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IGNORED

Waffenkontrolle durch TÜV?


inst200

Empfohlene Beiträge

Ja ne, ist klar. :gaga:

Wer die Musi will, soll sie auch bezahlen........ und sich gefälligst selber darum kümmern.

Waffenkontrolle durch TÜV? - Vorschläge von Städte- und Gemeindebund

Berlin (ddp). Angesichts der Debatte um die Verschärfung des

Waffenrechts schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor, bei

Waffenkontrollen auch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) mit

einzubeziehen. Die Kommunen bräuchten für solche Überprüfungen

zusätzliches Personal, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg

der Nachrichtenagentur ddp in Berlin. Um die Waffenbesitzer

effektiv kontrollieren zu können, wären jährlich über eine Million

Hauskontrollen erforderlich, wenn man jeden Waffenbesitzer alle zwei

Jahre einmal aufsuchen wolle. Der Gesetzgeber sollte deshalb die

Möglichkeit eröffnen, dass auch der TÜV diese Kontrollaufgabe

wahrnehmen könne.

Vertreter von Union und SPD hatten sich in einer Arbeitsgruppe

unter anderem darauf geeinigt, die Altersgrenze für das Schießen mit

großkalibrigen Waffen zu erhöhen. Auch sollen die Behörden künftig

unangemeldet Waffenbesitzer überprüfen können. Bisher regelt das

Gesetz nur eine Prüfung nach drei Jahren.

Gleiches Recht für alle

Zugleich sprach sich der Städte- und Gemeindebund dafür aus, nach

dem Verursacherprinzip für diese Kontrollen eine Gebühr zu erheben.

«Was für die Überwachung von Autos gilt, kann für Waffen nicht falsch

sein», sagte Landsberg.

Deutschlandweit schätzen Experten die Zahl der legalen

Waffenbesitzer auf rund 2,5 Millionen. Dazu gehören Sportschützen,

Jäger und Sammler.

16.05.2009 Ta

Quelle: klick

Mann stelle sich vor, wieviele Prüfer ziellos durch die Gegend laufen, weil sie die Betroffenen nicht zu Hause antreffen, :D

und was DAS erst für Kosten verursacht...... oder dürfen die sich vorher anmelden....

Inst200

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Da hat der Städte und Gemeindetag doch schon wieder die $ vor den Augen. Man stelle sich vor 10.000 Schützen und eine Gebühr wie bei Kampfhunden 1000 Euro pro Jahr. Lechsz...

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Der TÜV prüft doch wie hier im Beispiel angeführt die Kraftfahrzeuge auf ihren Verkehrssicheren Zustand. Genauer: Ob sie den geltenden technischen Richtlinien am Tage der Erstzulassung entsprechen.

Wollen die dann alle zwei Jahre die Waffen neu beschießen? Sind die TÜV-Leute eigentlich sachkundig? Oder bekommen sie die Sachkunde durch Handauflegen?

Der Vergleich hinkt doch gewaltig.

Wie in einem anderen Thread jemand schrieb:

Entweder ich bin zuhause, und dann kann eine Waffe auf dem Tisch zum Reinigen liegen, solange kein Nichtberechtigter Zugriff hat, oder ich bin nicht zuhause und dann ist eh die Tür zu.

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....Sind die TÜV-Leute eigentlich sachkundig? Oder bekommen sie die Sachkunde durch Handauflegen?

Der Vergleich hinkt doch gewaltig.

Der Dampfkessel-Überwachungs-und Revisions-Verein hat eigentlich auch keine Sachkenntnis Autos zu überprüfen. Den mein Auto fährt mit Benzin!

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Mein Tresor ist doch schon geprüft/zertifiziert! Steht sogar auf der Innenseite der Tür "TÜV-CERT Nr. xxx"

Irgendwie wird die ganze Diskussion immer grotesker, scheinbar gehts nur noch darum, den unliebsamen Waffenbesitzern irgendwie Ärger zu machen ...

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Es gibt viele Prüfer beim TÜV, nicht jeder darf alles, hängt mit der Qualifikation und den damit verbundenen abzulegenen Prüfungen zusammen.

Je nach Tätigkeitsgebiet hat man es dann mit beliehnen oder betrauten Personen zu tun, die hoheitliche Tätigkeiten ausüben.

Von jetzt auf gleich kann also kein TÜV Prüfer "Waffenaufbewahrungskontrollator" werden, dazu brauch es eine Ermächtigung in einem Gesetz, ähnlich den Festlegungen zum KfSachVG über die amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr(sowohl für Fahrzeug- als auch für Personenprüfungen).

Bei Kfz oder ähnlich stark beanspruchten technischen Geräten/anlagen macht eine wiederkehrende Prüfung Sinn und sorg für eine gewisse Sicherheit in den jeweiligen Bereichen.

Bei der Waffenaufbewahrung sehe ich da ber keine Notwendigkeit für wiederkehrende Überprüfungen, da sich da nix abnutzt oder anderweitig verändert.

Eine Pflicht zum Nachweis der gesetzteskonformen Aufbewahrung ist aber schon keine schlechte Sache.

Möchte nicht wissen, wieviele Legalwaffenbesitzer nix von den letzten Veränderung im WaffG mitbekommen haben und die Püsteriche immer ncoh an der Wand hängen oder im Kleiderschrank stehen haben.

Also, Info der Behörden an alle Legalwaffenbesitzer, mit Aufforderung des Nachweises der Aufbewahrung(so nicht schon alles so weit aktenkundig), damit alle auf den neuesten Stand gebracht werden.

Wer da nicht mitspielt, der muß dann eben mal ne Nachschau bekommen, dann isses ja auch begründbar, das mal einer gucken kommt.

Aber das sollten dei zuständigen Behörden schon hinbekommen, wird ja nur in seltenen Fällen so sein.

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dann führen "wir" halt eine beschränkte gültigkeit ein und alle 2 jahre muss auf deinen tresor nen neues pickerl. wenn die herren und frauen regenten wollen, dann finden die schon eine lösung für die schikane. dann kommt nen brief - nein noch besser, du musst dir einen termin besorgen, wann die kommen. wenn du einen monat über der zeit bist, wird eine sofortige überprüfung deiner eignung zum waffenbesitz durchgeführt. bis der "dienst" steht, wird das bzr und ähnliches auch schon über ein prüfer-id zugänglich sein und man kann das gleich alles vor ort klären. wenn alles okay, gibts nen bußgeld und nach begleichen der prüfgebühr den neuen aufkleber. wenn nicht, wir gleich alles mitgenommen und ne 5 jahres sperre draufgepackt. zum super sonderpreis von 10 jahren kannste dir gleich noch das biometrische schloß sparen ( immerhin ca. 500 euronen für das schloß gespart). hach ja....es ist doch alles so durchsacht logisch! merkt ihr das nicht? <-- alles grün (hoffentlich auch noch in 5 jahren) bis auf das wort schikane!

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