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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen bei WB -einige Gedanken hierzu


Hartmann12

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:s75:

Reservist - auch ich bin weit davon entfernt, die Paranoia einiger zu unterstützen. Es ist aber ein Unterschied, ob man theoretisiert oder über gewisse prakische Erfahrungen verfügt. Ich habe in den letzten Jahren, auch als Betroffener, oft miterleben müssen, in welcher Form und mit welchen zum Teil idiotischen Begründungen Behördenmaßnahmen durchgezogen wurden. Wenn selbst Rechtsanwälte ob der Uneinsichtigkeit, Sturheit und "Aussitzen" der Behörden die Verzweifelung bekommen, spricht dies für sich.

Auch, wenn etwas rechtswidrig geschieht- und der Ansatz, dieses zu bagatellisieren ist so stark vorhanden wie nie zuvor, kann die Regulierung im Sinne des Bürgers sehr lange und sehr mit Hindernissen gepflastert hinausgezögert werden. Wenn dann noch die Kosten in den Himmel schießen, wird schnell mal trotz besserem Wissen aufgegeben. Dann hat man zwar Recht, es aber nicht bekommen.

Da muss generell ein Riegel vorgeschoben werden bzw. verhindert werden, dass unsere rechtsstaatlichen Errungenschaften "einfach so" und wegen Kleinigkeiten aufgegeben werden. Und eine "Anlassgesetzgebung" sehe ich als nicht ausreichenden Grund an. Nichts anderes passiert momentan bzw. soll in die Wege geleitet werden.

Sie (unsere Grundrechte oder Teile davon) nach Aufgabe irgendwann wieder zu erlangen, wird nahezu unmöglich sein.

:s75:

Geschrieben
Solche Kontrollen sollten möglich sein und verstoßen auch nicht gegen das GG. Wenn allerdings morgens halb sechs ein maskiertes Rollkommando in meine Schlafstube eindringt um festzustellen, ob ich eine hochgefährliche 9 mm Beretta in meinem Nachttisch habe, dann besteht die Gefahr, dass ich mich dagegen wehre.

Mit der "hochgefährlichen 9mm-Beretta" ???

Dann haben sie Dir zu Recht die Tür eingetreten, und genau das konterkariert sämtliche hier bis jetzt vorgebrachten Argumente.

mfg

Ralf

Geschrieben
Mit der "hochgefährlichen 9mm-Beretta" ???

Dann haben sie Dir zu Recht die Tür eingetreten, und genau das konterkariert sämtliche hier bis jetzt vorgebrachten Argumente.

mfg

Ralf

:016: hola amigos,

ich denke Nigthingale meint sich mit Rechtschutzmittel (bei mir VdW sei dank) gegen die illegale Willkür wehren! :angry2:

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Wenn allerdings morgens halb sechs ein maskiertes Rollkommando in meine Schlafstube eindringt um festzustellen, ob ich eine hochgefährliche 9 mm Beretta in meinem Nachttisch habe, dann besteht die Gefahr, dass ich mich dagegen wehre.

Im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle wird sowas niemals stattfinden. :rolleyes:

Anders sieht die Sache aus, wenn Dich jemand denunziert hat (a la "...ich glaub, der da hat ne illegale Waffe im Haus...") - und das kann eigentlich jedem von uns passieren.

Grüsse, RIP

Geschrieben
Im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle wird sowas niemals stattfinden. :rolleyes:

Anders sieht die Sache aus, wenn Dich jemand denunziert hat (a la "...ich glaub, der da hat ne illegale Waffe im Haus...") - und das kann eigentlich jedem von uns passieren.

Grüsse, RIP

Dann kommt aber die Polizei und bittet darum nachsehen zu dürfen.

Mein Nachbar war Polizist und im ganzen Ort "äußerst beliebt". Damals war ich im Besitz eines SSR und das hatte er mitbekommen. Als auch wir uns gestritten hatten, klingelte die Polizei bei meiner Frau (ich war auf Arbeit). Sie rief mich an, die Polizei kontrollierte, fand nichts (Waffe lag im Auto - damals noch möglich!). Es wurde die Bitte geäußert, daß ich die Waffe auf der zentralen Dienststelle "vorführen" solle. Ich habe sie dem Bematen mit dem Hinweis, daß die Waffe geladen sei, auf den Tisch gelegt. Er hat sie kontrolliert und gut war´s.

Das waren noch Zeiten

Gast Nightingale
Geschrieben
:016: hola amigos,

ich denke Nigthingale meint sich mit Rechtschutzmittel (bei mir VdW sei dank) gegen die illegale Willkür wehren! :angry2:

Nein das meine ich nicht. Ich gehe von verfassungsmäßig garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung aus, die der Staat immer Respektieren wird. Wenn sich also jemand gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung verschafft, dann betrachte ich das als Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit.

Geschrieben
In einem Gespräch mit einem ehemaligen WK II-Teilnehmer und späterem MAD-Beamten wurde uns einmal folgende Information gegeben.

Da dieser Mann Englisch konnte, war er bei den Amerikanern als Kontaktoffizier eingesetzt. Und in den dortigen Gesprächen hieß es: "Wir werden die Deutschen so umerziehen, daß sie sich am Ende selbst nicht mehr erkennen."

Wie weit dieses Ziel erreicht wurde, kann jeder für sich selbst entscheiden

Wer dem Herrn Kohl mal genau zugehört hat,

wird das Zitat, in ähnlicher Weise, bei ihm

auch entdeckt haben...

Seine Partei gibts ja noch...

Ich habe , wie im Forum bereits von mir angemerkt,

auch nichts zu verbergen: allein schon deshalb kommt

keiner, unangemeldet, in meine Wohung!

Meine Freundin ist Mitmieterin; keine Waffenbesitzerin:

Sie wird eh niemanden, den sie nicht kennt, in die

Wohnung lassen. Sie muss es ja auch nicht;

sie unterliegt keinem Verdacht bzw. keiner Kontrolle... :rolleyes:

Geschrieben
Meine Freundin ist Mitmieterin; keine Waffenbesitzerin:

Sie wird eh niemanden, den sie nicht kennt, in die

Wohnung lassen. Sie muss es ja auch nicht;

sie unterliegt keinem Verdacht bzw. keiner Kontrolle... :rolleyes:

Wenn du dir mal mal dazu die Hartz IV Schnüffelpraktik der Behörden in Erinnerung rufst, wäre ich mir da mal nicht so sicher. Auch da ist die Praxis so, das jeder praktisch unter Generalverdacht des Betruges gestellt wird - auch wenn er nur mit dem Leistungsbezieher zusammen wohnt.

Und da gehts nur drum ob man jetzt "Bedarfs-" oder "Wohngemeinschaft" ist. Was wird man erst bei bösen Waffen für ein Schnüffelinstrumentarium lostreten?

Geschrieben
Wenn du dir mal mal dazu die Hartz IV Schnüffelpraktik der Behörden in Erinnerung rufst, wäre ich mir da mal nicht so sicher. Auch da ist die Praxis so, das jeder praktisch unter Generalverdacht des Betruges gestellt wird - auch wenn er nur mit dem Leistungsbezieher zusammen wohnt.

Und da gehts nur drum ob man jetzt "Bedarfs-" oder "Wohngemeinschaft" ist. Was wird man erst bei bösen Waffen für ein Schnüffelinstrumentarium lostreten?

Stimmt schon..

Aber Berarfsgemeinschaft ist man, wenn ichs richtig verstanden habe, wenn

beide ALG 2 beziehen..dann wirds auch anders berechnet..

Wenn beide eine WBK/Waffen haben, dann wirds wohl gehen:

Wie wollen sie denn die sichere Aufbewahrung kontrollieren,

meine Freundin darf doch nirgends `ran: kann nur zeigen, wo

die Tresore stehen..??

Dass man einer gewissen Behördenwillkür ausgesetzt ist..

wissen wir alle.

Aber unangemeldet ist so eine Sache.ich muss nicht an die Tür gehen, wenns

bimmelt, nicht ans Telefon, wenns klingelt..

Selbst, wenn ich den Kontrolleur `reinlassen würde:nur mit vorhergehender

Rückfrage bei seiner Behörde! Kann ja jeder kommen...

Oder sooo... :rolleyes:

Geschrieben
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich dafür ausgesprochen, bei Personen ab einem Jahreseinkommen von wenigstens 500.000 Euro unangekündigte verdachtsunabhängige Steuerprüfungen in Form von Hausdurchsuchungen durchzuführen.

Betrifft mich auch nicht, aber wehret den Anfängen! Sonst gibt es bald "unangekündigte verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen" wenn Du nur hustest.

Die SPD appelliert einmal mehr an das gesunde Volksempfinden: Wer mehr als eine halbe Million Euro im Jahr verdient, muss einfach ein Verbrecher sein. Und für Verbrecher gilt die Unschuldsvermutung nicht, das Steuergeheimnis noch weniger, und darum darf der Staat willkürlich ihre Unterlagen durchwühlen.

Quelle: http://landesverband.bayernpartei.de/

Geschrieben
Meine Freundin ist Mitmieterin; keine Waffenbesitzerin:

Sie wird eh niemanden, den sie nicht kennt, in die

Wohnung lassen. Sie muss es ja auch nicht;

sie unterliegt keinem Verdacht bzw. keiner Kontrolle... :rolleyes:

SEEEEEEHR GUT!

Genauso habe ich es auch meiner Lebensgefährtin eingetrichtert.

MfG!

Geschrieben
Ist jetzt vielleicht eine sehr naive Frage, aber, wenn gegen das Grundgesetz verstoßen wird, bzw. wenn das Grundgesetz verbogen/geändert wird, kann man da nicht gegen klagen?

Ich frage deshalb, weil ich hier noch in keinem Beitrag "Klage beim Bundesverfassungsgericht" gelesen habe!

Davon war mal in einem anderen Zusammenhang die Rede, wenn du den Thread suchst, mußt du aber fast bis ins Mittelalter zurück. Entweder hat der Frager schon zusammen, was er dafür braucht und ist schon still am Werk, oder es ist, wie so vieles, wieder eingeschlafen. Bezeichnend übrigens, daß ich dir als einziger geantwortet hab bisher. Ich war nicht der Frager damals.

Geschrieben

In Deutschland kann man, jeden Tag, jeden verklagen oder anzeigen...

Wer Recht bekommt, ist dann eine andere Sache.

Man kann sich natürlich auch strafbar machen, aber:

Verfassungsklage geht immer; sie wird aber evtl. nicht

zugelassen..

Geschrieben
Davon war mal in einem anderen Zusammenhang die Rede, wenn du den Thread suchst, mußt du aber fast bis ins Mittelalter zurück. Entweder hat der Frager schon zusammen, was er dafür braucht und ist schon still am Werk, oder es ist, wie so vieles, wieder eingeschlafen. Bezeichnend übrigens, daß ich dir als einziger geantwortet hab bisher. Ich war nicht der Frager damals.

Ist auch hier besprochen worden: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;#entry1191268

Merkblatt: http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html

Geschrieben

Wir sollten froh sein, dass es auch noch Glocks, HKs, SIGs gibt, die ja Gott sei Dank nicht so gefährlich sind wie die hochgefährliche 9mm-Beretta. So ein Schwachsinn :021:

Gast HerrJedermann
Geschrieben
Wir sollten froh sein, dass es auch noch Glocks, HKs, SIGs gibt, die ja Gott sei Dank nicht so gefährlich sind wie die hochgefährliche 9mm-Beretta. So ein Schwachsinn :021:

Yup.

Bin froh das meine Gouvernment in .45ACP nicht böse ist. :lol:

Geschrieben
Allen Befürwortern möchte ich hier einige kritische Fragen stellen:

-Ist euch bewusst, das das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung zu den elementarsten Elementen unseres GG zählt, dass der Fall dieses Grundrechts einem Dammbruch mit unabsehbaren Folgen für jeden Bürger dieses Landes-beileibe nicht nur für uns WB- gleich käme? Man könnte dann Wetten darauf abschließen, welche Gruppe als nächstes von dieser neuen "Errungenschaft" profitieren würde. Wer diese Tür heute öffnet, wird Generationen brauchen, um diese wieder zu schließen!

-Ist euch bewusst, das dieses Grundrecht keine Selbstverständlichkeit ist, sondern mühsam erkämpft werden musste und Viele ihr Leben hierfür geopfert haben? Haben wir überhaupt das Recht, derartige Errungenschaften leichtfertig und kampflos über Bord zu werfen? Was wollt ihr euren Kindern antworten, wenn sie euch einmal fragen: Warum habt ihr das damals zugelassen?

Aus den o.g. Gründen-wobei es sicher noch viele weitere gäbe-kann ich derartige Vorschläge nur schärfstes ablehnen! Alle Anderen möchte ich bitten, ihre Einstellung hierzu noch einmal zu überdenken.

Hallo Stefan/Hartmann12,

absolut wichtiger Beitrag, klasse formuliert :icon14:

Man muss unterscheiden:

a) einfache Waffenschrankkontrolle:

Behörde kommt angemeldet nach frühzeitiger Terminvereinbarung zuhause vorbei und schaut sich nur genau den Waffenschrank mit Inhalt an, d.h. sie überprüft, ob dessen Inhaltz (Waffen und deren Seriennr.) mit den gemeldeten Waffen übereinstimmt. Wenn man die Behörde nicht "im Haus" haben möchte, kann man dabei den Waffenschrank mit der Sackkarre vor die Eingangstür karren, aufschliessen, Waffen zeigen, fertig. Klar ist: diese Variante verbrät nur Steuergelder, ist bürokratische Arbeitsbeschaffung, wird aber ein Winnenden etc. nicht verhindern. Trotzdem: Hier wäre ich mit ripper einig: kein prinzipielles Problem.

b ) unangemeldete, verdachtsunabhängige Kontrolle:

Behörde kommt unangemeldet und durchsucht Waffenschrank, aber auch die sonstigen Räumlichkeiten (liegen irgendwo Muni-Schachteln rum oder illegale Waffen auf dem Speicher etc.)

Wenn der Behörde der sofortige Zutritt nicht ermöglicht würde, wäre regelmäßig die Zuverlässigkeit in Gefahr. Hier würden 3,6 Millionen Legalwaffenbesitzer zzgl. Ehepartnern und Kindern oder sonstigen Mitbewohnern - alles in allem ca. 8-10 Millionen Bürger - ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung preisgeben müssen. Ein ungeheuerlicher Vorgang, der selbst von der DSB- und "ich hab nix zu verbergen"-Fraktion niemals hingenommen werden darf. Die Datensammlerei kennt keine Grenzen; eine entsprechende Hausdurchsuchung bringt Kenntnisse (politische Einstellung, Weltanschauung, finanzielle, gesundheitliche, persönliche Verhältnisse uvm.) die Behörde/Staat einfach nichts angehen und oft ungeahnt und nach vielen Jahren noch gegen einen verwendet werden könnten. Unsere grundgesetzlich geschützten Rechte sind nicht ohne Grund festgeschrieben worden - der Wunsch, ein Winnenden 2 unbedingt zu verhindern darf nicht dazu führen, unser Grundgesetz zu unterhöhlen, dass ein"Drittes Reich 2" verhindern will.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ein Hinweis: Eine Durchsuchungsanordnung wird immer auf den Beschuldigten, SEINE Wohnung, SEINE Geschäftsräume, SEINE Besitztümer, SEINE Fahrzeuge lauten. Sippenhaftung gibt es da nicht. Will den Richter sehen, der einen Beschluss auf eine Hausnummer ausstellt.

SEINE bedeutet genau dieses.

Geschrieben
Ein Hinweis: Eine Durchsuchungsanordnung wird immer auf den Beschuldigten, SEINE Wohnung, SEINE Geschäftsräume, SEINE Besitztümer, SEINE Fahrzeuge lauten. Sippenhaftung gibt es da nicht. Will den Richter sehen, der einen Beschluss auf eine Hausnummer ausstellt.

SEINE bedeutet genau dieses.

Das ist natürlich richtig - aber man will ja keine Durchsuchungsanordnung, sondern hätte gerne ein generelles Einverständnis zu jederzeitigem, unangemeldetem behördlichem Zutritt als Voraussetzung, dass man eigene Waffen erwerben und besitzen darf. Und: Was heisst "MEINE" Wohnung? Meine Familie besteht aus 6 Personen, es ist unsere "gemeinsame" Wohnung/Haus.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Sollte die "behördlich unangemeldete verdachtsunabhängige Kontrolle in Wohnräumen" gesetzlich verabschiedet werden, hilft nur noch eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht !!!

Geschrieben

Hallo liebe Mitstreiter,ABER wenn das Gesetz so beschlossen wird (danach sieht es aus) was dann ???.Man sollte schon mal darueber nachdenken auch wenn es schwer faellt,was kommt danch bzw. wie geht es weiter und eines nicht vergessen wir stehen kurz vor der Wahl.

Klaus

Geschrieben

Unangemeldete, verdachtsunabhängige Kontrollen können sich keinesfalls auf die gesamte Wohnung sondern allenfalls "lediglich" auf die Aufbewahrungsorte der Waffen und der Munition beziehen. Für eine gesamte Durchsuchung wäre auch ein etwas größerer Mitarbeiterstab notwendig.

Wenn nun nur Oma oder Muttern zu Hause ist, kann das ganze nur so aussehen, daß die den verschlossenen Schrank vorführen und dann war es das!

Blöd nur, wenn die Kontrollettis so gemein sind und fragen: Wo wir gerade mal da sind und um uns allen Unannehmlichkeiten und Kosten zu sparen... und dann kommt der berühmte Satz mit "gänsefleisch"...

Aber auch das wäre nicht zulässig, da niemand etwas zu sagen oder zu tun braucht, was ihn oder einen Angehörigen in irgendeiner Weise belastet.

Auch nach der Pressemeldung sollte man erst einmal abwarten, was denn nun wirklich zusammengebastelt wird. Und selbst das gilt dann nicht als in Stein gehauen.

Geschrieben

Moin zusammen,

diese Regelungen gibt es schon. Wer Amateurfunker ist, unterliegt den gleichen Auflagen. Hier darf die Bundesnetzagentur auch einfach mal die Funkbude kontrollieren.

Das ganze bedeutet auch keine Hausdurchsuchung, die läuft nämlich anders ab. Hier kann es passieren, daß irgendwann, irgendjemand vor der Tür steht und fragt, ob er mal den Waffenschrank sehen kann.

Ich für meinen Teil nehme diesen Menschen dann (nachdem ich, mittels Polizei/Ordnungsamt den Auftrag bestätigt habe) an die Hand und zeige Ihm meinen Tresor. Aufschließen?? Wieso?? Ich beweise ja die legale Lagerung der Waffen durch Vorzeigen meines Schrankes.

Im Zweifel hab ich meine Kombination vergessen. Kommt schon mal vor, bin halt vergesslich (zumindest was Zahlen anbelangt). :confused:

Das machen die bei mir nur EINMAL. Dann haben die die Schnauze voll :ninja:

Ausserdem beweisen Äusserungen wie "wenn da mal was rumliegt) doch nur die Notwendigkeit solcher Kontrollen. :peinlich:

Würden wir uns (alle Legalwaffenbesitzer) an das Gesetz halten, wäre eine solche Diskussion gar nicht aufgekommen.

Jeder der einen kennt, der die Bestimmungen nicht 100% umsetzt, soll jetzt mal aufstehen und gehen. HALLOOOOO, wo seid Ihr????

Gruß

Thomas

P.S.: ich bin nicht für diese Regelungem sehe aber den SINN und die NOTWENDIGKEIT.

Wir könne weiteres nur verhindern erschweren, wenn diese Kontrollen ins leere laufen und wir uns alle an die Gesetzte halten. Ansonsten hat die ANTI-WAFFEN-LOBBY nämlich recht!

Geschrieben

Es bildet sich jedenfalls ein merkwürdiges Gefühl in der Magengegend, wenn Legalwaffenbesitzer schlechter gestellt werden würden als der gemeine Verbrecher. Es bleibt abzuwarten, wie die Regelungen definitiv sein werden (nicht zuletzt die Kilometerpauschale hatte später ja auch keinen Bestand mehr vor Gericht).

Es kennt aber auch sicherlich jeder von uns den einen oder anderen Pappenheimer, der bei solchen Kontrollen recht dumm dastehen würde. Hier kann es nur heißen, dass die Vereine und die Sportler unter sich peinlichst darauf achten, dass in diesen für die Allgemeinheit sensiblen Bereich alles absolut gesetzeskonform abläuft und man den engsten Freund darauf hinweist, dass die Flinte nicht neben den Jagdschrank gehört sondern da hinein oder die Munition nicht lose in eine Eichentruhe. Es wird eben an Waffenbesitzer eine ungleich höhere Messlatte gelegt als an jeden Sportwagenbesitzer oder notorischen Raser.

Da sind wir alle gefragt, sonst ist der Ofen irgendwann aus wie in England unter Blair. Die Politik hat auch dort ihre dümmliche Tat überlebt und die Parteien werden weiterhin gewählt...

Manchen Politikern wird aber durchaus bewusst sein, dass die geplanten Änderungen zunächst für das gemeine Wahlvieh an Waffenphobisten bestimmt sind. Vielleicht sollte man sie daher gelassen losbrüllen lassen auf Gebieten, die nicht soviel Schaden anrichten würden, wie ein Verbot großkalibriger Waffen oder die indirekte temporäre Enteignung durch getrennte Lagerung in "Schützenhäusern". Ich vertraue auf unsere Gerichte, die oftmals im Nachhinein die Politiker domestizieren.

Hier ein amerikanischer Patriot (Charlton Heston mit seiner großartigen Rede über Freiheit/Waffenbesitz), der einem aus der Seele spricht (und dafür von vielen - inkl. dem unsäglichen Michael Moore - zutiefst in seiner Person diskreditiert und lächerlich gemacht wurde):

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