muss sie aber weiter veräussern.

Geschrieben
Ps Zum Thema Erbreihenfolge wurde mir heut emitgeteilt das das Erbenprivileg sowieso seit 2008 nicht mehr existiert. Bedeutet: Ist man weder Jäger noch Sportschütze, darf man zwar Waffen erben, muss sie aber weiter veräussern.

veräußern musst du garnix, was in die erbmasse fällt, auch keine waffen. aber als unberechtigter erbe muß man die geerbten waffen blockieren lassen!

der staat kann dich nicht zwingen das eigentumsrecht an deinem besitz aufzugeben, ausser er entschädigt dich dafür (enteignung).

gruß alzi

Geschrieben

Tag Alzi,

ich muss so oder so nichts verkaufen, da ich eben selbst Sportschütze mit allem drum und dran bin.

Die Armatrixgeschichte war anscheinend nur eine Zwischenlösung. Mir wurde das anhand eines Falles erklärt wo der Erbe die Waffen zwar erben durfte, sie aber innerhalb von 6 Monaten verkaufen oder verschrotten lassen muss da er selbst kein Bedürfnis nachweisen konnte.

Geschrieben
Die Armatrixgeschichte war anscheinend nur eine Zwischenlösung. Mir wurde das anhand eines Falles erklärt wo der Erbe die Waffen zwar erben durfte, sie aber innerhalb von 6 Monaten verkaufen oder verschrotten lassen muss da er selbst kein Bedürfnis nachweisen konnte.

§20 WaffG sagt da etwas anderes. und gültig ist er auch noch. dieser, dir gegegnüber angeführte fall, entbehrt einer rechtsgrundlage, zumindest nach dem WaffG.

kann dir an dieser stelle vielleicht einer der im forum anwesenden fachleute noch bestätigen.

gruß alzi

Geschrieben

Ich kann dir leider nur das erzählen was ich selbst erzählt bekommen hab.

Ich bin zwar im Waffenrecht an sich auf dem Laufenden, aber Erbgeschichten waren bisher kein Thema für mich.

Dachte eigentlich auch das "Bedürfnislose" sich die Kindersicherungen kaufen müssen.

Vielleicht ist mir auch nur irgendein Detail in der Sache durchgegangen. Ich habe im Moment ganz andere Sorgen. Werde aber bei Gelegenheit nochmal nachhaken.

Besten Gruß

Markus

Geschrieben
kann dir an dieser stelle vielleicht einer der im forum anwesenden fachleute noch bestätigen.

...den Fall könnte ich mir höchstens Vorstellen wenn der Erbe nicht Zuverlässig, Vorbestraft oder ähnliches wäre. Wobei ich auch kein Fachmann bin :)

Geschrieben

Auch Beileid von meiner Seite.

Ob ein Erbe ausgeschlagen wird oder nicht, spielt waffenrechtlich überhaupt keine Rolle. Was zählt ist die Inbesitznahme der Waffen (was eigentumsmäßig damit geschieht, interessiert da ebenfalls nicht) und innerhalb eines Monats muss man den WBK-Antrag stellen oder sich anderweitig entscheiden.

Umstritten ist die Erbberechtigung über eine Verzichtserklärung, wenn man nicht unmittelbar zu den berechtigten Erben zählt sondern nur zur "nächsten Linie". Manche Waffenbehörden sind da knallhart und lassen es nicht zu, wenn die alte Witwe (Alleinerbin) ihren Erbwaffenanspruch auf den Sohn (kein Berechtigter) übergehen lässt, andere wiederum sehen darin kein Problem.

Was natürlich keinesfalls geht, dass ein Waffenerbe die Erbwaffen irgendjemand anderem außerhalb der Erbfolge (sofern kein Berechtigter) "vermacht". Dafür müsste dann schon ein schriftliches Vermächtnis des Verstorbenen vorhanden sein.

Um der Blockierung zu entgehen, muss Sachkunde und Bedürfnis nachgewiesen werden, letzteres notfalls auch über § 8 WaffG, der da ja einige Möglichkeiten bietet.

Geschrieben

Ich habe die Erberei leider auch schon hinter mir...

Sachbearbeiter, wielange hat man nochmal Zeit, nach dem Tod des Erblassers die Waffen auf die eigene WBK schreiben zu lassen?

Fährt da die Behörde von Banana82 evtl. einen sehr geschickten Schachzug indem der SB 3 Wochen im Urlaub ist? Danach ist der Erbfall evtl. nicht mehr als Erbfall handhabbar...

Wenn ein SB im Urlaub ist MUSS ein Vertreter verfügbar sein - eben für Erbfälle wie diesen!!!

Das DARF nicht sein, dass KEINE Ansprechperson verfügbar ist!

Geschrieben
Sachbearbeiter, wielange hat man nochmal Zeit, nach dem Tod des Erblassers die Waffen auf die eigene WBK schreiben zu lassen?

Ich kann Dich beruhigen.

Generell innerhalb eines Monats NACH INBESITZNAHME der Waffen. Wann das war, weißt doch nur Du selbst. Letztendlich müssen Deine Angaben halt glaubhaft sein. ;) Es gibt auch Erbfälle, in welchen die Erbwaffen erst Jahre später gefunden werden und inzwischen schon lange in der Sachfahndung dümpeln. Auch die können dann natürlich immer noch umgetragen werden.

Auch wenn kein Ansprechpartner in der Waffenbehörde vorhanden ist, zählt im übrigen der Eingang des Antrags bei der Behörde (sonst könnte ja so mancher Berechtigte seiner 2-Wochen-Anmeldefrist für Waffen nicht nachkommen).

Geschrieben
Umstritten ist die Erbberechtigung über eine Verzichtserklärung, wenn man nicht unmittelbar zu den berechtigten Erben zählt sondern nur zur "nächsten Linie". Manche Waffenbehörden sind da knallhart und lassen es nicht zu, wenn die alte Witwe (Alleinerbin) ihren Erbwaffenanspruch auf den Sohn (kein Berechtigter) übergehen lässt, andere wiederum sehen darin kein Problem.

Was natürlich keinesfalls geht, dass ein Waffenerbe die Erbwaffen irgendjemand anderem außerhalb der Erbfolge (sofern kein Berechtigter) "vermacht". Dafür müsste dann schon ein schriftliches Vermächtnis des Verstorbenen vorhanden sein.

Da werde ich jetzt nicht ganz schlau daraus... smiley_emoticons_confusednew.gif

die Vorschriften über den Erwerb von Waffen im Erbgang sind ja Erleichterungen für den Erwerber von Todes wegen. Das ist entweder der/die Erbe(n) oder der/die Vermächtnisnehmer. Wenn die Behörde einen Dritten, der weder Erbe noch Vermächtnisnehmer ist, mit Einverständnis des/der Erbe(n) so behandelt, als sei er Erbe/VN, dann mag das sympathisch sein, ist aber rechtswidrig.

Dass der Anspruch des Erben/VN auf Ausstellung einer WBK nicht an einen Dritten abgetreten werden kann, versteht sich von selbst.

@all: Dieser Fall zeigt uns, dass es sinnvoll ist, über seine Waffen zu Lebzeiten (die schneller zu Ende sein können, als man denkt) zu verfügen, damit sie nicht bei Erben landen, die damit nichts anzufangen wissen.

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

Danke, schön das auch jemand "vom Fach" was beiträgt.

Ich hatte mich der Vertreterin meines SB alles besprochen- wir hatten ausgemacht das ich die Waffen samt Munition an mich nehme und meinem Sachbearbeiter einen kurzen , erklärenden Brief, ein "Überlassungschreiben" meiner Großmutter und eine Kopie der WBK vom verstorbenen Großvater zuschicke.

Das ist heute auch so passiert.

Gleichzeitig sind ein kurzer Brief sowie die Originaldokumente zur Kreisverwaltung meines Großvaters unterwegs.

Da ich selbst WBK-Inhaber (Sportschütze) bin und alle Waffen für mich grundsätzlich erwerbbar sind (also sich kein Drilling oder dergleichen darunter befindet), sehe ich das einzige mögliche Problem in der Zeit, die nun verstreicht bis die Waffen auf meinen Namen umgeschrieben worden sind.

(Für die vorhandene Munition hatte ich übrigens vorher schon Erlaubnisse bevor hier Fragen auftauchen.)

Besten Gruß

Markus

Geschrieben

hallo banane,

erstmal mein beileid, ich hoffe deine familie hat insofern möglich schon wieder zur normalität gefunden, wenn man in diesen waffenhasserzeiten noch von normalität sprechen kann!

du kannst sogar als sportschütze opas drilling erben, ich habe die geschichte vor 16jahren erstmals durchgekaut und jetzt vor kurzem wieder allerdings bin ich in der glücklichen lage das mein großonkel dessen 38spz ich übernommen habe noch lebt und mir den nur überlassen hat.

in dem rahmen hat mich mein sb auch aufgeklärt, daß du wenn du als erbe im testament stehst, alles bekommst was legal ist (voraussetzung sachkunde und wbk vorhanden) nur die sachen die illegal sind oder gegen kwkg verstoßen darfst du nicht behalten. generell gilt, bei echter erbschaft kannst du alles behalten, egal was und wieviel; nur übernehmen kannst du nicht alles, da geht es dann wieder als sposchü nur über vorherigen altbekannten papiernen "bedarfsweg"! und da ist bei dem was ich so als erbenwaffen kenn meist nix dabei um die technischen anforderungen für "noch" ausübbare sportdisziplinen zu erfüllen!

aber als echter erbe ist alles deins!

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