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IGNORED

Waffenreinigen im Garten eines Mehrfamilienhauses ?


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

Situation:

muß meine Waffe putzen. Wohnung neu bezogen, sieht noch nicht so aus, daß ich da den notwendigen Platz habe, das Teil vernünftig zu putzen (wollt ich nicht in der Küche machen).

Die Wohnung ist im Mehrfamilienhaus.

Frage: darf ich den Garten (Zugang über Straße und Keller) nutzen, um die Kanone zu reinigen ? (i.e. zählt der Garten eines Mehrfamilienhauses als eigenes Gelände, oder gehört der nur dem Vermieter und ich riskiere ein unerlaubtes Führen einer Waffe außerhalb des eigenen Grundes ?

Was ist, wenn ich für die Nutzung des Gartens zum Waffenreinigen die Genehmigung des Vermieters habe ?

Macht das einen Unterschied ?

Geschrieben
Frage: darf ich den Garten (Zugang über Straße und Keller) nutzen, um die Kanone zu reinigen ? (i.e. zählt der Garten eines Mehrfamilienhauses als eigenes Gelände, oder gehört der nur dem Vermieter und ich riskiere ein unerlaubtes Führen einer Waffe außerhalb des eigenen Grundes ?

Ich hoffe doch, die Frage ist nicht ernst gemeint...

Geschrieben

Würde ich für den guten Ruf auf keinen Fall machen.

Das eine Waffe in der Wohnung beim Putzen los geht, die Kugel durchs Fenster fliegt, beim Nachbarn ins Fenster rein, dann in lebenswichtigen Organen stecken bleibt, oder diese durchschlägt, das ist ziemlich abwägig.

Geschrieben

Flur, Garten Treppenhaus usw. gehört i.d.R. nicht zur Mietwohnung dazu. Von daher wäre eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. Aber auch dann würde ich dringend davon abraten... Was versprichst du dir davon?

Geschrieben
Würde ich für den guten Ruf auf keinen Fall machen.

Das eine Waffe in der Wohnung beim Putzen los geht, die Kugel durchs Fenster fliegt, beim Nachbarn ins Fenster rein, dann in lebenswichtigen Organen stecken bleibt, oder diese durchschlägt, das ist ziemlich abwägig.

putzt ihr mit scharfen Patronen ?????

Daß da einer der lieben Nachbarn Angst kriegen könnte, ist klar. Daß das nicht unbedingt die beste Außenwirkung hat, ist auch klar. Daß ich das Gasrohr

auch so demontieren und reinigen kann, ebenfalls.

Die Frage war nicht, ob das eine schlechte Idee ist (Antwort ja), sondern ob es illegal ist (völlig andere Kiste).

Aber schön, daß ich zum Amüsement am Vatertach beigetragen hab ;)

Geschrieben

Grundstück und Haus gehören dem Eigentümer. Also fremdes Gelände/Gebäude. Mietzins ist eine "Benutzungsgebühr", es wird kein "eigene Wohnung" erworben, nur deren gesetzlicher Status bei der Bewertung (z.B. Aufbewahrung) hier insbes. des (im Gegensatz zur Wohnung) frei zugänglichen und auch von den anderen PArteien nutzbaren Gartens.

Auf dem Grundstück eines anderen darfst du, mit dessen Einverständnis.

Also legal. Aber um welchen Preis?

Geschrieben
Grundstück und Haus gehören dem Eigentümer. Also fremdes Gelände/Gebäude. Mietzins ist eine "Benutzungsgebühr", es wird kein "eigene Wohnung" erworben, nur deren gesetzlicher Status bei der Bewertung (z.B. Aufbewahrung) hier insbes. des (im Gegensatz zur Wohnung) frei zugänglichen und auch von den anderen PArteien nutzbaren Gartens.

Auf dem Grundstück eines anderen darfst du, mit dessen Einverständnis.

Also legal. Aber um welchen Preis?

Das war die Antwort ...

Werd die Knarre wohl im Keller putzen ...

Geschrieben

Wieso nicht in der Küche? Ist doch ein Abwasch, erst Gemüse putzen, dann Flinte what ever, dann Spüle.

Geschrieben
putzt ihr mit scharfen Patronen ?????

Daß da einer der lieben Nachbarn Angst kriegen könnte, ist klar. Daß das nicht unbedingt die beste Außenwirkung hat, ist auch klar. Daß ich das Gasrohr

auch so demontieren und reinigen kann, ebenfalls.

Die Frage war nicht, ob das eine schlechte Idee ist (Antwort ja), sondern ob es illegal ist (völlig andere Kiste).

Aber schön, daß ich zum Amüsement am Vatertach beigetragen hab ;)

Moin!

Im Sinne dieses Gesetzes

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung,

Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

soviel zum Gesetz...

Ich würde persönlich empfehlen, keine Waffen im Garten

zu reinigen (Voraussetzung: "befriedetes Besitztum" Definition: befriedetes Besitztum iSv § 123 I StGB

Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - z.B. Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat )...

schon gar nicht bei der ganzen Panikmache..

Und, wie schon angemerkt: das SEK grillt bestimmt gern bei Dir.. :yahoo::sdb79248:

Gruß, und ebenfalls schönen Papi-tach!

ich muss noch arbeiten...

Geschrieben
Das war die Antwort ...

Werd die Knarre wohl im Keller putzen ...

Ich hab einen nicht einsehbaren eigenen Garten und mach es trotzdem drinnen.

Leg Pappe oder ein paar Lagen Zeitungspapier aus und mach es auf dem Fußboden. Klappt prima.

Einziges Problem: Wenn man eine Katze hat, latscht die dreimal durch und legt sich dann mitten rein. :rotfl2:

Geschrieben

Das ist in der Tat ein Problem. Wir haben keine Flinte, ergo kein Bleischrot. Meine Frau zerkleinert die Möhren daher mit 9x19 FMJ.

Geschrieben
Das ist in der Tat ein Problem. Wir haben keine Flinte, ergo kein Bleischrot. Meine Frau zerkleinert die Möhren daher mit 9x19 FMJ.

Ja nee, is klar. Ich schäl meine Kartoffeln auch immer mit dem Katana.

Zur Vermeidung öffentlichen Entsetzens werd ich die Knarre in der Wohnung putzen ...

Wobei den Nachbarn der Waffenbesitz eh bekannt ist, ich halte damit nicht hinterm Berg. Warum auch, warum soll ich mich deswegen schämen.

Ach ja: suche Aufkleber "Remington Country" und Molot Vepr 12 - so für's Auto. vdw hab ich schon, ich kleb mir auch nen Sig-Aufkleber drauf, wenn ich einen krieg.

Geschrieben

So einfach wie ihr das hier darstellt es ist nicht:

Es gibt ein Urteil zum Führen von Waffen im Treppenhaus/Keller einer Gemeinschaftswohnanlage:

Zitat:

"Das "Führen" einer Schusswaffe in den Gemeinschaftsbereichen eines Mietshauses stellt KEIN Führen im rechtlichen Sinne dar, da es sich um das >eigene< befriedete Besitztum des Wohnungsmieters handelt.

Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt das WaffG an § 123 StGB an. Besitztum ist dann befriedet, wenn es von seinem berechtigtem Inhaber in äusserlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Geschütztes Rechtsgut des §123 StGB ist das Hausrecht. Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ist insofern der Inhaber des Hausrechts. Hinsichtlich des Treppenhauses steht dem jedem einzelnen Mieter das Hausrecht gemeinsam mit den anderen Mietern (und auch dem Vermieter) zu."

Zum Verständnis: Jeder Mieter darf alleine, ohne seine Mitbewohner zu konsultieren, Gäste in das Haus lassen, um z.B. seine Wohnung zu erreichen. Dies könnte auch nicht anders sinnvoll sein. Folglich steht ihm dort das Hausrecht in alleiniger Entscheidung, nicht aber auf seine Person begrenzt zu. Und um eben diese Verfügungsgewalt geht es in §123 StGB - oder eben durch den Begriff "befriedetes Besitztum" im WaffG.

Es kommt also auf zwei wesentliche Fakten an:

1) Hast Du ein MitnutzungsRECHT an der Grünanlage?

2) Ist die Grünanlage durch "Schutzwehren" von aussen baulich/räumlich getrennt - und somit nur für Dich und andere Nutzungsberechtigte zugänglich?

Zur Info: Urteil war vom OLG Düsseldorf in letzter Instanz. AZ ist mir entfallen

Sollte es also legal sein, so würde ich dennoch dringend empfehlen es nicht zu tun.... Denn spätestens seit der Begründung zur Wohnraumdurchsuchung von Waffenbesitzern wissen wir ja: Wer auf seinen Rechten besteht verliert sie- in diesem Falle würde wohl die "geistige Eignung" angezweifelt werden.

Geschrieben
So einfach wie ihr das hier darstellt es ist nicht:

Es gibt ein Urteil zum Führen von Waffen im Treppenhaus/Keller einer Gemeinschaftswohnanlage:

Zitat:

"Das "Führen" einer Schusswaffe in den Gemeinschaftsbereichen eines Mietshauses stellt KEIN Führen im rechtlichen Sinne dar, da es sich um das >eigene< befriedete Besitztum des Wohnungsmieters handelt.

Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt das WaffG an § 123 StGB an. Besitztum ist dann befriedet, wenn es von seinem berechtigtem Inhaber in äusserlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Geschütztes Rechtsgut des §123 StGB ist das Hausrecht. Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ist insofern der Inhaber des Hausrechts. Hinsichtlich des Treppenhauses steht dem jedem einzelnen Mieter das Hausrecht gemeinsam mit den anderen Mietern (und auch dem Vermieter) zu."

Zum Verständnis: Jeder Mieter darf alleine, ohne seine Mitbewohner zu konsultieren, Gäste in das Haus lassen, um z.B. seine Wohnung zu erreichen. Dies könnte auch nicht anders sinnvoll sein. Folglich steht ihm dort das Hausrecht in alleiniger Entscheidung, nicht aber auf seine Person begrenzt zu. Und um eben diese Verfügungsgewalt geht es in §123 StGB - oder eben durch den Begriff "befriedetes Besitztum" im WaffG.

Es kommt also auf zwei wesentliche Fakten an:

1) Hast Du ein MitnutzungsRECHT an der Grünanlage?

2) Ist die Grünanlage durch "Schutzwehren" von aussen baulich/räumlich getrennt - und somit nur für Dich und andere Nutzungsberechtigte zugänglich?

Zur Info: Urteil war vom OLG Düsseldorf in letzter Instanz. AZ ist mir entfallen

Sollte es also legal sein, so würde ich dennoch dringend empfehlen es nicht zu tun.... Denn spätestens seit der Begründung zur Wohnraumdurchsuchung von Waffenbesitzern wissen wir ja: Wer auf seinen Rechten besteht verliert sie- in diesem Falle würde wohl die "geistige Eignung" angezweifelt werden.

Hi,

danke für die Antwort -

1) muß ich im Mietvertrag nachlesen

2) der Garten ist eingezäunt.

wie schon gesagt: werde drinnen putzen.

Geschrieben

Gerichtsurteile, zielen immer nur auf den Einzelfall ab..

Ja, "charakterlich nicht geeignet" würde ich auch implizieren..

Ich mache mir schon Gedanken,ob jemand ins Wohnzimmer

gucken kann, bevor ich reinige....

Hier ist es etwas spiessig: Gartenpflege nach Nagelscherenart..

:s73:

Geschrieben
Gerichtsurteile, zielen immer nur auf den Einzelfall ab..

Ja, "charakterlich nicht geeignet" würde ich auch implizieren..

Ich mache mir schon Gedanken,ob jemand ins Wohnzimmer

gucken kann, bevor ich reinige....

Hier ist es etwas spiessig: Gartenpflege nach Nagelscherenart..

:s73:

Was ein deutliches Licht auf den Zustand unserer Gesellschaft liefert: Nichtkonformität wird bestraft.

Wenn ich in meiner Butze Anschlagsübungen mit meiner Knarre mache, geht das keinen was an.

Wer nicht für seine Rechte einsteht, verliert sie. Wer alles mit sich machen läßt, riskiert zum Schluß,

daß er rechtlos ist.

Geschrieben
Was ein deutliches Licht auf den Zustand unserer Gesellschaft liefert: Nichtkonformität wird bestraft.

Wenn ich in meiner Butze Anschlagsübungen mit meiner Knarre mache, geht das keinen was an.

Wer nicht für seine Rechte einsteht, verliert sie. Wer alles mit sich machen läßt, riskiert zum Schluß,

daß er rechtlos ist.

Da stimme ich Dir zu...

Mich interessiert, i.d.R., nicht, was andere von mir denken!

Aber, beim Umgang mit Waffen pass ich sehr gut auf...

Mir hatte mal ein KHK das Szenario erklärt: Nachbar sieht dich beim

Waffenreinigen, auf dem Balkon...

Muss ja nicht sein; deshalb kann man trotzdem für seine

Rechte eintreten; das Eine hat nix mit dem Anderen zu tun, denke ich..

Wenn meine Nachbarn zur Mülltonne gehen, muss ich nicht grade

Zielübungen mitm 6 Zöller machen..:-)))

:hi:

Geschrieben
Da stimme ich Dir zu...

Mich interessiert, i.d.R., nicht, was andere von mir denken!

Aber, beim Umgang mit Waffen pass ich sehr gut auf...

Mir hatte mal ein KHK das Szenario erklärt: Nachbar sieht dich beim

Waffenreinigen, auf dem Balkon...

Muss ja nicht sein; deshalb kann man trotzdem für seine

Rechte eintreten; das Eine hat nix mit dem Anderen zu tun, denke ich..

Wir treten ja nicht dafür ein, unsere Waffen in der "Öffentlichkeit"

reinigen zu dürfen...(überspitzt..)

:hi:

Wenn die Deutschen ein vernünftiges Verhältnis zu Waffen hätten (wie z.B. in Kanada), wäre das alles kein Problem. Nur wurden wir in diesem Land so domestiziert, daß jeder, der nicht dem Herdentrieb folgt, automatisch ausgesondert und zur Schlachtbank geführt wird.

Ich frag mich, wo wir in diesem Land schon sind, wenn wir mit unserem Eigentum nur noch verdeckt hantieren dürfen, ohne vom nächsten Blockwart angeschissen zu werden.

Geschrieben
Moin,

Situation:

muß meine Waffe putzen. Wohnung neu bezogen, sieht noch nicht so aus, daß ich da den notwendigen Platz habe, das Teil vernünftig zu putzen (wollt ich nicht in der Küche machen).

Die Wohnung ist im Mehrfamilienhaus.

Frage: darf ich den Garten (Zugang über Straße und Keller) nutzen, um die Kanone zu reinigen ? (i.e. zählt der Garten eines Mehrfamilienhauses als eigenes Gelände, oder gehört der nur dem Vermieter und ich riskiere ein unerlaubtes Führen einer Waffe außerhalb des eigenen Grundes ?

Was ist, wenn ich für die Nutzung des Gartens zum Waffenreinigen die Genehmigung des Vermieters habe ?

Macht das einen Unterschied ?

Hi Filtenweib, ich unterstelle ein rhetorische Fragestellung, aber

.... wenn Du auf unliebsamen Besuch durch die zuständige Ordnungsbehörde gesteigerten Wert legst, dann nur zu ....

Sollte ein Dir freundlich gesonnener Mitbewohner oder Nachbar bei der Polizei eine Nachricht hinterlassen, dann wäre der jetzt schon im WaffG vorgesehene "wichtige Grund" erfüllt .... kannst ja schon mal den Kaffee kochen und die Schnitchen bereithalten

Geschrieben
Hi Filtenweib, ich unterstelle ein rhetorische Fragestellung, aber

.... wenn Du auf unliebsamen Besuch durch die zuständige Ordnungsbehörde gesteigerten Wert legst, dann nur zu ....

Sollte ein Dir freundlich gesonnener Mitbewohner oder Nachbar bei der Polizei eine Nachricht hinterlassen, dann wäre der jetzt schon im WaffG vorgesehene "wichtige Grund" erfüllt .... kannst ja schon mal den Kaffee kochen und die Schnitchen bereithalten

Joah, das wäre der Punkt 2 (ob es sinnhaft ist). In Kanada hätte damit niemand ein Problem, in Deutschland schon.

Geschrieben
Wenn die Deutschen ein vernünftiges Verhältnis zu Waffen hätten (wie z.B. in Kanada), wäre das alles kein Problem. Nur wurden wir in diesem Land so domestiziert, daß jeder, der nicht dem Herdentrieb folgt, automatisch ausgesondert und zur Schlachtbank geführt wird.

Ich frag mich, wo wir in diesem Land schon sind, wenn wir mit unserem Eigentum nur noch verdeckt hantieren dürfen, ohne vom nächsten Blockwart angeschissen zu werden.

Das Problem ist der ganze Ärger, den man bekommt, wenn die Polizei erstmal, zu recht

oder unrecht, vor der Tür/im haus steht...

Da hat man dann erstmal genug dran zu knabbern...wer will das schon?!

Im Vorfeld kann man so etwas schon verhindern.

Es sind eben Tatsachen, dass wir eine (diskriminierte) Minderheit sind.

Wie gesagt: putz in der Küche....

Bloss nicht im Garten (eines mehrfamilienhauses)..

Gruß, k.........

Geschrieben

Widerlegt mich, aber wenn ich z.B. und rein theoretisch auf meiner Terasse sitze, weil es mir drinnen zu warm ist und meine Waffe" putze und mir dazu die Landschaft ansehen möchte (einfach mal so), wer sollte sich da denn bedroht fühlen? Nur weil der Lauf ggf. zu sehen ist, ohne Gasrohr etc. Mann wenn das so, dann müssen wir uns wirklich schon verstecken... Oder bin ich da jetzt naiv?

Geschrieben

Unterstellen wir einfach mal, dass die Reinigung im Garten kein Verstoß gegen das WaffG darstellt und dass dadurch auch die persönliche Eignung nicht betroffen wird.

Dennoch kann es zu äußerst unangenehmen Konsequenzen führen: Gefahrenabwehrrechtlich (d.h. nach dem jeweiligen Polizeigesetz des Landes) wäre hier ein Einschreiten aufgrund einer sog. Anscheinsgefahr im Bereich des Möglichen. Im schlimmsten Fall erstmal das volle Programm incl. SE und Hubschrauber.

Die Kosten für einen solchen Einsatz (das ist ruckzuck im fünfstelligen Bereich) können demjenigen auferlegt werden, der vorwerfbar die Annahme einer Anscheinsgefahr hervorgerufen hat.

Es braucht wohl wenig Phantasie um anzunehmen, dass ein Gericht einem Waffenbesitzer genau dies bescheinigen wird.

Deshalb- keine so gute Idee ^_^

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