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IGNORED

Privatkauf auf gelb, wer trägt ein?


K-Inge

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

meine neue gelbe WBK ist noch jungfräulich, aber das soll sich dieses Wochenende noch ändern. Ich habe nämlich vor, einen k98 von einem Schützenkollegen zu erwerben.

Nun weiß ich natürlich, das ich innerhalb von 2 Wochen nach Ererb zur Behörde muß, um den Erwerb anzuzeigen. Aber ich frage mich, ob ich die Waffe selbst handschriftlich in die WBK eintrage, oder macht das die Behörde nach Vorlage des Kaufvertrags? Als ich auf grün beim Händler gekauft habe, hat der ja eingetragen, und die Behörde nur noch abgestempelt.

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Eintrag nimmt die Behörde vor.

Du nimmst den Kaufvertrag (aus dem hervorgehen muss: Waffentyp, Hersteller, Waffennummer, Erwerbsdatum, Name, Anschrift des Verkäufers), gehst damit auf deine Waffenbehörde und lässt den SB seine Arbeit machen.

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Aber ich frage mich, ob ich die Waffe selbst handschriftlich in die WBK eintrage, oder macht das die Behörde nach Vorlage des Kaufvertrags?

Ich habe mal eine Waffe selbst in die Gelbe WBK eingetragen - lass es - kam nicht gut an...

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Trag selbst ein, wobei die Daten aus der WBK von deinem Spezi Maßgeblich sind.

Anschliessend, die Anzeige geschrieben.

Du mit Betreff: Erwerb von Schusswaffen

Dein Spezi mit Betreff : Überlassen von Schusswaffen.

Daneben müssen in den Anzeigen stehen WBK Nr., Herstellungsnummer, u.s.w.

Wichtig ist die Eintragungen mit Kugelschreiber (Dokumentenecht) und, wegen

der Lesbarkeit in Druckschrift vorzunehmen.

Gruß

Oliver

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Hallo zusammen,

meine neue gelbe WBK ist noch jungfräulich, aber das soll sich dieses Wochenende noch ändern. Ich habe nämlich vor, einen k98 von einem Schützenkollegen zu erwerben.

Nun weiß ich natürlich, das ich innerhalb von 2 Wochen nach Ererb zur Behörde muß, um den Erwerb anzuzeigen. Aber ich frage mich, ob ich die Waffe selbst handschriftlich in die WBK eintrage, oder macht das die Behörde nach Vorlage des Kaufvertrags? Als ich auf grün beim Händler gekauft habe, hat der ja eingetragen, und die Behörde nur noch abgestempelt.

Dein SB trägt ein. Selber eintragen kommt beim SB nicht gut an, wenn die Situation wie oben ist. Auf dem Kaufvertrag sollten alle Waffenrechtlich relevanten Daten stehen. Gilt zumindest für die meine zuständigen SB und die SB in den umliegenden Zustänidgkeitsbereichen. Der Preis ist Eure Privatsache und braucht Dein SB nicht zu wissen.

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Der SB traegt ein.

Dazu brauchts aber keinen Kaufvertrag, sondern nur einen Wisch, auf dem die relevanten Daten stehen. Viele Aemter haben nette Formulare fuer sowas, die fuellt man aus und der SB freut sich, dass jemand ueberhaupt seine Formulare nutzt. :-)

Als Privatmann hat man nicht in der WBK herumzuschmieren.

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Dein SB trägt ein. Selber eintragen kommt beim SB nicht gut an, wenn die Situation wie oben ist. Auf dem Kaufvertrag sollten alle Waffenrechtlich relevanten Daten stehen. Gilt zumindest für die meine zuständigen SB und die SB in den umliegenden Zustänidgkeitsbereichen. Der Preis ist Eure Privatsache und braucht Dein SB nicht zu wissen.

Dafür gibts bei allen Waffenrechtsbehörden ein Formular zur

"ANZEIGE über den NEUERWERB von SCHUSSWAFFEN gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 3 Satz 2 und § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG)"

Das füllst du aus und da kommen alle relevanten Daten rein.

Der SB überträgt diese Daten in seinen Rechner und in deine WBK.

Ein Kaufvertrag interessiert auf dem Amt nun wirklich keinen, da dieser für das Waffenrecht irrelevant ist.

Gruß...

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Ok vielen Dank, ich werde den SB selbst reinschreiben lassen.

Einen Formular für einen Gebrauchtwaffenkauf, hab ich schon beim Antrag der WBK vom SB bekommen, das nehm ich als Kaufvertrag. ( einmal für mich, einmal für den Verkäufer)

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Ok vielen Dank, ich werde den SB selbst reinschreiben lassen.

Einen Formular für einen Gebrauchtwaffenkauf, hab ich schon beim Antrag der WBK vom SB bekommen, das nehm ich als Kaufvertrag. ( einmal für mich, einmal für den Verkäufer) :gutidee:

:icon14:

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Dafür gibts bei allen Waffenrechtsbehörden ein Formular zur

"ANZEIGE über den NEUERWERB von SCHUSSWAFFEN gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 3 Satz 2 und § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG)"

Inzwischen gemäß § 10 Abs. 1a WaffG. Aber keine bange, die o.g. Rechtsgrundlage steht auch noch falsch im aktuellen § 53 WaffG (OWI-Tatbestände) drin. :rolleyes:

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